Sachstandsbericht: Umsetzung des Integrierten Konzepts für Attraktivität und Sicherheit (IKAS)
FB 56/0090/WP19 · Kenntnisnahme
Sachstandsbericht: Umsetzung des Integrierten Konzepts für Attraktivität und Sicherheit (IKAS)
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Mit dem am 09. Oktober 2024 durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen „Integrierten Konzept für Attraktivität und Sicherheit“ (IKAS) wurde ein umfassender Handlungsrahmen geschaffen, um die Aufenthaltsqualität, Sicherheit und soziale Balance, insbesondere in den innerstädtischen Bereichen, nachhaltig zu stärken. Das Konzept verfolgt einen ganzheitlichen und integrierten Ansatz, der ordnungsrechtliche Maßnahmen, sozialpolitische Ansätze, Interventionen im öffentlichen Raum sowie Maßnahmen der Kommunikation und Sensibilisierung miteinander verbindet.
Die Umsetzung des IKAS ist als kontinuierlicher Entwicklungsprozess angelegt und erfolgt in enger Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche und Dezernate der Stadt Aachen, der freien Träger der Sozialen Arbeit sowie weiterer relevanter Akteur*innen, darunter Sicherheitsbehörden und Kooperationspartner*innen. Durch regelmäßige Abstimmungen und die fortlaufende Weiterentwicklung der Maßnahmen wird sichergestellt, dass auf aktuelle Herausforderungen bedarfsgerecht reagiert werden kann.
Der vorliegende Sachstandsbericht gibt einen Überblick über die bisherigen Entwicklungen, umgesetzten Maßnahmen und erzielten Ergebnisse seit der Beschlussfassung des IKAS im Oktober 2024. Gleichzeitig zeigt er die weiteren Entwicklungsperspektiven auf und verdeutlicht die Bedeutung einer gemeinsamen, abgestimmten Vorgehensweise zur nachhaltigen Stärkung einer attraktiven, sicheren und sozial ausgewogenen Stadt Aachen.
Ordnungspolitische Maßnahmen
- Änderung der Aachener Straßenverordnung
Mit Beschluss des Rates vom 09. Oktober 2024 wurde die Änderung der Aachener Straßenverordnung umgesetzt. Die Anpassung orientiert sich an vergleichbaren Regelungen europäischer Städte und erfolgte unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die geänderte Verordnung trat am 10. Oktober 2024 in Kraft.
Die Umsetzung erfolgt durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32). Seit Inkrafttreten der Neuregelungen wurden verstärkte Kontrollen und ordnungsbehördliche Maßnahmen durchgeführt:
- Im Zeitraum von November 2023 bis Oktober 2024 wurden insgesamt rund 2.100 Kontrollen durchgeführt. Hieraus ergaben sich etwa 700 Platzverweise sowie 730 Ordnungswidrigkeitsverfahren.
- Im Zeitraum von November 2024 bis November 2025 stieg die Zahl der Kontrollen auf insgesamt rund 3.200. In diesem Zusammenhang wurden rund 1.040 Platzverweise ausgesprochen sowie etwa 1.100 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
- Für den Zeitraum 01.11.2025 - 31.08.2026 wurden weitere rund 2920 Kontrollen insgesamt durchgeführt. Hieraus resultierten 1020 Platzverweise sowie 1100 Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Die Entwicklung verdeutlicht die intensive Umsetzung und konsequente Kontrolle der angepassten Regelungen im öffentlichen Raum.
- Übertragung von Hausrechten an den OSD
Zur Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten des OSD (FB 32) werden weiterhin Möglichkeiten zur Übertragung privater Hausrechte an besonders exponierten Orten geprüft. Die Prüfung erfolgt jeweils einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Derzeit erfolgen verstärkte Kontrollen auf privaten Flächen mit öffentlicher Zugänglichkeit. Hierzu zählen insbesondere die Treppenanlage am ehemaligen Media-Markt-Standort an der Franzstraße sowie der Bereich des Bahnhofsvorplatzes am Hauptbahnhof.
- Drogenkriminalität und illegale Prostitution bekämpfen
Die Bekämpfung von Drogenkriminalität, illegaler Prostitution sowie weiteren ordnungs- und sicherheitsrelevanten Delikten im Innenstadtbereich erfolgt weiterhin in enger und zunehmend vernetzter Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei, Zoll sowie weiteren beteiligten Behörden und Institutionen. Im Rahmen der gemeinsamen Sondereinsätze werden die jeweiligen Behörden entsprechend ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten tätig. Ergänzend beteiligt sich bei Bedarf auch die Stadtkasse zur Beitreibung offener Forderungen.
Im Fokus stehen insbesondere Örtlichkeiten, an denen einschlägige Verdachtsmomente bestehen oder in der Vergangenheit bereits entsprechende Feststellungen getroffen wurden. Im Rahmen der Sondereinsätze wurden unter anderem Verstöße gegen gewerbe-, bau-, straf-, steuer- und prostitutionsrechtliche Vorschriften sowie Verstöße im Zusammenhang mit dem Handel mit Betäubungsmitteln festgestellt.
Im Zeitraum von November 2024 bis März 2026 wurden rund 15 Schwerpunkteinsätze im Zusammenhang mit illegaler Prostitution durchgeführt. Darüber hinaus fanden weitere zehn Schwerpunktmaßnahmen unter anderem zu Messergewalt, Betäubungsmitteldelikten, Zolldelikten sowie gewerberechtlichen Verstößen statt.
Ein konkretes Ergebnis der behördenübergreifenden Zusammenarbeit war die Schließung einer Verkaufsstelle im Gasborn. Trotz mehrfacher Betreiberwechsel konnten durch wiederholte und intensive Kontrollen sowohl gewerberechtliche Verstöße als auch strafrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Im Rahmen der letzten Kontrolle wurden der Betreiber und zwei weitere Personen durch die Polizei festgenommen. Gegen den Betreiber wurde ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet. Die Verkaufsstelle ist weiterhin geschlossen. Die Maßnahme hat zu einer Beruhigung der Situation im Gasborn im Hinblick auf den Handel mit Betäubungsmitteln beigetragen, wobei mögliche Verdrängungseffekte zu berücksichtigen sind.
