Instandsetzung Burtscheider Brücke - hier: Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss sowie Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
E 18/0015/WP19 · Entscheidungsvorlage
Instandsetzung Burtscheider Brücke - hier: Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss sowie Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
im Ratsinformationssystem anzeigenBeschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungs- und Ausführungs-beschluss für die Instandsetzung der Burtscheider Brücke gemäß der vorgestellten Planung vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat zu fassen.
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt, für die Maßnahme eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v.3.000.000,00 EUR sowie überplanmäßige Mittel i.H.v. 110.00,00 EUR auf PSP-Element
5-120102-000-03100-600-1 "Sanierung Burtscheider Brücke“ bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss fasst - vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat - den Planungs- und Ausführungsbeschluss für die Instandsetzung der Burtscheider Brücke gemäß der vorgestellten Planung. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, für die Maßnahme eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 3.000.000,00 EUR sowie überplanmäßige Mittel i.H.v. 110.00,00 EUR auf PSP-Element 5-120102-000-03100-600-1 "Sanierung Burtscheider Brücke“bereitzustellen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für die Instandsetzung der Burtscheider Brücke eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 3.000.000,00 EUR sowie überplanmäßige Mittel
i.H.v. 110.00,00 EUR auf PSP-Element 5-120102-000-03100-600-1 "Sanierung Burtscheider Brücke“ bereitzustellen.
Der Ratbeschließt, für die Instandsetzung der Burtscheider Brücke eine überplanmäßige Verpflichtungs-ermächtigung i.H.v. 3.000.000,00 EUR sowie überplanmäßige Mittel i.H.v. 110.00,00 EUR auf PSP-Element
5-120102-000-03100-600-1 "Sanierung Burtscheider Brücke“ bereitzustellen.
Erläuterungen
Veranlassung:
Die Brücke „Burtscheider Straße“ mit der Bauwerksnummer A003 überführt die Burtscheider Straße über die Gleise des Aachener Hauptbahnhofs. Die Brücke besteht aus drei Teilbauwerken. Das Hauptbauwerk ist eine Stabbogenbrücke aus Stahl mit einer Stahlbetonfahrbahnplatte und überspannt über 46 m neun Gleise.
Die Hauptbrücke ist 1952 auf den ursprünglichen Widerlagern errichtet worden. Die erste Vorbrücke besteht
aus einem Stahlbetonrahmen aus dem Jahr 1964 und führt über ein Betriebsgleis der deutschen Bahn.
Die zweite Vorbrücke ist ein Gewölbebrücke aus dem Jahr 1900, die 1952 teilerneuert wurde, und führt über einen Betriebsweg.
Die Teilbauwerke sind nach den aktuellen Prüfberichten von 2025 mit den Zustandsnoten 3,2, 2,9 und 2,4 bewertet worden. Die relevanten Schäden liegen dabei in den mangelhaften Entwässerungseinrichtungen und den damit einhergehenden Durchfeuchtungen der Bauteile. Dies führt zu einer fortschreitenden Schädigung
der Bausubstanz und muss daher kurzfristig instandgesetzt werden, um standsicherheitsrelevanten Schäden vorzubeugen.
Auf der Grundlage der Prüfberichte wurde eine Nachrechnung der Tragfähigkeit veranlasst mit dem Ergebnis, dass die Hauptbrücke nicht mehr der ursprünglichen Einstufung in Brückenklasse BK 60, sondern einer BK 30 entspricht. Dies ist für den derzeitigen innerstädtischen Verkehr ausreichend, bietet aber keinerlei Reserven für eine Zunahme von Schwerverkehr
Seit dem Aufbau der Brücken in der heutigen Form wurden bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen insbesondere an der Hauptbrücke durchgeführt, zuletzt 2002, als sämtliche Stahlbauteile einen neuen Korrosionsschutz erhalten haben und die Fahrbahnübergänge ausgetauscht wurden
Bereits bei dieser Sanierung war bekannt, dass die defekte Entwässerung zu dauerhaften Schäden führen wird. Die Arbeiten konnten aber aufgrund der fehlenden Finanzmittel seinerzeit nicht mit ausgeführt werden.
Vorgehen:
Das Ingenieurbüro Doser Kempen Krause ist mit der Instandsetzungsplanung der Burtscheider Brücke beauftragt. Nach einer aufwendigen Zustandserfassung und Ermittlung des Sanierungsbedarfs konnte die Entwurfsplanung mit folgenden Ergebnissen fertiggestellt werden:
Zu der Hauptbrücke:
Es waren insbesondere betontechnologische Untersuchungen und Beprobungen erforderlich.
