Jahresbericht Sädtebauförderung 2025:
FB 61/0079/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Haaren empfehlen dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, das vorgestellte Arbeitsprogramm weiter zu verfolgen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, das vorgestellte Arbeitsprogramm weiter zu verfolgen.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das vorgestellte Arbeitsprogramm weiter zu verfolgen.
Erläuterungen
Am 05.06.2025 hat der Planungsausschuss den Jahresbericht zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Projektstände die Anmeldung zur Städtebauförderung vorzubereiten.
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung den Bericht für das Jahr 2025 vor, in dem auch ein Ausblick auf die kommenden Jahre enthalten ist. Der Bericht gliedert sich in vier Teile:
- Teil A behandelt die aktuellen Rahmenbedingungen.
- Teil B umreißt die Veränderungen bei der Städtebauförderung.
- Teil C widmet sich den einzelnen Projektständen innerhalb der jeweiligen Fördergebiete.
- Teil D bietet einen Ausblick auf die kommenden Jahre.
Ziel ist es, ein abgestimmtes Programm vorzulegen, anhand dessen die Verwaltung ihre Arbeitsplanung und Prioritäten ausrichtet.
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Aktuelle Entwicklung der Rahmenbedingungen
Mit der Veröffentlichung des Förderprogrammes zur Städtebau- und Gemeindeentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes, bestehend aus den drei Regelprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für das Jahr 2025 werden insgesamt 133 Projekte mit rund 302 Millionen Euro gefördert.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 588,6 Millionen Euro. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf rund 172,3 Millionen Euro. Von den rund 302 Millionen Euro Fördermitteln tragen
- das Land Nordrhein-Westfalen: 152,4 Millionen Euro
- der Bund: 149,5 Millionen Euro
(Quelle: https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2024-08-15-staedtebaufoerderprogramm-2024.pdf)
Im Vergleich liegt die Summe der Fördermittel somit um 114 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr 2024. Gleichzeitig hat sich der Bund mit dem Koalitionsvertrag perspektivisch auf eine schrittweise Verdoppelung der Bundesmittel festgelegt. So ist eine Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Milliarde Euro, in 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, in 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro geplant. Das schafft Planungssicherheit für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes (STEP) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) findet üblicherweise in der ersten Jahreshälfte eines jeden Programmjahres statt und informiert den Mittelempfänger (die jeweilige Kommune) mit Angabe des Fördervolumens über die geförderten Projekte. Das STEP für 2026 wurde bislang (Stand 20.04.2026) noch nicht veröffentlicht. Erst in der zweiten Jahreshälfte des jeweiligen Programmjahres ist dann mit den Förderbescheiden der Bezirksregierung zu rechnen.
Eine Übersicht der derzeitigen Programmgebiete der Stadt Aachen befindet sich in Anlage 1.
Wie im Jahresbericht zur Städtebauförderung 2024 angekündigt, wurden aufgrund der auslaufenden Programmgebiete Innenstadt (Innenstadtkonzept 2022), Beverau und Haaren im Jahr 2025 durch die Stadt Aachen keine Städtebaufördergelder beantragt. Stattdessen lag und liegt der Fokus auf der intensiven Vorbereitung der Grundantragsstellung für die zwei neuen Fördergebiete Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“
und ISEK Forst im Sept. 2026 (hierzu mehr in Teil D). Vor den Sommerferien ist zu beiden ISEKen eine Beschlussfassung in den politischen Gremien geplant, die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Aachen ist für den 15.07.2026 geplant.
Um die neuen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte von Beginn an im Einklang mit den neuen Städtebauförderrichtlinien zu erarbeiten, wurden von Seiten der Stadt Aachen in 2025 sowie in diesem Jahr diverse Abstimmungsgespräche mit dem MHKBD sowie der Bezirksregierung Köln geführt.
In Teil D wird ein detaillierter Ausblick auf die neu zu erschließende Programmgebiete gegeben.
Die einzelnen Projektstände werden im Folgenden gebietsweise unter Punkt C erläutert.
B. Veränderungen bei der Städtebauförderung
Seit dem 01.01.2024 ist neue Städtebauförderrichtlinie in Kraft getreten. Sie soll das Verfahren vereinfachen, den Verwaltungsaufwand senken und eine schnellere Umsetzung ermöglichen. Hierzu erhalten die Städte und Gemeinden mehr Flexibilität bei der Umsetzung, aber auch mehr Steuerungsverantwortung.
Wie auch im Jahresbericht Städtebauförderung 2024 dargestellt, werden hier (erneut) die zentralen Inhalte der neuen Städtebauförderrichtlinie überblicksartig erläutert.
Fördergegenstand ist zukünftig die Gesamtmaßnahme als Ganzes und nicht mehr die Teilmaßnahmen. Die Bewilligung erfolgt jährlich nicht mehr zur Teilmaßnahme eines Fördergebietes, sondern in Finanzierungsabschnitten, die am Bedarf orientiert sind.
Die Handlungskonzepte müssen zukünftig vom Umfang her so dimensioniert werden, dass sie in zehnJahren vollständig umzusetzen sind. Die Umsetzung muss dabei mit jährlichen Sachberichten jeweils zum Jahresbeginn fortlaufend dokumentiert werden. Um die Erreichung des Förderzwecks messbar zu machen, werden zu Beginn einer Gesamtmaßnahme Ziele und Kennzahlen festgelegt, die erreicht werden müssen. Am Ende einer Gesamtmaßnahme ist dann eine Zielerreichungsquote von mindestens 85% zu erzielen, um einen (Teil-)Widerruf von Fördermitteln zu verhindern.
