Rückbau zweier Wegquerungen einschließlich eines bestehenden Dammbauwerks am Bachlauf des Friedhofs Lintert, einem Nebengewässer des Beverbachs
E 18/0030/WP19 · Kenntnisnahme
Rückbau zweier Wegequerungen einschließlich eines bestehenden Dammbauwerks am Bachlauf des Friedhofs Lintert, einem Nebengewässer des Beverbachs
im Ratsinformationssystem anzeigenErläuterungen
Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt, im Rahmen des Förderprogramms „Auenrenaturierung an Fließge-wässern“ (ANK-Auen) den auf dem Friedhof Lintert verlaufenden Bachlauf „1. Vorfluter Friedhof Lintert“ in
zwei Teilbereichen zu renaturieren. Die geplanten Maßnahmen sind nach Art und Umfang als Unterhaltungs-maßnahme gemäß § 39 WHG i. V. m. § 62 LWG NRW einzuordnen.
Im Zuge der Renaturierungsmaßnahmen sollen zwei bestehende Wegequerungen in dem nicht mehr genutzten Friedhofsteil zurückgebaut werden. In diesen Bereichen wird der Bachlauf derzeit jeweils durch Verrohrungen unter den Wegeflächen hindurchgeführt. An einer der beiden Wegequerungen befindet sich zusätzlich ein massives, in die Wegefläche integriertes Dammbauwerk, das im Rahmen der Maßnahme ebenfalls vollständig zurückgebaut werden soll. Die beiden Wegequerungen werden für die Erschließung und die bestehende Friedhofsinfrastruktur nicht mehr benötigt und können dauerhaft entfallen.
Ziel der Maßnahme ist es, die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers in den betroffenen Bereichen wiederherzustellen und dadurch einen möglichst ungehinderten Sediment-, Stoff- und Organismentransport sowie die Wanderung und Ausbreitung gewässergebundener Arten zu ermöglichen. Insgesamt beeinträchtigen die bestehenden Querungsbauwerke somit die Funktion des Bachlaufs als Lebensraum und Vernetzungs- struktur innerhalb des Gewässersystems. Nach dem Rückbau der vorhandenen Bauwerke soll eine naturnahe Gewässergeometrie wiederhergestellt und der Gewässer- sowie Uferbereich naturnah entwickelt werden.
Die Gestaltung orientiert sich dabei an den bereits naturnah ausgeprägten angrenzenden Abschnitten des Bachlaufs.
Die wasserrechtliche Zustimmung der Unteren Wasserbehörde sowie die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und der zuständigen Abfall- und Bodenschutzbehörde liegen bereits vor. Die betreffenden Fachbehörden unterstützen das Vorhaben und zur Planung und Ausführung gibt es keine Bedenken.
Nach Einschätzung der Unteren Wasserbehörde ist die geplante Renaturierung sowohl im Hinblick auf die Förderung der Biodiversität als auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht ausdrücklich zu begrüßen.
Abbildung 1: Lokalisation der geplanten Renaturierungsarbeiten
Ausgangssituation
Auf dem Friedhof Lintert verläuft der sogenannte „1. Vorfluter Friedhof Lintert“, ein dauerhaft wasserführender Bachlauf, der gemeinsam mit dem Hitfelderbach in den Heidbendener Teich entwässert und ein Nebengewässer des Beverbachs darstellt. Der rund 430 m lange Gewässerabschnitt innerhalb des Friedhofs weist bereits in weiten Teilen naturnahe Strukturen auf.
Ober- und unterhalb der vorhandenen technischen Bauwerke verläuft das Gewässer als schmaler, leicht geschwungener Bachlauf innerhalb eines bewaldeten Geländeeinschnitts. Kleinere Laufaufweitungen und -verengungen sowie eine strukturreiche Gewässersohle verleihen dem Bach einen naturnahen Charakter.
Im Gewässerbett befinden sich Totholz, Falllaub sowie Sedimentablagerungen unterschiedlicher Korngrößen,
die die Strömungsverhältnisse beeinflussen und zur strukturellen Vielfalt des Gewässers beitragen.
Die Gewässersohle ist überwiegend durch feinkörnige Sedimente und organisches Material geprägt.
Aufgrund des umgebenden Baumbestands ist der Bachlauf zudem stark beschattet.
Die ökologische Durchgängigkeit des ansonsten weitgehend naturnah ausgeprägten Gewässerabschnitts wird (wie bereits eingangs erwähnt) durch zwei querende Wegeflächen mit den zugehörigen technischen Bauwerken beeinträchtigt. In beiden Bereichen wird der Bachlauf durch Verrohrungen unter den Wegeflächen hindurch-geführt. An einer der Wegequerungen befindet sich zusätzlich ein Dammbauwerk.
- Wegequerung
Bei der ersten Wegequerung handelt es sich um eine etwa 6 m breite Wegefläche mit einer Gesamtlänge von rund 40 m. Für die Renaturierungsarbeiten ist ein vollständiger Rückbau des Wegekörpers lediglich auf einer Länge von etwa 15 m erforderlich. In diesem Bereich wird der vorhandene Wegeaufbau einschließlich der Schotterschichten aufgenommen und fachgerecht entsorgt. Der im Bereich des Wegekörpers anfallende Boden sowie der Beton der Verrohrung werden gemäß den geltenden boden- und abfallrechtlichen Anforderungen ausgebaut und soweit möglich, einer geeigneten Wiederverwertung zugeführt bzw. ordnungsgemäß entsorgt. Anschließend wird das Gelände unter Orientierung an den bereits naturnah ausgeprägten angrenzenden Gewässer- und Uferbereichen neu profiliert. Dabei soll ein naturnaher Gewässerverlauf mit einer strukturreichen Gewässersohle und naturnahen Böschungen hergestellt werden. Die neu entstandenen Böschungsbereiche werden abschließend durch Initialpflanzungen mit standortgerechten, heimischen Pflanzenarten begrünt.