Aufgrund der Streusalzeinwirkung sind die Fahrbahntafel und auch der Gehwegbereich chloridbelastet.
Dies führt zur Korrosion der Bewehrung und zu den erfassten Abplatzungen an den Oberflächen.
Ein besonders belasteter Bereich ist bei den Durchdringungen der Hänger in die Fahrbahntafel, da diese
undicht sind und die Platte zusätzlich durchfeuchten.
Auch die Auflagerbänke sind durchfeuchtet und es muss von einer Chloridbelastung ausgegangen werden. Genaue Untersuchungen konnten aufgrund der Gleisnähe nicht durchgeführt werden.
Ein Lager lässt offenbar keine Dilatation mehr zu, was zu Zwängungen im Bogen führen kann.
Die Stahlkonstruktion selber ist allgemein in einem guten Zustand, auch für die Zugseile gibt es keine
Hinweise auf Schäden.
Es sind daher folgende Sanierungsmaßnahmen erforderlich:
- Vollständige Erneuerung von Fahrbahn- und Gehwegplatten
- Betoninstandsetzung der Lagerbank und Ausbesserung des Mauerwerkes in den Widerlagern
- Lageraustausch
- Erneuerung der Entwässerung
- Änderung der Übergangskonstruktion
- Erneuerung der Hängerabdeckungen
- Ggf. Nachspannen der Zugseile
- Erneuerung des Fahrbahnbelages
- Erneuerung des Berührungsschutzes
Da der gesamte Straßenquerschnitt erneuert werden muss, wird die Radverkehrsanlage künftig im Bereich der Hauptbrücke auf Gehwegniveau angehoben. Dadurch kann auf die nicht mehr regelkonforme Leitplanke als Anprallschutz für die Hänger verzichtet werden.
Zudem muss die Beleuchtungseinrichtung nach der Änderung des Berührungsschutzes angepasst werden, um das in 2006/2007 beschlossene Konzept wieder umsetzen zu können.
Der Abbruch der Fahrbahnplatte wird erschütterungsarm erfolgen. Zum Schutz der Anwohnenden wird der Lärmpegel so gering wie möglich gehalten. Für die Sägearbeiten müssen ggf. schallmindernde Maßnahmen
(z.B. Aufstellen von Schallschutzzäunen) ergriffen werden.
Zu der 1. Vorbrücke:
Bei der ersten Vorbrücke (über Betriebsgleis) sind ebenfalls Feuchteschäden festzustellen. Überbau und Widerlager sind durchfeuchtet, am Rahmen zeigen sich bereits Betonabplatzungen.
Es sind folgende Sanierungsmaßnahmen erforderlich:
- Betoninstandsetzung mit Querschnittsergänzung
- Erneuerung der Abdichtung
- Instandsetzung der Mauerwerksfugen der Widerlager
- Erneuerung des Berührungsschutzes
Zu der 2. Vorbrücke:
Bei der zweiten Vorbrücke (über ehem. Betriebsweg) finden sich ausgeprägte Risse im Gewölbe, teilweise
auch wasserführend. Bereits sanierte Risse sind wieder geöffnet, der gesamte Bereich ist durchfeuchtet.
Da der Betriebsweg der DB AG keinerlei Bedeutung mehr hat, seitdem das Gelände entlang der Zollamtstraße
von der Bahn verkauft wurde, stimmte die Bahn einem Verschließen der Brücke zu.
Es sind daher folgende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen:
- Verdämmung der Gewölbebrücke mit Flüssigboden und Vorsatzschale aus Ziegelmauerwerk
(ist mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt)
- Erneuerung der Abdichtung
- Instandsetzung der Mauerwerksfugen
Bauzeit und bauzeitliche Verkehrsführung
Die Brücken befinden sich im Einzugsbereich des Hauptbahnhofes, die notwendigen Sanierungsarbeiten können nur mit minimaler Beeinträchtigung des Bahnbetriebes durchgeführt werden. Für die Arbeiten an der Hauptbrücke wird der Überbau daher um ca. 2 m angehoben und ein Schutzgerüst untergehängt, ähnlich wie es 2002 bereits durchgeführt wurde. Dies bedeutet, dass die Burtscheider Straße für die Gesamt-Bauzeit von etwa 12 Monaten für jeglichen Verkehr vollständig gesperrt sein wird, auch Fußgängerverkehr ist nicht vorgesehen.
