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Franzstraße: Erweiterter Planungsbeschluss zum Neubau von zwei unterirdischen Einfeldturnhallen mit einer siebengruppigen KiTa

FB 54/0015/WP19 · Entscheidungsvorlage

Franzstraße: Erweiterter Planungsbeschluss zum Neubau von zwei unterirdischen Einfeldturnhallen mit einer siebengruppigen KiTa

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den erweiterten Planungsauftrag (Leistungsphasen 4 - 6 HOAI) für den Neubau von zwei unterirdischen Einfeldturnhallen mit einer siebengruppigen KiTa in der Franzstraße beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen in Auftrag zu geben. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Der Sportausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den erweiterten Planungsauftrag (Leistungsphasen 4 - 6 HOAI) für den Neubau von zwei unterirdischen Einfeldturnhallen mit einer siebengruppigen KiTa in der Franzstraße beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen in Auftrag zu geben. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Der Planungsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, den erweiterten Planungsauftrag (Leistungsphasen 4 - 6 HOAI) für den Neubau von zwei unterirdischen Einfeldturnhallen mit einer siebengruppigen KiTa in der Franzstraße beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen in Auftrag zu geben. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss nachträglich, die Verwaltung zu beauftragen, den erweiterten Planungsauftrag (Leistungsphasen 4 - 6 HOAI) für den Neubau von zwei unterirdischen Einfeldturnhallen mit einer siebengruppigen KiTa in der Franzstraße beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen in Auftrag zu geben. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Bekanntermaßen wird derzeit ein Neubau von zwei unterirdischen Einfeldturnhallen mit einer siebengruppigen KiTa in der Franzstraße durch das städtische Gebäudemanagement geplant. Auf die bisherigen Vorlagen dazu wird verwiesen (siehe E 26/0022/WP18; E 26/0237/WP18). Die dazugehörige Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 wurde im April 2026 fertiggestellt, sodass inzwischen die entsprechenden Planungsunterlagen inkl. Kostenberechnung vorliegen.

Das Ergebnis der Leistungsphase 3 wurde im April/Mai 2026 als Sachstandsbericht in den politischen Gremien Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Kinder- und Jugendausschuss und Sportausschuss vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Parallel zu der Finalisierung der Entwurfsplanung fasste die Verwaltung den Beschluss zum Rückbau der ehemaligen Schule sowie der bestehenden Turnhalle. Der Baubeginn des Rückbaus ist für Januar 2027 vorgesehen.

2. Planung

Planungsziele:

In der Franzstraße soll ein zukunftsfähiges, nachhaltiges, gesundheitsverträgliches, ressourcenschonendes und zirkuläres Gebäude entstehen. Der Neubau sowie der Rückbau werden nach DGNB zertifiziert. Die CO2-Bilanz soll gesenkt werden, das Gebäude CO2-neutral betrieben werden und Re-Use Materialien auch aus dem Bestandsgebäude in der Franzstraße sollen im Neubau wieder verwendet werden. Weitere Themen sind nachhaltiges Regenwassermanagement, Verbesserung der Luftqualität, des Mikroklimas und der Biodiversität, sowie die Verbesserung der Innenraumluftqualität, Energieeffizienz, Inklusion und Barrierefreiheit.

Lage und Erschließung:

Das Grundstück liegt in zentraler Lage in der Franzstraße in der Aachener Innenstadt. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt ausschließlich über die Franzstraße.

Über den FB 68 wurde eine verkehrliche Untersuchung zum Neubau der KiTa und der Turnhallen beauftragt, um zu prüfen, ob das Bauvorhaben mögliche (negative) Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in der Franzstraße selbst und der im Umfeld liegenden Straßen hervorrufen könnte. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit des umgebenden Straßennetzes ergeben sich, trotz einer lokal spürbaren Verkehrszunahme, keine maßgeblich negativen Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsflusses. Auch wurde im Rahmen einer Stichprobenerhebung festgestellt, dass im Umfeld jeweils eine ausreichende Anzahl von öffentlichen Parkständen verfügbar waren, um die Belange des Hol- und Bringverkehrs insbesondere für die KiTa zu bedienen. Das Gutachten weist aber auf die Wichtigkeit der Übermittlung von Mobilitätsinformationen hin, um die Eltern von einer nachhaltigen und verträglichen Mobilität zu überzeugen.

Im Rahmen der Baumaßnahmen in der Franzstraße ist zu prüfen, inwiefern eine Anpassung des Seitenraums vor den Baumaßnahmen notwendig wird.

