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Verbreiterung des Krautmühlenweges im Rahmen der Rad-Vorrang-Route Brand

FB 61/1559/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Frau Segadlo, FB 61/703, erläutert die wesentlichen Inhalte der Vorlage. Der Krautmühlenweg ist Teil der R-V-R Brand. Der bestehende Geh- und Radweg soll als solcher erhalten bleiben und auf 3,50 m verbreitert werden. Da der Erhalt aller Bäume vorgesehen ist, wird auf eine Verbreiterung des Radwegs im Einmündungsbereich zur Oberen Drimbornstraße verzichtet. Hier verbleibt eine Engstelle, die vor dem Kreuzungsbereich eine Geschwindigkeitsreduzierung bewirken soll. Eine Verbreiterung dieser Engstelle auf 3,50 m im Einmündungsbereich zur Oberen Drimbornstraße wäre mit einer enormen Kostensteigerung (eine erste Schätzung der Verwaltung beläuft sich auf ca. 21.000,- €) verbunden, da entlang der Strecke ein Erdwall abgetragen werden müsste. Weil nicht auszuschließen ist, dass der Boden des Erdwalles belastet ist, müsse außerdem zuvor ein Bodengutachten beauftragt werden. Zudem würde man bei einer Verbreiterung im Kronentraufbereich der Bäume arbeiten. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Engstelle zu belassen und zu schauen, wie der Weg angenommen wird.

Zukünftig ist eine Beleuchtung des Weges vorgesehen. Die geplanten vier Leuchten werden mit Bewegungsmeldern ausgestattet, somit funktioniert sie bedarfsorientiert und umweltschonend.

Die Kosten für die geplante Baumaßnahme einschließlich Beleuchtung werden auf 70.900,- € geschätzt. Die Maßnahmen entlang der R-V-R Brand werden im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! mit einer Quote von 80% gefördert. Das Förderprojekt hat eine Laufzeit bis Sommer 2022. Bis dahin müssen alle Maßnahmen des Förderprojektes abgeschlossen und abgerechnet sein.

Seitens der Verwaltung bittet Frau Segadlo um den Beschluss, um damit in den Mobilitätsausschuss zu gehen, damit die Ausschreibung im Januar 2021 erfolgen kann und im April/Mai 2021 dann voraussichtlich mit der Umsetzung begonnen werden kann.

Herr Lindemanns Frage bezieht sich auf die geplante Ausbaubreite von 3,50 m. Er zieht als Vergleich die Lintertstraße heran. Hier wird für einen kombinierten Geh- und Radweg eine Breite von 4,20 m empfohlen. Er möchte daher noch einmal nachfragen, ob man den restlichen Krautmühlenweg - mit Ausnahme der Engstelle im Kreuzungsbereich - nicht doch auf 4,20 m verbreitern kann. Er regt an, hier zur Not auch mit Stützmauern zu arbeiten.

Frau Segadlo antwortet, dass bei einer Verbreiterung über 3,50 m hinaus im östlichen Abschnitt eine der Birken (fällt nicht unter die Baumschutzsatzung) entfernt werden muss. Im weiteren Verlauf wäre wahrscheinlich die Errichtung einer Stützwand erforderlich. Aus diesen Gründen hat die Verwaltung sich dafür entschieden, eine Verbreiterung auf 3,50 m vorzuschlagen, die nur im Anfangsbereich auf ca. 30 m nicht zu erreichen ist. Frau Segadlo will die Anregung aber gerne mitnehmen.

Herr Nalbach bedankt sich für die ausführliche Präsentation. Er möchte wissen, ob in den Einmündungsbereichen des Krautmühlenweges (im Anfangs- bzw. Endbereich der Fahrradstraßen) Aufpflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs möglich sind.

Dann merkt er an, dass sich die Engstelle des Krautmühlenwegs an der Einmündung in die Obere Drimbornstraße befindet. Hier lässt das vorhandene Gefälle höhere Geschwindigkeiten erwarten. Er fragt, ob der Radweg dann nicht gerade hier breiter werden müsste. Deshalb schlägt er eine durchgängige Verbreiterung auf 3,50 m vor.

Hinsichtlich der Aufpflasterung berichtet Frau Segadlo, dass man verwaltungsintern darüber beraten habe, ob in Fahrradstraßen geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen, beispielsweise in Form von Aufpflasterungen, vorgesehen werden sollen. Die Empfehlung der Verwaltung war, die Fahrradstraße erst einmal umzusetzen. Ist die Geschwindigkeit dann tatsächlich zu hoch, muss man nochmals darüber nachdenken, ob Maßnahmen wie die Aufpflasterung erforderlich sind. Frau Segadlo will die Anregung aber mitnehmen.

