9. September 2026 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 11Öffentlich

Beantwortung von Anfragen

BA 1/0027/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Sanders berichtet, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung-Brand am 08.07.2026 die Verwaltung um Mitteilung gebeten wurde, ob die Zahlung der Marktstandgebühr und der Sondernutzungsgebühr durch die Marktbeschicker tatsächlich erforderlich sei.

Dazu teilt das Immobilienmanagement mit, dass der Rat der Stadt Aachen in der Sitzung vom 15.07.2026 die Änderung der Wochenmarktsatzung beschlossen habe. Zusätzlich habe er die Eingruppierung der Bezirke in die Marktstandgebührenstufe III beschlossen. Dazu müsse die Marktstandgebührensatzung angepasst werden. Diese müsse ebenfalls vom Rat beschlossen werden. Der Fachbereich Immobilienmanagement werde dies entsprechend vorbereiten. Darüber hinaus werde aktuell die Sondernutzungsgebührensatzung überarbeitet. Ob die Sondernutzungsgebühren für die Wochenmärkte entfallen, sei daher noch offen.

Erläuterungen

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-06 BA 1_0027_WP19 Beantwortung von Anf SAO.pdf

21.8.2026

66.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 09.09.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Zusätze
Zurzeit liegen keine Anfragen vor.
Geändert
8.10.2026
Inhalt abgerufen
23. Oktober 2026 um 01:25