Sachstandbericht Jugendhilfe im Strafverfahren
FB 45/0038/WP19 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Walter bezieht sich auf eine Aussage in der Vorlage, wonach seit 2024 ein deutlicher Anstieg von Delikten im Zusammenhang mit Geldwäscheverfahren festgestellt worden sei und erkundigt sich danach, ob mögliche Ursachen und die Anzahl der betroffenen Personen bekannt seien. Weiterhin seien in der Vorlage Kurse zur Stärkung der Resilienz aufgeführt. Er bittet um Auskunft darüber, ob es zur Feststellung der Wirksamkeit der Kurse eine Art Monitoring gebe. Darüber hinaus erkundigt er sich danach, wie die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in der Initiative Jugendrecht sei.
Herr Hütten erläutert, dass es sich bei den Geldwäschedelikten um ein neueres Phänomen handele, die Ursachen ließen sich noch nicht einschätzen. Bundesweit werde die Tendenz beobachtet, dass Jugendliche – und auch Kinder – zur Vertuschung von Straftaten Erwachsener ausgenutzt würden. Im Fall von Geldwäsche beträfe dies beispielsweise die Nutzung von Konten Minderjähriger. Es werde versucht, hier präventiv zu arbeiten, aufzuklären und Jugendliche zu informieren, ihre Kontodaten nicht preiszugeben.
Ein differenziertes und detailliertes Monitoring gebe es nicht, aber der Erfolg sei dennoch klar erkennbar. Es könne festgestellt werden, dass bestimmte Straftaten bei Jugendlichen sinken würden. Die Verwaltung habe verstärkt in Personal- und Finanzressourcen investiert, es könnten spezifische Angebote für Mädchen und Jungen erfolgen. Die Initiative Jugendrecht bestehe bereits seit einigen Jahren. Durch die Initiative werde die Zusammenarbeit zwischen den Behörden intensiviert, es werde konkret an individuellen Fallkonstellationen gearbeitet. Das Bestreben sei, präventiv zu agieren, bedarfsgerecht Angebote zu vermitteln und auf Jugendliche einwirken zu können.
Die Initiative werde von den Beteiligten als positiv bewertet.
Frau Wallraff führt aus, dass laut Vorlage eine Sozialarbeiterstelle derzeit unbesetzt sei, dass es aber dennoch gelungen sei, die qualitativen Standards aufrechtzuerhalten. Sie erkundigt sich danach, wann mit einer Wiederbesetzung gerechnet werden könne.
Herr Hütten betont, dass die Aufrechterhaltung der Qualität ohne die engagierten Mitarbeitenden und die Perspektive auf Abhilfe nicht hätte gelingen können. Es sei geprüft worden, welche Aufgaben notwendig seien, wie diese verteilt und wie Abläufe optimiert werden könnten. Es sei sogar gelungen, neue Angebote zu entwickeln. Die Stelle werde zum 01.01.2027 wiederbesetzt. Dann werde intern aufgearbeitet, wie die Prozesse künftig gestaltet werden könnten.
Herr Tillmanns bittet die Verwaltung darum, zur Initiative Jugendrecht eine gesonderte Vorlage in den Ausschuss einzubringen, da es sich seiner Ansicht nach um ein gutes Projekt handele.
Herr Tobollik erläutert, dass er die Initiative Jugendrecht begrüße, es handele sich um ein außergewöhnlich gutes Projekt. Der Vorlage habe er entnehmen können, dass zwar einerseits die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zurückgegangen, gleichzeitig allerdings die Körperverletzungsdelikte angestiegen seien. Dies habe er besorgt zur Kenntnis genommen. Seiner Kenntnis nach hätten ca. 50 % der Intensivtäter einen Migrationshintergrund. Daher erkundigt er sich danach, ob dies in der Arbeit berücksichtigt werde. In der beigefügten Anlage zur Vorlage werde zwar nach dem Geschlecht unterschieden, aber nicht, ob die Täter*innen einen Migrationshintergrund hätten. Er bittet darum, diese Unterscheidung in der nächsten Statistik mit aufzunehmen.
Herr Hütten erläutert, dass die Angebote bedarfsgerecht konzipiert würden. Es werde stets geprüft, welche Maßnahmen für die jungen Menschen passend seien. Bei der Prüfung werde jegliche Problematik, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder kultureller Zugehörigkeit, berücksichtigt. Der Ansatz sei konfliktbezogen. Es werde kein Mehrwert in der Erfassung des Migrationshintergrundes gesehen, zumal bereits die Definition in Bezug auf die Staatsangehörigkeit problematisch sei.