Städtebau:

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Der geplante Neubau fügt sich gut in die Blockrandbebauung und den vorhandenen, abfallenden Höhenverlauf der Franzstraße ein. Durch die Anordnung der beiden Sporthallen im Untergeschoss wird im Blockinneren eine großzügige Gartenfläche geschaffen, welche als Außenspielbereich für die KiTa genutzt wird. Themen zum Städtebau und zur Denkmalpflege sind abgestimmt und im Entwurf berücksichtigt.

Turnhallen:

Die beiden Turnhallen sowie die hierzu notwendige Infrastruktur liegen im Untergeschoss. Jede Turnhalle verfügt über einen Geräteraum, einen Regieraum, zwei Lehrerumkleiden (je eine davon ist barrierefrei) sowie zwei Umkleiden und Sanitärbereiche. Barrierefreie WCs befinden sich im Untergeschoss und im Erdgeschoss. Erschlossen werden die beiden Hallen über einen überdachten Haupteingang im Erdgeschoss. Zur barrierefreien Erschließung der Turnhallen gibt es neben einer Treppe auch einen Aufzug, der das Untergeschoss mit dem Erdgeschoss verbindet. Des Weiteren befindet sich im Erdgeschoss der Müllraum, sowie ein Fahrradabstellraum. Die notwendigen Stellplätze werden in der Tiefgarage Lagerhausstraße nachgewiesen.

KiTa:

Die KiTa wird ebenfalls über einen überdachten Haupteingang erschlossen. Im Erdgeschoss befindet sich wie für die Sporthallen, der Müllraum, der Fahrradabstellraum sowie zusätzlich ein Kinderwagenabstellraum. Die eigentlichen KiTa-Räume befinden sich im ersten bis dritten OG. Erschlossen wird die KiTa über ein zentrales Treppenhaus mit Aufzug. Die Eingangskontrolle erfolgt über eine Videosprechanlage. Im 1. Obergeschoss sind drei U3-Gruppen (Gruppenraum, zwei Nebenräume und Sanitärbereich), sowie ein zusätzlicher Differenzierungsraum, ein barrierefreies WC, ein Waschmaschinenraum und ein Putzmittelraum untergebracht. Der Außenspielbereich (auf dem Sporthallendach) kann ebenerdig aus den Gruppenräumen oder über den Spielflur erreicht werden. Im 2. OG befinden sich vier Ü3-Gruppen (Gruppenraum, Nebenraum und Sanitärbereich), ein barrierefreies WC und ein Putzmittelraum. Das Außengelände wird über einen Balkon mit Treppe entweder direkt aus den Gruppenräumen oder aus dem Spielflur heraus erreicht. Die Garderoben zu den Gruppen befinden sich auf beiden Etagen im Spielflur. Im 3. OG befinden sich die weiteren notwendigen Räume. Hierzu gehören der Mehrzweckraum mit Geräteraum, Leitungsbüro, Besprechungsraum, welcher auch als 2. Leitungsbüro genutzt werden kann, die Küche mit Abstellräumen, Sanitäranlagen und der Pausenraum. An den Pausenraum grenzt eine kleine Dachterrasse, welche auch vom Flur aus erreicht werden kann. Diese Terrasse dient nicht als Spielfläche für die Kinder. Weiterhin gibt es zur internen Erschließung der einzelnen Etagen der KiTa ein zweites Treppenhaus, welches ebenfalls als zweiter Rettungsweg genutzt wird, von der Straße aus jedoch nicht als Eingang genutzt wird.

Das Außengelände verteilt sich auf zwei Ebenen. Der Hauptspielbereich liegt auf dem Sporthallendach und ist von den U3-Gruppen aus ebenerdig zu erreichen. Eine weitere Spielebene befindet sich im Erdgeschoss. Diese Spielebene wird von den Kindern spielerisch über einen Kletterturm erreicht. Zusätzlich gibt es eine Verbindungstreppe zwischen den beiden Spielebenen. Von der Franzstraße aus kann das Außengelände über die Tordurchfahrt erreicht werden.

Kosten:

Die Kostenberechnung und Kostenanalyse sind in der Präsentation enthalten.

Förderungen:

Die Maßnahme wird zum Teil über die LuKIFG-Mittel gefördert. Es sollen der Maßnahme Franzstraße insgesamt 17 Mio. Euro zugeordnet werden.

Eine weitere Förderung über das Investitionsprogramm des Landes NRW für Kita-Neubauten wird angestrebt. Eine Förderzusage hierzu liegt noch nicht vor. Die Abwicklung erfolgt über FB 54.

Risikofaktoren:

Nach Abschluss der Leistungsphase 3, Stand Juli 2026, gibt es noch folgende große Risikofaktoren, die Einfluss auf die Planung, Kosten und Termine haben können:

-Die Gründung des Nachbargebäudes „FRANZ“ ist unklar. Daher wird das ehemalige Schulgebäude vorzeitig ab Januar 2027 zurück gebaut.

