10. September 2026 um 17:00, Rathaus
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Radstation Bahnhofstraße und Zuschussvereinbarung WABe e.V.

FB 68/0127/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Demographie dem „WABe e. V. – Diakonisches Netzwerk Aachen“ für das Jahr 2026 zum Betrieb der Radstation in der Bahnhofstraße einen Zuschuss in Höhe von 80.000 € bei Gegenfinanzierung in gleicher Höhe aus Stellplatzablösemitteln zu gewähren. Über die Fortsetzung und Höhe der Bezuschussung in den Folgejahren wird im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltskonsolidierung 2027 entschieden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Demographie, dem „WABe e. V. – Diakonisches Netzwerk Aachen“ für das Jahr 2026 zum Betrieb der Radstation in der Bahnhofstraße einen Zuschuss in Höhe von 80.000 € bei Gegenfinanzierung in gleicher Höhe aus Stellplatzablösemitteln zu gewähren. Über die Fortsetzung und Höhe der Bezuschussung in den Folgejahren wird im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltskonsolidierung 2027 entschieden.

Der Ausschuss für Soziales und Demographie beschließt, dem „WABe e. V. – Diakonisches Netzwerk Aachen“ für das Jahr 2026 zum Betrieb der Radstation in der Bahnhofstraße einen Zuschuss in Höhe von 80.000 € bei Gegenfinanzierung in gleicher Höhe aus Stellplatzablösemitteln zu gewähren. Über die Fortsetzung und Höhe der Bezuschussung in den Folgejahren wird im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltskonsolidierung 2027 entschieden.

Erläuterungen

Anlass

Der Betrieb einer Radstation am Aachener Hauptbahnhof ist ein wesentlicher Baustein für die Förderung der Mobilitätswende, der von der gesamten Aachener Mobilitätspolitik mitgetragen wird. Der Begriff Radstation ist als Wort-/Bildmarke geschützt. Eine Radstation umfasst neben dem Fahrradparken weitere Dienstleistungen wie kleine Reparaturen, Fahrradverleih oder auch Fahrradverkauf. Mit dem Baubeginn des Projektes „BlueGate“ musste die von der WABe e.V. als Beschäftigungsprojekt betriebene Radstation vor einigen Jahren aus dem unmittelbar neben dem Bahnhof gelegenen Anbau weichen. Perspektivisch ist vorgesehen, innerhalb des Projektes „Bluegate“ ein Angebot zum gesicherten Fahrradparken zu etablieren.

Für die Zeit während der Bauphase wurde durch die WABe e.V. ein gewerbliches Grundstück in der nahegelegenen Bahnhofstraße angemietet, in dem ein Fahrradabstellangebot sowie weitere fahrradbezogene Dienstleistungen im Sinne einer Radstation angeboten werden.

Am 30.04.2026 wurde die Vorlage bereits dem Mobilitätsausschuss zur Beratung vorgelegt. Aus der Beratung ging folgender Beschluss hervor: „Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen zur Finanzlage der WABe Radstation zu überarbeiten und nach Einbeziehung der Kämmerei den notwendigen Gremien erneut zur Beratung vorzulegen. Hierbei ist auch der Sozialausschuss zu beteiligen.“

Radstation in der Bahnhofstraße

Dieses Angebot soll fortgeführt werden, um in Verknüpfung mit dem geplanten Fahrradparken im BlueGate eine größere Anzahl an gesicherten Fahrradabstellplätzen im Umfeld des Hauptbahnhofs vorzuhalten

Für die Zwischennutzung während der Bauphase musste die Radstation – wie eingangs beschrieben - in ein geeignetes Gebäude in der Bahnhofstraße 22 verlegt werden. In einer großen Lagerhalle mit einem Werkstattteil sowie dazugehörigem Ladenlokal werden umfängliche fahrradbezogene Dienstleistungen angeboten. Betrieben wird die Radstation von der WABe e.V., die sie als Beschäftigungsprogramm für Menschen mit Vermittlungshemmnissen betreibt. Somit ist die Radstation nicht nur als Dienstleister rund um das Thema Fahrradparken und Reparaturen, sondern vor allem auch als Arbeitgeber im sozialen Bereich ein wichtiger Bestandteil in der Stadt Aachen.