Eine Verbreiterung des gesamten Weges auf 3,50 m und damit die Beseitigung der Engstelle ist technisch möglich, aber die Kosten hierfür sind aufgrund der Topographie beträchtlich. Zusätzlich zu den Baukosten muss der Bereich der jetzigen Engstelle vermessen werden, da derzeit für diesen Bereich noch keine Vermessung vorliegt und ein Bodengutachten muss erstellt werden, da im Bereich des Erdhügels mit belastetem Boden zu rechnen ist. Frau Segadlo will die Frage zur Prüfung mitnehmen.

Herr Ferrari bittet darum, diese Punkte bis zur nächsten Sitzung des Mobilitätsausschusses abzuklären.

Frau Penalosa möchte Frau Segadlo mitgeben, eine Alternativroute zu finden, denn sie fühlt sich als Frau auf dem abgelegenen Weg nicht sicher. Zudem hegt sie auch Bedenken gegen die geplante Bedarfsbeleuchtung.

Frau Segadlo informiert, dass im Vorfeld drei Routen zur Auswahl standen. Gemeinsam mit Absprache der Radfahrverbände habe man sich unteranderem aus Sicherheitsgründen gerade für diese Route entschieden. Der Beschluss für die Route wurde am 12.09.2019 im Mobilitätsausschuss geholt. Wenn man jetzt auch noch eine andere Route in Betracht zieht, könne man immer noch nicht mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Das gesamte Förderprojekt müsse aber bis Sommer 2022 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Herr Dr. Langweg entkräftet die Bedenken zur Beleuchtungsanlage. Es handele sich um eine neue Technik, die Sensorik sollte so gut funktionieren, dass die Leuchten rechtzeitig anspringen.

Frau Luczak regt unter Berücksichtigung der vorgebrachten Bedenken an, mit einer geänderten Vorlage in den Mobilitätsausschuss zu gehen und den vorliegenden Beschlussvorschlag ohne „zustimmend“ zu beschließen.

Herr Klopstein gibt Frau Segadlo als Anregung mit, wenn eine Verbreiterung zu teuer wird, eventuell einen parallel laufenden Gehweg auf der anderen Seite der Bäume zu prüfen.

Herr Deloie bittet, die geänderte Vorlage mit dem überarbeiteten Sachstand der Bezirksvertretung bei ihrer nächsten Sitzung am 02.12.2020 nochmals vorzulegen.

Frau Segadlo gibt zu bedenken, dass wegen der Kürze der Zeit keine weiteren neuen Informationen zu den Kosten für eine Verbreiterung gegeben werden können, da bis dahin noch kein Bodengutachten und noch keine Vermessung vorliegen werden.

Herr Ferrari merkt an, dass das Thema in der nächsten Sitzung nochmal behandelt werden soll mit der alten Vorlage und eventuellen Ergänzungen.

Dem schließt sich die Bezirksvertretung einvernehmlich an. Es wird kein Beschluss gefasst.

Beschluss

Es wird kein Beschluss gefasst.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehltdem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung (Lageplan Planung 2020_023_L1) für den Umbau des Krautmühlenweges zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung (Lageplan Planung 2020_023_L1) für den Umbau des Krautmühlenweges.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anlass

Die Rad-Vorrang-Route Brand ist die dritte Route des am 12.09.2019 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt werden soll. Nachdem im Juni 2020 die Planungen für die Fahrradstraßen entlang der Route vorgelegt und durch den Mobilitätsausschuss beschlossen wurden (vgl. Vorlage-Nr: FB 61/1439/WP17), ist nun die Verbreiterung des Krautmühlenweges zwischen der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße Gegenstand dieser Vorlage.

  1. Heutige Situation

Der Krautmühlenweg ist im betrachteten Abschnitt zwischen der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße als selbständig geführter Geh- und Radweg ausgewiesen und misst in seiner Breite ca. 2,30 m - 2,70m. Der gemeinsame Geh- und Radweg schließt derzeit an den Gehweg der Oberen Drimbornstraße und der Robert-Koch-Straße an. Der Gehweg hat im Bereich der Robert-Koch-Straße derzeit einen Bordanschlag von ca. 3 cm. Zur Oberen Drimbornstraße hin wird der Radverkehr bereits über eine Nullabsenkung auf die Fahrbahn geführt.

