9. September 2026 um 17:00, Rathaus
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Bestellung eines Schriftführers für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

BA 0/0019/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte bestellt Herrn Noah Rottenfußer, FB 01, bis auf Weiteres zum Schriftführer für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) ist über die gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu fertigen, die von der Bezirksbürgermeisterin bzw. dem Bezirksbürgermeister und der Schriftführerin / dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Schriftführerin bzw. der Schriftführer wird von der Bezirksvertretung bestellt.

Die Stelle der Geschäftsführung für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist derzeit im Besetzungsverfahren.

Die Verwaltung schlägt vor, bis zur Neubesetzung der Stelle Herrn Noah Rottenfußer, FB 01, als Schriftführer für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte zu bestellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-20 BA 0_0019_WP19 Bestellung eines Sch SAO.pdf

21.8.2026

130.3 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Geändert
3.9.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:14