Die Bewilligung des Erstantrags (Erstbewilligung) erfolgt mit dem Schwerpunkt Planungskosten für alle im Handlungskonzept vorgesehenen Maßnahmen. In den Folgebewilligungen werden dann Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen, die einen entsprechenden Planungsstand erreicht haben, bewilligt. Der Gesamtfinanzierungsrahmen für das Handlungskonzept wird mit dem zweiten Bewilligungsbescheid als Förderobergrenze festgelegt und kann nicht mehr erhöht werden.
Die jeweils jährlich bewilligten Kassenmittel werden automatisiert ausgezahlt und müssen innerhalb von 18 Monaten zweckentsprechend verwendet werden. Eine Rückzahlung von Fördermitteln führt automatisch zu einer Verringerung des Gesamtfinanzierungsrahmen. Der Umsetzungszeitraum der Einzelmaßnahmen muss daher genau geplant und eingehalten werden.
Neben diesen administrativen Änderungen hat es auch inhaltliche Änderungen bei den Fördergegenständen gegeben:
Zu den förderfähigen Kosten zählen zukünftig auch die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bei Vegetationsflächen. Zudem muss ein besonderes Augenmerk auf Klimaschutz und -folgenanpassung im Maßnahmengebiet gelegt werden, insbesondere durch Verbesserung der dazu gehörenden Infrastruktur (unter anderem energetische Gebäudesanierung, Flächenrecycling, Nutzung klimaschonender Baustoffe sowie Schaffung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen). Diese Maßnahmen müssen keine geförderten Städtebaumaßnahmen sein.
Für die Sicherung und den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude oder städtebaulich bedeutender Gebäude oder technischer Anlagen sind Kosten beispielsweise für die Sicherung der Standfestigkeit der Gebäude, Schutz vor Witterungseinflüssen, Beseitigung von Bauschäden oder Schutz vor absichtlicher Verwüstung jetzt zuwendungsfähig.
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen können nun auch anteilig gefördert werden, wenn sich im gleichen Gebäude auch nicht zuwendungsfähige Nutzungen befinden. Dabei sind Sanierung oder Umnutzung die Regel, ein Neubau ist nur mit besonderer Begründung förderfähig.
Bei geförderten kommunalen Förderprogrammen zur Aufwertung von Gebäuden und Freiflächen (Fassadenprogramme) können zukünftig auch Gebäude im kommunalen Eigentum berücksichtigt werden.
Es kann unter ganz bestimmten Umständen auch ein kommunaler Entwicklungsfonds eingerichtet werden, um einen kommunalen Zwischenerwerb insbesondere von Objekten in einem äußerst desolaten Zustand zu finanzieren. Mit den Mitteln aus dem kommunalen Entwicklungsfonds kann die Kommune den Erwerb von Grundstücken und Immobilien finanzieren, um solche Objekte überhaupt modernisierungsfähig zu machen.
Ausgaben für Leistungen im Zusammenhang mit „Kunst und Bau“ (Honorarkosten und Herstellungskosten) können bis zu maximal zwei Prozent der Bauwerkskosten gefördert werden.
Außerdem werden nun interkommunale Kooperationen und Netzwerkarbeit sowie innovative und experimentelle Modellvorhaben oder die Beteiligung an Studien und Vorhaben des Bundes gefördert.
Bei der Umsetzung sind zukünftig Umweltschutzaspekte stärker zu beachten. Neben der bereits erwähnten Pflicht für Maßnahmen des Klimaschutzes im Fördergebiet sind Erschließungsanlagen so zu konzipieren, dass sie einen Beitrag zum Schutz vor Naturgefahren und schädlichen Umwelteinwirkungen leisten. Geförderte Maßnahmen an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen müssen die CO2-Emissionen senken und die Energieversorgung ist auf einen möglichst hohen Anteil an auch quartiersbezogen erzeugten regenerativen Energien umzustellen. Für geförderte Gebäude müssen dabei der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und die CO2-Emissionen vor und nach der Modernisierung ermittelt werden.
Weitere Fördervoraussetzungen können zudem die Förderaufrufe enthalten. So wird aktuell vorgegeben, dass bei Tiefbauarbeiten im Unterbau ausschließlich RC-Baustoffe zu verwenden sind.
Der Fördergeber drängt mit diesen Änderungen auf eine Fokussierung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte auf ein überschaubares Maßnahmenbündel und auf eine strikte Umsetzung dieser Maßnahmen innerhalb des 10-jährigen Umsetzungszeitraumes. Gleichzeitig sind Änderungen in der Umsetzung administrativ weniger aufwändig und Kostenveränderungen können – i.R. des festen Gesamtkostenrahmens - leichter aufgefangen werden.
Vor dem Hintergrund einer im Ergebnis grundlegend veränderten Praxis der Städtebauförderung ist die Stadt mit Blick auf die beiden künftigen Fördergebiete der östlichen Innenstadt und Forst seit Ende 2024 in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung (BR) Köln und dem Ministerium für Heimat, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD). In dieser Abstimmungsrunde werden seit 2025 die Inhalte beider künftigen Fördermaßnahmen fortlaufend rückgekoppelt und somit in ihrer inhaltlichen Fokussierung und Ausprägung weiterentwickelt. Dies hat dazu geführt, dass die Gesamtmaßnahmen so ausdefiniert werden konnten, dass einerseits den Handlungsbedarfen vor Ort hinreichend Rechnung getragen wird, andererseits der Fördergeldgeber die Zielsetzungen und den Maßnahmenumfang mitträgt. Infolge der veränderten Städtebauförderrichtlinie war es ein aufwändiger und zeitintensiver Abstimmungsprozess, um die Gesamtmaßnahmen im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten des Fördergebers auszurichten.
C. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick 2024 und Ausblick auf die folgenden Jahre
1.Innenstadtkonzept 2022 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Für das Innenstadtkonzept 2022 wurde im Jahr 2015 der Grundantrag eingereicht. Im Jahr 2024 wurde die 10. und letzte Förderstufe mit Fokus auf das zentrale Projekt „Theaterplatz“ bewilligt.
