Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und des Nutzungs- und Strukturkonzepts für das Industriegebiet Aachen Rothe Erde
FB 02/0044/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung nimmt die Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss das Nutzungs- und Strukturkonzept als Grundlage für die weitere Entwicklung.
Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen und das Nutzungs- und Strukturkonzept als Grundlage für die weitere Entwicklung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss beschließt die Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen und das Nutzungs- und Strukturkonzept als Grundlage für die weitere Entwicklung.
Erläuterungen
- Ausgangssituation
Durch die Schließung verschiedener Produktionsunternehmen in den vergangenen Jahren und den damit verbundenen Abbau mehrerer tausend Arbeitsplätze bestehen im Industriegebiet erhebliche Flächenpotenziale. Der stark vom Strukturwandel betroffene Standort befindet sich in einer Transformation von der klassischen industriellen Produktion hin zu innovativen, urbanen Produktionsformen mit unternehmensnahen Dienstleistungen.
Die Stadt Aachen gestaltet den Transformationsprozess aktiv und verfolgt das Ziel, einen zukunftsfähigen Modellstandort für Urbane Produktion zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei die zügige Schaffung neuer Arbeitsplätze, der Erhalt und die Weiterentwicklung von Industrieflächen, die Umsetzung nachhaltiger Klima- und Umweltlösungen, ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, die Integration neuer Mobilitäts- und Energieformen sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur. Zur Sicherstellung der Realisierung dieser Ziele hat der Rat der Stadt Aachen am 01. Februar 2023 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU) für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) gemäß § 165 Abs. 4 BauGB beschlossen und die Erarbeitung eines Nutzungs- und Strukturkonzepts beauftragt. Im Folgenden werden die Ergebnisse der VU und des Nutzungs- und Strukturkonzepts dargestellt.
Eine SEM ist ein Instrument des Städtebaurechts, das eine städtebauliche Neuordnung in fest umgrenzten Entwicklungsgebieten in Städten und Dörfern ermöglicht. Sie ist allerdings wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung an hohe Hürden (öffentliches Interesse, Allgemeinwohl. Arbeitsstättenbedarfsnachweis, besondere Bedeutung für die gemeindliche Gesamtentwicklung) gebunden. Die gemeindlichen Entwicklungsziele dürfen nicht bereits durch die bestehenden Eigentümerstrukturen oder deren aktuelle oder geplanten Nutzungen erreicht werden. Ergänzend muss sichergestellt sein, dass die Kommune tatsächlich in das Eigentum der betreffenden Flächen eintreten und diese selbst entwickeln möchte.
Die VU im Rahmen einer SEM erfasst den Zustand von Grundstücken, Gebäuden und der Umwelt, um die Planung und Umsetzung der Maßnahmen fundiert zu ermöglichen. Ziel der VU war es, die städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB zu schaffen. NRW.URBAN als Entwicklungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat den gesamten Prozess fachlich begleitet. Dies umfasste die Einleitung und Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen sowie die kontinuierliche Unterstützung bis zum vorliegenden Abschlussbericht. Der Bericht (Anlage 1) dokumentiert die Rahmenbedingungen, Untersuchungsschritte und Ergebnisse. Er stellt insbesondere die Ausgangssituation, die Anforderungen an eine mögliche SEM sowie die Abgrenzung und Charakterisierung des Untersuchungsgebiets dar. Darüber hinaus werden die einzelnen Untersuchungsbausteine und Maßnahmen sowie deren Ergebnisse systematisch aufgearbeitet und in einem abschließenden Fazit zusammengeführt.
Zeitgleich wurde ein Nutzungs- und Strukturkonzept erarbeitet, das die planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung und insbesondere für eine zügige Nachnutzung des Areals bildet (Anlage 2). Das Nutzungs- und Strukturkonzept definiert mögliche Nutzungen, deren Verteilung und berücksichtigt Wohnbau, Gewerbe sowie Verkehr und Freiraumentwicklung. Das Konzept hilft, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen, Lösungswege zu finden und dient als Grundlage für weiterführende Planungen, wobei das Nutzungs- und Strukturkonzept die gewonnenen Erkenntnisse in räumlicher und funktionaler Hinsicht konkretisiert und sie in ein umsetzungsorientiertes Entwicklungskonzept übersetzt.
