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Östliche Innenstadt: Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“ Hier: Kernmaßnahme „Umfeldgestaltung Haus der Neugier“ – Sachstand und Rahmensetzungen

FB 61/0049/WP19 · Entscheidungsvorlage

Östliche Innenstadt: Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“ Hier: Kernmaßnahme „Umfeldgestaltung Haus der Neugier“ – Sachstand und Rahmensetzungen

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, der Mobilitätsausschuss, der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS sowie der Planungsausschuss empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Basis des dargestellten Planungsumgriffs, der genannten Ziele und Rahmensetzungen Planungsvarianten für eine (Teil-) Ausweitung der Fußgängerzone in diesem Bereich zu konkretisieren.

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Basis des dargestellten Planungsumgriffs, der genannten Ziele und Rahmensetzungen Planungsvarianten für eine (Teil-) Ausweitung der Fußgängerzone in diesem Bereich zu konkretisieren.

Erläuterungen

Anlass

Der Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung am 15.07.2026 einstimmig damit beauftragt, die Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für die östliche Innenstadt und das Altstadtquartier Büchel für die Umsetzung vorzubereiten und in die zuständigen Ausschüsse einzubringen. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, Städtebaufördermittel auf Grundlage des ISEK zur Finanzierung des Maßnahmenpakets zu beantragen. (s. Vorlage Nr. FB 61/0050/WP19)

Das Projekt „Umfeldgestaltung Haus der Neugier“ ist eine Kernmaßnahme in dem o.g. ISEK.

Die Transformation des ehemaligen Kaufhaus Horten in das „Haus der Neugier“ (s. Vorlagen Nr. FB 01/0021/WP19, Dez IV/0004/WP19, Dez IV/0005/WP19) bietet die Chance, die öffentlichen Räume in diesem Bereich der östlichen Innenstadt zu qualifizieren. Das „Haus der Neugier“ soll städtebaulich und funktional in den umliegenden Stadtraum, der durch eine Mischnutzung von Wohnen, Einzelhandel und Gastronomie geprägt ist, integriert werden. Dabei sind die Erreichbarkeit für Anwohnende sowie für Einzelhandel und Gastronomie mit den Anforderungen der neuen Nutzung in Einklang zu bringen. Für das „Haus der Neugier“ müssen sowohl die funktionale Anbindung als auch eine gute Adressbildung und attraktive Aufenthaltsflächen für die Nutzer*innen und Besucher*innen sichergestellt werden.

Die Umgestaltung der Freiräume rund um das zukünftige Haus der Neugier und um das alte Kurhaus spielt eine wichtige Rolle für die zukünftige Entwicklung der östlichen Innenstadt. Sie bildet das Bindeglied zwischen der konsolidierten Altstadt und dem Bushofareal. Die Maßnahme ist Teil des Strategieplans östliche Innenstadt (s. Anlage 4) der am 09.07.2025 vom Rat der Stadt Aachen einstimmig i.R. des Abschlusses der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beschlossen wurde (s. Vorlage Nr. FB 61/1079/WP18).

Bestandsaufnahme

Der Planungsbereich umfasst die Straßenzüge Komphausbadstraße, Mefferdatisstraße, Bädersteig sowie einen Teil der südlichen Gehwegfläche der Kurhausstraße mit einer Gesamtfläche von rund 6.800 qm (siehe Anlage 1 Planungsbereich). Zur Aufwertung des historischen Kurhauses und angesichts des schlechten Zustands der gepflasterten Gehwegflächen, die nicht die Mindeststandards erfüllen, wurde auch die dreieckige Fläche an der Kurhausstraße in den Maßnahmenbereich einbezogen.

