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Ratsantrag 042/19 der Fraktionen CDU, Grüne, SPD, Linke, Volt, FDP: "Entwicklung des Flurstücks Christus unser Friede"

FB 56/0081/WP19 · Entscheidungsvorlage

Ratsantrag 042/19 der Fraktionen CDU, Grüne, SPD, Linke, Volt, FDP: "Entwicklung des Flurstücks Christus unser Friede"

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Ausarbeitung und Umsetzung des dargestellten Konzeptverfahrens, mit einem größtmöglichen Anteil an sozialen und quartiersdienlichen Flächen im Gebäude entlang der Nutzungsvorschläge, die im Rahmen der Lenkungsgruppe erarbeitet worden sind, zu beauftragen.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Ausarbeitung und Umsetzung des dargestellten Konzeptverfahrens, mit einem größtmöglichen Anteil an sozialen und quartiersdienlichen Flächen im Gebäude entlang der Nutzungsvorschläge, die im Rahmen der Lenkungsgruppe erarbeitet worden sind, zu beauftragen.

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und Umsetzung des dargestellten Konzeptverfahrens mit einem größtmöglichen Anteil an sozialen und quartiersdienlichen Flächen im Gebäude entlang der Nutzungsvorschläge, die im Rahmen der Lenkungsgruppe erarbeitet worden sind.

Erläuterungen

  1. Ausgangslage und aktueller Sachstand

Das Quartier Forst/Driescher Hof ist von vielfältigen sozioökonomischen Herausforderungen, städtebaulichen Missständen sowie Defiziten im Wohnungsbestand und Wohnumfeld geprägt. Hierzu zählen insbesondere eine überdurchschnittliche Betroffenheit von Armutsphänomenen und ein hoher Anteil von Transferleistungsempfangenden. Gleichzeitig leben im Quartier überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern, wodurch besondere Anforderungen an die soziale Infrastruktur, das Wohnumfeld und die Freiraumversorgung bestehen. Darüber hinaus weist der Driescher Hof eine deutlich überdurchschnittliche demografische Alterung auf. Mehr als 17 % der Bewohner*innen sind zwischen 65 und 80 Jahre alt, weitere 6,6 % sind älter als 80 Jahre. Gleichzeitig ist der Wohnungsbestand vielfach weder barrierefrei noch altersgerecht. Hinzu kommt, dass bis zum Jahr 2033 voraussichtlich rund die Hälfte der öffentlich geförderten Wohnungen aus der Mietpreisbindung fällt. Daraus ergibt sich sowohl ein erheblicher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum als auch an barrierefreien und seniorengerechten Wohnangeboten, die den Verbleib älterer Menschen im vertrauten Wohnumfeld ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2023 der integrierte Stadtteilentwicklungsprozess „Stadtteilperspektive Zukunft Forst“ gestartet. Die Stadtteilperspektive wurde am 06.11.2024 nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen durch den Hauptausschuss beschlossen und bildet seither die strategische Grundlage für die weitere Entwicklung des Quartiers. Als Kernmaßnahme für den Driescher Hof wurde die Entwicklung der Fläche an der Königsberger Straße (ehemalige Kirche Christus unser Friede) definiert. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Aachen besteht nun die Aufgabe darin, diese zentrale Fläche entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für das Quartier bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Auf Grundlage der in der Stadtteilperspektive enthaltenen Steckbriefe hat der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) Ende 2024 ein erstes Nutzungskonzept für die Quartiersmitte entwickelt (Anlage 2). Dieses wurde fortlaufend an aktuelle fachliche Erkenntnisse sowie Hinweise aus dem Beteiligungsprozess angepasst. Ziel ist eine integrierte Entwicklung, die Wohnungsbau, soziale Infrastruktur und einen öffentlichen Quartiersplatz miteinander verbindet. Zur Abstimmung der baulichen Entwicklung mit den Anforderungen an den öffentlichen Raum wurden Anfang 2026 zwei verwaltungsinterne Workshops unter Federführung des Fachbereichs Stadtentwicklung (FB 61) mit den beteiligten Fachbereichen durchgeführt.

Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Zukunft Forst“ eingeflossen, das dem Rat im September 2026 als Grundlage für die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ vorgelegt wird (Vorlage FB 61/0074/WP19). Der Grundantrag im Herbst 2026 besitzt eine besondere Bedeutung, da hierdurch die Förderfähigkeit sämtlicher Maßnahmen des Gesamtprozesses gesichert wird. Die Konkretisierung einzelner Maßnahmen erfolgt anschließend im Rahmen von bis zu fünf Fortsetzungsanträgen. Für die Antragsstellung im Oktober 2026 ist jedoch zunächst eine politische Grundsatzentscheidung über die zukünftige Zielrichtung der Flächenentwicklung erforderlich.

Parallel zu diesem Planungsprozess haben sich die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Fläche weiter konkretisiert. In der Lenkungsgruppe, die den ISEK-Prozess seit 2023 begleitet und in der sowohl Akteur*innen aus dem Quartier als auch Vertreterinnen der Ratsfraktionen mitwirken, wurden die Zielrichtung der Quartiersmitte sowie die zukünftigen Nutzungsbedarfe intensiv diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion fanden auch Eingang in die politischen Beratungen. Die SPD hat im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 10.02.2026 den Antrag zur Tagesordnung „SPD TO-AT 06A/26 – Sachstandsbericht Entwicklung Bereich Christus unser Friede in Forst – mündlicher Bericht“ gestellt, welcher durch Fachbereich 61 in der Sitzung wie folgt beantwortet wurde: Die Weiterentwicklung der Planungen für die Quartiersmitte Driescher Hof durch die Verwaltung baut auf den Beschlüssen der Stadtteilperspektive auf. Hieraus ergibt sich, dass ein Mix aus Wohnen und sozialer stadtteilorientierter Nutzung entstehen soll. Denkbar wäre eine Nutzungsmischungsverhältnis von 70-80% Wohnen und 20-30% sozialer Nutzung.

Gleichzeitig fand am 04.02.2026 der erste Aachener Wohnungsgipfel statt, bei dem es um eine Verzahnung von Wohnraumförderung, den Möglichkeiten der BauGB-Novelle und den kommunalen Potenzialflächen ging. Im Rahmen der Flächenmobilisierung steht auch die Königsberger Straße 7b im Fokus der Verwaltung, unter Anwendung eines (Turbo-)Konzeptverfahrens, um eine zügige Entwicklung/Bebauung zu erzielen, die auch durch Anwendung des Bauturbos ermöglicht wird.

Mit dem parteiübergreifenden Ratsantrag vom 15.04.2026 wurde die Verwaltung schließlich beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Fläche zu erarbeiten. Gegenstand des Auftrages ist insbesondere die Ausgestaltung eines Konzeptverfahrens, bei dem sich ein Vorhabenträger auf die Vergabe des Grundstückes bewirbt, bei dem aber nicht der Grundstückspreis das ausschlaggebende Kriterium bildet, sondern die Erfüllung der vorab definierten , sozialen, öffentlichen, quartiersbezogenen und wohnungsbaulichen ZielsetzungenZiel ist es, einen Vorhabenträger auszuwählen, der diese Anforderungen bestmöglich erfüllt und daraus eine tragfähige Quartiersmitte entwickelt.

Vor diesem Hintergrund wurden verwaltungsintern verschiedene Entwicklungsoptionen untersucht. Neben der nachfolgend dargestellten integrierten Entwicklung wurden sowohl eine ausschließlich wohnungsbaulich geprägte Entwicklung als auch die Errichtung eines rein soziokulturellen Zentrums geprüft.