Herr Török betont, dass sich die Grüne-Fraktion entschieden gegen die Erfassung und Unterteilung nach Migrationshintergrund oder Herkunft bei der Statistik ausspreche. Es handele sich vor allem um Kinder und Jugendliche und nicht um Personen mit Migrationshintergrund. Zudem befürchte er, dass eine migrantisch aussehende Person eher angezeigt werde als eine nicht migrantisch aussehende Person, dies sei bereits ein grundlegendes Problem. Zur Entwicklung bedarfsgerechter Angebote gehöre zwar auch, verschiedene Aspekte zu beleuchten, aber diese Betrachtung halte er für nicht zielführend.
Herr Tobollik weist darauf hin, dass er nicht die alleinige Betrachtung des Migrationshintergrundes erbeten habe. Dies sei verkürzt. Vielmehr habe er dieses Kriterium zusätzlich aufnehmen wollen mit Blick darauf, bei der Angebotsentwicklung kulturelle Gewohnheiten oder Sprachbarrieren mitberücksichtigen zu können.
Frau Wallraff bekräftigt die gute Ausführung von Herrn Hütten, warum der Migrationshintergrund nicht gesondert ausgewiesen werde. Auch die SPD-Fraktion distanziere sich von der Aufnahme dieses Kriteriums in die Statistik. Der Kinder- und Jugendausschuss kümmere sich um alle Kinder. Die geschlechterspezifische Unterscheidung nach weiblich und männlich sei nachvollziehbar mit Blick auf eine zielgruppenorientierte Angebotsentwicklung. Dies gelte aber nicht für die Unterscheidung von Menschen ohne und mit Migrationshintergrund.
Herr Tillmanns ergänzt, dass er aus seiner langjährigen Anwaltserfahrung bestätigen könne, dass stets das Delikt selbst im Vordergrund einer Straftat stehe und nicht der Migrationshintergrund einer Person. Ihm sei kein Fall bekannt, in welchem der Migrationshintergrund eine Rolle gespielt habe.
Bezugnehmend auf die beigefügte Statistik zum Täter-Opfer-Ausgleich merkt er an, dass es sich hierbei um ein geeignetes Instrument handele, um Menschen zu versöhnen. Es sei sehr herausfordernd, Opfer und Täter*innen zusammenzubringen und ein gutes Ergebnis zu erzielen, insbesondere für die Opfer.
Bedauerlicherweise nehme die Anzahl der Intensivtäter*innen zu, die eine so hohe Zahl an Delikten begangen hätten, dass ihre Fälle zentral bearbeitet würden. Dies sei aber auch von Vorteil, da die Fälle zügiger an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden könnten. Die klassische Arbeit der Jugendhilfe sei auch die Begleitung und Unterstützung der straffälligen jungen Menschen. Dies funktioniere gut, auch ohne die Erfassung des Migrationshintergrundes.
Erläuterungen
Der vorliegende Sachstandbericht der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) bezieht sich auf die Ausführungen des Sachstandberichtes vom 03.06.2025 und schreibt diesen fort.
1. Jahresstatistik 2025
Im Berichtsjahr 2025 wurden bei der JuHiS insgesamt 1.376 Verfahrenseingänge in Straf- und Ermittlungsverfahren registriert. Gegenüber dem Vorjahr (1.646 Verfahren) entspricht dies einem Rückgang um 270 Verfahren. Diese Entwicklung steht im Einklang mit den Ergebnissen der Kriminalstatistik in der StädteRegion Aachen. Inhaltlich zeigen sich weiterhin die für diese Altersgruppe typischen Deliktschwerpunkte, insbesondere im Bereich der Körperverletzung, des Ladendiebstahls sowie der Beförderungserschleichung
(vgl. Anlage 1).
Der oben beschriebene Rückgang ist insbesondere bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verzeichnen. Dieser ist auf das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zum 01.04.2024 zurückzuführen, durch das bestimmte Sachverhalte nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Die Auswertung der Fallzahlen zeigt weiterhin eine deutliche geschlechtsspezifische Verteilung: Rund 75 % der erfassten Delikte wurden von männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden begangen. Diese Tendenz entspricht den Ergebnissen der regionalen Kriminalstatistik für Aachen und Eschweiler.