- Vorbereitende Untersuchungen und städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Eine SEM ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts zur beschleunigten Baulandbeschaffung auf ungenutzten oder brachliegenden Flächen. Sie dient der Mobilisierung von Bauland und der Finanzierung kommunaler Entwicklungskosten. Die Kommune kann gemäß §165 Abs. 3 eine SEM durchführen, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen. Dabei dürfen die angestrebten Ziele nicht durch andere Instrumente wie städtebauliche Verträge erreicht werden können. Eigentümer*innen können den Verkauf abwenden, wenn sie die Entwicklung selbst durchführen. Da eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) mit weitreichenden Eingriffen wie Enteignungen oder vorübergehenden Nutzungsüberlassungen verbunden sein kann, ist sie an besonders hohe rechtliche und sachliche Voraussetzungen gebunden, etwa die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe und die Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahmen. Ziel der VU ist es, belastbare Entscheidungsgrundlagen dafür zu schaffen, ob der Einsatz eines stärkeren städtebaulichen Steuerungsinstruments erforderlich ist und ob somit die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung einer SEM (§ 165 Abs. 3 BauGB) vorliegen.
- Das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen
Das vom Rat beschlossene VU-Gebiet in Aachen Rothe Erde umfasst 28,4 ha und besteht aus vier Liegenschaften mit verschiedenen Eigentumsverhältnissen (Anlage 1 – Abb. 4).
Die Liegenschaft Eisenbahnweg 50 befindet sich seit dem 01.01.2025 im Eigentum der Stadt Aachen.
Die Liegenschaft Eisenbahnweg 60 befindet sich im Eigentum der Hüllenkremer GmbH, einem etablierten Aachener Unternehmen aus dem Bereich des Containerbaus.
Das Grundstück der DB InfraGO AG (Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn AG) ist als Eisenbahnbetriebsanlage gewidmet und erfüllt damit eine verkehrliche Funktion von übergeordneter gesellschaftlicher Bedeutung – sowohl im Hinblick auf die allgemeine als auch die standortspezifische Erschließung.
Die Liegenschaft Philipsstraße 15 (ehemaliges Werk der Continental AG) ist zum 01.07.2024 in den Besitz der Landmarken Gruppe übergegangen und wird von der Schwestergesellschaft, C-Werk GmbH, betrieben. Die Stadt Aachen steht mit dem Aachener Unternehmen in engem Austausch bezüglich der Vision und der Entwicklungspläne sowie im Rahmen von konkreten Ansiedlungsanfragen.
Eine erste Bewertung zeigt, dass drei der vier Liegenschaften aus der Betrachtung der Erwerbsmöglichkeit bzw. der Durchführbarkeit einer SEM ausgenommen werden können. Der Eisenbahnweg 50 ist bereits in städtischen Besitz übergegangen, die Liegenschaft Eisenbahnweg 60 entspricht aufgrund des Tätigkeitsfeldes dem formulierten thematischen Schwerpunkt „Produktion“. Ebenfalls ist ein Erwerb der Liegenschaft der InfraGO AG aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung weder praktikabel noch sinnvoll.
Die Liegenschaft Philippsstraße 15 ist die einzige Liegenschaft, die für einen Erwerb in Frage käme. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach rund 175-jähriger industrieller Nutzung des Geländes durch das Hüttenwerk Rothe Erde und in Nachfolge durch die Gummiproduktion teilweise nicht wiederverwendbare Gebäudestrukturen, Gebäudeschadstoffe sowie Altlasten im Boden die schnelle Nachnutzung erschweren. Die Stadt Aachen hat sich in der Vergangenheit bereits gegen einen Erwerb entschieden.
