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Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2021 -

FB 20/0017/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Sinning (sachk. Bürger) erinnert daran, dass von Seiten der AfD in der Vergangenheit bereits die Frage aufgeworfen worden sei, ob bestimmte Arbeiten im Rahmen der Grabpflege extern vergeben werden könnten, um Kosten zu senken. Dieses Thema sei nach seinen Informationen noch nicht abschließend behandelt worden.

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden merkt an, dass die Fragestellung vermutlich ausführlich im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb behandelt werde.

Frau Grehling gibt hinsichtlich der Frage der Kostenbelastung den Hinweis, dass diese für den Bürger durch die Beschlüsse der Kommunalpolitik gedeckelt sei. Es sei entschieden worden, Verluste im Bereich Friedhofsgebühren aus dem allgemeinen Haushalt zu decken, so dass es gerade dadurch gelungen sei, Gebühren nichterhöhen zu müssen. Eine entsprechende Kenntlichmachung erfolge - auch nach Hinweis der GPA im Rahmen der vergangenen überörtlichen Prüfung - in Jahresabschlüssen und Haushaltsplänen. Eine externe Vergabe von Leistungen hätte darüber hinaus keine so nennenswerte kostensenkende Wirkung, dass mit deutlich niedrigeren Gebühren für den Bürger zu rechnen sei.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt mehrheitlich bei einer Enthaltung dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2021 zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2021 zu beschließen.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2021 zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2021.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2021 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten weitestgehend zu decken.

Aus Sicht der Finanzsteuerung ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2021 nicht erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Siehe Gebührenbedarfsberechnung 2021

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-12-02 FB 20_0017_WP18 Friedhofsgebuehren de SAO.pdf

8.11.2024

140.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 08.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:59