Gleichzeitig ist bei den Körperverletzungsdelikten in Aachen und Eschweiler im Jahr 2025 ein Anstieg um 5,4 % festzustellen. Auch im Zuständigkeitsbereich der JuHiS Aachen wurde bei Jugendlichen und Heranwachsenden ein Zuwachs von 5,02 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Vergleichbare Entwicklungen zeigen sich ebenfalls auf Landesebene, unter anderem im Bereich schwerer Gewaltdelikte.
In der Jugendkriminalität ist insbesondere seit 2024 ein deutlicher Anstieg von Delikten im Zusammenhang mit Geldwäscheverfahren festzustellen. Jugendliche und Heranwachsende werden dabei zunehmend in kriminelle Netzwerke eingebunden, indem sie unter anderem über soziale Netzwerke für vermeintlich geringfügige Nebentätigkeiten angeworben werden. Tatsächlich übernehmen sie hierbei Funktionen innerhalb organisierter Geldwäschestrukturen.
Diese Entwicklung wurde bereits im vorangegangenen Berichtszeitraum aufgegriffen und stellt weiterhin eine relevante Herausforderung für Prävention und Aufklärung dar.
Die JuHiS wurde darüber hinaus gemäß § 70 JGG in rund 300 Fällen frühzeitig durch die Polizei über anstehende Vernehmungen von Jugendlichen und Heranwachsenden als Beschuldigte informiert. Dies ermöglicht, bereits im Vorfeld niedrigschwellige Beratungsangebote zu unterbreiten und präventiv auf die Betroffenen einzuwirken.
2. Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), der im Fachbereich Jugend und Schule seit dem 01.09.2024 angeboten wird, ist ein Verfahren (auch im Strafrecht), bei dem sich Täter und Opfer direkt miteinander auseinandersetzen, um Konflikte zu bearbeiten, Wiedergutmachung und einen strafrechtsfreien Umgang miteinander wieder zu ermöglichen. Dieses Verfahren wird durch eine speziell ausgebildete Fachkraft vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Zielsetzung ist es, eine abschließende und einvernehmliche Vereinbarung für beide Parteien auszuarbeiten.
Die Fachstelle TOA der JuHiS hat von Januar – Dezember 2025 insgesamt 92 Verfahren bearbeitet. Der männliche Täteranteil überwiegt mit etwa 83 % deutlich gegenüber den weiblichen Verfahrensbeteiligten. Wie bereits in den Vorjahren erkennbar, sind überwiegend Körperverletzungsdelikte vertreten.
Insgesamt konnten 47 einvernehmliche Vereinbarungen getroffen und Ausgleichsgespräche geführt werden, in denen ein erfolgreicher Abschluss erzielt wurde. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 57 %. (vgl. Anlage 2).
Das Netzwerk der Fachstelle konnte weiter ausgebaut werden. Inzwischen ist die Fachstelle auch innerhalb der JVA Heinsberg präsent. Zudem wurden stadtintern eine Inforeihe über die Arbeit der Fachstelle TOA in allen SRTs durchgeführt und der TOA als Bestandteil des Moduls „Vorstellung der Jugendhilfe im Strafverfahren“ in das allgemeine Fortbildungsprogramm des Fachbereichs aufgenommen, um die Fachstelle mit ihrer Arbeit und ihrem Angebot weiter bekannt zu machen.
Um die Arbeitsqualität zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger Austausch mit anderen Fachstellen und kontinuierliche Fortbildung von großer Bedeutung. Aus diesem Grund fand neben der Teilnahme an diversen Fortbildungen ebenso die Teilnahme am Arbeitskreis Täter-Opfer-Ausgleich mit den KollegInnen der JuHiS aus der Städteregion Aachen und Düren sowie der Fachstelle für den Erwachsenen-TOA des SKFM regelmäßig statt.
3. Initiative Jugendrecht
Wie bereits im vergangenen Berichtsjahr beschrieben, finden regelmäßig seit August 2023 Koordinatorentreffen und seit September 2023 Fallkonferenzen der Initiative Jugendrecht statt. Die Zusammenarbeit wird weiterhin von den teilnehmenden Koordinatoren der Staatsanwaltschaft, der Polizei und des Jugendamtes (JuHiS und ASD) als äußerst erfolgreich, zielführend und konstruktiv bewertet (vgl. Anlage 3).