Die ausschließlich auf Wohnraumförderung ausgerichtete Variante würde zwar eine wirtschaftliche Umsetzung ermöglichen, könnte den Anforderungen an eine öffentliche Quartiersmitte jedoch nur sehr eingeschränkt gerecht werden. In dieser Variante würde auf die Entwicklung eines öffentlichen Quartiersplatzes verzichtet werden, da das gesamte Grundstück nur über die Wohnraumförderung entwickelt würde und somit private, wohnungsnahe Freiflächen entstehen würden. Das mit der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ beschlossene Kernprojekt der Städtebauförderung für den Driescher Hof könnte somit nicht realisiert werden.

In einer zweiten Variante wurde die Errichtung eines rein soziokulturellen Zentrums geprüft. Eine Vergabe der Fläche im Rahmen eines Konzeptverfahrens an einen privaten Vorhabenträger scheidet dann jedoch als Option aus, so dass diese Variante hier im Rahmen der Beantwortung des Ratsantrags nicht weiter ausgeführt wird. Bau, Betrieb und Unterhaltung eines solchen Gebäudes lägen aufgrund der Nutzungsform bei der Stadt Aachen und würden neben den baulichen Investitionskosten durch eine 20-jährige Zweckbindung ein konsumtives Finanzvolumen von ca. 11 Mio. € erforderlich machen. Aufgrund dieser Haushaltsbelastung wurde auch diese Variante verwaltungsseitig verworfen.

Letztlich bleibt die Auslobung eines Konzeptverfahrens mit einer Mischnutzung aus Wohnraum und maximierter, sozialer und quartiersdienlicher Nutzung aus Sicht der Verwaltung das vergleichsweise beste Instrument, um die vorgegebenen Ziele einerseits zu erreichen und andererseits gleichzeitig vor dem Hintergrund der Haushaltssituation eine realistische und angemessen zeitnahe Entwicklung auszulösen. Mit dieser Variante kann der geforderte „Dreiklang“ von Wohnen, sozialer Nutzung und einem öffentlichen Quartiersplatz als integrierter Ansatz realisiert werden.

  1. Rahmenbedingungen für die Flächenentwicklung

Die Fläche befindet sich in zentraler Lage im Driescher Hof und übernimmt aufgrund ihrer Lage eine besondere Funktion für das Quartier. Sie umfasst rund 2.675 m² (ca. 40 m entlang der Königsberger Straße & ca. 66,5 m entlang der Danziger Straße), wobei mit Blick auf den Flächenbedarf für den öffentlichen Raum, die nötigen Wege und Grünflächen ein Anteil von ca. 50% als bebaubar angesehen wird. Die Fläche wird von Einzelhandels- und Gastronomieangeboten, einer Kindertagesstätte, der Quartiersgrundschule sowie dem Jugendtreff D-Hof umgeben und liegt an der Rad-Vorrang-Route. Gemeinsam mit der überwiegend vier- bis fünfgeschossigen Wohnbebauung und den angrenzenden Versorgungsangeboten bietet die Fläche gute Voraussetzungen für die Entwicklung einer neuen Quartiersmitte mit hoher Aufenthalts- und Versorgungsqualität.

Vor dem Hintergrund der sozialräumlichen Ausgangslage sowie der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ wird eine integrierte Entwicklung der Fläche vorgeschlagen, die Wohnungsbau, soziale Infrastruktur und einen öffentlichen Quartiersplatz miteinander verbindet. Ziel ist es, einen multifunktionalen Ort zu schaffen, der dringend benötigten Wohnraum bereitstellt, Raum für Begegnung und soziale Angebote schafft und zugleich die Aufenthaltsqualität im Quartier nachhaltig verbessert. Der Quartiersplatz soll dabei im Rahmen der Städtebauförderung gestaltet werden und gemeinsam mit dem angrenzenden Gebäude eine neue Quartiersmitte bilden.

