Einrichtung von zwei halben Stellen für Erzieher*innen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft (FB 45)
FB 11/0033/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Veränderung des Stellenplans 2026 durch Einrichtung von zwei halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).
2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2026 durch Einrichtung von zwei halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE). ¹
¹ Zusatz zur Haushaltsneutralität: Bei positiver Beschlussfassung ist die Verlagerung aus dem Sachkostenetat des FB 45 in den PKV sicher zu stellen.
Erläuterungen
Die Verwaltung hat dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung am 28. April 2026 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen empfohlen.
Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus sind insgesamt zwei Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen.
Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:
Gruppenstruktur/ Ausweitung | |||||
Schule | Regelgruppe (30,50 Std./ Gruppe) | Gruppe mit sonderpäd. Förderbedarf (39,00 Std./ Gruppe) | Gruppe in Brennpunkt- einrichtung (39,00 Std./ Gruppe) | Personal-mehr- bedarf in Stunden | Erhöhung Plan-stellen-bedarf |
EGS Annaschule | + 0,5 Gruppen | + 19,5 Std. | 0,5 | ||
GGS Am Lousberg | |||||
GGS Gut Kullen | |||||
GGS Schönforst | |||||
KGS Am Römerhof | |||||
KGS Bildchen | |||||
KGS Passstraße | + 0,5 Gruppen | + 19,5 Std. | 0,5 | ||
KGS Birkstraße | |||||
Gesamt | 0 Gruppen | 0 Gruppen | + 1,0 Gruppen | + 39,00 Std. | 1,0 |
Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grundsätzlich zu Abweichungen zum geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche bzw. endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werden.
Die Kinder können jedoch bereits vorab in die OGS aufgenommen werden, sodass das hierfür notwendige Personal schnellstmöglich zur Verfügung stehen muss.
Daher ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingents für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft unterjährig um insgesamt 39 Wochenstunden für Erzieher*innen erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen ist mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt zwei halben Planstellen verbunden.
Ergänzender Hinweis zur Personalratsbeteiligung:
Die Personalvertretung wird im Rahmen ihres Anhörungsrecht zum Stellenplan gemäß § 75 LPVG NRW beteiligt. Die Anhörung erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 02.09.2026.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 26.800 € | 0 | 192.300 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -26.800 € | -192.300 € | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Ansätze für das Jahr 2026 beziehen sich auf den Zeitraum 08/2026 bis 12/2026, so dass hier lediglich fünf Monate zu Grunde gelegt wurden.
Die Bereitstellung der Personalaufwendungen für den Personalkostenverbund (PKV) im laufenden Haushaltsjahr sowie zur Haushaltsplanung 2027 ff. erfolgt haushaltsneutral aus dem Sachkostenetat des FB 45 wie folgt:
Die Kosten für die OGS werden teilweise refinanziert. Die Refinanzierung bezieht sich sowohl auf die Sach- als auch Personalkosten und resultiert aus der Erhebung von Elternbeiträge gem. Satzung der Stadt Aachen sowie aus Zuschüssen des Landes NRW gem. Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 07.05.2025 über die Zuwendung für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich.
Für das laufende Schuljahr 2025/2026 lässt sich eine Refinanzierung für Sach- und Personalkosten von insgesamt ca. 74 % feststellen. Der selbstzutragende Anteil des Schulträgers ergibt sich aus dem erlassmäßig vorgegebenen Eigenanteil pro Platz pro Schuljahr (aktuell ca. 18,5 % der Gesamtkosten) zzgl. der restlichen Kosten, die nicht refinanziert werden (aktuell ca. 7,5 % der Gesamtkosten).
Für das kommende Schuljahr 2026/2027 prognostiziert der FB 45 anhand der vorliegenden Schüler*innenzahl eine Steigerung der nicht refinanzierten Kosten auf ca. 11 %.
Eine teilweise Deckung der anfallenden Personalkosten wird durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt, da im dortigen PSP-Element 4-030101-807-8, Kostenart 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 64.139 € Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sachkostenverlagerung in den PKV übertragen.
Bei der Planung der Personalkosten im PKV werden aktuell 74.800 € pro Erzieher*innenstelle i.S. eines kalkulatorischen Planansatzes berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die zu besetzenden 1,0 Vollzeitäquivalente (39 Wochenstunden) für das verbleibende Jahr 2026 insgesamt Personalkosten i.H.v. 31.200 € (Besetzung ab August angenommen) und für das vollständige Kalenderjahr 2027 i.H.v. 74.800 €:
Haus-haltsjahr | Pauschale für Personal, die durch den Fachbereich Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (64.139 €/ Vollzeitkraft) PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 für die o.g. 1,0 VZÄ | Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (74.800 €/ Stelle) für die o.g. 1,00 VZÄ |
2026 (gerundet) | 26.800 € (anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2026) | 31.200 € (anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2026) |
2027 ff (gerundet) | 192.300 € (64.100 € /Jahr) | 224.400 € (74.800 € /Jahr) |
Bei den v.g. kalkulierten Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Die tatsächlichen Personalkosten aus dem vergangenen Haushaltsjahr 2025 beliefen sich auf durchschnittlich 63.585,58 € pro Vollzeitstelle p.a..
Die Bereitstellung der Personalaufwendungen im PKV erfolgt vorerst in Höhe der im Sachkostenetat des FB 45 berücksichtigten Pauschale anteilig für das Jahr 2026 von 26.800 €. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. erfolgt die Bereitstellung der Personalaufwendungen in Höhe des Betrags von 64.100 € / Jahr.
Der Sachkostenetat des FB 45 wird um die oben genannten Beträge entsprechend reduziert.
Sofern im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung und der Abrechnung der erforderlichen Stundenkontingente für die Stellen festgestellt wird, dass die verlagerten Mittel aus dem Sachkostenetat in den Personalkostenverbund nicht auskömmlich sind, ist eine weitere Deckung des entstandenen Differenzbetrags aus dem Sachkostenetat des FB 45 herbeizuführen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025369
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025369
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-07-27 FB 11_0033_WP19 Einrichtung von zwei SAO.pdf
29.7.2026
140.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Geändert
- 24.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:09