2. September 2026 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 5Öffentlich

Forstwirtschaftsplan 2027 für den Münsterwald

FB 36/0060/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Herr Krott fragt nach dem Stand der Fortschreibung. Er äußert den Wunsch, in den kommenden Jahren wieder größere Pflanzaktionen durchzuführen, und regt an, diesen Gedanken in die Planung einzubeziehen. Weiter-hin möchte er wissen, ob sich die Forstverwaltung mit dem vorbeugenden Hitzeschutz und dem Schutz vor Trockenheit beschäftige.

Herr Steinmetz des Fachbereiches Klima und Umwelt führt aus, dass im Jahr 2026 alle vorgestellten und geplanten Maßnahmen umgesetzt worden seien. Im Rahmen des Forstwirtschaftsplans 2027 solle in gleicher Weise gewissenhaft weitergearbeitet und die vorgesehenen Maßnahmen abgearbeitet werden. Die Forsteinrichtung befinde sich in der letzten Phase der Ausschreibung und solle anschließend beauftragt werden. Der-zeit kämen die großen Ausfälle aus den Dürre- und Trockenjahren 2018 bis 2021 zum Tragen. Die betroffenen Flächen befänden sich in der Kultursicherung und Pflege, um die Bestände auf die nächste Waldgeneration vorzubereiten. Es werde weniger gepflanzt, da seit einigen Jahren verstärkt mit natürlicher Verjüngung und Saat gearbeitet werde, was zudem kostensparend sei. Gemeinsam mit der Feuerwehr würden die Waldschutz-konzepte weiterentwickelt.

Frau Kerkhoff fragt, ob der Klimawandel bei der Aufforstung berücksichtigt werde und ob anstelle der Buche alternative Baumarten eingesetzt werden könnten, da die Buche aufgrund ihrer flachen Wurzeln schlechter mit Dürre zurechtkomme.

Herr Steinmetz gibt an, dass das Thema vor zwei bis drei Jahren im Rahmen der Neuausrichtung des städtischen Waldbaukonzeptes sehr intensiv diskutiert worden sei. Die Stadt Aachen habe einen Beschluss gefasst, wonach bis zu fünf Prozent nicht heimische Baumarten verwendet werden dürften. Setze sich die Klimaentwicklung weiter so fort, sei zu befürchten, dass diese fünf Prozent irgendwann nicht mehr ausreichten. Um das Risiko zu streuen, werde mit mehreren Baumarten gearbeitet.

Frau Nußbaum fragt, ob die Schneisen im Münsterwald ausreichend groß seien, um eine Brandkatastrophe zu verhindern. Zudem möchte sie wissen, ob das derzeit hierzu erarbeitete Konzept in einer Sitzung vorgestellt werde.

Herr Steinmetz gibt an, dass das im Münsterwald vorhandene System vollkommen ausreichend sei. Die Wege seien gut erreichbar und lägen in Abständen, mit denen die Feuerwehr arbeiten könne.

Frau Nußbaum fragt nach, ob solche Schneisen ein Übergreifen eines Feuers verhindern würden.

Herr Steinmetz antwortet, dass dies mit den entsprechenden Vorarbeiten der Fall sein sollte. Insgesamt sei man beim Waldbrandschutz im Aachener Wald beziehungsweise Münsterwald vergleichsweise gut aufgestellt.

Frau Nußbaum bittet darum, zu dem Konzept weitere Informationen zu erhalten.

Herr Steinmetz sagt zu, das Konzept vorzulegen, sobald es fertiggestellt sei.

Herr Hoffner fragt, ob es sinnvoll sei, politisch für eine erneute Überprüfung der Fünf-Prozent-Hürde zu werben. Es erscheine ihm sinnvoll, Baumarten anzusiedeln, die den veränderten Klimabedingungen gerecht würden. Des Weiteren fragt er, ob die Möglichkeit bestehe, auf Wegen liegende Äste oder Stämme abzusägen beziehungsweise die Wege zu begradigen. Zudem regt er an, Bänke im Klauserwäldchen aufzustellen.