Ein weiterer Einsatz führte eher zufällig unter anderem zur Aufdeckung von illegalem Glücksspiel in einer Gewerbeeinheit im Umfeld des Kaiserplatzes. Des Weiteren wurde in einem Sondereinsatz im April die Schließung und Versiegelung einer wiederholt auffällig gewordenen Shisha-Bar durchgeführt. Auch diese Betriebsstätte ist weiterhin geschlossen.
Im Bereich des Hauptbahnhofs hat sich zuletzt die Zahl der Beschwerden über lagernde Personen, Verunreinigungen und Vermüllung des öffentlichen Raums, aktives Bettelverhalten sowie vereinzelte verbale Übergriffe und Pöbeleien erhöht. Zur Verbesserung der Situation wurde daher eine enge Kooperation mit Landes- und Bundespolizei vereinbart. Aktuell finden dort tägliche gemeinsame Kontrollen statt. Ergänzend beteiligt sich der Stadtbetrieb mit erweiterten Reinigungsmaßnahmen. Eine Einbindung der DB Sicherheit als Verantwortliche für den Hauptbahnhof ist erfolgt. Es finden regelmäßig gemeinsame Bestreifungen mit allen Akteuren statt.
Auch im Bereich der illegalen Prostitution erfolgen regelmäßig Kontrollen nach dem Prostituiertenschutzgesetz, teilweise gemeinsam mit der Landespolizei. Dabei werden weiterhin zahlreiche Verstöße festgestellt und konsequent gegenüber den jeweils Verantwortlichen geahndet. Neben ordnungsrechtlichen Aspekten stehen dabei insbesondere die Vermeidung von Straftaten, die Verbesserung des Sicherheitsgefühls sowie die Reduzierung gesundheitlicher Risiken im Vordergrund.
Darüber hinaus soll die bereits vor der Corona-Pandemie etablierte Zusammenarbeit mit den niederländischen Kolleginnen und Kollegen der „Handhaving“ aus Vaals wieder aufgenommen werden. Entsprechende Abstimmungen zur Planung gemeinsamer Maßnahmen und Einsätze laufen derzeit.
Ergänzend ist ein fachlicher Austausch mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Aachen vorgesehen. Ziel ist es, bestehende Abläufe zu reflektieren und die interdisziplinäre Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Dabei soll an die positiven Erfahrungen aus dem Austausch mit dem Alexianer Krankenhaus, insbesondere im Bereich der Unterbringung nach dem PsychKG, angeknüpft werden.
Insgesamt zeigen die bisherigen Sondereinsätze eine hohe Zahl relevanter Feststellungen und konkrete ordnungs- und sicherheitsrechtliche Ergebnisse. Durch die sichtbare Präsenz der beteiligten Behörden wird zudem die Handlungsfähigkeit der Stadt und ihrer Kooperationspartner im öffentlichen Raum verdeutlicht. Aussagen zu konkreten Auswirkungen auf das objektive Sicherheitsniveau sind dabei nur eingeschränkt möglich; gleichzeitig ist von positiven Effekten auf das subjektive Sicherheitsempfinden auszugehen.
Sozialpolitische Maßnahmen
- Einrichtung pro-aktiver Straßensozialarbeit bei der Stadt Aachen
Im Rahmen der Umsetzung des „Integrierten Konzepts für Attraktivität und Sicherheit“ wurde beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) eine pro-aktive Straßensozialarbeit eingerichtet. Die Teamleitung (1 VZÄ) wurde im Februar 2025 eingerichtet und Ende April 2026 neu besetzt. Die operative Ebene mit zwei weiteren Vollzeitstellen (2 VZÄ) konnte im Juli 2025 eingerichtet werden.
Seit August 2025 sind die Streetworker*innen werktäglich im öffentlichen Raum präsent. Ergänzend hierzu findet seit dem 1. Oktober 2025 regelmäßig mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine offene Sprechstunde statt. Zur Verbesserung der Vernetzung und Koordination erfolgen regelmäßige gemeinsame Rundgänge und Abstimmungen mit der Suchthilfe/Streetwork der Caritas, dem Housing-First-Team der WABe e. V. sowie dem Sozialpsychiatrischen Dienst der StädteRegion Aachen.
Ziel der aufsuchenden Arbeit ist insbesondere die Kontaktanbahnung und der Aufbau tragfähiger Beziehungen zu Menschen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten und von bestehenden Unterstützungsangeboten bislang nicht oder nur unzureichend erreicht werden. Darüber hinaus werden konkrete Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt, Hilfen vermittelt und bei Bedarf auch begleitet.
Alle weiteren Arbeitsabläufe und Unterstützungsleistungen bauen auf dieser zuvor entwickelten Arbeitsbeziehung auf. Dazu gehören auch notwendige rechtliche und behördliche Vorkehrungen, beispielsweise Schweigepflichtsentbindungen, sowie der regelmäßige Austausch mit Kolleg*innen anderer Einrichtungen im Sucht- und Obdachlosenbereich. Der Aufbau einer tragfähigen und professionellen Beziehung ist dabei ein langfristiger Prozess und kann je nach Einzelfall Monate oder auch Jahre dauern. Gleichzeitig erfordert die Arbeit ein hohes Maß an Flexibilität, da aufgrund von Suchtdruck und alltäglichen Belastungen vereinbarte Termine häufig nicht eingehalten werden können und Unterstützungsbedarfe vielfach spontan entstehen.
