9. September 2026 um 18:00, Schloss Schönau
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GGS Richterich; Erweiterungsbaumaßnahme mit Mensa

FB 45/0039/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss, vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Aachen, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Umsetzung der Maßnahme sowie für das Herrichten des Auslagerungsstandortes außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 530.000 € sowie außerplanmäßiger investiver Auszahlungsmittel in Höhe von 200.000 € bereitzustellen.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungösplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Erläuterungen

1.Ausgangslage

Die Gemeinschaftsgrundschule Richterich soll gemäß der Schulentwicklungsplanung aufgrund des steigenden Bedarfs an Grundschulplätzen baulich zur vollen Dreizügigkeit ausgebaut werden.

Der vorhandene Raumbestand mit zehn Unterrichtsräumen, drei Mehrzweckräumen und sieben Räumen für die Nachmittagsbetreuung deckt den zukünftigen Bedarf einer dreizügigen Grundschule nicht ab. Gemäß Flächenraumorientierung werden für eine dreizügige Grundschule zwölf Unterrichtsräume, drei Mehrzweckräume sowie sechs Räume für die Nachmittagsbetreuung benötigt.

Zusätzlich befindet sich auf dem Schulgelände ein abgängiger Pavillon, der derzeit zwei Räume für die Nachmittagsbetreuung bereitstellt und ersetzt werden muss. Darüber hinaus entspricht die bestehende Mensasituation nicht dem Bedarf einer dreizügigen Grundschule.

Auf Grundlage dieser Rahmenbedingungen hat das Gebäudemanagement (E 26) zwei bauliche Varianten im Rahmen einer Konzeptstudie entwickelt und diese den zuständigen politischen Gremien vorgestellt.

Die Verwaltung wurde am 18.08.2022 mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI einschließlich der Kostenberechnung für die Variante zwei beauftragt (Vorlagennummer FB 45/0234/WP18).

2.Bauliche Maßnahmen

Ergebnisse der beauftragten Planung (LPH 1–2)

Im Rahmen der Fortschreibung der Planung wurde die Vorzugsvariante zwei weiterentwickelt. Diese sieht den Ersatz des bestehenden eingeschossigen Mittelbereichs durch einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zwischen den bestehenden Gebäudeflügeln vor.

Der Neubau umfasst im Erdgeschoss einen multifunktionalen Speise- und Aufenthaltsbereich mit einer Fläche von ca. 145 m² sowie den neuen Eingangsbereich. Der bestehende Klassenraum im Nordostbereich wird zu einer Mensaküche umgenutzt; die Anlieferung erfolgt künftig über den Bereich zwischen dem Ostflügel und der nordöstlich gelegenen Baumreihe.

Im Obergeschoss entstehen zwei zusätzliche Unterrichtsräume mit einer Fläche von ca. 65 m² bzw. 74 m² sowie weitere Gruppen- und Nebenräume, ein Besprechungsraum und zusätzliche Sanitärbereiche. Durch die Erweiterung wird der zusätzliche Raumbedarf für eine dreizügige Grundschule gedeckt.

Durch die Integration eines Aufzugs im Bereich des östlichen Treppenhauses wird die barrierefreie Erschließung des Hauptgebäudes gewährleistet; ausgenommen bleibt das autark stehende OGS-Gebäude. Ergänzend erfolgt die Sanierung des Ostflügels.

Die derzeitige Fluchtsituation wird durch die Planung wesentlich verbessert. Ein notwendiger Flur im Obergeschoss verbindet die vorhandenen Räume miteinander und ermöglicht eine klare Führung der Rettungswege über die bestehenden Treppenhäuser sowie zusätzliche Außentreppen.

Das architektonische Konzept sieht eine klare Trennung der Konstruktionen vor. Das Erdgeschoss wird als Stahlbetonskelettbau mit hoher Transparenz und Flexibilität ausgebildet. Das Obergeschoss sowie das Dach werden in Holzbauweise errichtet, wodurch eine nachhaltige und flexible Raumstruktur entsteht.

Der Neubau erhält ein Retentionsgründach mit integrierter Photovoltaikanlage sowie eine Wärmepumpenversorgung. Die technische Gebäudeausrüstung wird in Teilen sichtbar geführt und als Bestandteil des Gebäudekonzeptes integriert. Die Gestaltung folgt einem eigenständigen Farb- und Materialkonzept, das durch den gezielten Einsatz eines kräftigen Farbtons die Orientierung unterstützt und eine klare räumliche Identität schafft.

Neben dem Neubau werden im Bestandsgebäude, wo bisher die Mensa untergebracht war, Anpassungen vorgenommen, um weitere Räume für die Nachmittagsbetreuung zu schaffen.