Die Kombination von Wohnungsbau und sozialer Infrastruktur ist dabei nicht Selbstzweck, sondern eine wesentliche Voraussetzung für eine wirtschaftlich tragfähige und dauerhaft umsetzbare Entwicklung. Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet die Möglichkeit, dringend benötigten bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig zusätzliche Fördermittel für soziale Infrastruktur in Anspruch zu nehmen. Dadurch können die hohen Bau- und Finanzierungskosten besser abgefedert und soziale Nutzungen dauerhaft wirtschaftlich gesichert werden.

Durch ein differenziertes Wohnungsgemenge können unterschiedliche Zielgruppen angesprochen und die Wohnraumversorgung im Quartier nachhaltig verbessert werden. Insbesondere barrierefreie Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnungen schaffen ein wichtiges Angebot für ältere Menschen, die im Driescher Hof wohnen bleiben möchten, deren bisherige Wohnung jedoch nicht mehr ihren Bedürfnissen entspricht. Größere Wohnungen mit vier oder mehr Zimmern leisten zugleich einen Beitrag zur Versorgung von Familien sowie größerer Haushalte und können unter anderem Bedarfe des Mehrgenerationenwohnens aufgreifen.

Die quartiersbezogenen Nutzungen werden im Rahmen der Wohnraumförderung technisch als sogenannte „Infrastrukturräume“ gefördert, wobei der Begriff weder intuitiv noch selbsterklärend ist. Denn hierunter fallen insbesondere Räume für Begegnung, Beratung, Quartiersarbeit, Bildung, Integration sowie Angebote von Vereinen, Initiativen und der Nachbarschaft. Bestandteil des Förderbausteins sind zudem öffentlich nutzbare Außenbereiche mit hoher Aufenthaltsqualität. Damit können genau die Nutzungen umgesetzt werden, die im Beteiligungsprozess wiederholt als Bedarf für den Driescher Hof benannt wurden.

Die konkrete und exakte Ausgestaltung der sozialen Nutzungen soll und kann bewusst nicht vorab festgelegt werden. Vielmehr soll sie im Rahmen der Konzeptvergabe gemeinsam mit dem Vorhabenträger, der Stadt Aachen, dem Quartiersmanagement sowie den Akteur*innen des Quartiers entwickelt werden. Einen ungefähren Rahmen für die Ausgestaltung bilden jedoch die Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsprozesses, die in Anlage 2 als Nutzungsvision dargestellt sind. Vor Durchführung der Konzeptvergabe werden die Lenkungsgruppe Forst und andere Akteur*innen des Quartiers erneut eingebunden, um die Bedarfe weiter zu konkretisieren, die Nutzungsvision zu finalisieren und diese in die Ausschreibung einzubringen.

Ziel ist es, innerhalb der rechtlichen, wirtschaftlichen und fördertechnischen Rahmenbedingungen ein tragfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln, das eine größtmögliche soziale und quartiersdienliche Infrastruktur erzeugt und den Anforderungen an Wohnraumschaffung gleichermaßen gerecht wird. Die endgültige Flächen- und Raumaufteilung wird bewusst nicht vorab festgelegt, sondern ist Gegenstand der politischen Entscheidung sowie des anschließenden Konzeptverfahrens. Nach derzeitigem Planungsstand wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die sozialen und quartiersbezogenen Nutzungen mindestens über das Erdgeschoss des Gebäudes erstrecken und gemeinsam mit dem Quartiersplatz eine lebendige und gut vernetzte Erdgeschosszone bilden.

Die Fördermittelgeber der Städtebau- und Wohnraumförderung bewerten die Kombination beider Förderkulissen ausdrücklich als geeigneten Ansatz, um die Entwicklung einer lebendigen und dauerhaft tragfähigen Quartiersmitte bestmöglich zu unterstützen. So ist dies mehrfach bereits erfolgt, unter anderem in anderen bekannten Städtebauprojekten wie der Samtweberei in Krefeld. Kombiniert wurden dort Wohnraumfördermittel für Wohngebäude mit Gemeinschaftsflächen und Städtebaufördermittel im Umfeld. Im Falle der Samtweberei flossen die Städtebaufördermittel unter anderem in die Sanierung von Shedhallen und die Umgestaltung und Aufwertung von Freiräumen, die an den Wohnungsbau angrenzen (hier gleichzusetzen mit dem „Quartiersplatz“).