Für den Zeitraum bis zum Stichtag 31. August 2026 wurden insgesamt 450 aufsuchende Gespräche und 259 aufsuchende Beratungen erfasst. Ergänzend fanden 125 Beratungen im Büro beziehungsweise im Rahmen der offenen Sprechstunde statt. In 40 Fällen wurden weiterführende Termine vereinbart beziehungsweise durchgeführt und 122 mal erfolgte eine persönliche Begleitung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vernetzung innerhalb des bestehenden Hilfe- und Unterstützungssystems. Hierzu wurden im genannten Zeitraum 146 Netzwerkgespräche und Kontakte geführt, insbesondere zur Kontaktanbahnung, Abstimmung und Weitervermittlung von Menschen aus der Zielgruppe an geeignete soziale, gesundheitliche und weitere Unterstützungsangebote. Das Team der Straßensozialarbeit nimmt insoweit eine Ansprech- und Lotsenfunktion wahr. Darüber hinaus erreichten die Straßensozialarbeit 10 Hinweise aus der Stadtgesellschaft, denen jeweils nachgegangen wurde, um den konkreten Unterstützungs- beziehungsweise Handlungsbedarf zu prüfen.
Ein wesentlicher Bestandteil der aufsuchenden Arbeit ist die Begleitung zu gesundheitlichen Einrichtungen. Hierzu zählen unter anderem Hausärzt*innen, Krankenhäuser, medizinische Ambulanzen, das Café Plattform, Substitutionsangebote und Fachärzt*innen. Hintergrund sind unter anderem zunehmend wahrgenommene Verwahrlosungserscheinungen, körperlicher Verfall, offene Wunden und akute medizinische Bedarfe.
Die Begleitung erfordert häufig umfangreiche Vorbereitungen. Hierzu gehören der weitere Beziehungsaufbau und die Vermittlung der Notwendigkeit einer Behandlung, die Klärung von Krankenversicherung und Sozialleistungsansprüchen, Terminvereinbarungen mit Ärzt*innen und Krankenhäusern sowie gegebenenfalls die Vorbereitung auf medizinische Untersuchungen, etwa durch die vorherige Begleitung zu Möglichkeiten der Körperpflege. Auch eine vorherige hausärztliche Anbindung kann notwendig sein, damit Überweisungen oder Rezepte ausgestellt werden können. In Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen, beispielsweise dem Medinetz, werden zudem Möglichkeiten der medizinischen Versorgung und gegebenenfalls die Übernahme von Kosten wie Rezeptgebühren geklärt.
Aufgrund der häufig fehlenden eigenständigen Wahrnehmung von Terminen und der Tatsache, dass medizinische Gespräche teilweise nicht verstanden oder eingeordnet werden können, ist eine engmaschige Begleitung erforderlich. Hierzu gehören auch Krankenhausbesuche, die Unterstützung bei der Einrichtung rechtlicher Betreuungen oder der Beantragung von Pflegegraden in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten sowie die Unterstützung bei Entlassungen und gegebenenfalls die Begleitung in Unterkünfte. Darüber hinaus erfolgt die Begleitung zu Angeboten der Suchthilfe und zu Akutstationen der Krankenhäuser.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Anbindung und Vermittlung an Unterkünfte und verschiedene Unterbringungseinrichtungen. Hierzu gehören insbesondere die Aufklärung über bestehende Unterbringungsmöglichkeiten, die gemeinsame Klärung geeigneter Angebote sowie die Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung und Begleitung zu den jeweiligen Einrichtungen. Ergänzend finden gemeinsame Streetwork-Einsätze, beispielsweise mit Kolleginnen des Housing-First-Teams, statt. Regelmäßige Fallbesprechungen und Absprachen mit anderen Trägern dienen dazu, Doppelfunktionen zu vermeiden und eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen. Der enge Kontakt zu den Kolleg*innen der Übergangswohnheime ermöglicht zudem eine möglichst schnelle Vermittlung bei bestehendem Unterbringungsbedarf.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Unterstützung bei der gesellschaftlichen Teilhabe und Existenzsicherung. Hierzu gehören Hilfen bei grundlegenden Voraussetzungen wie der Beschaffung von Personalausweisen, Kontoeröffnungen, der Einrichtung von Postadressen, der Beantragung von Sozialleistungen und dem Zusammentragen notwendiger Unterlagen. Da eine regelmäßige Abfrage von Post und die Erreichbarkeit der Menschen häufig nicht gewährleistet sind, ist insbesondere bei Antragsverfahren eine intensive Unterstützung erforderlich. Dies umfasst auch die Begleitung zu notwendigen Terminen zur Leistungssicherung.
Darüber hinaus unterstützt die Straßensozialarbeit bei strafrechtlichen Verfahren und bei der Abwendung beziehungsweise Bearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen, beispielsweise durch die Organisation von Sozialstunden oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Bei EU-Bürger*innen ohne Anspruch auf Sozialleistungen werden unter anderem Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme geprüft, beispielsweise durch Kontaktaufnahme zu Zeitarbeitsfirmen oder potenziellen Arbeitgebern. Ebenso können Ansprüche auf eine Daueraufenthaltsbescheinigung geprüft und bei Bedarf Möglichkeiten einer Rückkehr ins Herkunftsland unterstützt werden.
Neben den planbaren Unterstützungsleistungen entstehen regelmäßig akut auftretende Sondersituationen. Hierzu gehört beispielsweise die Begleitung zu amtsärztlichen Begutachtungen im Zusammenhang mit der Einrichtung rechtlicher Betreuungen oder möglichen Einweisungen. Akute gesundheitliche Einschränkungen sowie stark schambehaftete und gravierende Formen der Unterversorgung führen zudem immer wieder zu spontanem Handlungsbedarf. So kann beispielsweise bei fehlender Kleidung oder gesundheitsgefährdenden hygienischen Bedingungen eine unmittelbare Begleitung zu Stellen erforderlich sein, an denen Körperpflege und Einkleidung ermöglicht werden.
