Grünpfeil für den Radverkehr (Zeichen 721) Kreuzung Boxgraben/Krakaustraße/Südstraße
FB 68/0131/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Lürken weist darauf hin, dass die Kommission barrierefreies Bauen kurzfristig per E-Mail-Bedenken gegen die Einführung des Grünpfeils für den Radverkehr geäußert habe. Die E-Mail wird dem Gremium vor Ort zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahme wird außerdem der Niederschrift in Allris beigefügt. Anschließend wird den Mitgliedern eine fünfminütige Lesepause eingeräumt. Danach wird das Thema im Gremium diskutiert.
Eine Bürgerin fragt, ob es möglich sei, die Anbringung des Grünpfeils für Radfahrer vereinfacht und einheitlich (z. B. für alle Nebenstraßen, die auf eine Fahrradstraße münden) zu prüfen, anstatt jede Kreuzung als Einzelfallentscheidung zu behandeln (z. B. Bereich RWTH bis Karlsgraben).
Herr Hamblock, Leiter der Straßenverkehrsbehörde erklärt, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) zwingend eine Einzelfallprüfung für jede Verkehrsanordnung vorschreibt. Vorprüfungen können zwar thematisch gebündelt werden, die tatsächliche Anordnung muss jedoch für jede Kreuzung individuell begründet werden.
Die Fragestellerin verweist auf die Niederlande, wo es einen gelben Pfeil gibt, um nicht fälschlicherweise „freie Fahrt“ (wie bei Grün) zu suggerieren. Sie fragt, ob so etwas auch in Deutschland geplant sei.
Herr Hamblock stellt klar, dass Deutschland andere rechtliche und technische Regelwerke hat. Eine solche Lösung ist in der deutschen Gesetzgebung nicht integriert und würde eher auf eine komplette Signalanlage für den Radverkehr hinauslaufen. Er betont, dass der Grünpfeil für Radfahrende als didaktisches Hilfsmittel zu verstehen sei, gleichzeitig jedoch eine Ausnahme vom allgemeinen Rotlichtgebot darstelle. Er hebt hervor, dass beispielsweise für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen neben den optischen Signalen auch akustische Signale eine wichtige Rolle spielten.
Herr Dopatka erklärt, dass die SPD-Fraktion die grundsätzliche Prüfung der Grünpfeilregelung unterstütze. Er habe Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl möglicher Standorte und der erforderlichen Einzelfallprüfungen eine umfassende Prüfung aller Stellen einen erheblichen Umfang darstelle. Gleichzeitig betont er die Bedeutung des Bürgerforums für die Aufnahme konkreter Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Die SPD-Fraktion regt daher an, den konkreten Fall an der Kreuzung Boxgraben/Krakaustraße/Südstraße vorzuziehen. Dies solle nicht das Ergebnis der Prüfung vorwegnehmen, sondern ein Signal dafür sein, dass konkrete Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und zeitnah geprüft würden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Das Bürgerforum verweist die beiden Anträge zur weiteren Beratung an den zuständigen Mobilitätsausschuss.
Erläuterungen
Der vorliegende Bürgerantrag vom 05.03.3036 fordert die Stadtverwaltung auf, an allen lichtsignalgeregelten Einmündungen, die in Straßen mit Fahrradschutzstreifen oder Radwegen münden, den „Grünpfeil für den Radverkehr“ einzurichten.
Das Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr ist kein Standardinstrument, sondern eine sorgfältig zu prüfende Ausnahme. VwV-StVO benennt zahlreiche Ausschlussgründe, in denen das Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr grundsätzlich nicht zulässig ist. Diese Ausschlussgründe dienen der Sicherheit an Knotenpunkten insbesondere beim Abbiegen und Kreuzen.Aufgrund der hohen Bedeutung der Barrierefreiheit und der Fußgängerbelange ist besondere Zurückhaltung geboten.
Zwingende Voraussetzung ist, dass nach rechts abbiegende Radfahrende Fußgänger- und Fahrzeugverkehr ausreichend einsehen können. Daher ist vor jeder Anbringung eine gründliche Einzelfallprüfung durchzuführen.
Besondere Bedeutung kommt der Nachsorge zu: Nach Aufstellung eines Grünpfeilschilds mit Beschränkung auf den Radverkehr ist die Polizei verpflichtet, das Unfallgeschehen am Knotenpunkt regelmäßig auszuwerten. Bei Erfüllung der Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle muss die Behörde prüfen, ob das Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr unfallbegünstigend wirkte.
Auf dem Stadtgebiet bestehen 217 Lichtsignalanlagen mit jeweils bis zu vier potenziellen Rechtsabbiegemöglichkeiten für Radfahrende. Das bedeutet, das insgesamt bis zu 868 Stellen zu prüfen sind. Hinzukommt, dass die Kommission für barrierefreies Bauen die Einführung aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ablehnt und dieses Prüfkriterium daher in jedem Einzelfall unter Beteiligung der Kommission zu erörtern ist.
Der sich hieraus ergebende Aufwand für Vorabprüfung, Einzelfallentscheidung und kontinuierliches Monitoring ist angesichts der Aufgabendichte im Team Verkehrslenkung bisher mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht leistbar gewesen. Eine erst vor kurzem besetzte Planstelle ist nun im Rahmen der Einarbeitung mit dem Themengebiet Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr betraut, sodass mittelfristig eine sukzessive Abarbeitung erfolgen wird.
Es ist zu berücksichtigen, dass in der Verkehrslenkung neben dem Tagesgeschäft und der Begleitung aktueller Maßnahmen wie zum Beispiel der Fahrradstraße Bismarckstraße zahlreiche priorisiert zu behandelnde Aufgaben mit grundsätzlicher Bedeutung zu erledigen sind, unter anderem die Verkehrssicherheitsarbeit im Rahmen der Unfallkommission, die Prüfung nicht rechtskonformer Radverkehrsanlagen aufgrund fehlender Sicherheitstrennstreifen zwecks Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, die Begleitung der laufenden Aufgaben zur Einführung der RegioTram sowie die Einführung von Schulstraßen.
Der inhaltlich verwandte Bürgerantrag vom 02.11.2025 mit dem Titel „Grünpfeil für den Radverkehr (Zeichen 721) Kreuzung Boxgraben/Krakaustraße/Südstraße“ wird aus Gründen der Verfahrenseffizienz im Rahmen der Umgestaltung der Krakaustraße behandelt.
Dies entspricht der Verfahrensweise, die 2020 im Mobilitätsausschuss anlässlich der Beratung eines Ratsantrags der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Piraten festgelegt wurde: Danach soll in Bereichen, die aktuell überplant werden bzw. bei denen eine Überplanung ansteht, der Einsatz von Grünpfeilschildern innerhalb des Planungsprozesses mit geprüft werden.
Die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen der oben beschriebenen personellen Kapazitäten und weiteren Prioritäten unter Beteiligung des Mobilitätsauschusses.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1026066
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026066
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-20 FB 68_0131_WP19 Gruenpfeil fuer den Ra SAO.pdf
1.9.2026
432.7 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5.1
- Sitzung
- Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürger*innenforum (ehem. Bürgerforum)
- Datum
- Di., 15.09.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 19.10.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:19