Einordnung ins Verkehrsnetz und angrenzende Nutzungen

Die Komphausbadstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich mit Einbahnstraßenregelung, straßenbegleitendem Parken und einer Baumallee gestaltet. Sie ist im Radhauptnetz (am 24.08.2023 vom Mobilitätsausschuss beschlossen, s. Vorlage Nr. FB 61/0701/WP18) als Verbindung (Kategorie III) gekennzeichnet und in beiden Richtungen für Radfahrer*innen befahrbar. Beide Enden der Straße werden durch Platzaufweitungen betont. Auf der nördlichen Platzfläche befinden sich der „Röhrenbrunnen“ des Aachener Künstlers Heinz Tobolla aus den 1970er Jahren sowie eine Bushaltestelle (Bushof, H15), die derzeit weder die Anforderung einer ausreichenden Haltstellenlänge von 64 Metern noch die Kriterien des barrierefreien Ausbaus erfüllt.

Der südliche Teil der Komphausbadstraße ist auf der westlichen Seite durch eine Arkade aus den Nachkriegsjahren charakterisiert, die sich an den Arkadengang des denkmalgeschützten Alten Kurhaus anschließt. Trotz dieses architektonischen Akzents ist die historische Bedeutung der Straße, die einst durch Thermalbäder und repräsentative Gebäude geprägt war, durch den Wiederaufbau nach dem Krieg und die Anlage einer neuen Verkehrsachse (Kurhaustraße) vollständig verloren gegangen. Aktuell befinden sich hier einige Gastronomiebetriebe mit genehmigten Außenbereichen. Dennoch dominiert weiterhin die Präsenz des ruhenden Verkehrs, sodass insgesamt die Gestalt- und Aufenthaltsqualität der Komphausbadstraße nicht mehr der Erwartung an den öffentlichen Raum entspricht.

Die Mefferdatisstraße liegt in einer Tempo-30-Zone, ist vollständig asphaltiert, verfügt ebenfalls über fahrbahnbegleitende Parkmöglichkeiten, endet in einem Fußgängerzonenteilstück und schließt unmittelbar an die Fußgängerzone in der Großkölnstraße an. Perspektivisch soll sie Teil der geplanten Fußgängerzone Büchel werden und auf Fußverkehr ausgerichtet werden (s. Vorlage Nr. FB 68/0180/WP18 Verkehrsraumgestaltung im Bereich des Altstadtquartiers Büchel). Der Gehweg auf der Seite des Hauses der Neugier ist bereits im Bestand mit teilweise etwa 1,60 m sehr schmal.

Der Bädersteig ist als Fußgängerzone ausgeführt und bildet gestalterisch eine Einheit mit der angrenzenden Fußgängerzone Dahmengraben.Aufgrund der topographischen Gegebenheiten weist der Straßenverlauf des Bädersteigs ein starkes Gefälle von der Mefferdatisstraße Richtung Komphausbadstraße auf.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung Altstadtquartier Büchel (s. Vorlage Nr. FB 61/0017/WP19) hat sich gezeigt, dass es eindeutige städtebauliche Missstände im Bereich der Mefferdatisstraße und des Bädersteigs gibt, die sich insbesondere durch strukturelle Leerstände und einen schlechten Gesamterhaltungszustand einzelner Immobilien abzeichnen. Der öffentliche Raum ist insbesondere für Fußgänger*innen, u.a. aufgrund fehlender Aufenthaltsqualität und geringer Gehwegbreiten, unattraktiv gestaltet. Der Bädersteig weist, trotz seiner platzähnlichen Gestaltung keine Aufenthaltsqualität und nur wenig Möglichkeit zum Aufenthalt auf. Vor allem das aktuell noch leerstehende Kaufhaus Horten hat eine negative Ausstrahlung auf den Stadtraum.

Für das ehemalige Gebiet der vorbereitenden Untersuchung (VU) wurde am 22.04.2026 eine Sanierungssatzung beschlossen, bei der jedoch die öffentlichen Räume der Mefferdatisstraße und des Bädersteigs nicht einbezogen wurden, da diese im direkten Zusammenhang mit der Entwicklung des Hauses der Neugier im Rahmen des geplanten Stadtumbaugebiets in der östlichen Innenstadt stehen.