- Maßnahmen im Rahmen der SEM
Im Rahmen einer SEM werden zunächst umfassende vorbereitende Schritte unternommen, um den Bestand, die Nutzung und die Rahmenbedingungen des betreffenden Gebiets zu erfassen. Dabei sind insbesondere die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen, da die SEM aufgrund ihrer weitreichenden hohen Anforderungen an Planungssicherheit und Verhältnismäßigkeit unterliegt.
Im Zuge dessen sind bereits wesentliche Arbeitspakete umgesetzt worden, die als Beurteilungsgrundlage für die Durchführung einer SEM dienen und im angehängten Bericht ausführlich dargestellt werden.
Die Beteiligung der relevanten Träger öffentlicher Belange (TöB) ist ordnungsgemäß erfolgt, ohne Feststellen von besonderen Hürden oder Einwendungen. Die Bewertung dient dazu, mögliche rechtliche, organisatorische oder fachliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass die geplante Maßnahme reibungslos umgesetzt werden kann. Ergänzend wurden kontinuierlich Abstimmungen mit allen relevanten Fachbereichen sowie Gespräche mit ansässigen Unternehmen und Eigentümer*innen im VU-Gebiet geführt und dokumentiert, um deren Perspektiven in die zukünftige Planung des Industriegebiets zu integrieren.
Die ebenfalls durchgeführte Arbeitsstättenbedarfs- und -deckungsprognose dient dazu, den zukünftigen Bedarf an Arbeitsplätzen im Untersuchungsgebiet zu ermitteln und mit dem bestehenden gesamtstädtischen Angebot abzugleichen. Ein Allgemeinwohlinteresse kann nur dann bestätigt werden, wenn ein entsprechender Arbeitsstättenbedarf besteht und nicht an anderer Stelle im Stadtgebiet gedeckt werden kann. Die vorliegende Prognose hat verdeutlicht, dass der Flächenbedarf der Unternehmen aus dem Bereich der Urbanen Produktion nicht ohne das Flächenangebot im VU-Gebiet gedeckt werden kann.
Das Nutzungs- und Strukturkonzept (siehe Kapitel 3) konkretisiert die städtischen Ziele, definiert teilräumliche Entwicklungen und dient als Kriterienraster, inwieweit die städtischen Ziele nicht auch im Rahmen der bestehenden Eigentümerstruktur realisiert werden können.Eine absolute Divergenz zwischen den Nutzungs- und Entwicklungsabsichten der privaten Eigentümer*innen und den städtischen Entwicklungszielen kann hier nicht konstatiert werden.
Ergänzend zur fachlichen Unterstützung durch NRW.Urban wurde im Rahmen der VU ebenfalls die juristische Beratung der Kanzlei Lenz und Johlen, Köln, in Anspruch genommen.
Grundsätzlich ist eine SEM nur dann ein sinnvolles städtebauliches Instrument, wenn eine Erwerbsabsicht – in diesem Fall insbesondere für das ehemalige Reifenwerk - besteht. Diese Absicht besteht allerdings bei der Stadt Aachen ausdrücklich nicht.
Da eine SEM in der Regel dem Erwerb und der Überführung der Grundstücke in kommunales Eigentum dient, wäre bei einem konkreten Erwerbsinteresse der Stadt zur abschließenden Bewertung eine weitergehende Wertermittlung einzelner Grundstücke – insbesondere der größten Teilfläche des ehemaligen Reifenwerks – erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund zu erwartender Altlasten, des erheblichen Abbruch- und Entsorgungsaufwands, der voraussichtlich hohen Erwerbskosten sowie des beträchtlichen finanziellen und personellen Entwicklungsaufwands hat sich die Stadt Aachen jedoch gegen einen Erwerb dieser Fläche ausgesprochen. Sowohl im Planungsausschuss (11.12.2025) als auch im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung (14.01.2026) wurde der Verzicht auf eine kostenintensive Wertermittlung formuliert.
