Wege- und Straßenverbindungen zwischen Richterich und Herzogenrath, hier: Anträge der SPD-Bezirksfraktion Richterich strategisches Konzept vom 04.02.2022, Banker-Feld-Straße vom 06.05.2025, Forsterheider Straße vom 06.05.2025
FB 68/0130/WP19 · Entscheidungsvorlage
Wege- und Straßenverbindungen zwischen Richterich und Herzogenrath, hier: Anträge der SPD-Bezirksfraktion Richterich strategisches Konzept vom 04.02.2022, Banker-Feld-Straße vom 06.05.2025, Forsterheider Straße vom 06.05.2025
im Ratsinformationssystem anzeigenBeschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beauftragt die Verwaltung fortlaufende Verkehrszählungen vor, während und nach dem Bau der Erschließung des Richtericher Dells zur Einordnung der Verkehrssituation und ihrer Entwicklung an umliegenden relevanten Punkten im Straßennetz durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch die Verkehrsentwicklung entlang der Banker-Feld-Straße betrachtet und bei Bedarf weitere Maßnahmen geprüft. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Kontakt zum Landesbetrieb Straßen.NRW bzgl. der Forsterheider Straße aufzunehmen, um die Anlage eines Radweges zu unterstützen.
Erläuterungen
Anlass und Hintergrund
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 04.02.2022 wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Herzogenrath eine strategische Zukunftsplanung für die Wege- und Straßenverbindungen zwischen dem Stadtbezirk Aachen-Richterich und der Stadt Herzogenrath zu erarbeiten und der Bezirksvertretung zur Beratung vorzulegen (vgl. Anlage 1).
In diesem Zusammenhang hat die SPD-Fraktion mit weiteren Anträgen vom 06.05.2025 die Errichtung von Nebenanlagen entlang der Banker-Feld-Straße (vgl. Anlage 2) und entlang der Forsterheider Straße (vgl. Anlage 3) beantragt. Beide Anträge greifen die verkehrlichen Verbindungen zwischen Aachen-Richterich und Herzogenrath auf und verfolgen das Ziel, die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu erhöhen sowie die überörtlichen Wegebeziehungen zu verbessern.
Mit der vorliegenden Vorlage werden die drei inhaltlich verbundenen Anträge gemeinsam behandelt und der aktuelle Sachstand sowie die Einschätzung der Verwaltung dargestellt.
Planung Richtericher Dell (vgl. Vorlage FB 61/0032/WP19)
Die geplante Haupterschließungsstraße „Richtericher Dell“ bildet die zentrale verkehrliche Anbindung des neu geplanten Wohngebiets. Sie gewährleistet, dass der durch das Neubauvorhaben entstehende Verkehr nicht durch den engen Abschnitt der Horbacher Straße in Alt-Richterich geführt werden muss. Darüber hinaus ermöglicht sie eine Entlastung des Ortskerns und der Anwohnenden, indem Teile des heutigen Durchgangsverkehrs von Locht in Richtung Aachener Innenstadt direkter zur Kohlscheider Straße geleitet werden können ohne durch die gesamte Ortslage von Richterich zu fahren.
Die geplante Haupterschließungsstraße zweigt von der Horbacher Straße (L 231) südlich des Mischwasserrückhaltebeckens an der Einmündung des Franzosenweges in die Horbacher Straße rechtwinklig nach Osten ab (Abschnitt A) und knickt in ihrem Verlauf nach ca. 500 m rechtwinklig nach Südosten ab. (Abschnitt B) Im Anschluss an einen geplanten Knotenpunkt mit der Banker-Feld-Straße unterquert die Trasse die Eisenbahntrasse Aachen-Mönchengladbach. Die geplante Straße überquert im Abschnitt C mit einem Brückenbauwerk anschließend den Amstelbach und den Uersfelder Fußpfad und schließt zwischen dem Gewerbegebiet Roder Weg und dem Einmündungsbereich der sog. „alten“ Roermonder Straße (L 232) an die Ortsdurchfahrt (Roermonder Straße) an. In diesem Anschlusspunkt an die Roermonder Straße wird die geplante Straße auch den Radschnellweg Euregio (RS4) queren, der derzeit noch in Planung ist. (vgl. Anlage 4)
Im 1. Halbjahr 2026 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und anderen politischen Ausschüssen festgelegt, dass
1. die Perspektive Richterich mit der Stufe II (Qualifizierungsverfahren für dieRichtericherDell) fortgesetzt wird
2. der Bebauungsplan Nr. 955 zunächst für den Teilabschnitt C der Haupterschließung fortgeführt wird.
Für den Bebauungsplan der Haupterschließung wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die zukünftigen Verkehrsbelastungen im Einflussbereich der Neuentwicklung (Forsterheider Straße, Banker-Feld-Straße, Kohlscheider Straße, Horbacher Straße, Roermonder Straße) prognostiziert. Aufgrund der langen Dauer der Planung wurden und werden die Prognosezahlen dazu aktualisiert. Diese Zahlen stellen eine wichtige Grundlage dar, die bei der Analyse der heutigen sowie zukünftigen Situation helfen.