Die Kurhausstraße ist aufgrund ihrer Nähe zum Bushof, dem wichtigsten Verknüpfungspunkt des öffentlichen Linienverkehrs in Aachen, durch ein hohes ÖPNV-Aufkommen und eine sehr hohe Fußgängerfrequenz im Umfeld geprägt. Auch für den Radverkehr besitzt die Kurhausstraße eine hohe Bedeutung als Hauptverbindung des Radhauptnetzes (Radnetzkategorie II) und als Verteilerring (Teil des Grabenrings). Die Kurhausstraße hat aktuell eine Erschließungsfunktion für die An- und Abfahrt des Grabenringbereichs um die Peterstraße. Bei der Kreuzung Kurhausstraße / Peterstraße handelt es sich um eine Unfallhäufungsstelle, mit Unfällen zwischen geradeausfahrenden Radfahrenden Richtung Elisenbrunnen und rechtsabbiegenden KFZ Richtung Seilgraben. Die Verwaltung ist durch die Unfallkommission beauftragt den Bereich umzuplanen, um diesen Konflikt zu entschärfen.

Aktuell sind ca. 37 Parkplätze (davon zwei Behindertenparkplätze, drei Parkplätze entfallen in den Sommermonaten für Außengastronomie) in der Komphausbadstraße und ca. 13 Parkplätze (davon 1 Behindertenparkplatz) in der Mefferdatisstraße vorhanden. Aufgrund der vielfältigen umliegenden Gewerbenutzungen spielt auch der Wirtschaftsverkehr in Form von Liefern und Laden eine Rolle. Liefer- und Ladeflächen sind derzeit noch nicht ausgewiesen. Aktuelle Auslastungszahlen liegen nicht vor. Der Bereich liegt in der Bewohnerparkzone H.

Der Planungsbereich ist ein Bindeglied zwischen dem Bushof und den Fußgängerzonen Dahmengraben und Großkölnstraße und weist tagsüber trotz der derzeit (teilweise) ungenutzten beiden Hauptgebäude (das ehemalige Haus Horten und das Erdgeschoss des Alten Kurhaus) eine hohe Passantenfrequenz auf. Perspektivisch ist mit einer Erweiterung der Fußgängerzone im Bereich des angrenzenden Altstadtquartier Büchel zu rechnen (s. Vorlage Nr. FB 68/0180/WP18). Dies eröffnet auch neue Perspektiven für den Planungsbereich „Umfeld Haus der Neugier“, für den angesichts der Präsenz wichtiger öffentlicher Kultureinrichtungen wie das Alte Kurhaus, die Klangbrücke und das zukünftige „Haus der Neugier“ und der Außengastronomie im Bereich der Arkaden ebenfalls eine mindestens teilweise Einbeziehung in die Fußgängerzone zielführend sein könnte.

Grünstrukturen, Wasser und stadtklimatische Bedingungen

Insgesamt ist der Bereich Komphausbadstraße - Kurhaustraße von einem guten Baumbestand geprägt. Neben einer Ginkgo-Allee befinden sich dort mehrere Solitärbäume, teils von beträchtlicher Größe (Gleditschie, Platane). Die Rosskastanie hinter der Bushaltestelle (H15) ist sehr stark geschädigt; ein zweites Exemplar wurde bereits gefällt. Vier von den insgesamt dreizehn vorhandenen Ginkgo-Exemplaren sind weiblich. Deren Früchte verströmen den typischen, unangenehmen Geruch. Dies ist bei der Abwägung der Beibehaltung dieser Grünstruktur zu berücksichtigen.

Die Mefferdatisstraße weist keine Grünstruktur auf.