- Fazit
Die VU hat gezeigt, dass die Anwendungsvoraussetzungen für eine SEM gemäß § 165 Abs. 3 BauGB zum jetzigen Zeitpunkt nur in Teilen vorliegen. Zwar ist das VU-Gebiet für die gesamtstädtische Entwicklung von besonderer Bedeutung und muss einer Neuordnung zugeführt werden. Auch hat die Arbeitsstättenbedarfs- und -bedarfsdeckungsprognose ergeben, dass der Flächenbedarf der Unternehmen aus dem Bereich der Urbanen Produktion nicht ohne das Flächenangebot im VU-Gebiet gedeckten werden kann. Jedoch bestehen inhaltlich überwiegend übereinstimmende Zielsetzungen zwischen der Stadt Aachen und den betroffenen Eigentümer*innen in Hinblick auf die angestrebten Entwicklungspläne, wodurch eine kooperative Umsetzung außerhalb einer SEM durch städtebauliche Verträge zwischen der Stadt Aachen und Eigentümer*innen grundsätzlich möglich erscheint. Damit fehlt es einer SEM derzeit an der Verhältnismäßigkeit und der Möglichkeit, diese rechtssicher durchzuführen. Zudem hat sich die Stadt Aachen bereits gegen einen Erwerb der in Rede stehenden Flächen ausgesprochen.
Somit wird empfohlen, die VU nicht weiterzuführen.
- Nutzungs- und Strukturkonzept
Das Nutzungs- und Strukturkonzept ist zentraler Bestandteil der konzeptionellen Phase des Förderprojektes „Vision 2025 + Rothe Erde – Modellstandort für Urbane Produktion“[1]und richtungsweisend für den weiteren Prozess der Standortentwicklung Rothe Erde.
Das zweistufige Konzept (Nutzung > Struktur) ist Ende 2024 unter Beteiligung der relevanten städtischen Dienststellen (FB 02, 23, 36, 56, 61, 68) ausgeschrieben worden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde die Aachener Bietergemeinschaft, bestehend aus Carpus + Partner AG, Aachen (Projektleitung und Gesamtkoordination) und Reicher Haase Assoziierte GmbH, Aachen (für stadtplanerische Integration) beauftragt. Unterstützt wurden die Büros von KRAFT.RAUM (Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Düsseldorf)bei den Freiraumkonzepten und vom Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH (BSV, Aachen) bei den Mobilitätskonzepten. Der Betrachtungsraum umfasst das gesamte Industriegebiet Rothe Erde und berücksichtigt dabei zusätzlich Auswirkungen auf angrenzenden Flächen.
Das Nutzungs- und Strukturkonzept legt Nutzungen und deren städtebauliche Verteilung fest, berücksichtigt Wohnen, Gewerbe, Verkehr und Freiraum und dient als Grundlage zur frühzeitigen Lösung von Nutzungskonflikten sowie für weitere Planungen. Als Anlage ist eine Gesamtdokumentation beigefügt. An dieser Stelle wird eine übersichtliche Zusammenfassung gegeben.
Der Prozess begann mit der Grundlagenermittlung, dazu zählten beispielsweise die Berücksichtigung bereits bestehender städtische Konzepte, Planungen und Vorhaben von privaten Investor*innen sowie die Analyse ortsbezogener planungsrechtlicher Gegebenheiten.
Ein wichtiger Bestandteil des Prozesses stellte die kontinuierliche und umfassende Beteiligung aller relevanten Akteurinnen dar. Dabei wurden sowohl verwaltungsexterne Beteiligte – insbesondere Eigentümer*innen sowie Nutzende – als auch sämtliche betroffenen verwaltungsinternen Fachbereiche frühzeitig und fortlaufend in den Prozess eingebunden. Hierzu zählten die Fachbereiche FB 02, 23, 36, 56, 61, 68 sowie E18. Die Einbindung erfolgte phasenübergreifend und stellte sicher, dass fachliche Anforderungen, unterschiedliche Perspektiven sowie organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen in jeder Phase des Verfahrens berücksichtigt werden konnten.