Herr Steinmetz antwortet, dass sich die Fünf-Prozent-Regel auf die aktive Einbringung nicht heimischer Baum-arten beziehe. Eine Änderung dieser Regel sei möglich, müsse allerdings politisch angestoßen und beschlossen werden. Seitens der Forstverwaltung sei derzeit kein eigener Vorschlag zur Änderung dieses Beschlusses geplant.

Herr von Thenen fragt, ob seitens der Forstverwaltung angesichts der Trockenheit und der klimatischen Veränderungen eine Änderung des Beschlusses angeregt werde.

Herr Steinmetz verneint dies. Eine Änderung müsse auf politischem Weg angestoßen werden. Zur Frage von Herrn Hoffner führt er weiter aus, dass die ausgewiesenen Wege zu beachten seien. Wege dürften nicht ohne Weiteres verbreitert oder begradigt und Hindernisse nicht beseitigt werden, wenn dies einen zusätzlichen Ein-griff darstelle. Auch wenn umgestürzte Bäume oder Äste das Begehen erschwerten, handle es sich um waldtypische Gefahren. Das Betreten des Waldes erfolge grundsätzlich auf eigene Gefahr. Ähnlich verhalte es sich bei Bänken, da mit dem Aufstellen einer Bank ein Aufenthaltsbereich und damit zusätzliche Verkehrssicherungspflichten entstünden.

Herr von Thenen fragt, welcher Zeitraum zwischen einer Saat und dem Erreichen eines vergleichbaren Entwicklungsstandes wie bei einer gepflanzten Jungpflanze liege.

Herr Steinmetz erwidert, dass dies je nach Baumart unterschiedlich sei. Eine Saat könne je nach Art und Standort nach zwei, drei oder vier Jahren einen mit einer gepflanzten Jungpflanze vergleichbaren Entwicklungsstand erreichen.

Herr Hoffner fragt, ob es im Bezirk mittlerweile Schwarzstörche gebe. Dies wird bejaht.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Erläuterungen

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser gibt die aus dem zehnjährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) abgeleiteten Einzelmaßnahmen zur Erreichung der forstbetrieblichen Ziele vor. Das Forsteinrichtungswerk lief zum 31.09.2025 aus, wurde aber mit Zustimmung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW verlängert. Die Ausschreibung des neuen Forsteinrichtungswerkes ist derzeit in Bearbeitung.

Die Waldbewirtschaftung des Aachener Waldes folgt den Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen (Ratsbeschluss vom 23.08.2023). Diese Strategie wurde in einem Dialogprozess mit Vertretern aus dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Umweltverbänden und Verwaltung (Dez. VII und FB36) erarbeitet. Zentrale Ziele sind die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes, die Biodiversitätserhöhung, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die nachhaltige Bereitstellung von qualitativ hochwertigem Holz, die Erhaltung der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung, Regenwasserrückhaltung und CO2-Bindung im städtischen Wald. Im Kern geht es um Gemeinwohlleistungen.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2026

Die Wasserversorgung der Bäume beeinflusst deren Vitalität und die Entwicklung von Schadinsekten, insbesondere Borkenkäfern. Im Vergleich zum langjährigen Mittelwert (1991–2020) verzeichnet der Raum Aachen in den letzten zehn Monaten deutlich zu geringe Niederschläge (DWD). Insbesondere Juni und Juli 2026 waren extrem trocken und warm.
Glücklicherweise bleiben sichtbare Trockenheitsschäden bislang gering (Stand 10.08.2026); es zeichnen sich jedoch erste Ausfälle in den Kulturflächen ab. Auch die Entwicklung der Schadinsektenpopulation verläuft bislang moderat, sodass es derzeit (noch) keine nennenswerten Ausfälle gibt.

Soll-Ist-Vergleich

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die bisher erreichte Zielerfüllung der gesamtstädtischen Holzerntemaßnahmen für das Forstwirtschaftsjahr 2026. Die Ist-Werte beziehen sich auf den Stichtag 06.08.2026. Zugesetzt wurden die bis Ende September noch zu erwartenden Holzmengen, die sich derzeit in Bearbeitung befinden.