Im Knotenbereich zur Oberen Drimbornstraße befinden sich fünf schützenswerte Laubbäume, die zu erhalten sind. Die Birken in der Grünfläche am Knoten Robert-Koch-Straße stehen nicht unter Baumschutz. Ab dem Knoten zur Oberen Drimbornstraße wurde der Anfangsbereich des Krautmühlenweges im August 2019 durch den Aachener Stadtbetrieb saniert und befindet sich in einem technisch guten Zustand.

Auf der Drimbornstraße ist aufgeschultertes Parken oberhalb und unterhalb der Einmündung des Krautmühlenweges gestattet. Der Krautmühlenweg entwässert derzeit über eine Einseitneigung direkt in die angrenzenden Grünflächen.

  1. Planung

Bei der Planung werden die Prinzipien der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) undden Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) beachtet. Da der Krautmühlenweg Teil der Rad-Vorrang-Route ist, sollen die Anlagen für den Radverkehr qualitativ hochwertig sein und der Verbindungsfunktion der Route gerecht werden.

Im Rahmen der Radvorrangroute soll der bestehende Geh- und Radweg zukünftig auf 3,50m verbreitert werden. Aus Kostengründen wird der vorhandene Weg beibehalten und einseitig verbreitert. Die bestehende Asphaltdecke wird dabei um rund 30cm aufgenommen, um einen sauberen Übergang zu gewährleisten. Für die Entwässerung wird zusätzlich ein Bankett mit einer Breite von 50cm vorgesehen.

Im Bereich Krautmühlenweg / Obere Drimbornstraße gilt es die schützenswerten Bäume zu erhalten. Aus diesem Grund und wegen der topographischen Gegebenheiten wird der bereits sanierte Abschnitte des Krautmühlenweges nicht verbreitert. Durch das Gefälle des Krautmühlenweges hin zu Oberen Drimbornstraße sind hohe Geschwindigkeiten zu erwarten. Mit einer Reduzierung auf die vorhandene Breite von > 2,30m soll erreicht werden, dass Radfahrer*innen vor dem Einbiegen auf die Obere Drimbornstraße ihre Geschwindigkeit drosseln.

Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit für den Fuß-und Radverkehr sind an denjeweiligen Geh­wegüberfahrten Piktogramme mit dem „Fair Zusammen“ Logo entsprechend desam 31.10.2019 vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Gestaltungskonzept vorgesehen. Zusätzlich werden als Orientierung Piktogramme der Radroute Brand an allen Knotenpunkten markiert. Der Krautmühlenweg wird gemeinsamer Geh- und Radweg bleiben, und wird daher nicht rot eingefärbt.

Heute wird entlang der Oberen Drimbornstraße aufgeschultert geparkt. Dies bewirkt eine schlechte Sicht der querenden Fußgänger*innen und der ein- und ausfahrenden Radfahrer*innen am Knoten Obere Drimbornstraße /Krautmühlenweg zwischen den parkenden Fahrzeugen auf den fließenden Verkehr. Wie bereits in der Vorlage zur „Ausweisung und Umgestaltung von Fahrradstraßen entlang der Rad-Vorrang-Route Brand“ erläutert,sollen die Radfahrer*innen, die die Rad-Vorrang-Route befahren, vor dem fließenden Verkehr geschützt werden. Hierzu ist vorgesehen, den Seitenraum am Knoten Obere Drimbornstraße vorzuziehen und eine Engstelle für den Kfz-Verkehr herzustellen. Dabei wird der Gehweg auf der nordöstlichen Seite der Oberen Drimbornstraße ca. 2,50 m in die Fahrbahn vorgebaut. Für den Kfz-Verkehr entsteht eine 3,50m breite Engstelle, wobei der aus Richtung Obere Drimbornstraße bergab fahrende Verkehr gegenüber dem Verkehr aus Richtung Drimbornstraße wartepflichtig ist.Autofahrer*innen sollen hierdurch zusätzlich vor Beginn der geplanten Fahrradstraße in ihrer Geschwindigkeit gebremst werden. Für die wartepflichtigen Autofahrer*innen ist eine 12m lange Aufstellfläche vorgesehen. Insgesamt kommt es durch den vorgezogenen Seitenraum zum Wegfall von rund fünf Parkplätzen.

Beide Seiten der Querung werden barrierefrei mit taktilen Leitelementen gestaltet (vgl. Anlage1). Durch die Maßnahme werden die Sichtbeziehungen deutlich verbessert und die Fußgänger*innen können die Obere Drimbornstraße barrierefrei und gesichert queren.