-Für die Rückverankerung des Verbaus sind vertragliche Vereinbarungen (Dienstbarkeiten) mit den betroffenen Nachbareigentümern erforderlich. FB 23 unterstützt E 26 in diesem Prozess, insbesondere bei der Ansprache der Eigentümer sowie der Vorbereitung und Abstimmung der Vertragsgestaltung. Eine Einigung konnte bislang jedoch noch nicht mit allen betroffenen Eigentümern erzielt werden.

-Zur Erstellung des Verbaus muss ein Baum auf einem Nachbargrundstück zurückgeschnitten werden. Die Abstimmungen hierzu mit den Fachplanern, FB 36 und FB 30 laufen. Eine endgültige Lösung wurde noch nicht gefunden.

-Archäologie

Interimssporthalle:

Die Verwaltung hat entschieden, dass ein ehemaliger Proberaum in der Elisabethstraße für die Sportnutzung hergerichtet werden soll. Zusätzlich hierzu soll ebenfalls die Lagerhalle in der Zollamtstraße zur Sportnutzung für den Zeitraum von 5 Jahren umgebaut werden.

Zeitplan:

Der Zeitplan ist in der Präsentation enthalten.

3. Finanzierung

Im Jahr 2026 werden keine zusätzlichen Auszahlungsmittel benötigt, allerdings muss sichergestellt werden, dass die weiteren Planungsleistungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro beauftragt werden können. Da der Gesamtmaßnahme im Rahmen der nun anstehenden Einplanung der Mittel für die weitere Planung und Umsetzung (im HHP 2027) insgesamt Mittel aus dem LuKiFG in Höhe 17 Mio. Euro zugewiesen werden sollen (siehe auch Vorlage FB 01/0066/WP19, behandelt im Haupt- und Finanzausschuss am 01.07.2026), sind die in 2026 zu beauftragten weiteren Planungsleistungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro in jedem Fall finanziert und sichergestellt. Somit steht einer Beauftragung aus haushaltsrechtlichen Gründen nichts entgegen.

4. Erweiterter Planungsbeschluss

Um das Projekt nahtlos weiterführen zu können und die Projektlaufzeit zu optimieren, bedarf es eines erweiterten Planungsbeschlusses. Auf diesem Weg kann die Ausfallzeit der Turnhalle, die zwar eine Interimslösung erhält, aber sehr rege genutzt wird, reduziert werden. Darüber hinaus befindet sich die KiTa Lochnerstraße in einem schlechten baulichen Zustand und die KiTa Händelstraße ist lediglich in einem Übergangsprovisorium untergebracht. Beide müssen schnellstmöglich in den Neubau überführt werden.

Des Weiteren ist mit Blick auf die Kosten eine möglichst optimierte Projektlaufzeit anzustreben, da der Baupreisindex und somit die Gesamtbaukosten über die Zeit steigen.

5. Vorschlag der Verwaltung

Aufgrund der aufgeführten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, das städtische Gebäudemanagement mit der Vergabe des Planungsauftrages für die Leistungsphasen 4 – 6 für den Neubau von zwei unterirdischen Einfeldturnhallen mit einer siebengruppigen KiTa in der Franzstraße zu beauftragen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

5-060101-900-00100-992-4, 78650000 Kita Franzstraße

5-080101-000-00500-900-5, 78650000 Neubau Einfeldturnhallen Franzstraße

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortg. Ansatz

2026

Ansatz

2027 ff.

Fortg. Ansatz

2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.621.814,67

2.378.923,46

1.621.814,67
2.378.923,46

0

0

0

33.519.000

Ergebnis

-4.000.738,13

-4.000.738,13

0

0

0

-33.519.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortg. Ansatz

2026

Ansatz

2027 ff.

Fortg. Ansatz

2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Ansätze beziehen sich auf die bislang etatisierten Planungsmittel mit Stand Haushaltsplan 2026ff.

Der Ansatz 2026 stellt den fortgeschriebenen Ansatz inklusive der Ermächtigungsübertragung aus 2025 dar.

In 2026 wird bei gleichbleibenden Gesamtkosten von 33.519.000 € in 2026 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,5 Mio. € zur Vergabe der Planungsleistungen benötigt.

Eine Deckung dieser Mittel kann über die zusätzliche Förderung nach LUKiFG (Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen) gedeckt werden.

Die Mittel für die Ausstattung wurden mit der Entwurfsplanung 2027ff. erstmals gemeldet, weshalb diese noch nicht Bestandteil der Aufstellung sind.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-07-31 FB 54_0015_WP19 Franzstrasse_ Erweite SAO.pdf

18.8.2026

5.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 54 - KiTa und Kindertagespflege
Geändert
3.9.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:10