Der Umbau des Theaterplatzes und seiner Umgebung ist ein wichtiges Ziel im Innenstadtkonzept 2022. Nach Durchführung des Planungswettbewerbs im Jahr 2021 und der Vergabe der Planungsleistungen im Frühjahr 2022 werden die Planung und Realisierung schrittweise konkretisiert:
Der Förderantrag für den 1. Bauabschnitt (Theaterstraße) wurde im Herbst 2022 eingereicht und im September 2023 bewilligt. Der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt (Theaterplatz) wurde im Herbst 2023 eingereicht und im Herbst 2024 bewilligt. Im Dezember 2023 wurde der Planungsbeschluss für die Theaterstraße und den Theaterplatz einstimmig durch die politischen Gremien gefasst und die Verwaltung mit der Ausführungsplanung für die o.g. Bauabschnitte beauftragt. Der Ausführungsbeschluss wurde Mitte 2025 durch die politischen Gremien gefasst.
Nach Erstellen der Entwurfs- und Ausführungsplanung und Durchführung der baulichen Maßnahmen der Regionetz wird die Umgestaltung der Oberflächen in den Jahren 2026 - 2028 erfolgen.
Die Planungen für den 3. Bauabschnitt (Kapuzinergraben) werden ebenfalls weiterentwickelt. Aufgrund der Komplexität und der Berücksichtigung der Regio-Tram-Planungen ist der Abstimmungs- und Zeitaufwand größer. Mit einer Realisierung ist daher erst ab dem Jahr 2029 zu rechnen. Durch die grundlegende Anpassung der Förderbestimmungen ab dem Jahr 2024 ist eine Beantragung von Mitteln für diesen Bauabschnitt über die Städtebauförderung nicht mehr möglich.
Aufgrund der vielfältigen verkehrlichen Belange ist eine Förderung über den kommunalen Straßenbau wahrscheinlich. Darüber hinaus gibt es einen etablierten Förderzugang für den Ausbau barrierefreier ÖPNV-Haltestellen und im Fall der Realisierung einer Regiotram werden entsprechende Förderprogramme für den Bau der Tramtrasse zur Verfügung stehen.
Das Konzept der Premiumfußwege wird weiter Schritt für Schritt umgesetzt:
Im Verflechtungsbereich Harscampstraße, „Schildplatz“ und Schildstraße – gleichzeitig Teil des Premiumfußwegenetzes sowie des Radvorrangroutennetzes – haben nach dem Ausführungsbeschluss (Vorlage FB 68/0128/WP18) in 2025 die städtischen Umbaumaßnahmen begonnen. Die Förderzeitraumverlängerung bis Ende 2026 befindet sich in Abstimmung mit dem Fördergeldgeber.
Für den Umbau der Krakaustraße wurde im Juni 2024 der Planungsbeschluss gefasst. Städtebaufördermittel wurden in 2022 bereits auf Grundlage einer Vorplanung beantragt. Derzeit wird die Ausführungsplanung erarbeitet, während die Baumaßnahmen der Regionetz in der Straße bereits begonnen haben. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll 2026 beginnen und 2027 voraussichtlich fertig gestellt werden.
Das Konzept zur Außenbewirtung in Aachen aus dem Jahr 2003 wird unter dem Titel "Leitlinien für die Außengastronomie" für den Innenstadtbereich fortgeschrieben. Vor diesem Hintergrund startete im Herbst 2024 ein Prozess, bei dem die Inhalte der neuen Leitlinie im engen Austausch zwischen Vertreter*innen der Gastronomiebranche, der Politik und der Verwaltung und mit Unterstützung durch ein externes Planungsbüro erarbeitet werden. Neben den genannten Akteur*innen werden auch die Kommission Barrierefreies Bauen und der Senior*innenrat in den Prozess eingebunden. Die Inhalte der Leitlinien umfassen zum einen Gestaltungsempfehlungen für Außengastronomie-Elemente, wie Tische, Stühle, Schirme und Bepflanzung, und zum anderen Aussagen zur Ausdehnung der Außengastronomie in der Fläche mit Blick auf die zentralen Plätze der Aachener Innenstadt. Sie ergänzen damit die Regelungen zur Außengastronomie, die in der Sondernutzungssatzung verankert sind.
Das kooperative Werkstattverfahren Kurstandort Burtscheid wurde im Februar 2022 abgeschlossen. Auf dessen Grundlage wird nun eine Perspektive für den Kurstandort entwickelt. Die fachlichen Bausteine wurden bereits erarbeitet und der externe Auftrag ist somit abgeschlossen. Derzeit durchläuft die Ausarbeitung die finale verwaltungsinterne Abstimmung. Die Perspektive soll voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen werden und dient als Entscheidungsgrundlage für zukünftige politische Beschlüsse mit Blick auf die Weiterentwicklung sowohl des Stadtteils als auch des Kurstandorts.
Für den Kurgarten an der Dammstraße in Burtscheid ist ein Parkpflegewerk in Bearbeitung, welches Ende 2026/ Anfang 2027 abgeschlossen sein wird. Das Gutachten für den denkmalgeschützten Park wird Aussagen treffen, inwieweit und wo Umgestaltungen bzw. Erneuerungen im Hinblick auf die denkmalpflegerischen Belange möglich sein werden und was zu erhalten ist.
Im Stadtpark sind die Umsetzungen der einzelnen Fokusbereiche erfolgt. Die Erneuerung des Spielplatzes Monheimsallee, Ergänzungen zum Spielplatz Passstraße sowie im Umfeld des Rollschuhplatzes stehen noch an. Die Entwurfsplanung zum Spielplatz Monheimsallee soll im 3.Quartal 2026 in den Gremien vorgestellt werden.