Temporäre Treppentürme und Personen-Bauaufzüge sind für die Baumaßnahme nicht vorgesehen.
Diese würden dazu führen, dass sich die Bauzeit deutlich verlängern wird (voraussichtlich verdoppelt), da nicht
in einem Zuge gearbeitet werden kann und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für die Passanten erforderlich werden. Bei der Nutzung eines Bauaufzugs bzw. Plattformlifts ist zudem für die Bedienung eingewiesenes Personal vorzusehen, da es sich um Baubehelfe handelt. Zudem ist bei der Aufstellung von Treppentürmen bzw. Aufzügen der Radverkehr weiterhin ausgeschlossen. Eine Rampenlösung scheidet ohnehin aufgrund der Topographie der Burtscheider Straße aus.
Eine mögliche Umgehung der Baustelle kann über die Brücke Kamperstraße – Mozartstraße geführt werden,
auf der anderen Seite bieten sich Kasinostraße und Hackländer Straße an. Die Fußgängerunterführung unter den Gleisen soll dabei nicht ausdrücklich ausgeschildert werden, da sie für Passanten unangenehm und vor allem auch nicht barrierefrei ist.
Der Umweg für Fußgänger*innen beträgt rd. 12 Minuten und rd. einen Kilometer.
Die Sperrung hat keine Auswirkungen für den ÖPNV, da keine Buslinie über die Burtscheider Brücke führt.
Es bestehen jedoch im Linienverkehr bereits zahlreiche Möglichkeiten, vom oberen Ende der Burtscheider Straße zum unteren Ende zu gelangen und umgekehrt.
An der Haltestelle Burtscheid Hauptstraße, am oberen Ende der Burtscheider Straße, verkehren die Linien 14, 34 und 54 in die Stadtmitte zu den Haltestellen Elisenbrunnen und Aachen Bushof. Die Linie 14 fährt dabei über Römerstraße, Lagerhausstraße, Boxgraben, Franzstraße und bedient auf ihrem Linienweg die Haltestellen Hauptbahnhof und Misereor, welche nahe am unteren Ende der Burtscheider Straße liegen. Diese Verbindung ist umsteigefrei und verkehrt wochentags halbstündlich, sonn- und feiertags stündlich.
Mit den Linien 34 und 54, die über die Theaterstraße fahren, besteht die Möglichkeit, an der Haltestelle Normaluhr in die Linien 11, 21, 51, 3B, 13B umzusteigen, welche wiederum an den Haltestellen Hauptbahnhof und Misereor halten. Die Linien 34 und 54 verkehren wochentags halbstündlich im Wechsel, so dass sich ein Viertelstundentakt ergibt. An Sonn- und Feiertagen verkehrt die Linie 34 nicht und die Linie 54 weiterhin halbstündlich.
Die Linien 11, 21, 51, 3B und 13B verkehren an der Haltestelle Normaluhr abwechselnd so, dass alle 2 bis 3 Minuten ein Bus zu den Haltestellen Hauptbahnhof und Misereor fährt.
In die andere Fahrtrichtung funktioniert der Busbetrieb analog dazu.
Der Umweg für den motorisierten Individualverkehr beträgt rd. einen Kilometer und eine Minute mehr Fahrzeit.
Die geplanten Kanalarbeiten der Regionetz in der Kasinostraße behindern die Baumaßnahme an der Burtscheider Brücke nicht, da dieSperrung der Burtscheider Straße berücksichtigt wird. Für die Umleitung über die Kasinostraße wird die Regionetz-Maßnahme unterbrochen und die Befahrbarkeit für den Zeitraum möglich.
Die Instandsetzungsarbeiten an den Vorbrücken können unabhängig von den Arbeiten an der Hauptbrücke stattfinden und sollten innerhalb der Gesamtbauzeit abgeschlossen werden können.
Die notwendigen Sanierungsarbeiten sind für Oktober 2027 bis Oktober 2028 vorgesehen. Die Umsetzbarkeit und Genehmigungsfähigkeit ist mit dem zuständigen Bahnüberwacher abgestimmt und die erforderlichen Sperrzeiten wurden bereits beantragt. Für das Anheben des Bauwerks und Anbringen des Gerüstes wurden inzwischen Sperrzeiten in 2027 von der DB AG genehmigt und im Baubetriebsplan aufgenommen (22.10.2027 bis 10.12.2027 - 35 mal 8h Sperrpausen in verschiedenen Gleisbereichen).