Seit der CORONA-Pandemie unterstützt die Stadt die WABe e.V. mit einem jährlichen Zuschussbeitrag von 60.000 €, um unter anderem Personal und Betriebsmittel zu finanzieren. Eine entsprechende Zuschussvereinbarung über 60.000 € p.a. wurde geschlossen, um unter anderem Personal und Betriebsmittel zu finanzieren. Voraussetzung des Zuschusses war die Einrichtung einer Vollzeitstelle, sowie die Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 05:30 – 22:30 Uhr; Sa., So., Feiertag 08:00 – 20:00 Uhr). Da sich die Situation in den darauffolgenden Jahren seitens der WABe e.V. nicht gebessert hat, wurde die Vereinbarung seit 2021 um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Im Frühjahr 2025 hat sich die finanzielle Situation der WABe e.V. in Bezug auf den Betrieb der Radstation weiter verschlechtert, da mit einem Wechsel der Projektfinanzierung vom Jobcenter zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) zum einen die Zuschusshöhe reduziert wurde. Zum anderen werden seitdem weniger Teilnehmer*innen in dem Beschäftigungsprogramm gefördert. Aus diesem Grund mussten bereits im November 2025 die Öffnungszeiten reduziert werden (Mo.-Fr. 07:00 – 20:00 Uhr; Sa. 10:00 – 18:30 Uhr, Sonn- und Feiertage geschlossen). Die Verwaltung hat hierzu vereinzelte Beschwerden von Nutzenden erhalten.

Gleichzeitig ist auch die WABe e.V. zudem von allgemeinen Kostensteigerungen bei Löhnen, Gütern und Verbrauchsmitteln betroffen. Um diese Mehrkosten finanzieren zu können, werden nach Auskunft der WABe e.V. zusätzliche Mittel benötigt.

Seit Ablauf der bestehenden Zuschussvereinbarung und dem angekündigten Mehrbedarf wird der Neubedarf geprüft und der Abschluss einer Folgevereinbarung diskutiert. Nach intensiver Abstimmung wird – unter Beibehaltung der genannten Öffnungszeiten - ein jährlicher Zuschuss von 80.000 € bestätigt, der seitens der Fachverwaltung in den Haushaltsanmeldungen für 2026 berücksichtigt wurde.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Betriebskostenzuschuss der aktuellen Radstation am Standort Bahnhofstraße in Höhe von 80.000 € p.a. sind im Haushaltsplanentwurf 2026 Mittel von jährlich 100.000 € bei PSP-Element 4­120201­­‑939‑9 eingeplant. Eine Gegenfinanzierung in gleicher Höhe ist aus Stellplatzablösemitteln möglich. Der Zuschuss hat zunächst für das Jahr 2026 Geltung. Die weiteren Jahre müssen im Zuge der anstehenden Haushaltskonsolidierungen betrachtet werden.

Fazit

Die Radstation in der Bahnhofstraße ist seit Jahren ein sehr wichtiger Bestandteil für die Entwicklung des Mobilitätsverbundes, der vor allem von Pendler*innen gut genutzt wird und dessen Betrieb auch in der Zukunft ermöglicht werden sollte. Damit würde ein etabliertes Beschäftigungsprojekt für Menschen mit Vermittlungshemmnissen weitergeführt. Die Fortführung der Zuschussvereinbarung wird daher empfohlen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026*

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027* ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-100.000

-100.000

- 300.000

- 300.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* gem. Ratsbeschluss vom 11.03.2026


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-10 FB 68_0127_WP19 Radstation Bahnhofst SAO.pdf

1.9.2026

137.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
1.9.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:12