Holzbereitstellung
(inkl. Kalamitätsholz)

Einheit

Plan

Ist

Laubholz

Festmeter

778

155

Nadelholz

Festmeter

4.651

5.176

Beim Laubholz wurde speziell auf Holzerntemaßnahmen in der Buche verzichtet. Die Preise für Buchenstammholz waren und sind aus Sicht des Gemeindeforstamtes unbefriedigend. Die geplanten Maßnahmen sind jedoch nicht zeitkritisch; sie werden vorerst zurückgestellt.

Bei den Nadelbäumen wurden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. Differenzen zwischen Plan und Ist sind u.a. auf Kalamitäten zurückzuführen.

Forstwirtschaftsplan 2027

a) Holzbereitstellung und Waldentwicklung

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)


Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie) zu a) Der jährl.Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, gegliedert nach Holzartengruppen zu b) Der abgeglichene Hiebssatz umfasst sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des Forsteinrichtungs-
werkes (01.10.2015) und entspricht theoretisch der nutzbaren Holzmenge bei nachhaltigem Vorgehen.

Wie eingangs beschrieben, sind die Planungsgrundlagen (Forsteinrichtung 2015) teilweise veraltet und befinden sich aktuell in der Ausschreibung. Speziell bei der Baumartengruppe Fichte/Douglasie hat die Stadt Aachen seither ganze Fichtenwälder durch Trockenheit und Borkenkäferbefall verloren. Der Hiebssatz von 4.434 Festmeter erscheint realistisch zu hoch. Die kommende Forsteinrichtung mit Stichtag 01.10.2027 wird detailliert Auskunft geben zu Vorrats- und Zuwachsverlusten.

In Nordrhein-Westfalen ist die Nachfrage nach Nadelstammholz hoch und wird im kommenden Quartal hoch bleiben. Entsprechend gut sind die zu erwartenden Erträge aus Holzverkauf. Der FB36/600 wird daher an der intensiven Nutzung von Nadelholz, vor allem Fichten, festhalten und zudem einen Schwerpunkt auf Baumarten mit rotem Kernholz (Lärche, Kiefer, Douglasie) legen. Kiefernholz erzielt tendenziell niedrigere Preise als Fichte profitiert aber momentan vom guten Fichtenmarkt.

Anders als bei den Nadelbäumen können die Planungsdaten der alten Forsteinrichtung für die Laubbäume fortgeschrieben werden. Im kommenden Forstwirtschaftsjahr ist jedoch keine Laubholznutzung geplant.

Die Holzernte erfolgt sowohl teilmechanisiert (z.B. Zufällung motomanuell) als auch vollmechanisiert (Harvester und Forwarder) durch Forstdienstleistungsunternehmen.

b) Kulturen, Wege- und Erholungsplanung

Im anstehenden Forstwirtschaftsjahr werden im Münsterwald keine Bäume gepflanzt. Der Schwerpunkt 2027 liegt auf der Pflege der Naturverjüngung im Rahmen von Jungwuchs- und Jungbestandspflege (siehe unten).

Kultursicherung /Verbissschutz/ Waldschutz

Die Kultursicherung erfolgt über mehrere Jahre hinweg. Sie dient der erfolgreichen Entwicklung junger Waldbestände nach der Pflanzung bzw. nach Naturverjüngung sowie der Sicherung der Investitionen, die durch die Kulturbegründung entstanden sind. Ziel ist es, die jungen Pflanzen in der Anwuchs- und Entwicklungsphase zu unterstützen, ihre Konkurrenzkraft zu erhalten und langfristig stabile und qualitativ hochwertige Bestände zu schaffen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Reduzierung der Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn, die sich als Störungszeiger auf Kalamitätsflächen etabliert haben. Die Konkurrenzvegetation entzieht den jungen Bäumen vor allem Licht und beeinträchtigt so deren Wachstum. Im Winter besteht darüber hinaus die Gefahr, dass sich Schnee auf über mannshohe Brombeeren und Adlerfarn legt und die jungen Bäume zu Boden drückt.

Kultursicherungsmaßnahmen sind – analog zum Vorjahr - auf rund 3,4 Hektar geplant und werden in der Regel zweimal jährlich durchgeführt. Sie werden mit städtischen Forstwirten durchgeführt.