  1. Finanzielle Auswirkungen

Für die Planung und den Bau des Hochbaus entstehen der Stadt Aachen keine investiven Kosten, da dieser durch einen Vorhabenträger errichtet würde. Konsumtive Auswirkungen ergäben sich voraussichtlich insbesondere für den Betrieb der sozialen Infrastruktur. Hierfür werden zusätzliche Betriebskosten, insbesondere Nebenkosten und Reinigungskosten, von rund 25.000 € jährlich angenommen.

Durch die Vergabe einer Teilfläche im Erbbaurecht könnten Einnahmen aus dem Erbbauzins erzielt werden. Bei einer angenommenen Vergabe von rund 50 % der Grundstücksfläche wird derzeit mit Einnahmen von ca. 14.750€ jährlich gerechnet.

Ergänzend entstehen der Stadt Kosten für die städtebauliche Gestaltung des Quartiersplatzes sowie dessen spätere Unterhaltung. Diese werden in der Vorlage ISEK „Zukunft Forst“ (Vorlage FB61/0074/WP19) weiter dargestellt.

Annahmen Hochbauentwicklung

  • EG: ca. 330 m² Fläche für Quartiersnutzung (Nachbarschaftstreffpunkt/Quartiersort geförderte Anteile als sozialer Infrastruktur durch Wohnraumförderung, Freiflächenanteil inkl. Abstandsflächen ca.670 m²
  • OG1 –OG3:929 m² Wohnfläche – ermöglicht einen vielfältigen Wohnungsmix (2-4 Zimmer Wohnungen) und weitere soziale Nutzungsbausteine in Abhängigkeit von wirtschaftlicher Umsetzbarkeit denkbar
  • Freifläche für Stellplätze, Begegnung etc. 330m²

Annahmen Quartiersplatz

  • Fläche für Quartiersnutzungen und öffentlichen Platz ca. 1.330 m²
  • Platzfläche für öffentliche Nutzungen / Veranstaltung / Zeltaufbau etc.
  • Gestaltung des Quartiersplatzes mit Mitteln der Städtebauförderung
  • Verbindende Elemente zum offenen Quartierskonzept im EG des Wohnungsbaus

Finanzierungslogik

  • Bau des Wohngebäudes durch Investierenden mit sozialer Quartiersnutzung möglich
  • Vergabe einer Teilfläche im Erbbaurecht (regelmäßige Einnahmen durch Erbbauzins)
  • Anmietung der Quartiersräume durch Stadt und/oder Träger, Infrastrukturraum ohne gewerbliche Nutzung
  • Finanzierung öffentlicher Platz / Veranstaltungsfläche durch Stadt, Einsatz Städtebaufördermittel

a) Investive Ausgaben für die Stadt Aachen (Hochbau):

Keine, da der Hochbau durch einen privaten Investor zu errichten wäre.

b) Konsumtive Ausgaben für die Stadt Aachen (Hochbau):

- Für die Stadt würden langfristig keine Kosten der Unterhaltung, Objektverwaltung für das Gesamtgebäude anfallen, da das Objekt durch Förderung und Mieteinnahmen rentierlich für private Investoren wären.

- Erwartbar wäre jedoch Nebenkosten/Reinigungskosten für den Betrieb von Räumen mit städtischen/sozialen Nutzungen hier angenommen ca. 25.000€/Jahr

- Anmietung Räume z.B. für Stadtteilbüro plus Projektraum könnte haushaltsneutral erfolgen, da derzeitiger Standort am Driescher Hof dann aufgegeben werden könnte

- Anmietung weiterer Räume für soziale und quartiersdienliche Nutzungen (gem. Nutzungsvision). Anhängig ist hier zum derzeitigen Zeitpunkt noch die Frage, ob mithilfe eines zusätzlichen Investitionskostenzuschusses in Form von weiteren Fördermitteln (z.B. LuKIFG) eine Reduzierung der Miete oder alternativ Flächenausweitung möglich ist.