Die aufsuchende Arbeit reagiert zugleich auf Veränderungen und zunehmende Problemlagen im öffentlichen Raum. Aus Sicht der Mitarbeitenden zeigt sich unter anderem eine zunehmende Verwahrlosung einzelner Personen sowie eine steigende Zahl von Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, offenen Wunden und akuten medizinischen Bedarfen. Hierzu gehören auch häufiger notwendige Krankenhausaufenthalte und komplexe gesundheitliche Versorgungssituationen bis hin zu Amputationen. Als besondere und subjektiv wahrgenommene Herausforderung wird zudem die zunehmende Verbreitung beziehungsweise der Konsum hochriskanter Substanzen, insbesondere Crack, synthetischer Stimulanzien und weiterer neu auftretender Substanzformen, wahrgenommen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Arbeit weitere Entwicklungen und Auffälligkeiten beobachtet. Hierzu gehören insbesondere eine zunehmende Zahl pflegebedürftiger suchtkranker Menschen sowie mehr Frauen, darunter auch jüngere Frauen, die bestehende Notunterkünfte nicht nutzen. Zudem entscheiden sich nach eigener Aussage zunehmend Menschen aufgrund der von ihnen als nicht ausreichend wahrgenommenen Bedingungen gegen eine Unterbringung. Für Menschen mit erheblichen körperlichen Einschränkungen, insbesondere Rollstuhlnutzer*innen, bestehen teilweise erhebliche Schwierigkeiten beziehungsweise fehlende Möglichkeiten, in bestehenden Notunterkünften unterzukommen.
Die genannten Entwicklungen verdeutlichen, dass die Anforderungen an die Straßensozialarbeit zunehmend komplexer werden und gesundheitliche, pflegerische, suchtbezogene und soziale Problemlagen ineinandergreifen. Die Straßensozialarbeit versteht sich dabei ausdrücklich als Bestandteil eines koordinierten Hilfesystems. Neben der Zusammenarbeit mit den Trägern der sozialen und gesundheitlichen Hilfen erfolgt daher eine enge Abstimmung mit dem Kommunalen Ordnungsdienst, der Polizei und weiteren relevanten Akteur*innen. Ziel ist es, Zuständigkeiten klarer zu fassen, Doppelstrukturen zu vermeiden und insbesondere bei komplexen Problemlagen gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Des Weiteren besteht die Erkenntnis, dass der bestehende Bedarf an aufsuchender Straßensozialarbeit durch die derzeit verfügbaren personellen und zeitlichen Ressourcen noch nicht vollständig abgedeckt werden kann. Eine Ausweitung der Einsatzzeiten, insbesondere in den Abendstunden, wird daher als sinnvoll erachtet, um die bestehenden Bedarfe gezielter und umfassender aufgreifen zu können. Hierfür ist eine Aufstockung des Teams Straßensozialarbeit um zwei weitere Vollzeitäquivalente (VZÄ) zielführend, um die zusätzlichen Einsatzzeiten abzudecken und die Straßensozialarbeit bedarfsgerecht und wirksam weiterzuentwickeln.
- Konzept „Wohnen jetzt! HOUSING FIRST AACHEN“
Im Rahmen des Konzepts „Wohnen jetzt! HOUSING FIRST AACHEN“ steht die Versorgung wohnungsloser und obdachloser Menschen mit eigenem Wohnraum im Vordergrund. Zielgruppe sind insbesondere Personen, die bislang nicht an bestehende Hilfesysteme angebunden sind.
Projektentwicklung und Vernetzung
Das Projekt „Wohnen, jetzt! Housing First Aachen“ wird weiterhin durch WABe e.V. in Kooperation mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen sowie der gewoge Aachen umgesetzt. Das gemeinsame Streetwork mit der Stadt Aachen findet weiterhin im dreiwöchigen Rhythmus statt. Anfragen potenzieller Teilnehmer*innen werden fortlaufend aufgenommen, um den bestehenden Bedarf an Housing-First-Plätzen abzubilden. Die Zusammenarbeit im Streetwork sowie die regelmäßige Teilnahme an der UAG Streetwork, dem Arbeitskreis Niedrigschwelligkeit und weiteren Netzwerkstrukturen werden als konstruktiv und gewinnbringend bewertet. Über die Mitgliedschaft im Bundesverband Housing First besteht zudem ein kontinuierlicher fachlicher Austausch mit anderen Projekten.
Teilnehmer*innen und Wohnraumversorgung
Aktuell leben fünf Teilnehmer*innen des Projektes in eigenen Wohnungen. Vier Wohnungen wurden durch die gewoge bereitgestellt, eine weitere Wohnung konnte über eine private Vermieterin akquiriert werden. Für eine weitere gewoge-Wohnung ist voraussichtlich zum 01.10.2026 ein Mietangebot vorgesehen. Die Ausstellung des Mietangebots konnte bislang jedoch noch nicht erfolgen, da die angrenzende Wohnung von einem Wasserschaden betroffen ist und das Bad der betreffenden Wohnung derzeit noch von den dortigen Mieter*innen genutzt wird. Die Belegung der Wohnung und die Ausstellung des Mietangebots sind daher voneinander abhängig. Die Zusammenarbeit mit der gewoge gestaltet sich weiterhin konstruktiv und ermöglicht eine zeitnahe Klärung von Anliegen und Herausforderungen.
Die Warteliste wird aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage fortgeführt. Aktuell befindet sich ein Teilnehmer auf der Warteliste, dessen Situation bereits im Rahmen einer Fallbesprechung mit der Stadt rückgekoppelt wurde. Mit einer weiteren potenziellen Person wurde ein Erstgespräch geführt. Die weitere Rückkopplung im Team und mit der Stadt soll im kommenden Quartalstreffen erfolgen. Durch das gemeinsame Streetwork entstehen fortlaufend Kontakte zu weiteren potenziellen Teilnehmer*innen. Aufgrund des derzeit begrenzten Wohnraumangebots erfolgt die Ansprache jedoch mit entsprechender Zurückhaltung.
