16. September 2026 um 17:00, Rathaus
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Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2022

FB 20/0032/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2022 zur Kenntnis und beschließt diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.

Erläuterungen

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

Der Gesamtabschluss besteht aus

  • der Gesamtbilanz,
  • der Gesamtergebnisrechnung und
  • dem Gesamtanhang,
  • der Kapitalflussrechnung und
  • dem Eigenkapitalspiegel.

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 50 Abs. 2 KomHVO ein Gesamtlagebericht sowie gemäß§ 50 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 45 KomHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 7 GO NRW bestätigt.

Wie auch im Rahmen der Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Vorjahre, wird zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch dieregio iT zurückgegriffen.

Der vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses 2022 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe 87.369.684,36 Euro aus.

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf eine Höhe von 4.731.681.640,68 Euro.

Das Eigenkapital beläuft sich auf eine Höhe von 772.986.950,35 Euro.

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

  • Prüfung des Gesamtabschlusses 2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechen-den Beschlussvorschlag für den Rat
  • Feststellung des Gesamtabschlusses 2022 durch Beschluss des Rates und Entlastung des Oberbürgermeisters
  • Anzeige des vom Rat festgestellten Gesamtabschlusses 2022 bei der Bezirksregierung
  • Öffentliche Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2022

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-16 FB 20_0032_WP19 Entwurf des Gesamtab SAO.pdf

18.8.2026

24.0 MB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
24.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:09