9. September 2026 um 17:00, Rathaus
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Umgestaltung Goffartstraße, Planungs- und Ausführungsbeschluss

FB 68/0102/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie beschließt die Ausführungsplanung der Umgestaltung Goffartstraße in Form von Variante 2 nach der vorliegenden Planung und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Goffartstraße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und muss daher saniert werden. Die Regionetz ist derzeit dort mit der Erneuerung des Kanals und der Verlegung von Fernwärme, sowie mehreren neuen Hausanschlüssen mit Wasser, Gas und Fernwärme tätig. Dies nimmt die Verwaltung zum Anlass, die Sanierung der Straße anzugehen und im gleichen Zuge deren Querschnitt an die vorgefundenen Bedingungen anzupassen. Der damit verbundene Umbau bezieht sich auf den nördlichen Abschnitt der Goffartstraße, welcher an die Bismarckstraße grenzt. Der südliche Abschnitt der Straße jenseits der Kreuzung Turpinstraße/Frankenberger Straße bis zum ansässigen Musikbunker befindet sich noch in einem baulich guten Zustand und ist daher nicht Teil dieser Maßnahme.

Bestand

Die nördliche Goffartstraße ist eine Wohnstraße im Frankenberger Viertel. Sie befindet sich in einer Tempo-30-Zone und führt von der Bismarckstraße kommend linksseitig am Frankenberger Park vorbei. Der zu sanierende Abschnitt der Goffartstraße ist, einschließlich der Querungsstelle hinter der Zufahrt zur Burg ca. 80m lang. Die Gehwege sind beidseitig ca. 3,0m breit. Die Fahrbahn ist ca. 9,1m breit, wobei beidseitig angelegte Baumfelder und das Fahrbahnrandparken die eigentliche Fahrgasse einschränken. Würde das Fahrbahnrandparken sich auf die Tiefe der Baumfelder (1,8m) begrenzen, wäre die effektive Fahrgasse ca. 5,5m breit. Die gesamte Fahrbahn ist mit Kleinpflaster ausgelegt wodurch es keine Abgrenzung eines Parkstreifens gibt und die Fahrzeuge am Fahrbahnrand auch weiter in die Fahrgasse herausragen können. Das Fahrbahnrandparken wird beidseitig von je drei Baumfeldern unterbrochen. Zwei weitere Baumfelder grenzen eine Querungsstelle ab. Der Bereich ab der Querungsstelle ist asphaltiert worden und grenzt im weiteren Straßenverlauf an größere Baumfelder an.

Die Fahrbahn und auch Teile der Gehwege sind von starken Wurzelhebungen geprägt. In Teilen wurden diese bereits mittels Asphaltflecken überdeckt, die Hebungen sind dennoch deutlich zu sehen und zu spüren. Vorhandene Bordsteine um die Baumfelder sind teilweise angehoben. Die Baumfelder sind für heutige Verhältnisse mit ca. 2,0m Breite und 1,8m Tiefe deutlich zu klein, was die Ausbreitung der Wurzeln in die angrenzenden Flächen wahrscheinlich verstärkt hat. Die gepflasterte Fahrbahn, welche grundsätzlich wasserdurchlässiger als eine geschlossene Asphaltdecke ist, kann zusätzlich den Wuchs der Wurzeln an die Oberfläche gefördert haben. Die Bäume selber sind vital und erhaltungswert, insbesondere im Zusammenhang mit dem angrenzenden Park.

Die Gehwege sind bislang nicht mit Elementen der Barrierefreiheit ausgestattet. Die Querungsstelle in Höhe der Burg Frankenberg ist abgesenkt, aber diese Absenkung entspricht nicht dem aktuellen Standard zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Der Kreuzungsbereich zur Bismarckstraße wurde im Rahmen des Umbaus Bismarckstraße bereits erneuert. Dort ist eine Gehwegüberfahrt entstanden.

Zukünftige Verkehrsführung

Unter Berücksichtigung der drei Engstellen aufgrund der notwendigen Vergrößerung der Baumfelder ergeben sich Restriktionen für den fließenden und ruhenden Verkehr.


