Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz heimischer Igelpopulationen; Ratsantrag DIE Zukunft Nr. 476/18 vom 29.04.2025
FB 36/0065/WP19-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Beigeordneter Thomas berichtet, dass die Verwaltung bereits vor der Sommerpause geplant habe, Regelungen zu treffen und die Bevölkerung diesbezüglich zu sensibilisieren.
Nun habe es kurzfristig Infos gegeben, dass die Städteregion für den 01.09. eine Allgemeinverfügung plante.
Um eine einheitliche Regelung zu erreichen, habe man mit der Ergänzungsvorlage nun informiert, dass zum 01.09. auch auf dem Gebiet der Stadt Aachen eine Allgemeinverfügung erlassen wurde.
Ratsfrau Lürken führt aus, dass sie den gemeinsamen Schritt zum zeitgleichen Erlass der Allgemeinverfügung mit der Städteregion gut findet. Die Sensibilierung der Bevölkerung gehöre zur Akzeptanz der Regelung hinzu.
Ratsfrau Vosskötter begrüßt ebenfalls den Erlass der Allgemeinverfügung. Da diese mit Einschränkungen der persönlichen Recht auf privaten Grundstücken einhergehe, hält sie die Sensibilisierung für wichtig.
Ratsherr Szagunn geht auf den zeitlichen Ablauf ein, da es um den Ratsantrag der Fraktion DIE Zukunft von April 2025 gehe. Die Allgemeinverfügung und die beabsichtigte Sensibilisierung sei wichtig. Er dankt für die Bearbeitung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Igeln vor Verletzungen durch Mähroboter zu entwickeln und diese umzusetzen. Hierbei sollen insbesondere Gründe für einen Verzicht auf den Betrieb von Mährobotern in den Dämmerungs- und Nachtstunden vermittelt und Hinweise für eine igelfreundliche Gestaltung des eigenen Gartens gegeben werden.
Erläuterungen
Zwischenzeitlich hat sich ein neuer Sachstand ergeben; die in der Ursprungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschläge werden mit dieser Vorlage modifiziert bzw. entfallen.
Die in der Ursprungsvorlage FB 36/0065/WP19 aufgeführte rechtliche Prüfung einer möglichen Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern zum Schutz wildlebender Tiere im Stadtgebiet Aachen konnte in der Zwischenzeit bereits durchgeführt werden. Eine solche Anordnung ist auf Grundlage von § 3 Abs. 2 i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 2 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW).
Die Städteregion Aachen plant,eine entsprechende Allgemeinverfügung voraussichtlich in der 35. Kalenderwoche zu erlassen. Eine regional einheitliche Vorgehensweise ist zielführend, sodass sich die Verwaltungsleitung kurzfristig entschieden hat, ebenfalls eine Allgemeinverfügung zeitgleich mit der Städteregion, damit noch vor den Beratungen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, zu erlassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1026000
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026000
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-25 FB 36_0065_WP19-1 Nachtfahrverbot fuer SAO.pdf
28.8.2026
132.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 08.09.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 21.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 26. Oktober 2026 um 02:23