Weitere Informationen zu den Projekten des Innenstadtkonzeptes unter www.aachen.de/innenstadt
2.ISEK Beverau (Initiative ergreifen, Aktive Zentren)
Am 10. Juli wird das neue Nachbarschaftszentrum am Branderhof feierlich eröffnet. Teilnehmen werden an der Eröffnungsfeier FrauMinisterin Ina Scharrenbach und Herr Oberbürgermeister Dr. Ziemons.
Anfang 2025 wurde der Ausführungsbeschluss für die Erschließungsplanung des Bebauungsplan-Gebiets Branderhof in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gefasst (FB 68/0149/WP18). Anschließend wurde die Ausführungsplanung erarbeitet und Ende 2025 die Ausschreibung für die Erstellung einer Baustellenstraße veröffentlicht. Im Januar erfolgte dann die Submission der Ausschreibung.
Seit März 2024 können Anwohner*innen der Beverau Beratungsangebote rund um das Thema der Gebäudesanierung in Anspruch nehmen. Zu regelmäßigen Sprechzeiten im Quartiersbüro Beverau steht eine Energieberaterin von altbau plus e.V. zur Verfügung und berät zu Fördermöglichkeiten in den Bereichen Energieeinsparung durch Modernisierung von Bestandsbauten sowie zu Maßnahmen beim Thema Barrierefreiheit. Dabei haben sich im Verlauf der seit über zwei Jahren laufenden Beratungskampagne in der Beverau im Bereich der Energieberatung neue thematische Schwerpunkte entwickelt. Insbesondere das Thema Heizung ist auf besonders großes Interesse gestoßen. Eine Informationsveranstaltung von altbau plus zum Thema Heizung im November 2025 wurde von 128 Interessierten besucht. Ausgehend von dem hohen Interesse im Kontext des Themas Heizung ist ein weiterer Film von altbau plus e.V. in 2025 erarbeitet worden und kann nun der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dieser setzt sich mit den Möglichkeiten der zukunftsfähigen Beheizung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes auseinandersetzt. Der Film soll über die erforderlichen Voraussetzungen (Heizbedarfsberechnung, hydraulischer Abgleich) zur gesetzeskonformen Beheizung aufklären und die unterschiedlichen Beheizungsmöglichkeiten vorstellen.
Für die Umsetzung der Maßnahme „Beteiligungsmoduls zur Qualifizierung des Innovationsstandortes generationengerechte Beverau“ wurde das geographische Institut der RWTH Aachen beauftragt. Hierzu wurde gemeinsam in einer fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit mit dem geographischen Institut ein Fragebogen konzipiert. Innerhalb der Beverau sollte exemplarisch auf Quartiersebene untersucht werden wie Menschen eines Teilraums der Stadt ihren Alltag im Raumgefüge des Stadtgebiets und ggf. darüberhinausgehend gestalten. Die subjektive Bewertung von Standortkriterien sowie persönliche Motive für die Ausrichtung dieser Alltagsbewegungen und den genutzten Mobilitätsformen sollten dabei ebenfalls erfasst werden.
Die Baubeschlussvorlage zur Umgestaltung des Spielplatzes am Forster Weg wurde 2025 (FB 36/0566/WP18) in der Bezirksvertretung Mitte beschlossen. Aktuell befindet sich der Spielplatz im Umbau, der voraussichtlich im 2. Quartal dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen werden kann. Für die Maßnahme Spielplatz am Branderhof wurde in 2025 die Entwurfsplanung erarbeitet und soll im Sommer 2026 der Planungsbeschluss eingeholt werden. Zur Maßnahme der Wegeverbindung im Gillesbachtal wurden 2025 vielfältige Abstimmungen im Rahmen der Vorentwurfsphase geführt, auf die im Nachfolgenden die Erarbeitung der Entwurfsplanung aufbauen wird.
Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Beverau können seit 2025 Projektanträge im Rahmen des Verfügungsfonds bei der Stadt Aachen eingereicht werden. Über alle Projektanträge entscheidet die im November 2024 gegründete Lenkungsgruppe, bestehend aus verschiedensten Akteuren aus dem Quartier. Neben dieser Funktion hat sich das Gremium in 2025 auch sehr schnell zu einem Format entwickelt, das mit seinen gut vernetzten Akteur*innen den Austausch im Quartier nachhaltig stärkt. Die Sitzungen der Lenkungsgruppe werden auch von der Projektleitung ISEK Beverau genutzt, um über aktuelle Entwicklungen und Planungsstände aller laufenden ISEK-Maßnahmen zu berichten.
3. Haaren (Stadtumbau West)
Für das ISEK Haaren ist 2024 die letzte Bewilligung (5. Förderstufe) erfolgt.
Für die zwei sehr wichtigen ISEK-Projekte „Rund um St. Germanus“ und Wurm- und Haarbachauen wurden im zurückliegenden Jahr 2025 wichtige Meilensteine erreicht.
Bis Anfang 2025 konnten alle wesentlichen Umbauarbeiten zur Umgestaltung des Kirchenumfeldes St. Germanus realisiert werden.
Damit steht den Haarener*innen nun ein hochwertiger öffentlicher Raum zur Verfügung. Dieser wurde am 5.4.2025 mit dem Bezirk und allen interessierten Haarenerinnen und Haarenern feierlich eröffnet.
Der Umbau der Wurm- und Haarbachauen konnte Ende 2025 fertig gestellt werden. Nach den Abnahmen im Februar 2026 werden durch die neue öffentliche Grünflächen die beiden Bäche Wurm und Haarbach im Zusammenfluss für die Bevölkerung erstmalig erlebbar. Neue Wege und zwei Brücken über die Wurm verbinden so den auch über das Förderprojekt ISEK Haaren umgestalteten Park am alten Friedhof mit dem Tuchmacherweg und der Alt-Haarener Straße.