Sozialarbeiterische Begleitung
Die Arbeitsbeziehungen zu den Teilnehmer*innen sind überwiegend positiv. Trotz teilweiser erheblicher bürokratischer, psychischer und sozialer Belastungen ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich. Kontaktabbrüche kommen weiterhin sowohl bei Teilnehmer*innen in Wohnungen als auch ohne eigenen Wohnraum vor. Als Gründe zeigen sich insbesondere erneuter Konsum, Scham, die Ablehnung von Hilfen sowie kognitive Einschränkungen. Durch unterschiedliche Kommunikationswege wird regelmäßig versucht, den Kontakt wiederherzustellen. Dabei bleibt die freiwillige und selbstbestimmte Ausgestaltung der Unterstützung ein zentraler Bestandteil des Housing-First-Ansatzes.
Neben den bereits bekannten Unterstützungsbedarfen gewinnen zunehmend Themen wie Überforderung mit der eigenen Wohnung, soziale Isolation und die Entwicklung von Zukunftsperspektiven an Bedeutung.
Wohnraumakquise und private Vermieter*innen
Die erfolgreiche Vermittlung eines Teilnehmers in eine Wohnung einer privaten Vermieterin stellt einen wichtigen Entwicklungsschritt für das Projekt dar. Die Vermieterin unterstützt das Projekt darüber hinaus durch die Weitergabe von Informationsmaterialien im Rahmen einer Eigentümerversammlung. Hierdurch sollen weitere private Vermieter*innen für eine Zusammenarbeit gewonnen werden. Die weitere Erschließung privaten Wohnraums ist insbesondere aufgrund des begrenzten Wohnungsangebots der gewoge von Bedeutung.
Nachfrage und Anfragen
Die Nachfrage nach dem Projekt bleibt weiterhin hoch. Im Jahr 2025 gingen insgesamt 74 Anfragen ein; bis einschließlich August 2026 wurden bereits 57 Anfragen verzeichnet. Mit 35 persönlichen Anfragen ist insbesondere die direkte Kontaktaufnahme weiterhin von hoher Bedeutung. Absagen erfolgen überwiegend aufgrund der festgelegten Zugangskriterien, insbesondere hinsichtlich der Dauer und Chronifizierung der Wohnungslosigkeit, der ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie des Wohnsitzes bzw. Aufenthalts in Aachen. Hinzu kommen zurückgezogene Anfragen. Die konsequente Anwendung der Programmkriterien gewährleistet die fachliche Qualität und Konzepttreue des Housing-First-Ansatzes.
Finanzierungsperspektive
Zur Klärung der Finanzierungsperspektive wurde beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) bereits ein Antrag auf Finanzierung ab dem 01.01.2027 gestellt.
Gesamtbewertung
Das Projekt entwickelt sich insgesamt positiv. Mit fünf Teilnehmer*innen in eigenem Wohnraum, der erfolgreichen Akquise ersten privaten Wohnraums, einer weiterhin hohen Nachfrage und einer guten fachlichen Vernetzung konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden. Gleichzeitig zeigt die hohe Zahl an Anfragen den weiterhin bestehenden Bedarf an Housing-First-Angeboten in Aachen. Die begrenzte Verfügbarkeit von Wohnraum stellt derzeit die wesentliche Herausforderung für die Aufnahme weiterer Teilnehmer*innen dar.
- Sensibilisierung der Stadtgesellschaft am „Tag der Wohnungslosen“
Im Rahmen des deutschlandweiten „Tags der Wohnungslosen“ wurde vom 08. bis 11. September 2025 eine Reihe von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Sichtbarmachung des Themas Wohnungslosigkeit von der Stadt Aachen (FB 56), dem WABe e.V. der Caritas und weiteren Akteur*innen durchgeführt.
Hierzu gehörten die Vorführung des Films „Ciao Bella“, der das Leben einer wohnungslosen Frau thematisiert und einer anschließenden Diskussionsrunde mit Vertreter*innen der Stadt Aachen (FB56), der Caritas, der Wabe, der KatHO und Sozialaktivisten und ehemalig Wohnungslosen. Des Weiteren wurde ein gemeinsamer Informationsstand der Stadt Aachen und des WABe e.V. am Hauptbahnhof eingerichtet. Ziel war es, über niedrigschwellige Unterstützungs- und Hilfsangebote zu informieren.
Im Jahr 2026 wurde am 11. September, dem Tag der wohnungslosen Menschen, die Veranstaltung „Was wünschst du dir von Aachen? – Gemeinsam Perspektiven schaffen“ realisiert. Im Rahmen des Arbeitskreises Niedrigschwelligkeit wurde damit ein direkter und moderierter Austausch zwischen Menschen mit eigener Erfahrung von Wohnungslosigkeit, Besucher*innen der Einrichtungen sowie Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft ermöglicht. Im Mittelpunkt stand der Grundsatz „Wir möchten mit den Menschen sprechen, nicht über sie“. Die Alltagserfahrungen und Anliegen der Betroffenen konnten so unmittelbar in den Austausch mit denjenigen einfließen, die an der Gestaltung der Stadt beteiligt sind. Die Stadt Aachen unterstützte die Veranstaltung, indem sie hierfür die Räumlichkeiten zur Verfügung stellte. Der Austausch leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Stadtgesellschaft und zur stärkeren Beteiligung wohnungs- und obdachloser Menschen an der Gestaltung kommunaler Angebote und Maßnahmen.
Ergebnisoffene Prüfung eines möglichen Drogenkonsumraums
Im Dezember 2025 wurde durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration eine ergebnisoffene Untersuchung zur möglichen Einrichtung eines Drogenkonsumraums bzw. eines integrierten Suchthilfezentrums in Aachen beauftragt. Die Untersuchung wurde im Februar 2026 begonnen und ist inzwischen abgeschlossen. Der Stadt Aachen liegt der entsprechende Abschlussbericht vor.
Im Rahmen der Untersuchung wurden insbesondere die bestehenden Bedarfe in Aachen sowie die fachlichen und strukturellen Gelingensbedingungen für die Einrichtung und den Betrieb eines Drogenkonsumraums bzw. eines integrierten Suchthilfezentrums betrachtet. Dabei wurden verwaltungsinterne und externe Akteur*innen sowie soziale Träger einbezogen.