Während der Sanierungsarbeiten wird der Bahnbetrieb nicht gestört. Für das Anheben und Absenken der Brücke sowie die Erstellung und den Rückbau des Schutzgerüstes sind Sperrpausen unumgänglich.
Das Absenken des Bauwerkes nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist zum Fahrplanwechsel 2029 (Dezember2028) bei der Bahn vorgemerkt.
Für die Zustimmung der notwenigen Sperrpausen zur Absenkung der Brücke und damit verbunden Verkehrs-freigabe der Brücke ist die Stadt Aachen im Austausch mit der DB AG.
Kosten und Finanzierung
Die Kostenberechnung sieht einen Mittelbedarf von rd. 3,11 Mio EUR für die Bauausführung vor.
Für die Bahnkosten können die Mittel bisher nicht abgeschätzt werden. Für die vorbereitende Planung stehen derzeit rund 400.000 EUR auf PSP-Element 5-120102-000-03100-600-1 "Sanierung Burtscheider Brücke“ zur Verfügung. Weitere Mittel sind bislang nicht eingeplant.
Für eine Bauausführung in der genehmigten Sperrpause im Oktober 2027 ist die Vergabe der vollständigen Leistung in 2026 erforderlich. Dies bedeutet, dass die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,0 Mio. Euro in 2026 notwendig ist, die in den Jahren 2027 und 2028 kassenwirksam wird.
Zur Deckung kann die für die Maßnahme Salierallee (PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1) eingeplante Verpflichtungsermächtigung herangezogen werden. Zusätzlich werden in 2026 noch überplanmäßige Mittel in Höhe von 110.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 55.000 EUR ebenfalls aus PSP-Element 5-120102-000-07300 „Salierallee“ und durch das PSP-Element 5-120102-500-02600-600-1 „Ersatzneubau Brücke 119 über den Wildbach“ in Höhe von weiteren 55.000 Euro.
Die Einplanung der benötigten Kassenmittel in Höhe von 3,0 Mio. Euro erfolgt mit der Haushaltsplanung 2027.
Zur Gegenfinanzierung der Maßnahme sollen Fördermittel in Höhe von 3,0 Mio. Euro nach Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) eingesetzt werden, so dass die Einplanung dieser Mittel haushaltsneutral erfolgen kann.
Beigefügt sind die Planunterlagen sowie die Kostenzusammenstellung der LPH 3 für die Baumaßnahme.
Kostenschätzung | |||
Planungs- und Baukosten | |||
BE-Einrichtung, Gerüste, Verkehrssicherung, techn. BA | 704.750,00 € | ||
Instandsetzung Hauptbrücke | 1.166.889,00 € | ||
Instandsetzung 1. Vorbrücke | 130.018,00 € | ||
Instandsetzung 2. Vorbrücke | 233.140,00 € | ||
Anpassung LV sowie Preissteigerung von rd.6,2%(Kostenberechnung von Sept. 2023) | 375.203,00 € | ||
Nettosumme | 2.610.000,00 € | ||
19 % MwSt. | 495.900,00 € | ||
Bruttosumme | 3.105.900,00 € | ||
Zeitlicher Ablaufplan nach Beschluss im Rat der Stadt Aachen am 14.10.2026
► Bauphase
Fortsetzung der Planung | Vergabe der Bauleistung | Bauausführung 2027-2029 |
nach Ratsbeschluss | ca. 15 Wochen*, ab Dezember 2026 | ca. 18 Monate*, ab Oktober 2027 |
* Inbetriebnahme und Verkehrsfreigabe der Brücke abhängig von Sperrpausengenehmigung der DB AG, voraussichtlich im Frühjahr 2029
Empfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt die Fortsetzung der Planung und Umsetzung der Baumaßnahme sowie die Bereitstellung der Mittel für die die Bauausführung. Im nächsten Schritt wird die Maßnahme dann öffentlich ausgeschrieben und an einen Generalunternehmer vergeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026* | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.** | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | -3.110.000,00 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 473.167,57 | 583.167,57 | 0 | 3.110.000,00 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 473.167,57 | 583.167,57 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
* davon Ermächtigungsübertragung aus 2025 i.H.v. 473.167,57 EUR **Mittelbereitstellung erfolgt mit dem Haushalt 2027 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Seite 4 ff.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025347
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025347
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-09 E 18_0015_WP19 Instandsetzung Burts SAO.pdf
26.8.2026
8.1 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 24.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:11