Der Johannisbach verläuft kanalisiert unter der Komphausbadstraße und mündet ungefähr an der Kreuzung mit der Peterstraße in den Paubach. Im Bereich zwischen Altem Kurhaus und zukünftigem „Haus der Neugier“ sind bei der Planung neuer Baumstandorte neben allen weiteren unterirdischen Leitungen auch die bestehende Thermalwasserleitung von der Rosenquelle zu berücksichtigen. Der Planungsbereich liegt im Aachener Thermalquellenzug. Hinsichtlich der Starkregenvorsorge ist die Komphausbadstraße besonders zu betrachten, da die Starkregengefahrenkarte eine potentielle Betroffenheit bei einem 30-jährlichen Starkregenereignis ausweist.

Gestalterische Aspekte

Aktuell ist das Gebiet durch eine Vielzahl unterschiedlicher Bodenbeläge charakterisiert, die auf verschiedene Bauphasen schließen lassen. Dazu zählen Kleinpflaster aus Basalt und Porphyr, Großpflaster, Betonplatten unterschiedlicher Formate und asphaltierte Flächen. Aktuell sind fast 30 % der Gesamtfläche mit Naturstein belegt. Grünflächen machen dagegen nur knapp 3 % aus. Eine Ausnahme bildet der Bädersteig, der im Zuge einer Neugestaltung ca. 2007-2009, zeitgemäß und homogen mit Kleinpflaster aus Naturstein (Basalt) gestaltet wurde. Für Menschen mit Sehbehinderung fehlt derzeit ein taktiles Leitsystem. Zudem stellt die unebene Beschaffenheit der Bodenbeläge eine Herausforderung für Nutzer*innen von Rollstühlen und Rollatoren dar, was die barrierefreie Zugänglichkeit einschränkt.

Der „Röhrenbrunnen“ im Platzbereich zwischen Kurhausstraße und Komphausbadstraße ist ein wichtiges gestalterisches Element des öffentlichen Raums. Er befindet sich einschließlich der technischen Anlagen in einem befriedigenden Zustand.

Ein barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle H 15 an der Komphausbadstraße mit einer Anhebung der Oberflächen ist gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich und sollte u.U. in die Umgestaltung des Umfeldes Haus der Neugier integriert werden. Dadurch werden wichtige Anpassungen an dem Brunnen unumgänglich. Eine gestalterische und technische Anpassung der Anlage könnte einen Mehrwert für die zukünftige Platzgestaltung schaffen.

Planungen im Umfeld

Folgende Maßnahmen im Umfeld sind in Diskussion bzw. bereits in Vorbereitung:

  • Altstadtquartier Büchel: Freiraumplanung + hochbauliche Entwicklung, Umwidmung der Straßen ggfs. in Fußgängerzone, 1. BA Freiraumplanung: Umsetzung ab 2026, Hochbau: ab Ende 2027, Umwidmung in Fußgängerzone: Vorlage in 2026 geplant.
  • Innenstadtmobilität: Geänderte Fahrspuraufteilung an der Kreuzung Seilgraben / Kurhausstraße / Sandkaulstraße, u. a. um eine sicherere und dem Anspruch an einen Radverteilerring gerechte Radverkehrsführung auf dem Seilgraben und der Kurhausstraße zu ermöglichen (s. Vorlage Nr. FB 61/0786/WP18).
  • RVR Aachen - Haaren (Beginn der Route in der Blondelstraße): Vorplanung wurde in 2023 politisch beschlossen (s. Vorlage Nr. FB 61/0764/WP18)
  • Grabenring: Zentraler „Radverteilerring“ als Radverkehrsverbindungen zwischen der Innenstadt und den äußeren Stadtteilen
  • Regiotram: Im Rahmen des Projektes Regiotram wird derzeit die Vorplanung für eine regionale Stadtbahnverbindung von Aachen über Würselen und Alsdorf bis nach Baesweiler geplant. Die geplante Stadtbahntrasse wird im Umfeld des Planungsgebietes vom Friedrich-Wilhelm-Platz kommend über die Peterstraße/Bushof weiter in Richtung Hansemannplatz/Jülicher Straße geführt. Geplante Haltepunkte im Umfeld sind derzeit der Friedrich-Wilhelm-Platz sowie im Bereich der Peterstraße der Bushof. Die Vorplanung der Regiotram soll bis Mitte 2027 abgeschlossen werden. Eine Realisierung des Projektes wird für Mitte der 2030er Jahre angestrebt.
  • Umgestaltung des Straßenraums rund um den Bahkauv-Brunnen: Kernmaßnahme des ISEKs für die östliche Innenstadt im Bereich des Altstadtquartiers Büchel (Umwidmung der Straßen ggfs. in Fußgängerzone ab Buchkremerstraße)
  • Bushof: Projektskizze Kraftwerk, Gesamtentwicklungskonzept für das Bushofareal

