Forstwirtschaftsplan 2027 für den gesamtstädtischen Wald
FB 36/0059/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgestellten Planung zu beauftragen.
Erläuterungen
Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser gibt die aus dem zehnjährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) abgeleiteten Einzelmaßnahmen zur Erreichung der forstbetrieblichen Ziele vor. Das Forsteinrichtungswerk lief zum 30.09.2025 aus, wurde aber mit Zustimmung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW verlängert. Die Ausschreibung des neuen Forsteinrichtungswerkes ist derzeit in Bearbeitung.
Die Waldbewirtschaftung des Aachener Waldes folgt den Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen (Ratsbeschluss vom 23.08.2023). Diese Strategie wurde in einem Dialogprozess mit Vertretern aus dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Umweltverbänden und Verwaltung (Dez. VII und FB36) erarbeitet. Zentrale Ziele sind die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes, die Biodiversitätserhöhung, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die nachhaltige Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Holz, die Erhaltung der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung, Regenwasserrückhaltung und CO2-Bindung im städtischen Wald. Im Kern geht es um Gemeinwohlleistungen.
Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2026
Die Wasserversorgung der Bäume beeinflusst deren Vitalität und die Entwicklung von Schadinsekten, insbesondere Borkenkäfern. Im Vergleich zum langjährigen Mittelwert (1991–2020) verzeichnet der Raum Aachen in den letzten zehn Monaten deutlich zu geringe Niederschläge (DWD). Insbesondere Juni und Juli 2026 waren extrem trocken und warm.
Glücklicherweise bleiben sichtbare Trockenheitsschäden bislang gering (Stand 10.08.2026); es zeichnen sich jedoch erste Ausfälle in den Kulturflächen ab. Auch die Entwicklung der Schadinsektenpopulation verläuft bislang moderat, sodass es derzeit (noch) keine nennenswerten Ausfälle gibt.
Soll-Ist-Vergleich
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die bisher erreichte Zielerfüllung der gesamtstädtischen Holzerntemaßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr 2026. Die Ist-Werte beziehen sich auf den Stichtag 06.08.2026. Zugesetzt wurden die bis Ende September noch zu erwartenden Holzmengen, die sich derzeit in Bearbeitung befinden.
Holzbereitstellung | Einheit | Plan | Ist |
Laubholz | Festmeter | 778 | 155 |
Nadelholz | Festmeter | 4.651 | 5.176 |
Beim Laubholz wurde speziell auf Holzerntemaßnahmen in der Buche verzichtet. Die Preise für Buchenstammholz waren und sind aus Sicht des Gemeindeforstamtes unbefriedigend. Die geplanten Maßnahmen sind jedoch nicht zeitkritisch; sie werden vorerst zurückgestellt.
Bei den Nadelbäumen wurden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. Differenzen zwischen Plan und Ist sind u.a. auf Kalamitäten zurückzuführen.
Forstwirtschaftsplan 2027
a) Holzbereitstellung und Waldentwicklung
*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
zu a) Der jährl. Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, gegliedert nach Holzartengruppen
zu b) Der abgeglichene Hiebssatz umfasst sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des Forsteinrichtungs-
werkes (01.10.2015) und entspricht theoretisch der nutzbaren Holzmenge bei nachhaltigem Vorgehen.
Wie eingangs beschrieben, sind die Planungsgrundlagen (Forsteinrichtung 2015) teilweise veraltet und befinden sich aktuell in der Ausschreibung. Speziell bei der Baumartengruppe Fichte/Douglasie hat die Stadt Aachen seither ganze Fichtenwälder durch Trockenheit und Borkenkäferbefall verloren. Der Hiebsatz von 9.769 Festmeter erscheint realistisch zu hoch. Die kommende Forsteinrichtung mit Stichtag 01.10.2027 wird detailliert Auskunft geben zu Vorrats- und Zuwachsverlusten.
In Nordrhein-Westfalen ist die Nachfrage nach Nadelstammholz hoch und wird im kommenden Quartal hoch bleiben. Entsprechend gut sind die zu erwartenden Erträge aus Holzverkauf. Der FB36/600 wird daher an der intensiven Nutzung von Nadelholz, vor allem Fichten, festhalten und zudem einen Schwerpunkt auf Baumarten mit rotem Kernholz (Lärche, Kiefer, Douglasie) legen. Kiefernholz erzielt tendenziell niedrigere Preise als Fichte profitiert aber momentan vom guten Fichtenmarkt.