Ziel ist die Entwicklung einer qualitätsvollen, zukunftsfähigen und umsetzungsorientierten Konzeption zur Revitalisierung, Neugestaltung und Öffnung des Quartiers. Dabei sollen die räumlichen, funktionalen und städtebaulichen Potenziale des Standorts aktiviert und in ein stadtverträgliches sowie identitätsstiftendes Gesamtbild überführt werden.
- Nutzung
Das Nutzungskonzept bildet die fachliche Grundlage für das darauf aufbauende Strukturkonzept. Es definiert die Nutzungsstrukturen und möglichen Nutzungsszenarien der Potenzialflächen und berücksichtigt dabei zugleich bestehende Synergie- sowie Vernetzungspotenziale zwischen einzelnen Nutzungen und Teilräumen.
Die Transformation des Industriestandorts zielt auf moderne, flexible Nutzungs- und Arbeitsstrukturen und die Integration vielfältiger Wertschöpfungs- und Innovationsprozesse ab.Die vorhandene Bausubstanz bietet dafür gute Voraussetzungen. Rothe Erde wird zu einem Ort stadtverträglicher und ressourcenschonender Produktion.
Neben der Ansiedlung innovativer Handwerksbetriebe und mittelständischer Firmen ermöglicht die enge Kooperation mit der Aachener Hochschul- und Forschungslandschaft den optimalen Transfer von Wissen in Anwendung vor Ort. Rothe Erde bietet Flächen für sog. Scale-ups - also auf deutlichem Wachstumskurs befindlichen neuen Unternehmen - und schließt so eine Lücke in der regionalen Wertschöpfungskette.
Im Fokus stehen zukunftsorientierte Kernbranchen (sog. „Transformationsbranchen“), die auf innovative, kompakte und moderne Produktionsstrukturen angewiesen sind, z.B. Halbleiter- und Lasertechnik, Energie- und Umwelttechnologien, Maschinen- und Anlagenbau, Medizin- und Biotechnologie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Werkstoffe.
Die Flächen wurden nach präferierter Nutzungskörnung (Größentypen S–L) sowie Geschossigkeit klassifiziert. Exemplarische Gebäudekörper zeigen dabei mögliche Nutzungsarten und räumliche Ausprägungen. Neben industriellen und gewerblichen Nutzungen werden ergänzend auch Freiraumqualitäten und Verkehrsflächen sowie Angebote aus den Bereichen Gastronomie, Sport und Freizeit von insgesamt maximal zehn bis zwanzig Prozent der Gesamtnutzungsfläche berücksichtigt. So kann die Aufenthaltsqualität zusätzlich gesteigert und die funktionale Vielfalt des Quartiers gestärkt werden, ohne den wirtschaftlichen Schwerpunkt des Standorts zu beeinträchtigen.
Insgesamt setzt das Konzept auf eine differenzierte und flexible Nutzungsstruktur mit einer engen Verzahnung unterschiedlicher Nutzungen und Unternehmensformen. Hybride Erdgeschosszonen, multifunktionale Freiräume und attraktive Schnittstellen zum öffentlichen Raum stärken dabei die urbane Qualität des Standorts. Gleichzeitig stehen Identität, Adressbildung und Wahrnehmbarkeit im Fokus, um Rothe Erde langfristig als leistungsfähigen und nachhaltig integrierten Wirtschaftsstandort zu profilieren.
- Struktur
Das Strukturkonzept baut auf dem Nutzungskonzept auf und überführt dessen inhaltliche und funktionale Zielsetzungen in eine räumliche und städtebauliche Struktur. Es schafft einen städtebaulichen Rahmen mit Fokus auf identitätsstiftende Orte, Quartiersdurchlässigkeit und flexible Grundstücksteilung für Unternehmen. Dabei werden die definierten Nutzungen räumlich organisiert, miteinander verknüpft und in ein funktionales sowie qualitätsvolles Gesamtgefüge eingebettet.