Aufgrund der funktionalen und räumlichen Zusammenhänge ist eine enge Koordinierung von Planung und Bau erforderlich. Hierzu finden bereits regelmäßige Konsultationen in den zuständigen Gremien innerhalb der Verwaltung statt.

Ziele

Die aktuellen Handlungsbedarfe und Zielsetzungen für die Umgestaltung des „Umfeld Haus der Neugier“ wurden im November 2025 im Rahmen eines dezernatsübergreifenden verwaltungsinternen Workshops und darauffolgenden Abstimmungen erarbeitet (siehe Anlage 2 Bestandsaufnahme und Zielsetzung):

  • „Haus der Neugier“ städtebaulich einfügen und gut erschließen
  • Öffentlichen Raum an die Gestaltqualität der neuen Architektur angleichen
  • Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums steigern
  • Grünstrukturen stärken und lokales Mikroklima verbessern
  • Wasser erlebbarer machen und ggf. als Teil einer blau -grünen Infrastruktur neugestalten
  • Barrierefreiheit sicherstellen
  • Attraktiven Gastronomieschwerpunkt in der Komphausbadstraße entwickeln
  • Erreichbarkeit des Umfelds für Anwohnende und Gewerbetreibende sicherstellen

Rahmensetzungen

Aus der neuen kulturellen Nutzung des zukünftigen „Haus der Neugier“ (s. Vorlagen Nr. FB 01/0021/WP19, Dez IV/0004/WP19, Dez IV/0005/WP19) ergeben sich für den öffentlichen Raum wichtige Rahmenbedingungen:

Das Haus der Neugier wird in einem offeneren und flexibleren Format die derzeitigen Funktionen der Stadtbibliothek und der Volkshochschule beherbergen, sowie für alle zugängliche Lesebereiche, zwei Cafés und Räume für Seminare und Veranstaltungen bieten. Im nördlichen Teil des Erdgeschosses ist zusätzlich eine vermietbare Potenzialfläche vorgesehen. Die Anlieferung für die vorgesehenen Nutzungen ist sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigten, dass sowohl die Bibliothek als auch die Potenzialfläche im Erdgeschoss gegebenenfalls zeitgleich mit Sattelschleppern über die Komphausbadstraße beliefert werden müssen. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass die freie Durchfahrt für weitere Anlieferungs-, Müll-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge jederzeit möglich bleibt.

Hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Stellplatzanforderungen besteht noch ein Bedarf an Fahrradabstellplätzen, der durch eine Fahrradgarage innerhalb des Gebäudes gedeckt wird. In Erwartung der zukünftigen Nutzungen sind daneben auch Angebote für Sharing-Nutzungen (E-Tretroller und Pedelecs) sinnvoll. Um die Erreichbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen zu gewährleisten, sollen im öffentlichen Raum geeignete Behindertenparkplätze in der näheren Umgebung angeboten werden.