Sowohl für den Friedensplatz als auch für den Platz am alten Kloster werden die Ausführungsplanungen durch die Fachverwaltung (FB 36 und FB 68) erarbeitet, mussten jedoch im Rahmen der personellen Ressourcen aufgrund anderer vorrangiger Projekte 2024 und Anfang 2025 zurückgestellt werden. Eine weitergehende Projektbearbeitung erfolgte somit erst in der zweiten Jahreshälfte 2025. Ein jeweiliger Umbau ist für 2026 eingeplant.
Für das „Kunst-am-Bau“-Projekt Ortseingang am Kaninsberg wurde Anfang 2025 der Ausführungsbeschlusseingeholt. Eine daran anschließende Ausschreibung der Bauleistungen blieb ohne Erfolg. In einem zeitlich nachgelagerten Prozess wurde die Verwaltung durch die Politik aufgefordert, wegen der sich abzeichnenden sehr angespannten Haushaltssituation ab 2026 Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung zu prüfen. Der Planungsausschuss als zuständiges Gremium bestätigte aber auch vor diesem Hintergrund im Dezember 2025 die Realisierung des Beleuchtungskonzeptes am Kaninsberg.
Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren
4.Aachen-Nord (Soziale Stadt)
Im Dezember 2021 endete das Förderprogramm „Soziale Stadt Aachen-Nord“.
Mit Schreiben vom 29.05.2024 wurde der Durchführungszeitraum für die 9. Förderstufe erneut bis zum 30.06.2025 verlängert. Der Durchführungszeitraum für die 8. Förderstufe wurde nicht mehr verlängert.
So konnten die Umbauarbeiten in der Scheibenstraße noch in 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Ergänzende Pflanzmaßnahmen werden im Herbst2026 erfolgen.
Das noch in 2024 erfolgreich abgeschlossene Projekt Zum Kirschbäumchen wurde am 17. Mai 2025 im Kontext des 70 jährigen Jubiläums der Grundschule Feldstraße eingeweiht.
Die Umgestaltung des Europaplatzes konnte bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Die Baumpflanzungen wurden Ende April 2026 durchgeführt.
Gemäß § 162 Baugesetzbuch (BauGB) sind Sanierungssatzungen aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Daher hat der Rat der Stadt Aachen am 19.11.2025 die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Aachen-Nord“ beschlossen.
5.Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Die Rahmenplanung Brand mit vier bewilligten Förderstufen gilt fördertechnisch als „ausbewilligt“. Es werden im Kontext der Rahmenplanung Brand und der Städtebauförderung keine weiteren Maßnahmen zur Förderung angemeldet.
Das Impulsprojekt „Marktplatz Brand“ und flankierende Maßnahmen wie der Bau der neuen Turnhalle an der Marktschule und das Stadtbezirksmarketing Brand wurden bereits bis 2017 erfolgreich umgesetzt.
Die letzte Maßnahme wurde in 2025 abgeschlossen: Der „Pocketpark Rombachstraße“ mit der Verbreiterung der Vennbahntrasse (Radweg),einem Rastplatz sowie ein neuer Spielplatz wurden am 25.06.2025 eingeweiht. Die Anlagen erfreuen sich großer Beliebtheit und sind stark frequentiert.
Somit gilt das Fördergebiet Brand als abgeschlossen. Die Sanierungssatzung Brand wurde Ende 2025 förmlich aufgehoben.
D. Zusammenfassung und Ausblick
Die Städtebauförderprojekte in Aachen weisen weiterhin eine große Dynamik auf, da sich zurzeit drei Programmgebiete gleichzeitig in der Förderung befinden sowie zwei neue Grundanträge in 2026 geplant sind. Dies erfordert einen hohen Einsatz bei allen Beteiligten in der Politik, bei den Akteur*innen und in der Verwaltung. Die Stadtverwaltung schafft dabei insbesondere bei komplexen Projekten (derzeit vor allem in der Innenstadt – vgl. Altstadtquartier Büchelmit Umfeld Haus der Neugier, Theaterplatz,) geeignete Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit mit privaten Investierenden und der Stadtgesellschaft. Die Städtebauförderung ist weiterhin eine zentrale Möglichkeit, umfangreiche städtebauliche Maßnahmen durch die Stadt in festgelegten Stadtteilen zu realisieren. Durch die veränderte Städtebauförderrichtlinie bedurfte es jedoch eines aufwändigen und stetigen Abstimmungsprozesses, neue Gesamtmaßnahmen im Rahmen der vom Fördergeldgeber vorgegebenen Möglichkeiten zu erarbeiten. Gleichzeitig ermöglichen weitere Förderaufrufe und Sonderprogramme zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte, insbesondere im Kontext von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten.
Die Stadt Aachen hat mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen Partner, der Planungssicherheit für die Städtebauförderung so weit wie möglich gewährt und sehr bemüht ist, gute Lösungen für die komplexen Förderthemen zu finden. Aufbauend auf Abstimmungsgesprächen mit dem MHKBD und der Bezirksregierung in den letzten Jahren wurden im Oktober 2025, März und April 2026 unterschiedliche Gespräch mit der Bezirksregierung und dem MHKBD geführt, um für die östliche Innenstadt und Forst die finalen Schritte zur Stellung des Grundantrages zur Städtebauförderung einzuleiten.
Am 09.07.2025 hat der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung beauftragt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die östliche Innenstadt zu erarbeiten, um Städtebaufördermittel einzuwerben (s. Vorlage FB 61/1079/WP18).
Der politische Beschluss zur Erarbeitung des ISEK Forst erfolgte am 6.11.2024 durch den Hauptausschuss (s. Vorlage-Nr. FB 61/1019/WP18).
Die Anträge zu beiden Programmgebieten sollen der BR in diesem Jahr noch bis zum 30.09.2026 vorgelegt werden.