Das Quartier bietet vielfältige Raumtypen: High-End-Lagen für Technologie, Showrooms und Wissens-Cluster (Philipsstraße und Eisenbahnweg); Binnenlagen für produktionsfokussierte Nutzungen; Übergangszonen zu Wohnquartieren mit emissionsarmen, kleinteiligen Nutzungen. Rothe Erde entwickelt sich so zu einem Modellstandort urbaner Industrie mit effizienter Fläche, gemischten Arbeitsplätzen und sichtbarer Produktion.
- Räumliche Leitlinien
Das Nutzungs- und Strukturkonzept basiert auf vier räumlichen Leitlinien – produktives Band, Vennbahn-Achse, Work-Loops und grünem Rahmen – die bestehenden Strukturen ergänzen und schaffen eine langfristige und identitätsstiftende Grundlage für die Entwicklung.
Das Produktive Band bildet das Herz des Quartiers: Es verbindet Nutzungen, öffentliche Räume und Unternehmen, macht urbane Produktion erlebbar und schafft Orientierung, Identität und Begegnungsräume.
Die Vennbahn-Achse dient als grüne Infrastrukturachse, die Rothe Erde mit der Stadt vernetzt und Sichtbarkeit für Unternehmen bietet.
Die Work-Loops (quartiersinterne Erschließungsrouten) öffnen Innenhöfe und Wege, fördern Austausch, schaffen Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeiten im Freien.
Der Grüne Rahmen umschließt das Industriegebiet, schafft Übergänge zu Stadt und Landschaft und ermöglicht die Nutzung von Grünflächen, Wegen und Parks für die Menschen im Rothe Erde.
- Freiraumkonzept
Das Freiraumkonzept nutzt die Lage zwischen Stadt und Landschaft als zentrales Potenzial und bildet das räumliche Rückgrat des Gebiets. Zentrale Elemente sind die grüne Achse entlang der Vennbahn und des Grünen Rahmens, die Landschaft, Produktion und urbanen Raum miteinander vernetzen. Sie schaffen ökologische Ausgleichsräume, Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche, integrieren Pocketparks (kleine innerstädtische Grünflächen), Work-Loops und fördern Austausch, Begegnung und flexible Nutzung. Durch Regenwassermanagement, Entsiegelung, Dachbegrünung und Kaltluftzufuhr werden Mikroklima, Klimaanpassung und ökologische Resilienz gestärkt. Einheitliche Gestaltung, modulare Elemente, begrünte Randbereiche und sichtbar gemachte Produktionsflächen schaffen Identität, Vernetzung und einen zukunftsfähigen, klimaangepassten Standort.
- Mobilitätskonzept
Das Industriegebiet Rothe Erde ist bereits verkehrlich gut erschlossen, erfordert jedoch angesichts der langfristigen Entwicklung eine flexible Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur. Das Mobilitätskonzept schafft hierfür einen anpassungsfähigen Rahmen, der die Funktionsfähigkeit in unterschiedlichen Szenarien sicherstellt und qualitätsvoll weiterentwickelt.
Zentrale Bausteine sind ein empfohlenes Mobilitätsmanagement zur Reduktion des Pendlerverkehrs sowie die Stärkung des Umweltverbunds durch bessere Bedingungen für Fuß-, Rad- und Sharing-Verkehre. Gleichzeitig wird der ruhende Verkehr in zentralen Mobility-Hubs gebündelt, um Flächen effizienter zu nutzen und Verkehr gezielt zu steuern.
Der Kfz- und Wirtschaftsverkehr wird über definierte Hauptrouten – insbesondere über Dresdener Straße und Madrider Ring – organisiert, während Nebenstraßen dem Anliegerverkehr vorbehalten bleiben. Ergänzend wird der Wirtschaftsverkehr durch Logistiklösungen mit zentralen Depots und alternativen Zustellformen optimiert.
Der ÖPNV, insbesondere über den fußläufig erreichbaren Bahnhof Rothe Erde, kann durch den schrittweisen Ausbau des Busnetzes und eine bessere Vernetzung gestärkt werden. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, bestehende Defizite in der inneren Erschließung durch neue Wegeverbindungen sowie Verbesserungen bei Fuß- und Radwegen, Querungen, Beleuchtung und Ausstattung zu beheben.
