Planungsauftrag Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Aachen-Walheim
FB 37/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Neubau eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Walheim zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss, die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-2 gemäß HOAI einschließlich einer detaillierten Objektbeschreibung und einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) als besondere Leistungen zu beauftragen.
Mit Abschluss der Leistungsphase 2 ist über den Umsetzungsbeschluss zu beraten. Es ist geplant, die weitere Planung und Umsetzung durch einen Generalübernehmer (GÜ) ausführen zu lassen.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Neubau eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Walheim zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses - mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-2 gemäß HOAI einschließlich einer detaillierten Objektbeschreibung und einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) als besondere Leistungen.
Mit Abschluss der Leistungsphase 2 ist über den Umsetzungsbeschluss zu beraten. Es ist geplant, die weitere Planung und Umsetzung durch einen Generalübernehmer (GÜ) ausführen zu lassen.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Neubau eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Walheim zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss, die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-2 gemäß HOAI einschließlich einer detaillierten Objektbeschreibung und einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) als besondere Leistungen zu beauftragen.
Mit Abschluss der Leistungsphase 2 ist über den Umsetzungsbeschluss zu beraten. Es ist geplant, die weitere Planung und Umsetzung durch einen Generalübernehmer (GÜ) ausführen zu lassen.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Das Gerätehaus des Löschzuges Walheim der Freiwilligen Feuerwehr Aachen befindet sich aktuell in der Albert-Einstein-Straße 82 und erfüllt bereits seit langem nicht mehr die Anforderungen an ein Gerätehaus. Die Mängel reichen vom fehlenden Platz für die Fahrzeuge über eine fehlende Absauganlage für Fahrzeugabgase bis hin zur unzureichenden räumlichen Ausstattung für die Aus- und Fortbildung. Darüber hinaus sind speziell die Mängel im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eklatant. Die Problemstellung wurde bereits erkannt ist im 2018 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan beschrieben.
Seit 2024 ist zudem der Aufenthalts- und Schulungsraum gesperrt und kann aus konstruktiven Gründen nicht wieder hergestellt werden. Ersatzweise wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung einer freigewordenen Wohnung zur Herrichtung eines Ersatzraumes für die Freiwillige Feuerwehr gestellt.
Im Jahr 2023 wurde in Walheim ein Grundstück an der Schleidener Straße zum Zweck eines Neubaus des Gerätehauses gefunden und in der Zwischenzeit durch die Stadt Aachen erworben. Zur Fortführung des Projektes ist es nun erforderlich, in die regelhafte Planung gemäß HOAI einzusteigen.
Als erster Schritt erfolgt die Planung der Leistungsstufen 1 und 2 gemäß HOAI sowie einer detaillierten Objektbeschreibung und einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung).
Hierzu wird die Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe und eine detaillierte Objektbeschreibung vorgezogen und als besondere Leistung schon in der Leistungsphase 2 beauftragt.
Hierdurch wir die Grundlage zur weiteren Umsetzung durch einen Generalübernehmer (GÜ) geschaffen.
Die Bauweise der verschiedenen Funktionsbereiche:
•Funktionsbereich 1: Fahrzeughalle
•Funktionsbereich 2: Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung
•Funktionsbereich 3: Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung
•Funktionsbereich 4: Werkstätten und Lagerräume
•Funktionsbereich 5: Technikräume
•Funktionsbereich 6: Außenanlagen
wird sich mit Fortschreibung der Planung besonders in Abhängigkeit von den funktionalen Anforderungen, Zuschnitt und Topographie des Grundstückes und planungsrechtlicher Vorgaben konkretisieren.
Absicht einer noch nicht festgelegten Bauweise ist eine Öffnung im Rahmen des Vergabeverfahrens für verschiedene Arten der Umsetzungen durch Generalübernehmer, um so von der Markbreite zu profitieren.
Der geplante Umfang der Planungsleistungen, Grundleistungen der Leistungsphase 1 und 2 einschließlich der Kostenschätzung, sowie vorgezogenen Planungsleistungen aus der Lph 5 (detaillierte Objektbeschreibung) und aus der Lph 6 (Funktionalausschreibung) entsprechen in etwa dem zu erwartenden Honorar für die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI.
Zur weiteren Qualitätssicherung wird empfohlen, den Objektplaner mit einer Prüfung der Genehmigungsplanung (Lph 4) und der Ausführungsplanung (Lph 5) bzw. ersatzweise - bei einem Holzbau – mit der Prüfung der Werkpläne als weitere besondere Leistungen zu beauftragen.
2. Beschreibung der bisherigen Machbarkeitsstudie (E26)
Lageplan, ohne Maßstab
Das neue Gerätehaus soll Platz für 45 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bieten und mit vier Einsatzfahrzeugen und zusätzlich einem Mannschaftstransportfahrzeug ausgestattet werden.
Das dafür ausgewählte Grundstück befindet sich in der Schleidener Straße (Gemarkung Walheim, Flur 7, Flurstück 1109) mit einer Fläche von ca. 2.238 qm. Dieses ehemalige Grundstück der STAWAG liegt in unmittelbarer Nähe von zwei Supermärkten und Wohnhäusern an der Verkehrsachse Schleidener Straße (Landesstraße L233).
Für dieses Grundstück liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, es befindet sich in einem Mischgebiet. Die Entscheidung über die Bebauung erfolgt gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Es ist erforderlich, einen Abstand für die Bebauung von 3,00 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten und die neuen Gebäude haben sich an der umgebenden Bebauung mit 2 Geschossen (Höhe max. 9-10 m) zu orientieren.