Bereits bei einer bloßen Neuordnung der Markierungen bzw. Kennzeichnungen im Bestand – ohne Veränderung der Gehwegbreiten und der Gestaltung – müssen in der Komphausbadstraße nach aktuellen Maßgaben für Fahrbahn- und Parkplatzbreiten sowie aufgrund der notwendigen Schleppkurven für die Feuerwehr und Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie die Anlieferung für das „Haus der Neugier“ 15 bis 19 Parkstände entfallen. Aufgrund der vielfältigen Anforderungen an den öffentlichen Raum ist von einer begrenzten Anzahl realisierbarer Parkplätze auszugehen. Die detaillierte Ausgestaltung und die abschließende Abwägung erfolgen in den nächsten Planungsschritten, auch in enger Abstimmung mit der Kommission Barrierefreies Bauen, und sind separaten politischen Beschlüssen vorbehalten.

Aus der ganzheitlichen Stadtplanung ergeben sich darüber hinaus weitere Potentiale für die Gestaltung des öffentlichen Raums. Insbesondere der Umgang mit Wasser und Starkregen als ein Baustein der Klimafolgenanpassung bietet die Möglichkeit hier einen zukunftsfähigen Stadtraum zu entwickeln und soll im weiteren Planungsprozess geprüft werden.

In Anlehnung an die Machbarkeitsstudie „Aachener Bäche sichtbar und erlebbar machen“ (2018, Ingenieurbüro Berg & Partner GmbH / Büro archigraphus) wird die Offenlegung eines oberirdischen Wasserlaufs fokussiert auf den südlichen Bereich der Komphausbadstraße als Option untersucht. Für den nördlichen Straßenabschnitt wurde diese bereits im Vorfeld ausgeschlossen, da die dortigen Nutzungsansprüche keine räumlichen Spielräume für eine Umsetzung lassen. Darüber hinaus steht die Umsetzung unter dem Vorbehalt der Haushaltslage. Sollte eine Wasserführung nicht realisierbar sein, konzentriert sich die Umsetzung auf die Qualifizierung und zeitgemäße Sanierung oder Umgestaltung der bestehenden Brunnenanlage.

Fazit

Die Bestandsanalyse verdeutlicht, dass die genannten Defizite eine funktionale Neuordnung des Umfelds „Haus der Neugier“ zwingend erforderlich machen. Erste Voruntersuchungen der Verwaltung bestätigen, dass dies grundsätzlich machbar ist.

Eine (Teil-)Ausweitung der Fußgängerzone könnte in der Komphausbadstraße eine qualitativ hochwertige funktionale Neuordnung des Straßenraums ermöglichen, die den heutigen bzw. zukünftigen Anforderungen besser gerecht wird. Die Verwaltung beabsichtigt im nächsten Schritt, eine vertiefende Variantenprüfung zur Optimierung der verschiedenen Nutzungsansprüche durchzuführen und wird dabei auch die Parkraumsituation weiter analysieren.

Zusammenspiel der Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen

Die Umsetzung der Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen muss eng aufeinander abgestimmt werden. Aufgrund der räumlichen Enge müssen die verschiedenen Maßnahmen gut koordiniert werden.

Zur Abstimmung befinden sich seit Herbst 2025 Vertreter*innen der betroffenen Fachbereiche und Abteilungen sowie der Haus der Neugier GmbH in einem regelmäßigen Austausch. Diese enge Zusammenarbeit dient dazu, Schnittstellen frühzeitig zu erkennen und Abläufe effizient aufeinander abzustimmen.

Im Hinblick auf die Infrastrukturmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass die Regionetz für das Jahr 2027 eine umfangreiche Leitungsbaumaßnahme in der Couvenstraße plant. Dabei muss die Fernwärmeleitung von der Couvenstraße über die Kurhausstraße in den Platzbereich der nördlichen Komphausbadstraße gelegt werden. Im Rahmen des Umbaus Büchel können Arbeiten an Thermalwasserleitungen erforderlich werden, deren Bau ebenfalls in der Koordination berücksichtigt werden muss. Ebenso sind ggf. Hausanschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen des „Haus der Neugier“ durch die Regionetz zu erneuern.