Die Ergebnisse der Untersuchung, insbesondere die festgestellten Bedarfe und die daraus abgeleiteten Gelingensbedingungen, werden im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Sachstandsbericht: Ergebnisoffene Prüfung eines möglichen Drogenkonsumraums für die Stadt Aachen“ im Ausschuss für Soziales und Demographie am 24.09.2026 vorgestellt und vertieft dargestellt.
Maßnahmen im öffentlichen Raum
- Angebot von innerstädtischen Toiletten
Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und hygienischen Infrastruktur wird die Erweiterung des betreuten innerstädtischen Toilettenangebots an relevanten Fokusräumen geprüft.
Derzeit erfolgt hierzu eine verwaltungsinterne Abstimmung über ein Konzept zur Weiterentwicklung entsprechender Angebote unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Licht & Sicht
Zur Verbesserung von Sichtbeziehungen und Beleuchtung an ausgewählten Plätzen, Unterführungen und Angsträumen wurde gemeinsam mit der STAWAG ein Aktionsplan entwickelt. Des Weiteren wurde ein gemeinsamer Rundgang, überwiegend in der östlichen Innenstadt, von FB 61 und der Regionetz durchgeführt. Erste Maßnahmen wurden im Dezember 2025 umgesetzt.
Hierzu zählen:
- Anpassung der Beleuchtung an der Richardstraße,
- Anpassung der Leuchten an der Harscampstraße / Ecke Lothringerstraße,
- Reparatur der Beleuchtung am Suermondtplatz,
- Installation neuer Scheinwerfer in der Unterführung Ponttor.
Eine weitere Maßnahme entlang des Sutrowegs wurde bereits mit der Stawag abgestimmt, kann allerdings erst in 2027 umgesetzt werden, da andere Maßnahmen Vorrang haben.
Weitere Bereiche, die eine verbesserte Beleuchtung benötigen und im Rahmen einer umfassenden Umgestaltung optimiert werden sollen, sind: Hiroshimaplatz/Conti Parkplatz, Umfeld Haus der Neugier, Synagogenplatz, Bereich rund um die St. Peterkirche.
- Aufwertung Willy-Brandt-Platz, Holzgraben/Dahmengraben
Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wurden neue mobile Begrünungs- und Aufenthaltsangebote durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Aachen geplant und umgesetzt. Am Willy-Brandt-Platz bestehen seit Oktober 2024 sieben begrünte Sitzelemente, die zu drei Inseln gruppiert sind. Ergänzend wurden im September 2025 fünf hochwertige Sitz- und Pflanzelemente am Holzgraben installiert. Diese neue Möblierung wurde sehr gut aufgenommen und trägt zu einer gestalterischen Aufwertung sowie einer Belebung des öffentlichen Raums bei.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Installation mobiler, hochwertiger und langlebiger Sitzpflanzmodule positive Effekte erzielt. Allerdings sind die damit verbundenen Investitionskosten (ca. 75.000€ einschließlich Begrünung für die Elemente am Willy-Brandt-Platz und ca. 74.000 Euro für die Elemente am Holzgraben, beide zu 70 % über das Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren finanziert) sowie die zeitintensiven Ausschreibungsverfahren zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen sind daher als mittel- bis langfristige Maßnahme und weniger als kurzfristige Sofortmaßnahme zu verstehen. Ein weiterer festgestellter Nachteil betrifft die Instandhaltung der Anlagen. Die Elemente waren wiederholt von Vandalismus betroffen, insbesondere durch Graffiti sowie Beschädigungen an den Sitzflächen und der Bepflanzung. Darüber hinaus wurde in den Sitz- und Pflanzelemente am Willy-Brand-Platz ein Rattenbefall festgestellt.
Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen ist der Stadtbetrieb nicht in der Lage, zeitnah auf solche Schäden und Probleme zu reagieren. Dadurch ist es schwierig, dauerhaft ein gleichbleibend hohes Instandhaltungsniveau sicherzustellen – sowohl hinsichtlich der Reinigung der Metalloberflächen und der Reparatur der Sitzelemente als auch der Pflege und Unterhaltung der Begrünung nach hohen Qualitätsstandards. Die Bilanz dieser Maßnahme fällt insgesamt dennoch positiv aus.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt jedoch nicht, dieses Konzept auf weitere Bereiche der Innenstadt auszuweiten. Stattdessen soll ein langfristig angelegtes Programm zur Neugestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums umgesetzt werden, insbesondere in der östlichen Innenstadt. Hierfür bildet das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“ (s. Vorlagen Nr. FB 61/1079/WP18 und Nr. FB 61/0050/WP19) die erste Grundlage.
- Aktionsmonat „Kaiserplatz im Blick – Gemeinsam gestalten“
Von Mai bis Anfang Juni 2025 wurde der Aktionsmonat „Kaiserplatz im Blick – Gemeinsam gestalten“ durchgeführt.
Ziel war es, den Kaiserplatz als lebendigen, vielfältigen und gemeinschaftlich nutzbaren Stadtraum zu stärken.
Den Auftakt bildete ein großes Bürger*innenfest auf dem Kaiserplatz mit Dialogformat der Oberbürgermeisterin, Informationsständen der Stadt Aachen und sozialer Träger, einer Kunstausstellung in städtischen Räumlichkeiten, gastronomischen Angeboten sowie einem Kleidermarkt sozialer Einrichtungen.
Die Angebote richteten sich bewusst an unterschiedliche Zielgruppen und bezogen auch wohnungs- und obdachlose Menschen aktiv mit ein. Letztere genannte Zielgruppe wurde durch einen Kleidermarkt der Caritas vor Ort einbezogen und konnte sich gratis an den Gastronomischen Ständen ein Getränk holen. Auch die Kunstausstellung wurde gut besucht, da der freie Eintritt einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichte.
