TOP 11Öffentlich

Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

FB 01/0729/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin stellt fest, dass das sog. Zugriffsverfahren zum Zuge kommt. Sie erläutert, dass bei dem Kinder- und Jugendausschuss die Wahl der oder des Vorsitzenden und deren Stellvertreter*innen im Ausschuss selbst erfolgen wird.

Ratsfrau Lürken (CDU) erklärt, dass die CDU-Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion und der FDP Fraktion eine Zugriffsgemeinschaft bilden.

Die Oberbürgermeisterin erklärt, dass die Grünen zusammen mit den Linken und Die Zukunft eine Zugriffsgemeinschaft gebildet haben.

Beschluss

Die verschiedenen Listenverbindungen greifen auf die Ausschussvorsitze wie folgt zu: CDU, SPD, FDP: -Bürgerforum -Umweltausschuss -Finanzausschuss -PVA, Personal- und Verwaltungsausschuss -Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss -Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung -Kulturausschuss -Betriebsausschuss Eurogress -Betriebsausschuss für den Stadtbetrieb Grüne, Linke, Zukunft: -Mobilitätsausschuss -Planungsausschuss -Ausschuss für Schule und Weiterbildung -Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung -Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie -Rechnungsprüfungsausschuss -Betriebsausschuss VHS -Sportausschuss -Betriebsausschuss Gebäudemanagement -Wahlprüfungsausschuss

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


entfällt

Erläuterungen

Erläuterungen:


Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden

Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder

widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den

Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande

kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt,

die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere

Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der

Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie

beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden - § 58 Abs. 5

GO NW

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-09-22 FB 01_0729_WP17 Bestimmung der Aussc SAO.pdf

18.11.2024

66.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 04.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:45