Anders als bei den Nadelbäumen können die Planungsdaten der alten Forsteinrichtung für die Laubbäume fortgeschrieben werden. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen wurden die Laubwälder sehr zurückhaltend beplant (Summe: 564 Festmeter), mit dem Ziel, die Holzvorräte auf diesen Flächen anzureichern.
Die Holzernte wird sowohl von städtischen Mitarbeiter*innen als auch von Forstdienstleistungsunternehmen durchgeführt.
Eingeplante Kosten (überwiegend für Fremdvergaben)
Holzernte und Holzbringung: (PSP 1-130104-932-1 - 52420000): 30.000 Euro
Verkehrssicherung an Bäumen (PSP 4-130104-906-9-52420000): 55.000 Euro
Die Ausgaben erfolgen vorbehaltlich der Freigabe der Mittel im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2027.
Voraussichtliche Erträge aus Holzverkauf: (PSP 1-130104-900-6 - 44210000): ca. 700.000 Euro
b) Kulturen, Wege- und Erholungsplanung
Im anstehenden Forstwirtschaftsjahr plant das Gemeindeforstamt 1.265 Bäumen zu pflanzen, deutlich weniger als 2026 (13.440 Stück). Der Schwerpunkt 2027 liegt auf der Pflege der Naturverjüngung im Rahmen von Jungwuchs- und Jungbestandspflege (siehe unten).
Bei den genannten Baum- und Straucharten handelt es sich um heimische Arten. Elsbeere, Mehlbeere, Speierling, Wildapfel, Wildbirne, Wildpflaume und Mispel sollen vorwiegend an Waldrändern die Artenvielfalt erhöhen.
Die Pflanzung wird ergänzt durch die Saat von Stieleiche, Hainbuche und Rotbuche auf insgesamt 2,0 Hektar, verteilt auf diverse Flächen in den Forstbetriebsbezirken Grüne Eiche und Münsterwald. Das Saatgut wird im eigenen Wald gewonnen. Pflanzung und Saat erfolgen in Eigenregie.
Kultursicherung /Verbissschutz/Waldschutz
Die Kultursicherung erfolgt über mehrere Jahre hinweg. Sie dient der erfolgreichen Entwicklung junger Waldbestände nach der Pflanzung bzw. nach Naturverjüngung sowie der Sicherung der Investitionen, die durch die Kulturbegründung entstanden sind. Ziel ist es, die jungen Pflanzen in der Anwuchs- und Entwicklungsphase zu unterstützen, ihre Konkurrenzkraft zu erhalten und langfristig stabile und qualitativ hochwertige Bestände zu schaffen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Reduzierung der Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn, die sich als Störungszeiger auf Kalamitätsflächen etabliert haben. Die Konkurrenzvegetation entzieht den jungen Bäumen vor allem Licht und beeinträchtigt so deren Wachstum. Im Winter besteht darüber hinaus die Gefahr, dass sich Schnee auf über mannshohe Brombeeren und Adlerfarn legt und die jungen Bäume zu Boden drückt.
Kultursicherungsmaßnahmen sind – analog zum Vorjahr - auf rund 26 Hektar geplant und werden in der Regel zweimal jährlich durchgeführt. Beteiligt sind städtisches Personal und Forstdienstleistungsunternehmen.
Der Schutz junger Waldbäume vor Verbiss (v.a. durch Rehwild) ist für die Entwicklung der Kulturen essentiell. Gerade in der Anwuchs- und Jugendphase sind die jungen Bäume durch Wildverbiss gefährdet, denn Knospen, Triebe und Leittriebe stellen eine bevorzugte Nahrungsquelle für die oben genannten Wildarten dar.
Durch wiederholten Verbiss können Wachstum und Formqualität der Bäume erheblich beeinträchtigt werden. Insbesondere der Verlust des Leittriebes kann zu Wuchsdeformationen, Mehrstämmigkeit oder einer verzögerten Entwicklung führen. Bei starkem Verbissdruck besteht zudem die Gefahr, dass einzelne Baumarten vollständig aus der Verjüngung verdrängt werden, wodurch die gewünschte Baumartenvielfalt und die Anpassungsfähigkeit zukünftiger Waldbestände eingeschränkt werden.