Variante 1:

Bei Aufrechterhaltung des Beidrichtungsverkehrs in der Goffartstraße müssen Bereiche zwischen den Baumfeldern als Ausweichstellen dienen. Zur Vermeidung von Kollisionen mit den hervorstehenden Baumfeldern müssen diese entsprechend gesichert werden, z. B. durch gut erkennbare Baken. Obwohl die zur Vermeidung von Kollisionen mit den Baumfeldern notwendigen Beschilderungen und Verkehrseinrichtungen normaler Bestandteil einer Straße sind, stören sie dennoch in unmittelbarer Nähe zum Park und der hochwertig neu gestalteten Bismarckstraße den städtebaulichen Gesamteindruck. Eine Schleppkurvenprüfung hat ergeben, dass das Fahrbahnrandparken in diesem Fall nach außen verschoben werden muss, um für den Begegnungsfall Pkw-Müllfahrzeug ausreichend Fläche zum aneinander Vorbeifahren zur Verfügung stellen zu können. Die Gehwegbreiten würden damit beidseitig um mindestens 20cm reduziert. Die dafür notwendige Versetzung der Bordsteine hätte auf der Häuserseite zur Folge, dass ggf. auch Schieberkappen und Beleuchtungsmaste versetzt werden müssten, damit diese nicht in der Bordsteinflucht liegen. Dies erfordert zusätzliche Arbeiten durch die Regionetz. Das Versetzen des Bordes nur auf die Parkseite zu konzentrieren, würde den dort angrenzenden Gehweg weiter reduzieren.

Variante 2:

Alternativ kann die Goffartstraße mit einer Fahrbahnbreite von 4,18m an den Baumfeldern und 4,5m zwischen den Baumfeldern (inkl. Rinnen) angelegt werden. Entsprechend der RASt (2006) ist das Begegnen von Pkw mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen hier möglich. Um auch das Begegnen größerer Fahrzeuge zu ermöglichen, könnte lediglich der mittlere Bereich (vor HsNr.46/48) einseitig als Ausweichstelle ausgebaut werden, so dass in den übrigen Abschnitten weiterhin Kfz-Parkplätze angelegt werden. Der Entfall von drei Kfz-Parkplätzen für die Ausweichstelle erhöht allerdings den Parkdruck, welcher bereits durch den Entfall von Kfz-Parkplätzen beim Umbau der Bismarckstraße verstärkt wurde.

Variante 3:

Um maximal viele Kfz-Parkplätze beizubehalten, kann die Goffartstraße auch in eine Einbahnstraße Fahrtrichtung Bismarckstraße mit einer Breite von 4,18m an den Baumfeldern und 4,5m zwischen den Baumfeldern (inkl. Rinnen) umgewandelt werden, die aufgrund der ausreichenden Breite für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden kann. Damit wären keine Ausweichstellen erforderlich.

Der Zulauf des MIV auf die Fahrradstraße ist verkehrlich nicht optimal, trägt jedoch zu einer möglichst einfachen Erschließung dieses Teils des Frankenberger Viertels bei, da die Goffartstraße aus Richtung Innenstadt kommend über die Bismarckstraße und die 120 m entfernt liegende gegenläufige Einbahnstraße am Neumarkt erreichbar bleibt. Die Anfahrbarkeit aus Richtung Süden und Osten über Frankenberger Straße und Turpinstraße bliebe unverändert. Anlieferungen zur Burg Frankenberg und zum Musikbunker sind weiterhin über die Frankenberger Straße oder die Turpinstraße möglich.

Aufgrund der Bautätigkeiten in den letzten Jahren liegen der Verwaltung keine aktuellen Zahlen zu den Verkehrsstärken auf der Goffartstraße vor. Zählungen aus den Jahren 2015 und 2017 zeigen Belastungen von ca. 2.000 Kfz/12h. Es wird damit gerechnet, dass sich die Zahlen durch das Fahrradstraßenkonzept der Bismarckstraße reduzieren. In der im Rahmen des Konzeptes durchgeführten Modellierung der Verkehrsstärken im Quartier ergab sich für die Goffartstraße eine prognostizierte Belastung von ca. 2.000-2.500 Kfz/24h. Die Einrichtung der Einbahnstraße könnte die erwartete Reduzierung zumindest aus Richtung Innenstadt kommend verstärken, da der Verkehr in Richtung Erzbergerallee unattraktiver wird. Einen Überblick über die sich ändernde Erreichbarkeit mit dem Kfz kann der Karte im Anhang entnommen werden.