Im gesamten Prozess wird die Verkehrsbelastung für den Bereich immer wieder erhoben, um über die Belastungszahlen die zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen immer wieder zu aktualisieren.
SPD-Antrag „Strategisches Konzept“
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 04.02.2022 schlägt die Erarbeitung eines strategischen Zukunftskonzepts für die Wege- und Straßenverbindungen zwischen Richterich und Herzogenrath vor. Dabei sollen die Verkehrsbedeutung und -verlagerungen infolge der künftigen Erschließung Richtericher Dell berücksichtigt werden.
Mit dem Bau der Haupterschließungsstraße werden sich die Verkehre von der Horbacher Straße auf die Haupterschließung Richtericher Dell verlagern und die verkehrliche Bedeutung der Horbacher Straße wird im Gesamtnetz geringer. Die Landesstraße Horbacher Straße L231 muss dabei im Netzkontext betrachtet werden (vgl. Anlage 5). Eine isolierte Betrachtung einzelner Abschnitte ist nicht zielführend. Eine Verlegung der Landesstraße auf die neue Haupterschließungsstraße lehnt der Landesbetrieb Straßen.NRW zum jetzigen Zeitpunkt ab. Dies ergibt sich auch aus der Historie der Planung. Seinerzeit wurde seitens des Landes eine angedachte Ortsumgehung, die in ihrer Lage/Verbindung der heutigen Haupterschließungsstraße entsprach, nicht in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. Erst daraus ergab sich die Notwendigkeit einer städtischen Planung. Mit Fertigstellung der Haupterschließungsstraße wird die Situation dann noch einmal neu bewertet werden können.
Bedacht werden muss bei einer Anpassung der klassifizierten Straßen aber, dass diese immer ein zusammenhängendes Netz ergeben müssen (vgl. Anlage 5). Ein ausschließlicher Wegfall der L231 im Bereich Alt-Richterich würde ein unvollständiges Netz zur Folge haben. Ggf. könnte das Netz durch die Verlängerung der L231 von Laurensberg kommend über die Roermonder Straße durch die Ortslage Richterich wieder geschlossen werden.
Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Folge der Verlegung der L231 im Alt-Richterich wäre, dass das Brückenbauwerk Horbacher Straße über die Bahn dann ggf. in die städtische Baulast übernommen werden müsste.
Die Verwaltung wird im weiteren Prozess zur Haupterschließungsstraße kontinuierlich mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW im Austausch bleiben. Zur Vorbereitung einer Entscheidung bzgl. einer Anpassung des klassifizierten Straßennetzes im Zulauf oder auch erst nach Fertigstellung der Haupterschließung wird die Verwaltung daher regelmäßig Verkehrszählungen in dem Bereich der betroffenen Straßen (Forsterheider Straße, Banker-Feld-Straße, Kohlscheider Straße, Horbacher Straße, Roermonder Straße) durchzuführen, um eine solide Datengrundlage für spätere Entscheidung zu schaffen.
Die Verwaltung hat sich im Oktober 2025 auch mit der Stadt Herzogenrath zu den Überlegungen rund um das klassifizierte Straßennetz im Bereich Richterich/Kohlscheid ausgetauscht.
SPD-Antrag „Banker-Feld-Straße“
Mit dem Antrag vom 06.05.2025 wird die Errichtung von Nebenanlagen entlang der Banker-Feld-Straße beantragt, die auch von der Stadt Herzogenrath vorgeschlagen werden. Auf diese Weise sollen zu Fuß Gehende und Radfahrende, denen im Bestand keine getrennte Führung im Seitenraum angeboten wird, sicherer geführt werden.
Die radverkehrliche Bedeutung der Banker-Feld-Straße ist bereits im städtischen Radhauptnetz dokumentiert. Zwischen Alt-Richterich und Kohlscheid ist die Banker-Feld-Straße der Kategorie „Verbindung“ (unterste Hierarchiestufe) zugeordnet. Mit der Umsetzung der Haupterschließung Richtericher Dell wird die Verbindung zur Roermonder Straße deutlich bedeutender, sodass künftig eine „Hauptverbindung“ im städtischen Radverkehrsnetz entstehen wird. Eine unmittelbare bauliche Maßnahme ist mit der Einstufung nicht verbunden, jedoch geht mit der Höherstufung der grundsätzliche Bedarf an erhöhten Qualitätsanforderungen für den Radverkehr einher.