Östliche Innenstadt mit Altstadtquartier Büchel
Seit dem Einleitungsbeschluss vom 04.11.2021 hat die Stadt Aachen für den Bereich der östlichen Innenstadt vorbereitende Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ziel war es zu prüfen, ob und in welcher Form mithilfe der Instrumente des besonderen Städtebaurechts städtebauliche Missstände in den kommenden Jahren behoben werden können. Die Ergebnisse wurden durch den Rat der Stadt Aachen am 09.07.2025 bestätigt und am 30.08.2025 in einem Abschlussbericht öffentlich bekannt gemacht.
Für das Altstadtquartier Büchel wurden seit dem Einleitungsbeschluss vom 20.06.2024, und nach Unwirksamkeit der vorherigen Sanierungssatzung für das Altstadtquartier Büchel, erneute VU durchgeführt, um die Anwendung sanierungsrechtlicher Instrumente auf Basis der Gerichtsurteile zu überprüfen. Im Ergebnis der VU wurden städtebauliche Missstände abgeleitet, für deren Behebung die Anwendung des Sanierungsrechts erforderlich ist (Vorlage FB61/0017/WP19). Der Rat der Stadt Aachen hat am 22.04.2026 eine Sanierungssatzung nach § 142 BauGB für das Altstadtquartier Büchel beschlossen (Vorlage FB 60/0006/WP19).
Zukünftige Gebietskulissen
Mit dem o.g. Ratsbeschluss von Juli 2025 (Vorlage FB 61/1079/WP18) wurde die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der Empfehlungen des Abschlussberichts die Festlegung eines Stadtumbaugebiets gemäß § 171b BauGB vorzubereiten. Die aktuelle Vorlage zur „Gebietsfestlegung des Gebietes „Östliche Innenstadt“ als Stadtumbaugebiet nach § 171b Baugesetzbuch (BauGB)“ setzt diesen Schritt um. Der Ratsbeschluss zur Gebietskulisse wird mit der Sitzung am 15.07.2026 erwartet.
Mit o.g. Beschluss einer Sanierungssatzung nach § 142 BauGB für das Altstadtquartier Büchel wurde ein Sanierungsmaßnahme im umfassenden Verfahren (unter Anwendung der §§ 152-156a BauGB) beschlossen.
Ableitung aus den Abschlussberichten der vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur östlichen Innenstadt und zum Altstadtquartier Büchel
Eine Bündelung von städtebaulichen Missständen (s. Abschlussbericht VU, Band 2, Kapitel 11.2 Potentielle Sanierungsgebiete) werden durch die VU östliche Innenstadt in den folgenden Lagen festgestellt:
- Ehemaliges Horten und Umfeld (mit Dahmengraben)
- Bushof und Umfeld
- Passagenblock
- Adalbertstraße von Kugelbrunnen bis Kaiserplatz/Stiftstraße
- Adalbertstraße/Wehmeyer-Areal.
Im Altstadtquartier Büchel wurden städtebauliche Missstände in Form von Substanzschwächen mit gewissen räumlichen Schwerpunkten in der Antoniusstraße, der Groß- und Kleinkölnstraße und der Mefferdatisstraße festgestellt. Funktionsschwächen treten grundsätzlich im gesamten Gebiet auf.
Der im Rahmen der VU östliche Innenstadt entwickelte Strategieplan greift die Entwicklung dieser Bereiche auf und formuliert entsprechende Zielsetzungen (siehe Anlage 2).
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Am 09.07.2025 wird die Verwaltung durch den Rat der Stadt Aachen ebenfalls beauftragt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die östliche Innenstadt zu erarbeiten, um Städtebaufördermittel einzuwerben (s. Vorlage FB 61/1079/WP18).
Darüber hinaus hat der Rat am 22.04.2026 (s. Vorlage FB 61/0017/WP19) die Verwaltung beauftragt, Städtebaufördermittel für das Handlungsprogramm Altstadtquartier Büchel einzuwerben. Die aktuelle Vorlage „Östliche Innenstadt: Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“ (Beratung im Planungsausschuss am 07.07.2026 - erwarteter Ratsbeschluss am 15.07.2026, zusammen mit der Vorlage zur Gebietskulisse) benennt die Vorgehensweise und stellt das ISEK mit dem ausgewählten Maßnahmenpaket vor:
Die räumliche Fokussierung auf den Bereich „Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“ entspricht der Prioritätensetzung und Schrittfolge der Entwicklungsstrategie „östliche Innenstadt“ mit dem Dreischritt (s.o. „Strategieplan östliche Innenstadt“, Stand: Ratssitzung vom 09.07.2025):
- Altstadtquartier Büchel
- Haus der Neugier
- (Bushof)
In enger Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) wurden Lage und Zuschnitt der Maßnahmen im Stadtumbaugebiet festgelegt und auf den Fokusbereich des südlichen Altstadtquartiers Büchel sowie das Umfeld des Hauses der Neugier konzentriert. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben der Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023.
Im Rahmen der Handlungsprogramme für die östliche Innenstadt und das Altstadtquartier Büchel wurden darüber hinaus zahlreiche, teilweise großvolumige investive Maßnahmen für das gesamte Stadtumbaugebiet und das Sanierungsgebiet identifiziert. Ziel ist es, für deren Umsetzung auch künftig Städtebaufördermittel einzuwerben; dies wurde mit dem MHKBD grundsätzlich bereits abgestimmt. Das vorliegende ISEK ist daher als „Start-ISEK“ zu verstehen, das zu einem späteren Zeitpunkt durch ein „Folge-ISEK“ ergänzt wird, sobald Planungsinhalte und Zeitperspektiven weiter konkretisiert sind.