Bei der Auswahl und Durchführung der Schutzmaßnahmen sind der vorhandene Wildbestand, die Verbissbelastung, die Baumartenwahl sowie die örtlichen Standortbedingungen zu berücksichtigen.
Je nach Gegebenheiten können hierfür Einzelschutzmaßnahmen oder flächige Maßnahmen (Wildschutzgatter) ergriffen werden. In 2027 werden keine Wildschutzgatter gebaut; im Focus steht der Schutz der Terminalknospe mit Verbissschutzmitteln bzw. Schafwolle auf rund 18 Hektar. In Einzelfällen werden auch Wuchshüllen um Einzelbäume errichtet.
Für den Kauf von Pflanzgut sowie die Durchführung von Kultursicherungsmaßnahmen durch Forstdienstleistungsunternehmen sieht der Haushaltsplan für 2027 folgende Mittel vor:
PSP 5-130104-932-01300-900-1-78350000: 110.000 Euro
Im Rahmen des Waldschutzes werden immer wieder Neophyten (invasive Arten) bekämpft. So soll die spätblühende Traubenkirsche (amerikanische Traubenkirsche) im Stadtwald durch Rückschnitt zurückgedrängt und die weitere Verbreitung gebremst werden. Zunehmend Sorgen bereitet im Stadtwald Kirchlorbeer, der sich zunächst über Vögel und anschließend vegetativ über Wurzelausläufer verbreitet
Jungbestandspflege
Die Jungbestandspflege ist ein zentraler Bestandteil der Waldbau-Praxis. In einer frühen Phase der Bestandsentwicklung wachsen die jungen Bäume zu einem dichten Bestand zusammen; es kommt zu Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe. Bereits in dieser Phase können Fehlentwicklungen auftreten (z. B. Tendenz zur Fichtenmonokultur), die sich jedoch durch eine frühe Jungbestandspflege kostengünstig und zügig regulieren lässt. Die Maßnahmen erfolgen möglichst extensiv, um den natürlichen Waldentwicklungsprozessen und der Auslese Raum zu geben.
Bei dieser Aufgabe legt das Gemeindeforstamt großen Wert auf gut ausgebildetes Fachpersonal. Es kommen ausschließlich städtische Forstwirte zum Einsatz, die die Wuchsdynamik der Arten am konkreten Standort sowie die städtische Waldentwicklungsstrategie kennen und die Eingriffsstärke entsprechend dosieren können.
Die Jungbestandspflege soll – in sehr unterschiedlicher Intensität – auf ca. 33 Hektar erfolgen.
Wegeunterhaltung
Die Unterhaltung der Waldwege ist eine Daueraufgabe im Forstbetrieb. Waldwege dienen im Stadtwald primär der Erholung, darüber hinaus der Holzabfuhr, der Waldbrandvorsorge und der Personenrettung. Insgesamt befinden sich die Waldwege in einem guten Zustand. In Mitleidenschaft gezogene Bereiche werden stetig durch Anbaugeräte profiliert und zur Substanzerhaltung ggf. neu aufgeschottert. Zur Regulierung der Wasserführung sind gelegentlich auch leichte Baggerarbeiten erforderlich.
Typische Aufgaben für 2027 sind zudem die Wiederherstellung des Lichtraumprofils (bspw. für Holztransporter), das Mulchen der Wegebankette sowie die Pflege der Wegeseitengräben.
Für das Wegebaumaterial samt Anlieferung sind geplant:
PSP 4-130104-907-7-52420000 50.000 Euro
Die Erneuerung der Fußgängerbrücke am Fobisbach (Münsterwald) musste in das Forstwirtschaftsjahr 2027 verschoben werden. Anders als ursprünglich geplant, wird die Brücke mit städtischen Forstwirten unter Einbeziehung des Know-Hows aus dem Aachener Stadtbetrieb gebaut.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025350
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025350
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-07-30 FB 36_0059_WP19 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf
17.8.2026
172.0 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 26.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:17