Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2021 -
FB 20/0018/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Dr. Sinning (sachk. Bürger) führt aus, dass die Stadt Aachen im Vergleich zu anderen Kommunen vergleichsweise hohe Abfallgebühren habe und stelle deshalb für die AfD die Frage, welche Anstrengungen vorgenommen würden, um entsprechende Kosten zu senken.
Frau Grehling berichtet, dass gerade hinsichtlich der Abfallentsorgung bei der Stadt Aachen intensive interfraktionelle Diskussionen stattgefunden hätten, auch unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.Des Weiteren weise sie darauf hin, dass im Falle einer möglichen Gebührenüberdeckung ein entsprechender Sonderposten zu bilden sei, der innerhalb des Kalkulationszeitraums an den Gebührenzahler zurück gegeben werden müsse.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2021.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2021.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2021.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus Sicht der Finanzsteuerung ist eine Gebührenerhöhung der Abfallgebühren für das Jahr 2021 nicht erforderlich.
Die in 2021 voraussichtlich entstehende Unterdeckung in Höhe von 775.751,02 € wird durch eine Entnahme aus dem bestehenden Sonderposten gedeckt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Siehe Gebührenbedarfsberechnung 2021
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | positiv | negativ | nicht eindeutig | X | |||
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering | mittel | groß | nicht ermittelbar | X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine | positiv | negativ | nicht eindeutig | x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | überwiegend (50-99%) | teilweise (1-49%) | nicht | nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Technische Details
ID: 102625
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=102625
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-12-02 FB 20_0018_WP18 Abfallgebuehrensatzun SAO.pdf
8.11.2024
169.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 08.12.2020
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 17. Februar 2026 um 23:59