9. September 2026 um 18:00, Schloss Schönau
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Straßenbeleuchtungsanlagen – Prioritätenliste 2026

FB 68/0113/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretungen B0 Aachen-Mitte, B1 Brand, B2 Eilendorf, B3 Haaren, B4 Kornelimünster/Walheim, B5 Laurensberg und die B6 Richterich empfehlen dem Mobilitätsausschuss, die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2026 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die rechtskräftig verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen.

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2026 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die rechtskräftig verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP Element 4-120102-903-8 Erneuerung Straßenbeleuchtung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

160.639,77*

160.639,77*

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

160.639,77*

160.639,77

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

*Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 60.639,77 €

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Begründung zur Klimarelevanz

Mit Beschluss der Maßnahmenliste werden auch im Jahr 2026 zusätzlich Leuchten aufgestellt. Durch die nötigen Bautätigkeiten entstehen in gewissem Umfang CO2-Emissionen, die aber nicht ermittelbar sind. Die aufzustellende Beleuchtung verbessert aber insbesondere die Situation für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende und leistet somit einen Beitrag zur CO2-armen Mobilität

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-25 FB 68_0113_WP19 Strassenbeleuchtungsa SAO.pdf

19.8.2026

255.2 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
3.9.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:13