In der Infrastruktur- und Baustellenkoordination werden diese Arbeiten zusammen mit den Hochbauarbeiten für das „Haus der Neugier“ räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Wo dienlich, werden Tiefbauarbeiten der Stadt und der Regionetz auch gemeinsam an ein Bauunternehmen vergeben, um paralleles Arbeiten zu ermöglichen.

Zeitplanung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung ist beauftragt, im Oktober einen Grundantrag auf Städtebaufördermittel zu stellen (s. Vorlage Nr. FB 61/0050/WP19), der dieses Projekt als eine bauliche Kernmaßnahme des ISEK umfasst. Mit dem in dieser Vorlage beschriebenen Planungsumgriff sichert sich die Stadt den maximalen Gestaltungsspielraum, um die genannten Ziele mit Hilfe der Städtebauförderung zu erreichen.

Parallel zum Städtebauförderantrag erarbeitet die Verwaltung bereits Entwurfsvarianten und berücksichtigt dabei auch mögliche Anpassungs- und Kompensationsmaßnahmen. Um die Öffentlichkeit frühzeitig einzubinden, werden diese Planungsvarianten zum Jahreswechsel in einem öffentlichen Beteiligungsformat vorgestellt und gemeinsam erörtert (siehe Anlage 3 Zeitplanung).

Die darauffolgende politische Entscheidung (Planungsbeschluss) bildet die Grundlage für die weitere Konkretisierung der Planung und den Fortsetzungsantrag zur Städtebauförderung.

Für die weitere Ausarbeitung, einschließlich der zugehörigen belastbaren Kostenschätzung, ist ein technisches Gutachten zu den Anpassungsmöglichkeiten des bestehenden Röhrenbrunnens erforderlich. Die Vergabe wird derzeit durchgeführt.

Kosten und Finanzierung

Im Rahmen der Vorbereitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) wurde eine Grobkostenkalkulation erstellt. Aktuell wird für die Gestaltung des öffentlichen Raumes „Umfeld Haus der Neugier“ bei einem Vollausbau mit Gesamtkosten in Höhe von 6,1 Millionen Euro brutto (Planungs- und Baukosten derzeit ohne Kostenindexierung) kalkuliert.

Für die Gesamtkosten wird mit einer Städtebauförderung (70 % Förderquote) gerechnet. Um die Förderfähigkeit der bereits eingeleiteten Schritte rückwirkend zu wahren, wird der entsprechende Förderantrag noch im laufenden Jahr vorbereitet.

Für den Projektstart, einschließlich der ersten Planungsschritte sowie der Erarbeitung der hierfür erforderlichen Gutachten, stehen im PSP- Element ISEK Östliche Innenstadt (PSP 5-090101-000-01000-300-1) investive Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung. Unter dem PSP-Element Umfeld Haus der Neugier (PSP 5-120102-000-15400-300-1) sind in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 350.000 Euro eingeplant. Zur Vergabe von Leistungen bereits im laufenden Jahr besteht eine Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2026 in Höhe der 350.000 Euro, die planmäßig im Jahr 2027 kassenwirksam werden. Diese Mittel sind im Wesentlichen für vorbereitende Maßnahmen und Planungskosten vorgesehen.

Darüber hinaus stehen auf der §13-Liste Mittel i. H. v. 5 Mio. Euro für die bauliche Umsetzung (jeweils 2,5 Mio. Euro in den Jahren 2028 und 2029). Die konkreten Umsetzungskosten sind von der auszuwählenden Planungsvariante abhängig und im Zuge der künftigen Haushaltsaufstellungen sicherzustellen. Der städtische Eigenanteil muss sich an den haushälterischen Gegebenheiten orientieren.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

105.000

105.000

0

0

Auszahlungen

150.000

300.0000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

105.000

105.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-300.0000

105.000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-22 FB 61_0049_WP19 Oestliche Innenstadt_ SAO.pdf

13.8.2026

7.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
3.9.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:11