Im weiteren Verlauf des Aktionsmonats fanden zahlreiche kulturelle, soziale und partizipative Veranstaltungen statt, darunter Lesungen einer ehemalig suchterkrankten Person, Kinderflohmärkte, Poetry-Slam-Veranstaltungen, der internationale Museumstag, Themenrundgänge am Kaiserplatz mit historischen Einblicken und weitere Aktionen im Umfeld des Kaiserplatzes.
- Historische Bilder am Kaiserplatz
Zur gestalterischen Aufwertung des Kaiserplatzes wurden im September 2025 großformatige historische Fotografien angebracht. Die Bilder zeigen die städtebauliche Entwicklung des Platzes anhand historischer Aufnahmen aus den Jahren 1893, 1900 und 1960 und tragen zur positiven Wahrnehmung des Stadtraums bei.
- Unterhaltung Elisenbrunnen
Im Bereich des Elisenbrunnens erfolgen durch den Stadtbetrieb (E 18) fortlaufende Unterhaltungs-, Pflege- und Anpassungsmaßnahmen aufgrund des hohen Nutzungsdrucks.
Hierzu zählen die Pflege von Pflanz- und Grünflächen, die Unterhaltung von Wegeflächen und Ausstattungselementen sowie vegetations- und bautechnische Anpassungen entsprechend der Nutzungsanforderungen.
- Reinigung Kaiserplatz
Zur Erhöhung von Sauberkeit, Hygiene und Aufenthaltsqualität auf dem Kaiserplatz erfolgen fortlaufende Reinigungsmaßnahmen in enger Abstimmung zwischen dem Stadtbetrieb (E 18) und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32). Ziel ist es, die Attraktivität des Platzes für alle Nutzer*innen nachhaltig zu steigern.
Hierzu zählt insbesondere eine werktägliche Reinigung des Platzbereichs um 10:00 Uhr mit Unterstützung des FB 32. Ergänzend erfolgt nachmittags eine zweite Reinigung, sofern die Sicherheit der eingesetzten Reinigungskräfte gewährleistet ist.
- Reinigung Bushof, Bahnhof und Innenstadt
Zur Sicherstellung eines sauberen und gepflegten Stadtbildes erfolgen im Bereich Bushof, Bahnhof und Innenstadt überobligatorische Reinigungsmaßnahmen durch den Stadtbetrieb (E 18). Ziel ist es, die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in den besonders stark frequentierten Bereichen dauerhaft zu gewährleisten.
Hierzu zählen täglich mindestens zwei Gehwegreinigungen einschließlich der Leerung der Papierkörbe. Die Maßnahmen gehen über die regulären Standards der städtischen Reinigungsklassen hinaus, da selbst die höchste Reinigungsklasse lediglich eine Reinigung pro Tag vorsieht. Für den Bereich Bushof werden darüber hinaus eigene Reinigungskräfte beziehungsweise Kehrer eingesetzt.
- Waste Watcher
Zur Verbesserung von Sauberkeit, Ordnung und Sensibilisierung im öffentlichen Raum wird das Team der „Waste Watcher“ eingesetzt. Ziel der Maßnahme ist es, durch Präsenz, Beratung und Kontrollen zur Einhaltung der Sauberkeitsstandards im Stadtgebiet beizutragen.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Beratung von Bürger*innen, die sichtbare Präsenz im öffentlichen Raum sowie das konsequente Vorgehen gegen Verunreinigungen nach dem Verursacherprinzip. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Bestreifungen von Parkanlagen und Spielplätzen. Das Team besteht aus fünf Mitarbeitenden.
- Kippster
Zur Reduzierung von Zigarettenstummeln im öffentlichen Raum und zur Sensibilisierung für die Auswirkungen von Verschmutzungen durch Zigarettenkippen werden seit 2024 an verschiedenen Standorten in der Innenstadt sogenannte „Kippster“ eingesetzt. Hierbei handelt es sich um spezielle Outdoor-Aschenbecher mit integrierter Abstimmungsfunktion. Nutzer*innen werden durch eine Fragestellung dazu aufgefordert, ihre Zigarettenkippe durch Einwurf in die entsprechende „Stimmsäule“ abzustimmen. Ziel der Maßnahme ist es, das Bewusstsein für Sauberkeit im öffentlichen Raum zu stärken und gleichzeitig die Anzahl achtlos entsorgter Zigarettenkippen im Stadtgebiet zu verringern.
Kommunikation & Sensibilisierung
- Öffentlichkeitskampagne
Zur Umsetzung der im Rahmen des IKAS vorgesehenen Kommunikationsstrategie wurde eine trägerübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese setzt sich seitens der Stadt Aachen aus dem Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing (FB 13) und dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) sowie Vertreter*innen verschiedener sozialer Träger zusammen, die niedrigschwellige Hilfsangebote für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten vorhalten.
Die Arbeitsgruppe hat bereits mehrere Austauschtreffen durchgeführt und arbeitet derzeit an der inhaltlichen und konzeptionellen Ausgestaltung der Öffentlichkeitskampagne. Ziel ist es, die Stadtgesellschaft über bestehende Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten zu informieren und zugleich aufzuzeigen, wie Bürger*innen wirksam, zielgerichtet und bedarfsgerecht unterstützen können. Im Mittelpunkt steht dabei die Vermittlung konkreter Möglichkeiten, wie Unterstützung geleistet werden kann. Neben der Information über bestehende Hilfsangebote sollen ebenfalls alternative Formen der Unterstützung zur klassischen Bargeldspende aufgezeigt und die vorhandenen sozialen Strukturen stärker sichtbar gemacht werden.
Neben einer Sensibilisierung für die Lebenslagen von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sollen insbesondere niedrigschwellige Zugänge zu bestehenden Hilfs- und Unterstützungsangeboten vermittelt werden. Die Perspektiven und Erfahrungen der beteiligten sozialen Träger werden in die weitere Entwicklung der Kampagne einbezogen. Die derzeit erarbeiteten Inhalte und Kommunikationsbausteine werden im weiteren Prozess gemeinsam abgestimmt und fortlaufend weiterentwickelt.