Weiteres Vorgehen der Verwaltung

Die Verwaltung beabsichtigt, die Planung auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 bis zur Leistungsphase 3 weiterzuführen und die darauffolgenden Planungsschritte vorzubereiten. Hierzu sollen die Leistungsphasen 4 bis 6 einschließlich der erforderlichen Fachplanungen beauftragt werden.

Auslagerung/Interimslösung während der Bauphase

Im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 wurde die Unterbringung des Schulbetriebs während der Bauphase erneut untersucht. Gemäß einer von E 26 eingeholten Stellungnahme eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) wird von einer Weiterführung des Schulbetriebs vor Ort während des Baustellenbetriebs dringend abgeraten, da mit Gefährdungen durch dauerhafte Lärm-, Staub- und Vibrationsemissionen, mögliche Schadstofffreisetzungen, erhöhtes Konfliktpotential aufgrund der beengten Raumverhältnisse sowie eingeschränkte Bewegungsfreiheit gerechnet werden muss. Aus diesem Grund kommt eine Teilauslagerung der Schule aus Sicht der Verwaltung nicht infrage.

Im Rahmen der Standortsuche wurden verschiedene Möglichkeiten für eine Vollauslagerung zum Sommer 2027 geprüft und gegeneinander abgewogen. Dabei konnte kein realistisch umsetzbarer, unmittelbarer Auslagerungsstandort in Richterich identifiziert werden.

Aus diesem Grund ist vorgesehen, das Gebäude (Gebäudeteil „Neubau“) der ehemaligen Hauptschule Kronenberg, Händelstraße 10, als Auslagerungsstandort herzurichten. Hier sind bei vollständiger multifunktionaler Nutzung aller Räume die wesentlichen schulischen Strukturen in Form von genügend Unterrichts-, Betreuungs- sowie Verwaltungsräume vorhanden. Außerdem sind ein ausreichend großer Speiseraum sowie eine Verpflegungsküche vorhanden. Die Herrichtung umfasst sämtliche für den Umbau erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen. Hierzu zählen unter anderem die Schaffung der Verwaltungsräumlichkeiten, die Wiederherstellung/Inbetriebnahme der Mensa sowie die Wiederinbetriebnahme des Speiseaufzugs und die Gestaltung der Außenanlagen. Um einen Umzug zum Auslagerungsstandort zum Sommer 2027 sicherstellen zu können, müssen die Maßnahmen in 2026 begonnen und bis zum Sommer 2027 fertiggestellt werden.

Es ist vorgesehen, die Schüler*innen mit einem eigens dafür zu beauftragenden Busshuttle zum Auslagerungsstandort zu befördern.

Die geplante Vollauslagerung in das Gebäude Händelstraße 10 wurde im Vorfeld mit der Schulleitung besprochen und erfuhr Zustimmung.

3.Kosten:

Auf Basis des beschriebenen Projektumfangs und der Vorgehensweise liegt der Verwaltung nun die

Kostenschätzung als Ergebnis der LPH2 vor. Hiernach belaufen sich die ermittelten Kosten auf 7.911.280,00 €. Die Summe umfasst das Projektbudget, die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276, die Kosten der Ausstattung der Verpflegungsküche mit den zugehörigen Planungskosten sowie die aktivierte Eigenleistung und den prognostizierten Baupreisindex. Die ermittelten Kosten von 7.911.280,00 € beruhen auf den zur Verfügung stehenden Zahlen für das 3. Quartal 2026. Die Gesamtprojektkosten inkl. Kostenvarianz von 25 % und Kostenrisiko von 5 % belaufen sich auf 9.558.00,00 €.

Die Details zur Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten und ersten Kalkulationen bislang nur geschätzt werden. Die Summe der Betriebsausstattung ohne Verpflegungsküche beträgt nach derzeitigem Planungsstand 149.000,00 €.

Die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahme wurden auf Basis der Kostenschätzung zum Haushaltsplan 2027 angemeldet und sind zu konkretisieren, sobald die LPH 3 abgeschlossen ist und die Kostenberechnung vorliegt.

Die Mittel zur Herrichtung des Auslagerungsstandortes Händelstraße 10 in Höhe von insgesamt 530.000,00 € müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel für den Bus-Shuttle wurden entsprechend für den Haushalt 2027 ff. angemeldet.

Für die Baumaßnahme wurde ein Förderantrag im Rheinischen Revier gestellt. Im Falle einer Bewilligung würde die Stadt Aachen über eine Zuwendung in Höhe von 97,5 % der beantragten Baukosten profitieren. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass sich die mögliche Zuwendung in Höhe von 97,5 % auf die um rd. 2 Mio € niedrigere ausgewiesene Gesamtbaukosten im Förderantrag bezieht. Der Eigenanteil der Stadt beträgt somit 2,5 % der beantragten Summe von rd. 6,8 Mio € zuzüglich der darüberhinausgehenden Summe in Höhe von derzeit prognostizierten rd. 2,7 Mio €. Entsprechend der Förderbestimmungen muss die Maßnahme bis Ende 2029 abgerechnet sein. Um dies zur erreichen, ist eine zügige Fortführung der Planung unabdingbar.

