Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1023 – Freunder Weg / Eisenbahnweg -
FB 36/0063/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung des Bebauungsplans Nr. 1023 – Freunder Weg / Eisenbahnweg – zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung.
Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Umsetzung der Freianlagenplanung gemäß städtebaulichem Konzept, welche bis zum Satzungsbeschluss zu konkretisieren und im städtebaulichen Vertrag zu sichern ist.
Erläuterungen
Zusammenfassung
Lage des Plangebietes und Rechtsplan:
Für das ca. 2,7 ha große Plangebiet zwischen Freunder Weg, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1023 -Freunder Weg / Eisenbahnweg- als Angebotsbebauungsplan vorgesehen. Ziel ist es, den in der Vergangenheit industriell genutzten Standort (ehem. Firma Hutchinson) für gewerbliche Nutzungen neu zu entwickeln.
Derzeit stellt sich das Plangebiet als überwiegend versiegelte und mindergenutzte Brachfläche dar, die für die Bevölkerung nicht zugänglich ist. Im Sinne einer ökologisch sinnvollen Stadtplanung ist es zudem Ziel des Bebauungsplanverfahrens, Teilbereiche zu entsiegeln, den Boden zu sanieren und die Flächen zu begrünen, um so einen positiven Beitrag zum Stadtklima zu leisten. Außerdem sollen durch Festsetzungen zum Immissionsschutz Konflikte der Gemengelage behoben werden.
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, nach §2a i. V. m. Anlage 1 BauGB ist zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet die möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bei einer Realisierung der geplanten Nutzung.
Der Umweltbericht wurde vom Büro ISR erstellt und von FB 36 fachlich geprüft.
Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter durch den Bebauungsplan zu erwarten. Auf folgende Punkte ist jedoch hinzuweisen:
Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm werden an mehreren Stellen im Plangebiet überschritten, so dass passive Schallschutzmaßnahmen nötig werden.
Im Plangebiet werden für vier einzelne Teilflächen konkrete Emissionskontingente (pro m²) festgesetzt. Diese flächenbezogene Steuerung stellt sicher, dass das Emissionsverhalten aller dort zulässigen gewerblichen Anlagen eindeutig geregelt ist und in den Baugenehmigungsverfahren durch Gutachten die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben nachgewiesen wird. Ziel dieser Aufteilung ist es, dass die von der Gesamtheit aller Gewerbebetriebe ausgehenden Geräuschemissionen die einzuhaltenden Immissionskontingente (nach DIN 45691) an den nächstgelegenen Immissionsorten außerhalb des Plangebiets zu keinem Zeitpunkt überschreiten.
Der FNP AACHEN*2030 (Teil A Anlage 6) empfiehlt zum Schutz des Stadtklimas und zur Anpassung an den Klimawandel für Gewerbeflächen im Schutzbereich Stadtklima eine Begrenzung des Versiegelungsgrades auf 70%. Der derzeitige Versiegelungsgrad beträgt rund 99% und wird sich im Rahmen der Planung auf ca. 83% reduzieren. Somit wird der empfohlene Versiegelungsgrad um rund 13% überschritten.
Im Plangebiet werden Grünflächen, Dachbegrünungen sowie die Anpflanzung von 18 Bäumen festgesetzt. Darüber hinaus wird ein Schutzbereich zum Erhalt der vorhandenen 10 Bäume am Freunder Weg festgesetzt.
Es wird angestrebt weitere Maßnahmen (z.B. zusätzliche Baumpflanzungen und Begrünungen) im städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025358
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025358
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-03 FB 36_0063_WP19 Umweltbericht zum Be SAO.pdf
11.8.2026
5.6 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 26.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:17