Der Schutz junger Waldbäume vor Verbiss (v.a. durch Rehwild) ist für die Entwicklung der Kulturen essentiell. Gerade in der Anwuchs- und Jugendphase sind die jungen Bäume durch Wildverbiss gefährdet, denn Knospen, Triebe und Leittriebe stellen eine bevorzugte Nahrungsquelle für die oben genannten Wildarten dar.

Durch wiederholten Verbiss können Wachstum und Formqualität der Bäume erheblich beeinträchtigt werden. Insbesondere der Verlust des Leittriebes kann zu Wuchsdeformationen, Mehrstämmigkeit oder einer verzögerten Entwicklung führen. Bei starkem Verbissdruck besteht zudem die Gefahr, dass einzelne Baumarten vollständig aus der Verjüngung verdrängt werden, wodurch die gewünschte Baumartenvielfalt und die Anpassungsfähigkeit zukünftiger Waldbestände eingeschränkt werden.

Bei der Auswahl und Durchführung der Schutzmaßnahmen sind der vorhandene Wildbestand, die Verbissbelastung, die Baumartenwahl sowie die örtlichen Standortbedingungen zu berücksichtigen.

Je nach Gegebenheiten können hierfür Einzelschutzmaßnahmen oder flächige Maßnahmen (Wildschutzgatter) ergriffen werden. In 2027 werden keine Wildschutzgatter gebaut; im Focus steht der Schutz der Terminalknospe mit Verbissschutzmitteln bzw. Schafwolle auf rund 1,2 Hektar. In Einzelfällen werden auch Wuchshüllen um Einzelbäume errichtet.

Jungbestandspflege

Die Jungbestandspflege ist ein zentraler Bestandteil der Waldbau-Praxis. In einer frühen Phase der Bestandsentwicklung wachsen die jungen Bäume zu einem dichten Bestand zusammen; es kommt zu Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe. Bereits in dieser Phase können Fehlentwicklungen auftreten (z. B. Tendenz zur Fichtenmonokultur), die sich jedoch durch eine frühe Jungbestandspflege kostengünstig und zügig regulieren lässt. Die Maßnahmen erfolgen möglichst extensiv, um den natürlichen Waldentwicklungsprozessen und der Auslese Raum zu geben.

Bei dieser Aufgabe legt das Gemeindeforstamt großen Wert auf gut ausgebildetes Fachpersonal. Es kommen ausschließlich städtische Forstwirte zum Einsatz, die die Wuchsdynamik der Arten am konkreten Standort sowie die städtische Waldentwicklungsstrategie kennen und die Eingriffsstärke entsprechend dosieren können.

Die Jungbestandspflege soll – in sehr unterschiedlicher Intensität – auf ca. 13 Hektar erfolgen.

Wegeunterhaltung

Die Unterhaltung der Waldwege ist eine Daueraufgabe im Forstbetrieb. Waldwege dienen im Stadtwald primär der Erholung, darüber hinaus der Holzabfuhr, der Waldbrandvorsorge und der Personenrettung. Insgesamt befinden sich die Waldwege in einem guten Zustand. In Mitleidenschaft gezogene Bereiche werden stetig durch Anbaugeräte profiliert und zur Substanzerhaltung ggf. neu aufgeschottert. Zur Regulierung der Wasserführung sind gelegentlich auch leichte Baggerarbeiten erforderlich.

Typische Aufgaben für 2027 sind zudem die Wiederherstellung des Lichtraumprofils (bspw. für Holztransporter), das Mulchen der Wegebankette sowie die Pflege der Wegeseitengräben.

Die Erneuerung der Fußgängerbrücke am Fobisbach (Münsterwald) musste in das Forstwirtschaftsjahr 2027 verschoben werden. Anders als ursprünglich geplant, wird die Brücke mit städtischen Forstwirten unter Einbeziehung des Know-Hows aus dem Aachener Stadtbetrieb gebaut.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-07-30 FB 36_0060_WP19 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf

17.8.2026

99.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 02.09.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
12.10.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:21