Im östlichen Bereich (im Lageplan orange markiert) wurde bisher keine Löschungsbewilligung für eine Baulast erteilt. Da in diesem Teil ein Feldahorn wächst, der unter Baumschutz steht und darüber hinaus die Topographie die Nutzung einschränkt, kann dieser Bereich ohnehin nur sehr eingeschränkt bebaut werden. Somit wird sich die nicht gelöschte Baulast nur sehr bedingt auf die Bebaubarkeit auswirken.
Im Erdgeschoss muss eine Fahrzeughalle für vier Einsatzfahrzeuge und ein Stellplatz für ein Mann-schaftstransportfahrzeug geschaffen werden. Darüber hinaus befinden sich im Erdgeschoss die notwendigen Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung, sowie Raum für die Gebäudetechnik.
Im Obergeschoss sind Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung einschließlich notwendiger Nebenräume, ergänzt durch Gebäudetechnik geplant. Die Barrierefreiheit ist bei der Planung zu berücksichtigen und ein Aufzug ist einzuplanen.
Die beiden Grundstückszufahrten für das geplante Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr sind gemäß den Angaben der Verkehrsplanung (FB 68/210) zulässig. Es ist möglich, die Alarmausfahrt über die bereits vorhandene Ausfahrt Richtung Stichstraße zu realisieren. Lediglich eine neue Zufahrt von der Landesstraße L233 „Schleidener Straße“ für PKW und die zurückkehrenden Einsatzfahrzeuge wird benötigt.
Neben den Aspekten der Objektplanung für Freianlagen und Gebäude für die Feuerwehr sind die Fachplanungen für Tragwerk, technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz von Relevanz.
Im Muster der funktionalen Bau- und Leistungsbeschreiben sollen neben den einschlägigen Vorgaben zur Planung der Gerätehäuser (DIN 14092-1 Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen, Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV), Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Vorschrift 49 „Feuerwehren), Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)) weitere Anforderungen und Mindeststandards definiert werden, die einen klaren Rahmen für die Planung der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr vorgeben.
Ziel ist es ein kosteneffizientes, leistungs- und zukunftfähiges Feuerwehrhaus zu realisieren. Zusätzliche und über gesetzliche Vorgaben hinausgehende Standards bzw. Zertifizierungen sollen nur dann umgesetzt werden, wenn durch Fördermittel die zusätzlichen Kosten kompensiert werden können oder hierdurch eine Förderbedingung erfüllt werden kann.
3. Kostenrahmen (E 26)
4. Grob-Terminplan
5. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der Planungen Leistungsphase 1-2 gemäß HOAI einschließlich der Kostenschätzung und der Erstellung einer detaillierten Objektbeschreibung und einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionalausschreibung) als Grundlage der weiteren Umsetzung.
Die hier aufgeführten Kosten gem. Kostenrahmen in Höhe von 7.842.000 € (bereits inkl. Varianz und Kostenrisiko) gelten – insbesondere vor dem Hintergrund der sehr angespannten Haushaltslage – grds. als Kostengrenze zur Umsetzung der Maßnahme. Sollten sich in der weiteren Fortführung und Konkretisierung der Maßnahme die prognostizierten Kosten erhöhen, sind entsprechende Anpassungen der Planung zur Gegensteuerung zu ergreifen. Auch bereits vor Fertigstellung der gesamten Planungsleistungen ist detailliert in den zuständigen Gremien zu berichten und es sind alle Einsparmöglichkeiten zu benennen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme wird dann vor dem Hintergrund der tatsächlichen Kostenentwicklung zu treffen sein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-021501-900-11700-990-1 – Neubau Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Walheim
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 205.000³ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auszahlungen | 205.0001 | 211.000 | 205.000 | 205.000² | 410.000 | 421.000 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | 205.000 | 211.000 | 205.000 | 205.000 | 410.000 | 216.000 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -6.000 | +0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung ist gegeben1 | Deckung ist gegeben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 205.000 € Haushaltsansatz/Planungsmittel. Die in Vorjahren bereitgestellten Mittel i.H. v. 582.000 € wurden i. H. v. 5.000 € in 2024 verausgabt und i. H. v. 577.000 € (170.000 € und 407.000 €) im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen abgesetzt. Die Planungsmittel haben sich lt. Kostenrahmen von 410.000 € auf 421.000 € erhöht. Demnach entsteht (unter Berücksichtigung der bereits in 2024 verausgabten Mittel i.H. von 5.000 €) ein Mehrbedarf zu den bereits im Haushaltsplan 2026 bereitgestellten Mitteln i.H. von 6.000 €. Deckung durch Sperre bei folgendem PSP-Element: 5-021801-900-00500-900-1, Kostenart 78650000 – Umbau Büros zu Ruheräumen ² inkl. VE 2026 i.H. von 205.000 € ³ Für die Maßnahme ist gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.05.2026 die Verwendung von Mitteln aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz in Höhe von 7.500.000 € vorgesehen, anteilig für 2027: 205.000 € Im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 wurden auf der § 13-Liste Umsetzungsmittel wie folgt vermerkt:
Für die Haushaltsplanung 2027 wurden - unter Berücksichtigung der Mittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz - die kalkulierten Kosten für die Maßnahme auf der § 13-Liste wie folgt angemeldet:
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025859
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025859
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-05 FB 37_0007_WP19 Planungsauftrag Gerae SAO.pdf
19.8.2026
263.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 3.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:11