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Weiterführung der Planung der vorgeschlagenen Variante 2 aus. Sie spricht sich Durchführung der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI aus und empfiehlt die genannten Erweiterungsbaumaßahme, wie dargestellt, inklusive der beschriebenen Auslagerung umzusetzen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Der Baubeschluss kann erst nach Aufnahmen in den Haushaltsplan im Planungsbeschluss gefasst werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

1)5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen)

2)5-030101-999-99999-999-9, 78650000 (Herrichtung Auslagerungsstandort Kronenberg)

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2026

Fortg. Teilansatz 2026

Teilansatz 2027 ff.

Fortg. Teilansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1 603.675,03

2 0

1 913.675,03

2 200.000

1 200.000

2 0

1 200.000

2 330.000

0

11.125.000

2 530.000

Ergebnis

-603.675,03

-1.113.675,03

-200.000

-530.000

0

1.655.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-510.000

-330.000

1 Deckung ist innerhalb von 5-030101-900-00100-990-7 SK 78650000 gegeben

2 Deckung erfolgt aus 5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS) iHv 120.000 € und aus 5-030302-900-00100-991-3 SK 78650000 – (Neuer Schulstandort) iHv 80.000 €

2 Deckung erfolgt aus 5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000 (Inklusion)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Leistungsphasen 4 – 6:

In den Vorjahren waren für die Maßnahme Mittel in Höhe von 615.000 € eingeplant. Abzüglich der bisher bei E 26 entstandenen Ist-Kosten von 11.324,97 € steht im städtischen Haushalt eine Ermächtigungsübertragung und damit ein fortgeschriebener Teilansatz 2026 in Höhe von 603.675,03 € zur Verfügung. Die Ist-Auszahlungen 2025 in Höhe von 113.183,92 € wurden bislang noch nicht an E26 ausgezahlt. Unter Berücksichtigung dieser Ist-Auszahlungen ergäbe sich für 2026 ein zur Verfügung stehendes Budget von 800.491,11 €. Hiervon sind 383.116,95 € durch bereits geleistete Zahlungen oder durch Aufträge gebundene Obligos verfügt. Es ergibt sich somit ein bei E 26 noch verfügbares Restbudget in 2026 in Höhe von 417.374,16 €.

Zur Fortführung in den Leistungsphasen 4 bis 6 werden für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen insgesamt Mittel in Höhe von rund 600.000 € benötigt. Die Deckung über das vorhandene Restbudget von 417.374,16 € hinaus erfolgt in 2027 in Höhe von 200.000 € aus Ansatzmitteln bei 5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen).

Damit die Leistungsphasen 4-6 vollständig noch in diesem Jahr beauftragt werden können, soll eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung außerplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung der Verpflichtungsermächtigung von 200.000,00 € kann die Verpflichtungsermächtigung aus Position 5-120102-000-07300-300-1 "Salierallee" bei Kontierung 78520000 "Tiefbaumaßnahmen" herangezogen werden.

Auslagerung der Schule:

Zur Herrichtung des Auslagerungsstandortes Kronenberg werden weitere Mittel in Höhe von 530.000,00 € benötigt und voraussichtlich zu ca. 38 % in 2026 und zu ca. 62 % in 2027 kassenwirksam. Hierfür sind keine Mittel im Haushalt 2026 vorgesehen, so dass eine außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich ist. Die Deckung der außerplanmäßig benötigten Mittel in Höhe von 200.000 € in 2026 erfolgt in Höhe von 120.000 € aus

5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen) sowie in Höhe von 80.000 € aus 5-030302-900-00100-991-3 SK 78650000 (Neuer Schulstandort).

Die Deckung der außerplanmäßig benötigten Mittel in 2027 in Höhe von insgesamt 330.000 € erfolgt aus PSP5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000 (Inklusion) und wird im Rahmen der Haushaltsmeldung 2027 ff. entsprechend berücksichtigt.

Damit die Maßnahme vollständig noch in diesem Jahr beauftragt werden kann, soll eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung außerplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung der 330.000 € kann die Verpflichtungsermächtigung aus Position 5-021501-900-03900-900-1-78310000 „Beschaffung Einsatzleitwagen“ herangezogen werden.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-13 FB 45_0039_WP19 GGS Richterich_ Erwe SAO.pdf

24.8.2026

3.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
31.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:12