Ergänzend wird empfohlen, Fahrradabstellmöglichkeiten vorzusehen und die Verkehrs- und Aufenthaltsräume unter Wahrung des industriell geprägten Charakters gestalterisch aufzuwerten.
- Lupenräume
Vertiefend veranschaulichen vier Lupenräume exemplarisch, wie Produktion, Freiraum und Bewegung im Gebiet umgesetzt werden können. Die Lupenräume dienen dazu, die übergeordneten Zielsetzungen des Strukturkonzepts anhand konkreter Situationen räumlich und atmosphärisch greifbar zu machen sowie mögliche Qualitäten und Nutzungsüberlagerungen exemplarisch darzustellen. Die Auswahl der vier Bereiche erfolgte aufgrund ihrer besonderen funktionalen und stadträumlichen Bedeutung innerhalb des Quartiers. Als zentrale Schnittstellen übernehmen sie eine wichtige Rolle für Vernetzung, Identität, Erschließung und Aufenthaltsqualität und verdeutlichen unterschiedliche Entwicklungsschwerpunkte und Transformationspotenziale.
Südlicher und nördlicher Auftakt Philipsstraße (1. und 2. Lupe): Die Lupenräume an der Philipsstraße bilden die Auftaktbereiche des Industriegebiets und zeigen seine Identität als urbaner Produktionsstandort. Klar ablesbare Stadträume verbinden Orientierung, Aufenthaltsqualität und sichtbare Produktion, während hybride Erdgeschosszonen, adaptive Freiräume und vertikale Produktionsformen Innovation, Arbeit und Stadtleben lebendig integrieren.Im Vergleich betont der südliche Auftakt (1. Lupe) den öffentlichen Stadtraum und Auftaktqualität, während der nördliche Auftakt (2. Lupe) die vertikale, verdichtete Produktionsintegration innerhalb dieses Raums verdeutlicht.
Vennbahnweg / Eisenbahnweg (3. Lupe): Die Lupe entlang des Vennbahn- und Eisenbahnwegs bildet einen ruhigen Gegenpol zu den verdichteten Produktionsbereichen und verknüpft Arbeiten, Bewegung und Landschaft. Der Vennbahnweg dient als Bewegungs- und Erfahrungsraum, in dem Produktion durch angrenzende Nutzungen, Einblicke oder begleitende Aktivitäten indirekt erlebbar gemacht wird. Der Eisenbahnweg schafft eine Übergangsfläche für kleinteilige, produktionsnahe Nutzungen und gemeinschaftliche Außenbereiche.
Entwicklungsfläche Eisenbahnweg (4. Lupe): Die Lupe südlich des Eisenbahnwegs zeigt die städtischen Liegenschaften (Eisenbahnweg 50 und Eisenbahnweg/Madrider Ring), angrenzend an den Entwicklungsbereich beim TRIWO-Technopark neben der Stranghalle und an den Vennbahnweg. Die Räume im Quartier verknüpfen Erschließung, Nutzung und Aufenthalt zu einem flexiblen und vernetzten Gesamtgefüge. Offen gestaltete Bereiche fördern Austausch, kurze Wege und die Zusammenarbeit unterschiedlicher Nutzungen, während integrierte Mobilitäts- und Logistiklösungen eine effiziente und zukunftsfähige Organisation des Standorts unterstützen.
- Maßnahmensteckbriefe
Die Maßnahmensteckbriefe konkretisieren die Leitideen und räumlichen Prinzipien des Nutzungs- und Strukturkonzepts. Sie basieren auf dem Beteiligungsprozess (s.o.) und bündeln zentrale Ansätze für die Weiterentwicklung des Standorts. Dadurch schaffen sie eine gemeinsame fachliche und strategische Grundlage für alle Akteur*innen und erleichtern die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Interessen und Handlungsebenen.Gleichzeitig zeigen die Steckbriefe priorisierbare Ansatzpunkte für eine schrittweise und umsetzungsorientierte Transformation zu einem Modellstandort urbaner Produktion auf, ohne dabei abschließende Entwicklungszwänge vorzugeben. Dies erscheint insbesondere sinnvoll, um auf sich verändernde wirtschaftliche, räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen flexibel reagieren sowie unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten und Akteurskonstellationen berücksichtigen zu können.