Baum- und Parkraumbilanz

Damit die vorhandenen acht Bäume auf den ersten ca. 80m erhalten werden können, werden die Baumfelder vergrößert. Um die Vergrößerung der Baumfelder zu ermöglichen, entfallen etwa fünf Kfz-Parkplätze. Im Falle der Variante 2 entfallen drei weitere Kfz-Parkplätze für die Einrichtung der Ausweichfläche. Auf den verbleibenden Flächen können potentiell drei neue Fahrradbügel errichtet werden. Einer von drei bereits vorhandenen Bügeln an der Querungsstelle wird in die Parkplatzfläche versetzt. Ein E-Tretroller-Abstellplatz mit Platz für ca. sechs E-Tretroller kann eingerichtet werden.

Bestand

Planung – Variante 2

Planung – Variante 1+3

Fahrbahnrandparken

ca. 19

ca. 11

ca. 14

Fahrradbügel

3

6

6

E-Tretroller-Abstellplatz

0

1 (für ca. 6 E-Tretroller)

1 (für ca. 6 E-Tretroller)

Bäume

8

8

8

Die Ergebnisse der Parkraumgutachten für die Bewohnerparkzonen V und Z zeigen, dass insbesondere entlang des Frankenberger Parks ein sehr hoher Parkdruck herrscht. Durch den Umbau der Bismarckstraße sind ca. 55 Kfz-Parkplätze entfallen.

Zusammenfassung der Variantenabwägung

In den Varianten 2 und 3 sieht die Verwaltung insbesondere Vorteile im Bereich der Verkehrssicherheit und der Straßenraumgestaltung im Vergleich zu Variante 1. Variante 2 eröffnet die Möglichkeit weiterhin einen Beidrichtungsverkehr aufrechtzuerhalten, dafür entfallen acht Parkplätze. In Variante 3 wird der Verkehr in eine Richtung eingeschränkt, dafür entfallen nur fünf Parkplätze. Die Verwaltung kommt zu der Einschätzung, dass der Entfall weiterer Parkplätze gegenüber dem Einschränken des fließenden Verkehrs durch eine Einbahnstraße zu bevorzugen ist und empfiehlt daher die Umsetzung der Variante 2.

Abwägung der Varianten

Fließender Verkehr

Ruhender Verkehr

Straßenraumgestaltung

Verkehrssicherheit

Anzahl

Breite

Variante 1

O

+

Variante 2

O

– –

++

+

+

Variante 3

++

+

+

Okeine Veränderung zum Bestand

–negative Veränderung zum Bestand

+positive Veränderung zum Bestand

Ausbau

Der als Anlage beigefügte Lageplan 2015_031_L1 stellt die von der Stadtverwaltung bevorzugte Variante 2 dar. Ihm ist zu entnehmen, dass die Fahrbahn an den Baumfeldern mit 4,18m Breite und zwischen den Baumfeldern mit 4,5m Breite durch das Hinzufügen einer einzeiligen Rinne angelegt würde. Das Maß von 4,5m zwischen den Baumfeldern resultiert aus den Bedingungen der Feuerwehr. Die Baumfelder werden entsprechend vergrößert. Die Parkstreifen werden an die Fahrbahn herangezogen und auf 2,15m verbreitert (entsprechend den EAR23). Die Parkplatzfläche nordwestlich ist breiter angelegt, da diese an den neuen Bestand der Bismarckstraße anschließt. Die Fläche zwischen den Baumfeldern auf der Parkseite in Höhe der HsNr. 46/48 wird als Ausweichstelle angelegt. Zu Gunsten der Verbreiterung der Baumfelder in alle Richtungen und der Ausweichstelle entfallen etwa acht Parkplätze. Innerhalb der Restfläche im Parkstreifen können zusätzliche Fahrradbügel und eine E-Tretroller-Abstellfläche entstehen.