Intensivtäter werden nach ihrer Einstufung umgehend der personenorientierten Sachbearbeitung der beteiligten Institutionen zugeführt. Repressive Maßnahmen sowie Hilfsangebote können so zielgerichtet aufeinander abgestimmt und effizient gestaltet werden. Durch die gute Zusammenarbeit können gemeinsame Lösungen entwickelt werden, die sowohl der Rechtsstaatlichkeit als auch Kindeswohlaspekten entsprechen. Verfahrensabläufe werden optimiert, und der Verfestigung von normabweichendem Verhalten wird frühzeitig entgegengewirkt.
4. Rückblicke und Perspektiven
Im Zuge der Umstrukturierung des Fachbereichs Jugend und Schule (FB 45) wurde die JuHiS der Abteilung „Präventive Jugendhilfe“ zugeordnet und hat seither die präventiven Angebote zur Vermeidung manifesten delinquenten Verhaltens im Einklang mit ihrem gesetzlichen Auftrag weiterentwickelt.
Im Berichtsjahr 2025 blieb eine Sozialarbeiterstelle aufgrund einer Langzeiterkrankung unbesetzt. Eine Wiederbesetzung ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Trotz der personellen Lücke konnten die qualitativen Standards der Jugendhilfe im Strafverfahren vollumfänglich aufrechterhalten werden.
Zudem konnten neue ambulante Jugendhilfemaßnahmen implementiert werden. Zu den bereits bestehenden Maßnahmen wie Eigentumsinformationsseminar, Rausch-Sucht-Seminar, Verkehrssicherheitstraining, Ausfahrt Knast, Rechts draußen (AG-Verbund der JuHiS), Geld im Blick und Legal-digital konnten im Jahr 2025 erstmals geschlechterspezifische soziale Trainingskurse erfolgreich umgesetzt werden, die auf großen Zuspruch stießen. Für männliche Teilnehmer wurde der Kurs „Spielt doch (k)eine Rolle“, für weibliche Teilnehmer der Kurs GLOW (Gemeinschaft – Lernen – Offenheit – Wachstum) angeboten.
Die Kurse förderten gezielt Resilienz, Selbstreflexion und die Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Auch setzten sich die Jugendlichen mit ihrer (auch strafrechtlich relevanten) Vergangenheit auseinander und erhielten praxisorientiertes Skilltraining, um nachhaltige Handlungsalternativen zu entwickeln und ihre persönliche sowie soziale Kompetenz zu stärken.
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen wurden weiterhin im Jahr 2025 externe Kooperationspartner wie Schulen und Träger von berufsbildenden Maßnahmen über die Arbeit der JuHiS, über den Ablauf von Strafverfahren und zum Strafrecht allgemein unterrichtet.
In Zusammenarbeit mit der Polizei konnte innerhalb der JuHiS speziell für bagatellartige Delikte, wie z.B. Beförderungserschleichung, das Deliktseminar „In nichts mehr reingeraten“ aufgebaut werden. Hier erhalten junge Menschen, die erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, in einem zweistündigen Seminar die Möglichkeit, ihre Taten und deren Folgen zu reflektieren. Sie werden sowohl für die strafrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Konsequenzen sensibilisiert. Zielsetzung ist die Vermeidung weiterer Straftaten.
Ziel der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, die bestehenden Angebote in den kommenden Jahren verlässlich und stabil fortzuführen. Darüber hinaus sollen, orientiert an den sich entwickelnden Bedarfen von Jugendlichen und Heranwachsenden, weitere, insbesondere präventive Maßnahmen bedarfsgerecht entwickelt und ausgebaut werden.
Vor dem Hintergrund des bereits im vergangenen Berichtszeitraum festgestellten Anstiegs von Geldwäschedelikten hat die JuHiS für das Jahr 2026 ein gezieltes Präventionsangebot mit dem Titel „schnell verdient – teuer bezahlt“ für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse entwickelt. Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeit können dieses Angebot in Anspruch nehmen, um Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, über Risiken aufzuklären und präventiv delinquentem Verhalten entgegenzuwirken.
Darüber hinaus beabsichtigt die JuHiS der Stadt Aachen, perspektivisch ein weiteres Unterstützungsangebot für ihre Klientinnen und Klienten in Form einer kostenfreien Rechtsberatung bereitzustellen.
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 1026277
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Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-11 FB 45_0038_WP19 Sachstandbericht Jug SAO.pdf
11.8.2026
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 22.09.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Geändert
- 24.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Oktober 2026 um 01:18