Ergänzend kämen auf die Stadt noch Kosten für die Gestaltung des Quartiersplatzes und dessen Unterhaltung zu (siehe hierzu auch Vorlage ISEK „Zukunft Forst“).

  1. Fazit

Zusammenfassend bietet die vorgeschlagene Entwicklung der Fläche an der Königsberger Straße die Chance, unterschiedliche städtebauliche, wohnungs- und sozialpolitische Zielsetzungen in einem integrierten Gesamtkonzept miteinander zu verbinden. Durch die Kombination von gefördertem Wohnungsbau, sozialer Infrastruktur und einem öffentlichen Quartiersplatz kann eine neue Quartiersmitte entstehen, die den Bedürfnissen des Driescher Hofs gleichermaßen nach bezahlbarem Wohnraum, Begegnung und Aufenthaltsqualität gerecht wird.

Der geförderte Wohnungsbau übernimmt dabei eine doppelte Funktion: Einerseits schafft er dringend benötigten bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen und trägt dazu bei, den absehbaren Rückgang öffentlich geförderter Wohnungen im Quartier teilweise auszugleichen. Andererseits bildet er die wirtschaftliche und fördertechnische Grundlage dafür, soziale und quartiersbezogene Nutzungen dauerhaft realisieren zu können. Die Wohnraumförderung ermöglicht nicht nur die Finanzierung der Wohnungen selbst, sondern eröffnet zugleich die Möglichkeit zur Förderung von Flächen für Begegnung, Beratung, Quartiersarbeit und Nachbarschaft. Erst diese Verknüpfung schafft die Voraussetzungen dafür, dass eine soziale Quartiersmitte unter den heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dauerhaft tragfähig umgesetzt werden kann.

Die konkrete Ausgestaltung der sozialen Nutzungen bleibt dem anschließenden Konzeptverfahren vorbehalten und soll unter Einbeziehung der Stadt Aachen, des Quartiersmanagements sowie der Akteur*innen vor Ort entwickelt werden. Damit wird sichergestellt, dass die im Beteiligungsprozess formulierten Bedarfe ebenso berücksichtigt werden wie die Anforderungen an eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung.

Die Entwicklung des öffentlichen Quartiersplatzes im Rahmen der Städtebauförderung ergänzt dieses Konzept. Gemeinsam mit den mindestens im Erdgeschoss vorgesehenen sozialen Nutzungen kann eine attraktive und lebendige Zone entstehen, die Gebäude und Freiraum miteinander verbindet und den Quartiersplatz als neue Mitte des Driescher Hofs stärkt.

Die Qualitätsanforderungen an Wohnungsbau und soziale Infrastruktur werden im Rahmen einer Konzeptvergabe verbindlicher Bestandteil des Vergabeverfahrens. Insgesamt bietet die vorgeschlagene Entwicklung damit die Möglichkeit, die Ziele der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ unter den heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen realistisch umzusetzen und eine dauerhaft tragfähige Quartiersmitte zu schaffen.

Mit einer entsprechenden politischen Grundsatzentscheidung würden die weiteren Planungsschritte auf folgende Verfahrensschritte ausgerichtet:

  1. Durchführung einer Konzeptvergabe für den Hochbau

Die Entwicklung des Gebäudes erfolgt im Rahmen einer Konzeptvergabe, bei der die Qualität des Gesamtkonzeptes im Vordergrund steht. Bestandteil der Ausschreibung sind verbindliche Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau sowie an soziale und quartiersbezogene Nutzungen mindestens im Erdgeschoss nach dem Leitgedanken „Aus dem Quartier – für das Quartier“. Nach einer politischen Grundsatzentscheidung werden diese Anforderungen gemeinsam mit der Lenkungsgruppe Forst sowie weiteren Akteur*innen des Quartiers in einem Workshop weiter konkretisiert. Da die Stadtteilkonferenz Forst/Driescher Hof sowie die Lenkungsgruppe Forst kürzlich Fragen u.a. zur weiteren Vorgehensweise der Verwaltung bezüglich der Quartiersmitte Forst gestellt hatten (vgl. Anlage 3) wurden ihnen bereits Verfahrensabläufe inklusive der politischen Verfahrenswege mit einem Antwortschreiben skizziert (vgl. Anlage 4).

In nächsten Schritten sollen - nach erfolgtem politischem Beschluss - insbesondere die zukünftigen Nutzungen, die räumliche Organisation, die Anforderungen sowie die funktionale Verbindung zum Quartiersplatz mit den Quartiersakteuren erarbeitet werden. Die Ergebnisse fließen verbindlich in die Ausschreibung des Konzeptverfahrens ein. Die Lenkungsgruppe Forst wird darüber hinaus mit einem stimmberechtigten Mitglied in der Jury vertreten sein, welche die eingereichten Konzepte bewertet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Perspektiven und Bedarfe des Quartiers nicht nur in die Ausschreibung einfließen, sondern auch bei der Auswahl des geeigneten Konzeptes berücksichtigt werden.

Aufgabe des Investors ist es anschließend, auf dieser Grundlage ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür neben der Wohnraumförderung für den Wohnungsbau auch die Fördermöglichkeiten für soziale Infrastrukturräume zu nutzen.

  1. Qualifizierung des Quartiersplatzes

Parallel hierzu wird für den öffentlichen Quartiersplatz ein Entwurf erarbeitet, der dessen Funktion als Aufenthalts-, Begegnungs- und Veranstaltungsort konkretisiert. Dieser bildet die Grundlage für die weitere Freiraumplanung und die Beantragung von Städtebaufördermitteln. Ziel ist eine enge funktionale und gestalterische Verzahnung des Quartiersplatzes mit den sozialen Nutzungen im Erdgeschoss des Gebäudes.

  1. Verzahnung der Förderkulissen

Im weiteren Verfahren wird die förderrechtliche Verzahnung von Wohnraumförderung und Städtebauförderung konkretisiert. Wohnraumförderung für den Hochbau Wohnen mit sozialer Infrastruktur sowie Städtebauförderung für die Gestaltung des öffentlichen Quartiersplatzes. Soweit hierfür Anpassungen oder Zusammenführungen bestehender Maßnahmenbeschreibungen im ISEK „Zukunft Forst“ erforderlich sind, werden diese im weiteren Verfahren vorbereitet und den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt.

Mit diesem Vorgehen werden die Voraussetzungen geschaffen, die Quartiersmitte Driescher Hof schrittweise zu einem lebendigen, sozial integrierten und zukunftsfähigen Ort weiterzuentwickeln und die Ziele der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ nachhaltig umzusetzen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

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0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Derzeit wird darauf hingewiesen, dass durch die Durchführung eines Konzeptverfahrens keine Kosten entstehen. Erst im weiteren Verlauf der Maßnahme kann es zu Aufwendungen und Erträgen kommen; hierzu wird nachfolgend unter Punkt 3 weiter berichtet. Aufgrund des derzeit noch offenen Projektverlaufs sind diese möglichen finanziellen Auswirkungen bislang nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Sie werden jedoch bei einer entsprechenden Konkretisierung für das jeweilige Haushaltsjahr seitens der beteiligten Fachbereiche angemeldet. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass frühestens ab dem Jahr 2029 mit Aufwendungen und Erträgen zu rechnen ist.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-06 FB 56_0081_WP19 Ratsantrag 042_19 de SAO.pdf

2.9.2026

5.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
21.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:15