Ein Austausch mit der Stadt Herzogenrath hat im Oktober 2025 stattgefunden. Es wurde gemeinschaftlich festgehalten, dass viele Aspekte von der Umsetzung des Wohngebiets Richtericher Dell und der geplanten Haupterschließungsstraße abhängen. Durch die künftige Kreuzung der Haupterschließung mit der Banker-Feld-Straße könnte die Verkehrsmenge auf der Banker-Feld-Straße zunehmen. Dies würde den Bedarf an sicheren Verkehrsführungen für alle Verkehrsteilnehmenden und insbesondere den Fuß- und Radverkehr erhöhen. Damit würde sich auch die Notwendigkeit zur Anlage eines Geh- und Radweges entlang des Abschnitts erhöhen. Möglicherweise würden aber bei einer deutlichen Erhöhung der Verkehrsmengen in Kohlscheid-Bank seitens der Stadt Herzogenrath dann auch Ansätze zur Anpassung der Netzstruktur (z. B. eine Netzdurchtrennung im Bereich der Banker-Feld-Straße zur Vermeidung von mehr Durchgangsverkehr in Kohlscheid-Bank) geprüft, um den Kfz-Verkehr auf der Achse zu reduzieren und ggfs. eine gesicherte Mischverkehrsführung von Fuß- und Radverkehr auf der heutigen Straßenfläche der Banker-Feld-Straße zu ermöglichen.
Die heutige Straßenfläche der Banker-Feld-Straße ist überwiegend etwa 7 m breit und reicht für die Anlage von Kfz-Fahrverkehr in beiden Richtungen und eine zusätzliche Nebenanlage für den Fuß- und Radverkehr nicht aus. Folglich müssten für eine Verbreiterung private Grundstücke angekauft werden.
Die Verwaltung steht hierzu im Austausch mit der Stadt Herzogenrath und wird die Entwicklung im Rahmen des Prozesses der Haupterschließungsstraße kontinuierlich weiter beobachten.
SPD-Antrag „Forsterheider Straße“
Der Antrag vom 06.05.2025 bezieht sich auf die Errichtung von Nebenanlagen entlang der Forsterheider Straße (L 259). Auch hier sollen auf diese Weise zu Fuß Gehende und Radfahrende, denen im Bestand keine getrennte Führung im Seitenraum angeboten wird, sicherer geführt werden.
In seiner Antwort an die Stadt Herzogenrath hat der Landesbetrieb Straßen.NRW angekündigt, das Anliegen in das Landesradwegeprogramm aufzunehmen (vgl. Anlage 3, Seite 3). Nach den Regelungen in § 9 Landesplanungsgesetz entscheidet der Regionalrat als politisches Gremium der Bezirksregierung Köln alljährlich über die Prioritätenreihung von Planungs- und Baumaßnahmen aus diesem Programm. Eine zugeteilte Prioritätenposition ist in der zuletzt veröffentlichten Prioritätenreihung noch nicht ersichtlich.
Für eine Realisierung sind umfangreiche Abstimmungen erforderlich, insbesondere die Klärung privater Eigentumsverhältnisse und die grundsätzliche Bereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer, Flächen für den Radwegebau zur Verfügung zu stellen. Hierfür bittet der Landesbetrieb Straßen.NRW die städtische Verwaltung um Mithilfe, bei der Ansprache der betroffenen Grundstückseigentümer.
Nach einem entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung wird sich die Verwaltung an den Landesbetrieb wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
In der Vergangenheit wurde bereits eine Herabstufung der Forsterheider Straße auf Antrag der SPD-Bezirksfraktion geprüft (vgl. Vorlage FB 61/1194/WP17). Die verschieden beteiligten Akteure nannten unterschiedliche Argumente, die einer Veränderung der Baulast entgegenstehen. Mit der aktuellen Fortschreibung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens vom 22.06.2026 wird jedoch verdeutlicht, dass eine Straße auch dann umzustufen ist, wenn ihre Einstufung nicht ihrer Verkehrsbedeutung entspricht, so dass das Thema Herabstufung ggf. wieder relevant werden kann.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, regelmäßige Erhebungen und Verkehrszählungen der in den Einflussbereichen der neue Haupterschließung liegenden Straßen vorzunehmen. Die regelmäßigen Erhebungen sollen zur Analyse der Situation vor Ort helfen. Dabei ist es wichtig vor dem Bau der Haupterschließung sowie während dessen und nach Abschluss des Baus Daten zu erheben, um mögliche Veränderungen zu dokumentieren und eine solide Datengrundlage für spätere Entscheidung zur Klassifizierung der Straßen in diesem Bereich zu schaffen.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, die Verkehrssituation und ihre Entwicklung auf der Banker-Feld-Straße im Zuge der neuen Haupterschließung zu verfolgen und zu gegebener Zeit ggf. notwendige Maßnahme zu prüfen.
Zudem schlägt die Verwaltung vor, den Kontakt zum Landesbetrieb bzgl. der Maßnahmenpriorisierung im Rahmen des Landesradwegeprogramms zu suchen und den Landesbetrieb beim Grunderwerb zu unterstützen.
Ziel ist eine abgestimmte Weiterentwicklung der Straßen- und Wegebeziehungen zwischen beiden Städten in Abhängigkeit der Entwicklung der neuen Siedlungsstruktur sowie der Haupterschließung unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Förderung des Fuß- und Radverkehrs.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
xnicht bekannt
Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025856
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025856
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-19 FB 68_0130_WP19 Wege- und Strassenver SAO.pdf
25.8.2026
7.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 3.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:13