8. September 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 17Öffentlich

Volleyball in Parkanlagen – Ratsantrag Nr. 491/18 vom 01.07.2025

FB 52/0021/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Ausschuss für Klima und Umwelt:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt empfiehlt dem Sportausschuss,

1. die Verwaltung zu beauftragen, die bestehenden Volleyballanlagen auf ihre Qualität hin zu überprüfen und, falls erforderlich, die Ausstattung zu erneuern, sofern dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich bzw. vor dem Hintergrund der bestehenden Haushaltssperre umsetzbar ist.

2. die Neuinstallation eines Beachvolleyballfeldes vor dem Hintergrund der laufenden Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung abzulehnen.

Sportausschuss:

Der Sportausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1. Er beauftragt die Verwaltung, die bestehenden Volleyballanlagen auf ihre Qualität hin zu überprüfen und, falls erforderlich, die Ausstattung zu erneuern, sofern dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich bzw. vor dem Hintergrund der bestehenden Haushaltssperre umsetzbar ist.

2. Er lehnt die Neuinstallation eines Beachvolleyballfeldes vor dem Hintergrund der laufenden Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung ab.

Erläuterungen

Im Ratsantrag 491/18 „Volleyball in Parkanlagen“ vom 01. Juli 2025 haben die Fraktionen von GRÜNEN und SPD beantragt, die Installation und Sanierung von punktuellen Volleyballnetzen inkl. eines Beachvolleyballfeldes durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Die Zielsetzung ist eine verhältnismäßig kostengünstige Möglichkeit zur gemeinschaftlichen sportlichen Betätigung.

Vorhandene Anlagen

Im Aachener Stadtgebiet gibt es derzeit sechs öffentlich zugängliche Volleyballfelder, davon kein Beachvolleyballfeld, bei denen Pfosten zur Netzaufhängung vorhanden sind. Allerdings sind Netze lediglich teilweise verfügbar:

  • Rütscher Straße (Netz)
  • Westpark (2 Volleyballplätze mit Netzen)
  • Spielplatz Alter Tivoli (nur Pfosten)
  • OT-Talstraße (nur Bodenhülsen, Netze und Pfosten stehen in der Hugo-Junkers-Realschule und in der OT bereit).
  • Kronenberg (nur Pfosten)

Schulstandorte, private Anlagen und Vereinsanlagen, wie z. B. die Beachvolleyballanlage am Sportplatz Hander Weg, sind aufgrund ihrer Zuständigkeit in dieser Übersicht nicht berücksichtigt.

An den Standorten Spielplatz Alter Tivoli, OT-Talstraße und Kronenberg müssen Nutzer das Volleyballnetz selbst mitbringen oder Netze von benachbarten Einrichtungen, wie etwa der OT-Talstraße, entleihen. Diese Vorgehensweise dient vor allem dem Schutz vor Vandalismus sowie dem Erhalt standardmäßiger Netze, da diese ansonsten durch Witterungseinflüsse Schaden nehmen können. Netze aus Polypropylen mit Stahlseileinlage wären, im Vergleich zu standardmäßigen Netzen aus Polyethylen oder vergleichbaren Materialien, sowohl gegen Vandalismus als auch gegen Witterungseinflüsse widerstandsfähiger.

Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung diese Volleyballanlagen auf ihre Qualität hin überprüfen und im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel bzw. in Einklang mit den Regelungen der geltenden Haushaltssperre bei Bedarf Ausbesserungen oder Erneuerungen vornehmen.

Prüfung der Möglichkeit eines Beachvolleyballfeldes

Für ein Beachvolleyballfeld ist eine Fläche von 15 x 25 Metern inklusive Auslaufflächen erforderlich. Zudem muss das Feld eingefasst werden, um Verschmutzungen und unerwünschten Bewuchs durch Rasen oder Wildkräuter entgegenzuwirken. Da die Böden in Aachen zumeist wasserundurchlässig sind, sind Drainageschichten und Drainageleitungen für eine effiziente Entwässerung einzuplanen.

Neben diesen Maßnahmen ist eine regelmäßige Pflege des Sandes notwendig, vor allem zur Gewährleistung der Hygiene. Dies beinhaltet die Entfernung von Laub, Ästen und anderen organischen Rückständen sowie das Harken des Spielfelds, damit feuchte Stellen im Sand schneller trocknen. Die umfangreiche Unterhaltung würde schätzungsweise jährlich Kosten in Höhe von rd. 5.500 € pro Spielfeld verursachen. Die Verwaltung rät daher im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Abwägung von der Installation einer solitären Beachvolleyballanlage ab, auch vor dem Hintergrund der laufenden Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung.

Fazit und zukünftige Planungen

Die bestehenden Volleyballanlagen werden gemeinsam mit dem Aachener Stadtbetrieb auf ihre Qualität hin überprüft, und falls erforderlich, wird die Ausstattung erneuert, sofern dies im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich bzw. vor dem Hintergrund der bestehenden Haushaltssperre umsetzbar ist.

Vor dem Hintergrund der oben genannten Aspekte ist die Realisierung eines zusätzlichen Beachvolleyballfeldes in einer öffentlichen Parkanlage nur mit hohen Investitions- und Unterhaltungskosten zu realisieren.

Die Verwaltung sagt jedoch zu, bei zukünftigen Planungen von Spiel- und Freizeitanlagen mit dem Fokus Sport den Wunsch nach weiteren Volleyball- oder Beachvolleyballplätzen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Aktuell ist dies sowohl in den Vorplanungen zum öffentlichen Raum im Sportpark Soers als auch im Grünzug Kronenberg mit multifunktional nutzbaren Beachfeldern (Beachvolleyball, -fußball, -handball) der Fall.

Unter der Voraussetzung von bereitzustellenden Haushaltsmitteln 2027 könnten die oben genannten Anlagen dauerhaft mit deutlich stabileren und vandalismussichereren Netzen mit Stahleinlage ausgestattet werden. Diese kosten pro Stück ab 2000 €. Hinzu kommen möglicherweise Kosten für die Erneuerung oder Nachrüstung der Pfosten, da die Netze mit Stahleinlage deutlich schwerer sind und je nach Ausführung andere Befestigungen erfordern.

Ausblick

Ein neues Multifunktionsspielfeld inkl. eines Volleyballfeldes auf einem Untergrund aus EPDM wird auf dem Bolzplatz an der Birkstraße in Eilendorf entstehen. Die Fertigstellung dieses Projekts ist für das zweite Quartal 2027 geplant.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-03 FB 52_0021_WP19 Volleyball in Parkan SAO.pdf

18.8.2026

377.1 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
26.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:17