Durch das Umspannwerk Süd der STAWAG in der Oberen Drimbornstraße darf wegen der zu erwartenden Schwertransporte der Straßenraum nicht verschmälert werden. Daher sollen alle anzuordnenden Verkehrszeichen im Bereich des vorgezogenen Seitenraumen in Bodenhülsen eingesetzt werden, damit diese im Falle eines anstehenden Schwertransportes herausgenommen werden können. Bäume können daher nicht geplant werden.

Im Bereich der Robert-Koch-Straße ist zukünftig ebenfalls eine Querungsstelle mit Nullabsenkung geplant. Beide Seiten der Querung werden barrierefrei mit taktilen Leitelementen gestaltet.

Landschaftsplan/ Baumbilanz

Der westliche Teil des geplanten Ausbaus ab der Einmündung zur Oberen Drimbornstraße (etwas mehr als die Hälfte der Gesamtstrecke) befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen, welcher hier eine Fläche, für die keine besonderer Schutz besteht, ausweist. Verbotstatbestände des Landschaftsplans liegen durch diesen Schutzstatus nicht vor. Da der Erhalt aller Bäume vorgesehen ist, wird auf die Verbreiterung des Radweges im Einmündungsbereich zur Oberen Drimbornstraße verzichtet.

Der östliche Teil des geplanten Ausbaus bis zur Robert-Koch-Straße liegt im Innenbereich, so dass hier grundsätzlich die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen Anwendung findet.Die in diesem Teilstück angrenzenden Birken stehen weit genug vom Krautmühlenweg entfernt, so dass hier eine Verbreiterung unter Beibehaltung der Bäume möglich ist. Sollte durch die Ausbauarbeiten eine der Birken im Kronentraufbereich maßgeblich beschädigt werden, müsste diese gegebenenfalls gefällt werden; eine Fällgenehmigung ist in diesem Fall nicht erforderlich, da Birken nicht unter die Baumschutzsatzung fallen.

Ausbauelemente

Für die Oberflächen wird Standard-Material vorgeschlagen, das sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Stadt Aachen bewährt hat.

Geh-/ Radweg

Gehweg

2,5 cm Asphaltdeckschicht

8,0 cm Asphalttragschicht

30,0 cm Schottertragschicht gesamt 40,5 cm

8 cm Betonsteinpflaster 10/203-5 cm Brechsand-Splittgemisch 2/515 cm Drainbetontragschicht16 cm Frostschutzschicht 0/45gesamt 45 cm

Beleuchtung

Es liegt ein Beleuchtungskonzept der Regionetz GmbH für den Krautmühlenweg vor, welches an die vorhandene Beleuchtung angeschlossen werden kann. Die Kostenschätzung für die Beleuchtung liegt bei 14.300,-€ (brutto).

Umsetzung

Nach der Beschlussfassung erfolgt die Vorbereitung der Vergabe der Straßenbauarbeiten.

Die Ausführung der Straßenbauarbeiten ist für das erste Quartal 2021 geplant und wird voraussichtlich 8 Wochen dauern.

  1. Kosten & Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach aktueller Kostenschätzung rd. 56.600,- €.

Die Maßnahmen entlang der Rad-Vorrang-Route Brand werden im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! im Landeswettbewerb Emissionsfreie Innenstadt im Rahmen der Landesprogramms „Kommunaler.Klimaschutz.NRW“ gefördert (80 % Förderquote). Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-09100-300-1 und 4-120102-979-4 „Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)“ zur Verfügung.

Die Kosten des Beleuchtungskonzeptes werden aus dem PSP-Element 4-120102-986-6 "Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" geleistet.

  1. Fazit & Empfehlung

Es wird empfohlen, den Ausführungsbeschluss für die vorgeschlagene Verbreiterung des Krautmühlenweges gemäß Anlage 1 (Lageplan Planung 2020_023_L1) zu fassen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-09100-300-1 Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020*

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.002.300

1.002.300

141.700

141.700

0

0

Auszahlungen

1.367.900

1.367.900

177.300

177.300

0

0

Ergebnis

365.600

365.600

35.600

35.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-979-4 Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

81.300

81.300

11.000

11.000

0

0

Ergebnis

81.300

81.300

11.000

11.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz Auszahlungen 2020 i.H.v. 1.253.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem

Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 114.900 €

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Anlage 1- 2020_023_L1
322.2 KB · PDF
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-09-29 FB 61_1559_WP17 Verbreiterung des Kr SAO.pdf

23.10.2024

552.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 11.11.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:48