Baublockuntersuchung
Die 2025 fertiggestellte Baublockuntersuchung liefert für vier ausgewählte Baublöcke in der östlichen Innenstadt eine detaillierte Analyse von städtebaulichen Potenzialen privater Grundstücke. Sie bildet die Grundlage für eine kooperative Perspektiventwicklung im Quartier. Neben der städtebaulichen Betrachtung umfasste die Untersuchung ein hochbauliches Bauberatungsangebot für interessierte Eigentümer*innen zu Fragen der Modernisierung, Instandhaltung und Weiterentwicklung ihres Gebäudebestands. Diese Ansprache dient als vorbereitende Maßnahme im Vorfeld der im Rahmen der Städtebauförderung vorgesehenen Beratungsangebote für Eigentümer*innen.
Stadtteilperspektive Forst (Forst / Schönforst / Driescher Hof)
In einer ausführlichen Beratungsfolge vom 25.09.2024 bis zum 06.11.2024 wurde der Politik die abgeschlossene Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ als Handlungskonzept für die zukünftige Entwicklung von Forst zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/1019/WP18). Im Hauptausschuss am 06.11.2024 wurde die Stadtteilperspektive final beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Handlungskonzept in ein Handlungsprogramm zu überführen und die ersten Schritte zur Vorbereitung eines Grundantrages zur Städtebauförderung für ein Programmgebiet in der Förderkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ für den Herbst 2026 vorzubereiten.
Vor dem Hintergrund der Neuerungen der Städtebauförderrichtlinie, die seit Beginn des Jahres 2024 gilt, war es erforderlich, das Fördergebiet und die Gesamtmaßnahme in ihrer Komplexität und ihrem Umfang zu reduzieren. Im weiteren Prozess wurde daher der Fokus der Städtebauförderung auf die Teilräume Driescher Hof und Schönforst gelegt. Ergänzend wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW) Impulsprojekte definiert, um dem Leitbild der Stadtteilperspektive entsprechend die Quartiersmitten in allen Teilräumen zu stärken (siehe Anlage 3). Im Juli 2025 hat der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Mitte die Verwaltung beauftragt, die städtebaulichen Maßnahmen für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept in dem räumlich fokussierten Bereich Driescher Hof und Schönforst zu konkretisieren sowie basierend darauf den Grundantrag zur Städtebauförderung für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ für den Herbst 2026 vorzubereiten (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/1092/WP18).
Die Priorisierung und Konkretisierung der Maßnahmen für den Grundantrag zum Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ orientiert sich an dem in der Stadtteilperspektive definierten Leitbild „Mitten in Forst I Mitten verbinden I Mitten im Grünen“. Im Stadtteil Forst fehlt es in allen Teilräumen an Begegnungsorten und Treffpunkten, die den sozialen Zusammenhalt – auch mit Blick auf einen in Zukunft wachsenden Stadtteil – nachhaltig stärken. Daher geht es vorrangig darum, qualitätvolle Quartiersmitten zu schaffen und diese zu stärken.
Zu den geplanten „neue Mitten“ in Schönforst und im Driescher Hof als Kernmaßnahmen der Städtebauförderung wurden auf der Grundlage der Stadtteilperspektive ergänzende Teilmaßnahmen konkretisiert. Gemäß dem Leitbild „Mitten in Forst I Mitten verbinden I Mitten im Grünen“ sollen die Teilmaßnahmen dazu beitragen, die neuen Mitten in ihrem Viertel gut in die vorhandenen Wegebeziehungen in den Teilräumen einzubinden und eine Strahlkraft in das Viertel zu erreichen. Das vorhandene Wegenetz soll sowohl in Schönforst als auch im Driescher Hof gestärkt, aufgewertet und mit Sport- und Bewegungsangeboten ergänzt werden. Mit einem attraktiveren und sichereren Wegenetz können die neuen Mitten mit weiteren neu zu gestaltenden Treffpunkten und Spielorten in den erholungsnahen Freiräumen verbunden werden.
Um die Wirkung im gesamten Stadtteil zu untermauern, soll der in der Stadtteilperspektive finalisierte Betrachtungsraum als große und umfassende Kulisse die räumliche Grundlage für das beantragte Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt“ sein. Dadurch können Fördermaßnahmen wie der Verfügungsfonds oder das Hof- und Fassadenprogramm im gesamten Stadtteil wirken. Das gilt auch für die Finanzierung einer ergänzenden Quartiersmanagement-Ressource, die die Prozesse und Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderung für die Laufzeit von insgesamt 10 Jahren unterstützen und begleiten soll. Weitere soziale Maßnahmen sollen dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil zu stärken.
Mit den diversen Beteiligungsformaten, die im Rahmen der Erarbeitung der Stadtteilperspektive durchgeführt wurden, ist der Stadtteilentwicklungsprozess in Forst öffentlichkeitswirksam geworden. Damit der Prozess im Stadtteil bis zur Bewilligung und Umsetzung von Maßnahmen über Städtebaufördermittel sichtbar bleibt, hat die Stadt Aachen auf der Grundlage der Stadtteilperspektive bereits kleinere Projekte über Haushaltsmittel im Rahmen der sogenannten „Zwischenzeit“ umgesetzt. Aus den Beteiligungsformaten ging unter anderem der starke Wunsch hervor, das Umfeld des Bunkers in der Zeppelinstraße in Unterforst aufzuwerten. So wurde unter anderem ein Street-Art-Wettbewerb für die Gestaltung der nördlichen Bunkerfassade durchgeführt. An der östlichen Seite wurde der zuvor als Angstraum wahrgenommene und stark vermüllte Bunkervorplatz zu einer Aufenthaltsfläche umgestaltet und die östliche Fassade begrünt. Außerdem wurde an der Forster Linde das Kirchenumfeld durch eine gemeinschaftliche Aktion mit Kindern und Jugendlichen aus dem Quartier farblich gestaltet und so kurzfristig aufgewertet. Ergänzt wurde dies durch das Aufstellen temporärer, begrünter Stadtmöbel, die im Laufe des Stadtteilentwicklungsprozesses durch die Teilräume wandern werden. Die Fläche der ehemaligen Kirche „Christus unser Friede“ am Driescher Hof wurde als Wiese hergerichtet, sodass sie bis zur dauerhaften Platzgestaltung der neuen Quartiersmitte zwischengenutzt werden kann. Eine neu installierte Sportbox als niederschwelliges Verleihangebot für Spiel- und Sportequipment ergänzt das Angebot am Driescher Hof.