Zu den Maßnahmen zählen die vier Leitlinien: produktives Band, grüner Rahmen, Vennbahnachse und Workloops, ergänzt um Parkraumbewirtschaftung und Mobilität, Öffnung des Stadtteils, Gewerbeflächenentwicklung und Nachnutzung von Flächenpotenzialen, Image- und Adressbildung, Gastronomieangebote, Nutzung des Energiepotenzials und Umwelt.
Diese Maßnahmen bilden einen integrierten Entwicklungsansatz: Die Leitlinien strukturieren den Raum und verbinden Produktion, Arbeit und Freizeit. Gewerbeflächenpotenziale werden genutzt und die Image- und Adressbildung des Standorts wird für Unternehmen attraktiv gemacht. Mobilität, Parkraum und die Öffnung des Stadtteils sorgen für gute Erreichbarkeit und Integration ins urbane Umfeld. Gastronomieangebote, Energie- und Umweltmaßnahmen erhöhen die Lebensqualität und Nachhaltigkeit des Standorts. So entsteht ein Industriegebiet, das langfristig attraktiv, lebendig und zukunftsfähig ist.
Die Maßnahmen sind unterschiedlich zu priorisieren und unterliegen verschiedenen Zeithorizonten. Zudem unterscheiden sich die Maßnahmen deutlich hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer räumlichen Ausdehnung, was jeweils unterschiedlich intensive Ressourcenbindungen nach sich zieht. Entsprechend lassen sich verschiedene Umsetzungsvarianten mit gestaffelten Kostenrahmen ableiten. Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass die finanzielle Verantwortung nur anteilig bei der Stadt Aachen liegt, wobei diverse Maßnahmen ggf. über unterschiedliche Förderzugänge finanziert werden können.
- Das weitere Verfahren
An das vorliegende Konzept schließen sich weitere Schritte zur Konkretisierung und Umsetzung an, die teils bereits begonnen wurden (so etwa ein Energieversorgungs- und ein Kommunikationskonzept).
Da der politische Wille auf eine zügige Nachnutzung des Quartiers ausgerichtet ist, ist grundsätzlich vorgesehen, die Revitalisierung und Neugestaltung privater Flächen planungsrechtlich über städtebauliche Verträge zu steuern. Im Rahmen der Vertragsausgestaltung werden die Zielvorgaben des Nutzungs- und Strukturkonzepts auf die jeweilige Grundstücksfläche bezogen konkretisiert und Detailvorhaben etwa zu Gebäudehöhen, Geschossigkeiten etc. fixiert. Durch diese Konkretisierung wird eine Grundlage geschaffen, auf deren Basis rechtssichere städtebauliche Verträge geschlossen werden können.
Parallel dazu werden die benannten Maßnahmen (3.4) vertieft, priorisiert und mit den relevanten Akteur*innen abgestimmt. Darauf aufbauend wird eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Zeithorizonten, Zuständigkeiten und Finanzierungsansätzen erarbeitet.
Die Ergebnisse werden anschließend in die politischen Ausschüsse eingebracht und bilden die Grundlage für die schrittweise Weiterentwicklung vom Industriegebiet Rothe Erde.
[1]Strukturwandelförderung im Rheinischen Revier für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen zur Ansiedlung von Unternehmen. Für die erste, konzeptionelle Phase wurden rd. 2,5 Mio. € (Förderquote 97,5%) bewilligt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
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| X |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025587
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025587
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-03 FB 02_0044_WP19 Ergebnisse der vorbe SAO.pdf
11.8.2026
9.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Geändert
- 17.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 1. Oktober 2026 um 01:25