Der verbleibende etwa 25 m lange Wegeabschnitt wird ebenfalls zurückgebaut.
In den nachfolgenden Abbildungen sind die zurückzubauende Wegefläche sowie der Ein- und Auslauf der bestehenden Betonverrohrung dargestellt.
Abbildung 2: erste Wegequerung
Abbildung 3: Einlauf der Verrohrung unter derAbbildung 4: Auslauf in die Verrohrung unter der
ersten Wegequerungersten Wegequerung
Abbildung 5: Wegefläche
- Wegequerung
Bei der zweiten Wegequerung handelt es sich um eine knapp 7 m breite Wegefläche mit einer Gesamtlänge von gut 30 m. Da der Geländeeinschnitt bzw. die Böschungsbreite des Bachlaufs an dieser Stelle deutlich größer ist als im Bereich der ersten Wegequerung, ist für die Renaturierung ein vollständiger Rückbau des Wegekörpers auf einer Länge von etwa 20 m erforderlich.
Auch im Bereich der zweiten Wegequerung wird der Bachlauf derzeit durch eine Betonverrohrung unter der Wegefläche hindurchgeführt. Zusätzlich befindet sich innerhalb des Wegekörpers ein massives Dammbauwerk, das im Zuge der Renaturierungsarbeiten ebenfalls vollständig zurückgebaut werden soll. Wie bei der ersten Querung werden der vorhandene Wegeaufbau einschließlich der Schotterschichten, der anfallende Bodenaushub sowie die beim Rückbau der Verrohrung und des Dammbauwerks anfallenden Beton- und sonstigen Baustoffe aufgenommen und gemäß den geltenden boden- und abfallrechtlichen Anforderungen soweit möglich, einer geeigneten Verwertung zugeführt bzw. ordnungsgemäß entsorgt.
Nach Abschluss der Rückbau- und Aushubarbeiten soll ebenfalls der naturnahe Bachquerschnitt mit natürlich ausgeformten Böschungen und einer strukturreichen Gewässersohle wieder hergestellt werden. Die neu gestalteten Ufer- und Böschungsbereiche sollen durch Initialpflanzungen mit standortgerechten, heimischen Pflanzen begrünt werden.
Zur besseren Veranschaulichung der örtlichen Gegebenheiten sind nachfolgend Fotos des aktuellen Zustands der zweiten Wegequerung dargestellt.
Abbildung 6: zweite WegequerungAbbildung 7: Einfluss in das Dammbauwerk
Abbildung 8: Wasserbausteine vor dem DammbauwerkAbbildung 9: Wasserbausteine vor dem Dammbauwerk
Abbildung 10: Draufsicht auf das Dammbauwerk von der Abbildung 11: Auflauf aus der Verrohrung
darüberliegenden Wegefläche.
Durch den Rückbau der beiden Wegequerungen einschließlich der vorhandenen Verrohrungen und des Dammbauwerks, wird die ökologische Durchgängigkeit des Bachlaufs wiederhergestellt. Dadurch werden bestehende Barrieren innerhalb des Gewässers beseitigt und der Sediment-, Stoff- und Organismentransport sowie die Wanderung und Ausbreitung gewässergebundener Arten verbessert. Gleichzeitig werden die bereits naturnah ausgeprägten Gewässerabschnitte ober- und unterhalb der Querungsbereiche wieder miteinander vernetzt und die Funktion des Bachlaufs als Biotopverbundachse gestärkt.
Die naturnahe Gestaltung der Gewässersohle und der angrenzenden Böschungsbereiche schafft zudem vielfältigere Gewässer- und Uferstrukturen. Unterschiedliche Sohlmaterialien, Strömungsverhältnisse und Wassertiefen können ein kleinräumiges Mosaik verschiedener Lebensräume entstehen lassen und damit die Habitatvielfalt für aquatische und semiaquatische Organismen erhöhen. Gleichzeitig erhält das Gewässer wieder mehr Raum für natürliche Entwicklungsprozesse wie Sedimentumlagerungen sowie kleinräumige Erosions- und Ablagerungsprozesse.
Durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Wegeflächen werden darüber hinaus befestigte und verdichtete Bereiche dauerhaft reduziert. Durch Initialpflanzungen bzw. natürliche Sukzession wird eine schrittweise Regeneration der natürlichen Bodenfunktionen ermöglicht und zusätzliche Vegetations- und Lebensraumflächen geschaffen.
Insgesamt trägt die Maßnahme somit zur Verbesserung der Gewässerstruktur, zur Stärkung des Biotopverbunds und zur Entwicklung eines ökologisch funktionsfähigeren und strukturreicheren Bach- und Uferlebensraums bei.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025866
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025866
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-19 E 18_0030_WP19 Rueckbau zweier Wegeq SAO.pdf
21.8.2026
8.9 MB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 28.8.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:14