10. September 2026 um 17:00, Verwaltungsgebäude Maria-Theresia-Allee
TOP 7Öffentlich

Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 08.07.2026: Hitzeschutz am Arbeitsplatz

FB 11/0035/WP19 · Kenntnisnahme

Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 08.07.2026: Hitzeschutz am Arbeitsplatz

im Ratsinformationssystem anzeigen

Erläuterungen

Die Regelungen für den Dienstbetrieb bei der Stadt Aachen zur Arbeit bei hochsommerlichen Temperaturen werden auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A 3.5), „Raumtemperatur“ getroffen.

Daraus ergeben sich im Wesentlichen organisatorische Maßnahmen, zum Teil aber auch Maßnahmen in Bezug auf persönliche Ausstattung der Mitarbeitenden, insbesondere bei Außendiensttätigkeiten.

Grundsätzlich trägt jede Führungskraft die Verantwortung für den Arbeitsschutz der Mitarbeitenden.

Die Ausstattung des jeweiligen Arbeitsplatzes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von den zuständigen Führungskräften zu prüfen. Durch extreme Wetterlagen mit hohen Temperaturen können sich die Bedingungen am Arbeitsplatz ändern. Dies hat ggf. Auswirkungen auf die Beurteilung der durch die Hitze eintretenden Gefährdungen.

Grundsätzlich sollen an heißen Tagen (Raumtemperatur über +26° C), soweit dienstlich möglich, der Gleitzeitrahmen sowie die Möglichkeiten der Mobilen Arbeit/Telearbeit gem. geltender Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit bzw. Telearbeit genutzt werden, sodass ein Arbeiten im Büro zu den heißesten Tageszeiten weitestgehend vermieden werden kann.

Weiterhin werden den Mitarbeitenden Hinweise zur richtigen Lüftung sowie zur Reduzierung thermischer Lasten (z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben) gegeben.

Besonderes Augenmerk wird bei allen Maßnahmen auf gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Mitarbeitende (z. B. Ältere, Schwangere, stillende Mütter) gelegt.

Bei Lufttemperaturen im Arbeitsraum von über +30° C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Dabei sind technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) gegenüber personenbezogenen (z. B. geeignete Kleidung) zu bevorzugen.

Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne geeignete Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

In diesen Fällen sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des FB 17 sowie sowie der organisatorische Arbeitsschutz bei FB 11/102 umgehend einzuschalten.

Bei Arbeiten im Freien sind nachfolgende Maßnahmen zu beachten:

  • Nach Möglichkeit helle, leichte und weite, für UV-Strahlen undurchlässige Kleidung tragen, die atmungsaktiv ist.
  • Vorschriften über erforderliche Schutzkleidung sind einzuhalten. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob die Schutzkleidung unter Berücksichtigung langanhaltender Wärmeperioden angepasst werden sollte.
  • Helle Kopfbedeckung tragen.
  • Unbedeckte Hautstellen mit wasserfester Sonnenschutzcreme und hohem Lichtschutzfaktor (mind. 25) benutzen. Die Beschaffung erfolgt durch die jeweiligen Dienstbereiche.
  • Regelmäßig in genügender Menge trinken.
  • Wenn möglich, sollten schwere Arbeiten in Tageszeiten mit geringeren Temperaturen verlagert werden.

Zur Bereitstellung von Getränken:

In der Regel steht den Mitarbeitenden in den Gebäuden ein Wasseranschluss zur Versorgung mit Trinkwasser zur Verfügung.

Zudem bieten vier Verwaltungsgebäude der Stadt Aachen (Bahnhofplatz, Am Marschiertor, Katschhof und Mozartstraße) und eines der StädteRegion (Zollernstraße) sowie die Stadtbibliothek (Couvenstraße) während der Öffnungszeiten kostenloses Trinkwasser an.

Darüber hinaus bietet die Stadt Aachen rund um die Uhr insgesamt vier netzgebundene Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum an:

  • am Eingang des Elisengartens in der Ursulinerstraße
  • auf dem kleinen Münsterplatz (der sogenannte Möschebrunnen)
  • in der Heinrich-Hollands-Straße in Aachen-Nord
  • in der Alexanderstraße am Hotmannspiefbrunnen (7 bis 23 Uhr)

Sofern die vorgenannten Möglichkeiten nicht bestehen oder belegbar nicht ausreichend sind, soll, wenn es aus Gründen des Arbeitsschutzes wegen Überschreitung der Temperaturschwelle von

+26 °C am Arbeitsplatz erforderlich ist, durch die Dienstbereiche an zentraler Stelle Wasser zur Verfügung gestellt werden.

Für Mitarbeitende, die Fragen oder Bedenken zur Arbeit bei großer Hitze haben, wird auf Wunsch eine Vorsorgeuntersuchung zu diesen Themen durch den Fachbereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit (FB 17) angeboten.

Sollten die vorgenannten, zumeist organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichen, können, nach Einbindung des FB 17, ggf. weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Zu der Situation in den Verwaltungsgebäuden teilt das Gebäudemanagement (E 26) mit, dass aktuell eine gesamtstädtische Strategie im Umgang mit Hitzeschutz am Arbeitsplatz erarbeitet wird. Derzeit wird situativ auf dargestellte Spitzen reagiert, z.B. durch Fensterfolien, oder im Rahmen von umfassenden Baumaßnahmen.

Zu Kindertagesstätten und Schulen wurde durch E 26 eine technische Haltung erarbeitet, die sich derzeit in der Abstimmung befindet. Der aktuelle Fokus des E 26 richtet sich auf diese vulnerablen Gruppen und nicht auf Verwaltungsgebäude.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-12 FB 11_0035_WP19 Tagesordnungsantrag SAO.pdf

12.8.2026

417.3 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
3.9.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:11