Das Quartiersmanagement Forst/Driescher Hof ist eine zentrale Erstanlaufstelle mit Lotsenfunktion für die Belange der Menschen und Initiativen im Stadtteil und bereits seit 2015 in einem Stadtteilbüro (Stettiner Straße 25) vor Ort verankert. Im Jahr 2025 wurden dem Quartiersmanagement durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie wie im Vorjahr erneut gesondert 40.000€ für soziale Maßnahmen zur Verfügung gestellt, um vielfältige bedarfsorientierte Projekte kurzfristig umzusetzen. Dadurch konnten im Stadtteil gut angenommene Angebote aus 2024 wiederholt sowie neue Ideen umgesetzt werden. Außerdem konnten auch diverse Beratungsangebote im Stadtteilbüro Forst/Driescher Hof weitergeführt werden. Das Quartiersmanagement hat sich in Kooperation mit der Lenkungsgruppe und weiteren Akteur*innen vor Ort zum Ziel gesetzt, eine gemeinsame Vision zu schaffen, die von allen Bewohner*innen und Akteur*innen aus den unterschiedlichen Teilräumen getragen wird und für die verschiedensten Aktivtäten eine verbindende, leicht verständliche und sichtbare Klammer für die Stadtteilentwicklung in Forst darstellt. Mit dem übergreifenden Motto „Wir wachsen zusammen“ wird die Identifikation mit dem Prozess gestärkt und die Sichtbarkeit von Projekten und Angeboten erhöht. Außerdem wird mehr Bewusstsein für die Stadtteilentwicklung in Forst geschaffen und eine Mitwirkung an der Gestaltung des eigenen Lebensraums gefördert.
Um weiterhin auch bürgerschaftliche Projekte mit Impulskraft für den Stadtteil zu unterstützen, wurde auch der 2024 erstmals für Forst/Driescher Hof eingerichtete Verfügungsfonds fortgeführt. Mithilfe des Verfügungsfonds können (Klein-)Projekte initiiert und finanziert werden, die aus der Bewohner*innenschaft und Akteur*innenlandschaft selbst kommen und für das Quartier als Lebensumfeld eine positive Wirkung entfalten (siehe auch Vorlage FB56/0405/WP18).
Die Anträge werden in den Sitzungen der Lenkungsgruppe Forst beraten und entschieden. Im Jahr 2025 wurden fünf Anträge gestellt, von denen vier von der Lenkungsgruppe beschlossen und einer abgelehnt wurden.
Im Garten der Kirche St. Bonifatius ist ein gemeinschaftlich genutzter Quartiersgarten an der Mataréstraße entstanden. Über den Verfügungsfonds konnten die Akteur*innen benötigte Materialien anschaffen. Für den inklusiven Quartiersgarten in Altforst wurden die Installation und der Aufbau eines großflächigen Sonnenschirms beantragt. Außerdem konnte mit Mitteln des Verfügungsfonds ein inklusiv nutzbarer Bücherschrank gebaut werden. Im Rahmen eines weiteren Verfügungsfonds-projekts wurde der Schulhof der GGS Driescher Hof durch Kinder der OGS in Kooperation mit der Handwerkskammer Aachen gestaltet. Ein weiterer Antrag zu einem Filmprojekt wurde von der Lenkungsgruppe nicht bewilligt. Auch in 2026 wird der Verfügungsfonds weiterhin Bestand haben, um das nachbarschaftliche Engagement zu stärken.
Die Verwaltung arbeitet aktuell an der Grundantragsstellung, die für Herbst 2026 geplant ist.
Fazit
Die Stadt Aachen hat in den letzten 1 ½ Jahren gemeinsam mit den Förderstellen eine intensive Abstimmung über die künftigen Gebiete der Städtebauförderung geführt. Dies war und ist insbesondere im Kontext der neuen Städtebauförderrichtlinien unerlässlich, um förderrechtlich tragfähige und gleichzeitig im Gesamtkontext sinnvolle Konzepte zu erarbeiten. Im Ergebnis stehen die Bereiche „Östliche Innenstadt: Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“ und „Forst / Schönforst / Driescher Hof“ nun kurz vor der Antragsstellung für den Grundantrag im Oktober 2026.
Nach einer erfolgreichen Einreichung wird es sowohl für „Forst / Schönforst / Driescher Hof“ als auch für die „Östliche Innenstadt“ um die Erarbeitung konkreter Planungsinhalte für den ersten Fortsetzungsantrag gehen. Hierbei stehen für die „Östliche Innenstadt“ die Planungen zum Umfeld des Hauses der Neugier an sowie für „Forst / Schönforst / Driescher Hof“ die Planungen zu den neuen Quartiersmitten in Schönforst und Driescher Hof. Beide Projekte befinden sich bereits im Übergang zur Vorplanung bzw. aktuell in der Grundlagenermittlung.
Die Städtebauförderung bildet weiterhin eine wichtige Größe, den Transformationsprozess in der Innenstadt und den Stadtteilen zu unterstützen – insbesondere auch, wenn es um größere Investitionen in den öffentlichen, aber auch flankierend den privaten Baubestand geht.
Der Abschluss der drei bestehenden Fördergebiete ist weiterhin mit einer großen Kraftanstrengung verbunden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025751
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025751
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-12 FB 61_0079_WP19 Jahresbericht Saedteb SAO.pdf
14.8.2026
43.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 24.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:11