Sollte während der Bauphase vor-Ort festgestellt werden, dass aufgrund der Wurzellage ein Baumfeld zu Gunsten eines zusätzlichen Parkplatzes etwas kleiner ausfallen kann, würde dies während des Baus berücksichtigt.

Die Gehwege verbreitern sich auf ca. 3,2m (Parkseitig) bzw. verbleiben bei ca. 3,0m (Häuserseitig). An den Baumfeldern werden die Gehwegbreiten punktuell eingeengt. Ein Maß von 2,2m wird dabei auf der am Park liegenden Seite nicht unterschritten. Auf der Häuserseite liegt das Mindestmaß bei 1,94m. Die Gehwege, sowie auch die Querungsstelle werden dem aktuellen Stand zur Barrierefreiheit angepasst.

Die Planung wurde am 16.03.2026 der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt. Die Kommission möchte auch auf der Parkseite einen Leitstreifen anlegen lassen anstatt den Tiefbord zur Grünfläche und eine Trennung mittels verschiedener Oberflächen entlang der Burgzufahrt zur Führung zu nutzen. Dem kann im Rahmen der finalen Ausführungsplanung entsprochen werden. Sie wünscht zudem die Prüfung eines Behindertenparkplatzes auf dem Gelände der Burg, sowie einen weiteren Behindertenparkplatz im öffentlichen Raum an der Burgzufahrt.

Da bereits nahegelegene ein Behindertenparkplatz neu eingerichtet wurde, verfolgt die Verwaltung die Planung eines weiteren Behindertenparkplatzes nicht. Bzgl. des Parkplatzes auf dem Gelände der Burg wurde mitgeteilt, dass es sich hier um eine öffentliche Grünfläche handelt. Für diese ist der Fachbereich 36 verantwortlich. Der Wunsch wurde entsprechend stadtintern weitergeleitet.

Die Fahrbahn, inkl. Ausweichfläche, wird in Asphaltbauweise, die Parkstreifen werden entsprechend der zuvor erneuerten umliegenden Straßen mit Großpflaster angelegt. Ein Rinnenlauf zwischen Fahrbahn und Parkstreifen dient der Verbreiterung der Fahrbahn für die Feuerwehr und der baulichen und optischen Abgrenzung. Die Entwässerung wird weiterhin am Bordsteinrand erfolgen. Die Gehwege werden mit einem einheitlichen Plattenbelag ausgestattet. Die Zufahrt zur Burg Frankenberg, sowie zwei Garagenzufahrten nahe der Bismarckstraße werden über abgesenkte Borde erreichbar gemacht und mit Pflastersteinen optisch hervorgehoben. Eine Nutzung von Schwellensteinen ist aufgrund der vorhandenen Höhenlage nicht umsetzbar.

Die Vergrößerung der Baumfelder wird den vorhandenen Bäumen künftig wesentlich mehr Wuchsraum geben. Zudem wird ihnen eine größere Fläche zur direkten Bewässerung zur Verfügung stehen. Dies ist wichtig, da die Fahrbahn durch den Asphalt wasserundurchlässiger wird. Eine zukünftige Wurzelhebung in die neu hergestellten Verkehrsflächen hinein ist damit insgesamt unwahrscheinlicher. Die exakten Größen der Baumfelder müssen während des Baus mit der gefundenen Wurzellage vor-Ort abgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit das kurzfristig kleinere Anpassungen erfolgen müssen, die das Gesamtkonzept des Umbaus jedoch nicht gefährden. Während der gesamten Bauphase werden Mitarbeitende des Baumschutzes einbezogen. Wie tief die vergrößerten Bereiche der Baumfelder ausgeschachtet und mit Substrat gefüllt werden können ist ebenfalls von der Wurzellage und -dichte abhängig.

Ausstattung

In der Goffartstraße ist die Aufstellung von insgesamt sechs Fahrradbügeln vorgesehen, davon drei neue. Ein Straßenbeleuchtungsmast wird aufgrund der Vergrößerung der Baumfelder versetzt. Sitzgelegenheiten sind ausreichend im angrenzenden Park und der neu gebauten Bismarckstraße vorhanden. Ebenso befindet sich direkt an der Kreuzung in der Bismarckstraße ein neu eingerichteter Behindertenparkplatz. Vier Parkplätze für Elektrofahrzeuge wurden ebenfalls mit dem Neubau der Bismarckstraße in ca. 80m Entfernung angelegt.

