Haushaltssperre 2026
FB 20/0035/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen bestätigt die von der Verwaltung getroffenen Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Haushaltssperre 2026.
Erläuterungen
Mit dieser Vorlage erfolgt die Fortschreibung der von der Verwaltung im Zusammenhang mit der am 20.04.2026 angeordneten Haushaltssperre nach § 25 Abs. 2 KomHVO getroffenen Einzelfallentscheidungen.
Entscheidungen mit einer Wertigkeit über 100.000 Euro sind nicht zu treffen. Des Weiteren wurde die in der Sitzung am 17.06.2026 vorgestellte Übersicht der „freiwillig von den Organisationseinheiten vorgenommenen Einsparungen“ aktualisiert. Dargestellt werden nunmehr die Maßnahmen, die seit dem 17.06.2026 neu hinzugekommen sind.
Die Entwicklung der Haushaltssituation im Jahr bedingt allerdings auch, dass über eine von der Verwaltung geänderte Vorgehensweise bezüglich der praktischen Abwicklung der Haushaltssperre zu informieren ist.
Ein wesentlicher Grund für die Verhängung der Haushaltssperre am 20.04.2026 war die deutlich unter Plan verlaufende Gewerbesteuer. Diesbezüglich kann die Verwaltung mittlerweile von einer spürbaren Erholung berichten. Seit der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause am 15.07.2026 bis zum Ende August hat es bei der Gewerbesteuer saldierte Zugänge in Höhe von rd. 47,4 Mio. Euro gegeben, davon insbesondere in der Kalenderwoche 35. Somit weist die Gewerbesteuer mittlerweile einen Soll-Stand von rd. 243,2 Mio. Euro auf. Das ist nur noch knapp unterhalb des Haushaltsansatzes (246,3 Mio. Euro), so dass gegenwärtig bei der Gewerbesteuer die Erreichung des Haushaltsansatzes durchaus wieder im realistischen Bereich erscheint.
Dies kann allerdings nicht zum Anlass genommen werden, die Haushaltssperre wieder aufzuheben. Auch unter Berücksichtigung des sich verbessernden Ertragsportals im Steuerbereich besteht weiterhin ein erhebliches Haushaltsrisiko. Die Forecastberechnungen sowie die steuerbaren Konsolidierungsleistungen machen deutlich, dass eine Erwirtschaftung des globalen Minderaufwands in Höhe von 22,5 Mio. Euro nicht erreicht werden kann.
Die verbesserte Ertragslage trägt deutlich zur Entspannung der Debatte über die Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts nach § 81 GO NRW bei, entbindet allerdings nicht von der Notwendigkeit einer andauernden strengen Haushaltsbewirtschaftung.
Neben den damit verbundenen Konsolidierungsbemühungen und freiwilligen Einsparerfolgen hat die Verwaltung die haushalterische Möglichkeit eines Sonderertrags - die mögliche Bewertungsfortschreibung bei den Straßenbäumen in Folge der Fertigstellung des Baumkatasters - weitestgehend geprüft. Eine detaillierte Forecastberechnung wird dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2026 vorgelegt.
Dieser darzustellende Forecast wird auch deutlich machen, dass sich ungeachtet der Entwicklungen z.B. der Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuer an der unumgänglichen Notwendigkeit der Konsolidierung für das Jahr 2027 bzw. die entsprechende Haushaltsplanung nichts geändert hat. Vor diesem Hintergrund kommt dem Beibehalt des Genehmigungserfordernisses zur Begründung neuer Verbindlichkeiten für das Jahr 2027 und fortfolgender eine herausragende Bedeutung zu. Angesichts der sich im Übrigen aber naturgemäß reduzierenden Summe planbarer Einzelfallentscheidungen für die Bewirtschaftung des Restjahres ist es zwar geboten, an der Haushaltssperre dem Grunde nach festzuhalten und an den mit ihr bewirkten Konsolidierungserfolge, die tatsächliche Bewirtschaftungskontrolle in dem mit der Haushaltssperre verfügten Sinne kann aber in die dezentrale Verantwortung gegeben werden.
In dem Sinne verfügt die Kämmerin eine Ergänzung der haushaltswirtschaftlichen Verfügung vom 20.04.2026, die als Anlage 1 der Vorlage beigefügt ist.
Liste der Einzelfallentscheidungen (unter 100.000 Euro), vgl. Anlage 2:
Die dargestellte Übersicht zeigt die von der Verwaltung auf Basis der eingegangenen Anfragen nach der Ratssitzung am 15.07.2026 getroffenen Einzelfallentscheidungen unter 100.000 Euro. Entscheidungen mit einer Größenordnung über 100.000 Euro stehen nicht an. Die Summe der eingesparten Mittel beläuft sich auf rd. 141.500 Euro konsumtiv sowie rd. 69.500 Euro investiv.
Liste der freiwillig von den Organisationseinheiten vorgenommenen Einsparungen, vgl. Anlage 3:
Im Vergleich zu der am 17.06.2026 vorgestellten Übersicht der freiwillig von den Organisationseinheiten vorgenommenen Einsparungen fällt diese nunmehr deutlich kleiner und mit einem entsprechend geringeren Volumen aus. Die größten Einsparungen sind bereits durch die Meldung vor der Sommerpause erfolgt, z.B. die pauschalen Einsparungen bei den Eigenbetrieben. Nunmehr konnten noch zusätzliche Einsparungen von knapp über 200.000 Euro im konsumtiven Bereich gemeldet werden, welche sich ausschließlich auf die Fachbereiche Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa (FB 02), Klima und Umwelt (FB 36) sowie Sport (FB 52) beziehen.
Durch die Anordnung der Haushaltssperre 2026 beläuft sich die Summe an eingesparten Mitteln im konsumtiven Bereich insgesamt auf rd. 3,3 Mio. Euro. Investive Mittel konnten in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro eingespart werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es wird auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen bei den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen hingewiesen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025563
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025563
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-18 FB 20_0035_WP19 Haushaltssperre 2026 SAO.pdf
10.9.2026
398.7 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 17.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 1. Oktober 2026 um 01:19