Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz heimischer Igelpopulationen; Ratsantrag DIE Zukunft Nr. 476/18 vom 29.04.2025
FB 36/0065/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt wie folgt:
1.Die Verwaltung wird beauftragt eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Igeln vor Verletzungen durch Mähroboter zu entwickeln und diese umzusetzen. Hierbei sollen insbesondere Gründe für einen Verzicht auf den Betrieb von Mährobotern in den Dämmerungs- und Nachtstunden vermittelt und Hinweise für eine igelfreundliche Gestaltung des eigenen Gartens gegeben werden.
2.Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen für ordnungsbehördliche Regelungen zum Betrieb von Mährobotern während der Dämmerungs- und Nachtstunden, insbesondere den Erlass einer Allgemeinverfügung nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder anderen Rechtsgrundlagen existieren. Dabei wird sich die Verwaltung mit den benachbarten Kommunen sowie der Städteregion abstimmen. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wird über das Ergebnis informiert.
Erläuterungen
Mit dem Ratsantrag der Fraktion DIE Zukunft vom 29.04.2025 wurde beantragt, Maßnahmen zum Schutz von Igeln vor Verletzungen und Tötungen durch Mähroboter zu ergreifen. Hintergrund ist, dass Igel überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv sind und bei Gefahr ein arttypisches Einrollverhalten zeigen. Dadurch besteht insbesondere bei automatisch betriebenen Mährobotern ein erhöhtes Risiko schwerer oder tödlicher Verletzungen, was durch zahlreiche Untersuchungen verschiedener Forschungseinrichtungen sowie Hinweisen von Naturschutzverbänden, Igelpflegestellen und Veterinärmedizinern belegbar ist.
Eine zunehmende Zahl so verletzter und z.T. verstümmelter Igel wird von Bürgerinnen und Bürgern an die Igelpflegestellen weitergeleitet; diese Einrichtungen kommen wegen der zunehmenden Verbreitung von Mährobotern erkennbar an ihre Belastungsgrenze. Unnötige Kosten für Unterbringung und Tierarzt-Behandlungen sind neben der Sorge um das Tierwohl eine weitere Folge.
Neben Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit haben bereits verschiedene Kommunen Empfehlungen zum nächtlichen Betrieb von Mährobotern veröffentlicht und den Schutz des Igels in ihre Biodiversitäts- oder Umweltbildungsstrategien aufgenommen. Auch Allgemeinverfügungen zum Nachtfahrverbot wurden bereits in verschiedenen Kommunen erlassen (z.B. Köln).
Die Maßnahme dient dem Schutz der biologischen Vielfalt und unterstützt die Ziele der städtischen Biodiversitätsstrategie sowie des Artenschutzes. Nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten. Der Europäische Igel gehört zu den besonders geschützten Arten.
Ob und unter welchen Voraussetzungen zur Durchsetzung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen der Erlass einer kommunalen Allgemeinverfügung nach § 3 Bundesnaturschutzgesetz in Betracht kommt, bedarf einer vertieften rechtlichen Prüfung und sollte mit Städteregion und den Nachbarstädten und -gemeinden gut abgestimmt sein, um einheitliches Verwaltungshandeln zu gewährleisten. Hierbei sind insbesondere die Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörde sowie die Anforderungen an die Gefahrenprognose und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Regelung zu berücksichtigen.
Die Durchführung einer Informationskampagne kann im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Aachen über städtische Medien (Presseamt, Social Media-Kampagne) erbracht werden. Inhaltlich werden entsprechende Materialien durch die untere Naturschutzbehörde erstellt. Zusätzliche investive Kosten entstehen nicht. Auswirkungen auf den Klimaschutz bestehen ebenfalls nicht. Die Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Fachbereiche im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen.
Nach Beschlussfassung wird die Informationskampagne vorbereitet und umgesetzt. Gleichzeitig erfolgt die rechtliche Prüfung möglicher ordnungsbehördlicher Maßnahmen in Abstimmung mit den benachbarten Kommunen, sowie der Städteregion. Das Prüfergebnis wird dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz anschließend zur Entscheidung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025594
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025594
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-05 FB 36_0065_WP19 Nachtfahrverbot fuer SAO.pdf
19.8.2026
144.2 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 26.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:17