Entwässerung

Die Asphaltfahrbahn wird wie zuvor im Dachprofil hergestellt. Die Einmündungsbereiche werden an den Bestand angeschlossen. Das Dachprofil der Asphaltfahrbahn wird sich, wie im Bestand, über die Parkstreifen fortsetzen und durch eine optische Scheinrinne abgetrennt. Somit wird die Entwässerung weiterhin über Straßenabläufe am Bordstein erfolgen. Die Straßenabläufe werden hierzu entsprechend versetzt. Zwei Straßenabläufe werden bereits im Rahmen der Regionetzmaßnahme entfernt. Diese hätten aufgrund ihres Zustandes komplett erneuert werden müssen. Eine Prüfung hat jedoch ergeben, dass die beiden Abläufe für die Entwässerung nicht notwendig sind und die Kosten für die Erneuerung damit eingespart werden können.

Archäologie

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Regionetz wurde von dieser zwar bereits eine Grabungsgenehmigung beantragt, dennoch ist für die städtische Maßnahme eine eigene Grabungserlaubnis erforderlich. Das Plangebiet liegt im Areal der ehemaligen Burg Frankenberg. Die heute noch zu sehende Kernburg lässt sich mindestens in das 13.Jahrhundert zurückverfolgen. Zu ihr gehörten östlich vorgelagert noch eine Vorburg und ein Wirtschaftshof. Der gesamte Komplex war von wasserführenden Anlagen umgeben. Historischen Kartierungen zufolge lagen Vorburg und Wirtschaftshof im Bereich der heutigen Goffartstraße. Dementsprechend werden im Plangebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit archäologisch bedeutsame Funde und Befunde (Bodendenkmäler) vermutet. Daher bedarf es vorab einer Grabungsgenehmigung nach §15Absatz1 Denkmalschutzgesetz NRW seitens der Oberen Denkmalbehörde. Für das Grabungskonzept und die Umsetzung der archäologischen Untersuchung ist die Beauftragung einer archäologischen Fachfirma erforderlich.

Beim Auftreten besonders bedeutender Bodendenkmäler, an denen ein überwiegendes öffentlichen Interesse besteht, ist mit deren Unterschutzstellung und damit einhergehend Erhalt in situ zu rechnen. In diesem Fall könnte eine Umplanung notwendig werden.Die Möglichkeit, archäologisch bedeutsame Funde im Zuge der Straßenbaumaßnahmen anzutreffen, besteht vor allem in den Bereichen der Baumfelderweiterungen, da der dortige Eingriff bis unter das bisherige Straßenplanum reicht.

Kosten und Finanzierung

Für die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird mit Gesamtkosten i.H.v. rund 310.000€ gerechnet. Die benötigten Mittel stehen unter dem PSP-Elemente 5-120102-000-10900-300-1 „Goffartstraße“ im Haushalt für das Jahr 2026 zur Verfügung.

Es fallen keine Anliegerkosten an.

Weiteres Vorgehen

Nach Beschlussfassung können alle benötigten Pläne für die Ausschreibung finalisiert werden. Im Anschluss wird die Vergabe erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme kann kurzfristig nach Beendigung der Regionetz-Maßnahme, die voraussichtlich im Herbst 2026 abgeschlossen sein wird, beginnen. Für die Erneuerung und Umgestaltung der Goffartstraße wird – abhängig vom Zeitbedarf zur Sicherung möglicher archäologischer Funde – mit einer Bauzeit von 4-6 Monaten gerechnet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026*

Fortgeschriebener Ansatz 2026*

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

335.000

335000

0

0

0

0

Ergebnis

335.000

335.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026*

Fortgeschriebener Ansatz 2026*

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.000

15.000

0

0

0

0

Abschreibungen

18.000

18.000

0

0

0

0

Ergebnis

33.000

33.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

** gem. Ratsbeschluss vom 11.03.2026
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-03 FB 68_0102_WP19 Umgestaltung Goffart SAO.pdf

5.6.2026

3.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
21.8.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:15