Die Öffentlichkeitskampagne soll damit zu einer sachlichen und differenzierten Auseinandersetzung mit den Themen Wohnungs- und Obdachlosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung beitragen. Gleichzeitig sollen konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und eine verantwortungsbewusste Unterstützungskultur in Aachen gefördert werden.
Das Herzstück der Kampagne bildet eine Website unter aachen.de, auf der die jeweiligen Hilfsmöglichkeiten, Kontakte zu Einrichtungen und freien Trägern sowie Hintergründe zur Thematik, schnell auffindbar, klar strukturiert und entsprechend auf externe Angebote der freien Träger verlinkt wird. Über eine Kampagne im öffentlichen Raum durch Plakate, digitale Anzeigen, Postkarten sowie Beiträge in den sozialen Medien, wird die Website per QR-Code und Link bekannt gemacht. Ein entsprechendes Konzept und Gestaltung wird aktuell durch FB 13 und FB 56 entwickelt.
Durch den Fokus auf eine Website als Informationsbasis kann die Kampagne langfristig gedacht werden und relevant bleiben. Änderungen bei Kontakten, Anlaufstellen und Angeboten (städtisch wie von freien Trägern) können schnell und unkompliziert aktualisiert werden. Zeitlich begrenzte Aktionen, Spendenaufrufe (bspw. Winterkleidung, Schlafsäcke o.ä. in der kalten Jahreszeit) können hier kommuniziert und zu gegebener Zeit angepasst werden.
- Schervier-Taler/Perspektive Aachen-Taler
Parallel zur Entwicklung der Öffentlichkeitskampagne wurde die geplante Erweiterung des bestehenden Schervier-Talers zu einem stadtweiten Angebot weiter beraten. Im Rahmen des weiteren Abstimmungsprozesses mit dem Schervier-Orden wurde deutlich, dass eine Erweiterung des bestehenden Schervier-Talers zu einem trägerübergreifenden Angebot in der bisherigen Form nicht befürwortet wird. Hintergrund sind insbesondere die von Seiten des Schervier-Ordens geäußerten Bedenken hinsichtlich einer möglichen und deutlichen zusätzlichen Inanspruchnahme der bestehenden Angebote der Schervier Stube und der Franziska Schervier Schwestern. Aufgrund des auf dem bisherigen Schervier-Taler verwendeten Logos und der aufgedruckten Adresse wird befürchtet, dass eine Ausweitung des Systems und eine damit verbundene höhere Anzahl an im Umlauf befindlichen Talern zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme der bereits stark frequentierten Angebote führen könnte. Zugleich wurde mitgeteilt, dass eine Beteiligung der Einrichtung an einem neu konzipierten Aachen-Taler derzeit nicht vorgesehen ist.
Vor diesem Hintergrund wird nun erneut die Perspektive eines eigenständigen Aachen-Talers verfolgt. Damit ist eine erneute konzeptionelle Entwicklung erforderlich, bei der die bisherigen Überlegungen entsprechend angepasst und die Voraussetzungen für ein trägerübergreifendes Modell neu geschaffen werden müssen. Insbesondere ist erneut zu prüfen, welche sozialen Träger und Einrichtungen grundsätzlich an einem Aachen-Taler teilnehmen können und wollen und wie eine praktikable Verteilung der Unterstützungsleistungen gewährleistet werden kann.
Ziel des Aachen-Talers ist es weiterhin, eine niedrigschwellige und transparente Möglichkeit zu schaffen, mit der Bürger*innen Menschen in schwierigen Lebenslagen gezielt unterstützen können. Gleichzeitig soll eine Verbindung zu bestehenden Unterstützungsangeboten der sozialen Träger hergestellt werden, ohne einzelne Einrichtungen durch eine erhöhte Nachfrage unverhältnismäßig zu belasten.
Der Aachen-Taler soll perspektivisch dazu beitragen, Hilfsbereitschaft gezielt in bestehende soziale Strukturen zu vermitteln. Die konkrete Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich der teilnehmenden Einrichtungen, der Nutzungsmöglichkeiten sowie der organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen, ist daher erneut zu prüfen und mit den potenziell beteiligten Trägern abzustimmen.
Die weitere Konzeption soll auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse gemeinsam erfolgen. Dabei sollen insbesondere die praktischen Erfahrungen der Einrichtungen, deren bestehende Angebotsstrukturen und Kapazitäten sowie die Anforderungen an eine einfache und möglichst niedrigschwellige Umsetzung berücksichtigt werden.
Vor einer möglichen Einführung sind die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen weiter zu klären. Darüber hinaus ist eine erneute Abstimmung mit den sozialen Trägern erforderlich, um die grundsätzliche Beteiligungsbereitschaft, mögliche Einsatzbereiche und die konkrete Ausgestaltung des Aachen-Talers zu ermitteln.
Der Aachen-Taler soll perspektivisch Bestandteil einer umfassenderen Strategie zur Förderung einer zielgerichteten und verantwortungsbewussten Unterstützungskultur in Aachen werden. Im Zusammenspiel mit der Öffentlichkeitskampagne kann er dabei als eine konkrete Möglichkeit vermittelt werden, wie Bürger*innen Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zusätzlich unterstützen können.
Die weitere Konzeption und Abstimmung des Aachen-Talers werden im Rahmen der trägerübergreifenden Zusammenarbeit neu aufgenommen. Dabei gilt es, die bisherigen Erkenntnisse aus dem Entwicklungsprozess zu berücksichtigen und zugleich gemeinsam mit den interessierten Trägern ein tragfähiges Modell zu entwickeln, das sowohl den Unterstützungsbedarf der Zielgruppe als auch die vorhandenen Kapazitäten und Strukturen der beteiligten Einrichtungen angemessen berücksichtigt.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1026013
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026013
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-09-16 FB 56_0090_WP19 Sachstandsbericht_ U SAO.pdf
18.9.2026
131.8 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 25.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:17