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Anpassung der Fördersätze für Ferienlager mit Übernachtung im Rahmen der Ferienspiele - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 15.04.2026

FB 45/0033/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Walter erkundigt sich bezugnehmend auf die Vorlage, wonach die bereitgestellten Fördermittel in den vergangenen Jahren nicht voll ausgeschöpft worden seien, nach den möglichen Gründen hierfür.

Frau Krüger erläutert, dass der Aachener Jugendring die Fördermittel verwalte. Es habe nicht so viele Anfragen für Klassenfahrten gegeben wie erwartet, daher seien die Mittel nicht voll ausgeschöpft worden. Da der Betrag für Ferienspiele angehoben worden sei, werde nun vorgeschlagen, die Fördersätze für Übernachtungen nachzuziehen.

Auf Nachfrage von Herrn Walter bestätigt Frau Krüger, dass die Verwaltung von einem Anstieg des Bedarfs ausgehe.

Herr Bengner berichtet, dass es während der Corona-Zeit einen enormen Einbruch bei den Ferienlagern mit Übernachtungen gegeben habe. Die Gruppen hätten sich noch nicht wieder davon erholt mit entsprechenden Auswirkungen auf die Anfragen für Fahrten. Er bemerke aber ebenfalls einen langsamen Anstieg. Es bestehe die Hoffnung, dass durch die Erhöhung der Fördersätze die Familien entlastet werden. Der Betrag sei lange Zeit nicht angepasst worden.

Herr Tillmanns ergänzt, dass es immer schwieriger werde, Betreuungspersonen zu finden. Die Erhöhung der Fördersätze allein werde daher möglicherweise nicht ausreichen. Dennoch sei sie dringend notwendig.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen beschließt nach Freigabe der Mittel gemäß Ratsbeschluss vom 15.07.2026 den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt: Die Fördersätze für Ferienlager mit Übernachtung im Rahmen der Ferienspiele werden in Position 2 Stadtjugendplan Aachen haushaltsneutral angepasst. Der Fördersatz für Teilnehmende bei Maßnahmen mit Übernachtung wird von bisher 4,10 € auf 5,90 € pro Tag angehoben. Der Fördersatz für Betreuende bei Maßnahmen mit Übernachtung wird von bisher 4,90 € auf 7,00 € pro Tag angepasst.

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen beschließt nach Freigabe der Mittel gemäß Ratsbeschluss vom 15.07.2026 den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt:

  1. Die Fördersätze für Ferienlager mit Übernachtung im Rahmen der Ferienspiele werden in Position 2 Stadtjugendplan Aachen haushaltsneutral angepasst.
  2. Der Fördersatz für Teilnehmende bei Maßnahmen mit Übernachtung wird von bisher 4,10 € auf 5,90 €pro Tag angehoben.
  3. Der Fördersatz für Betreuende bei Maßnahmen mit Übernachtung wird von bisher 4,90 € auf 7,00 € proTag angepasst.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Mit Sitzung vom 15.07.2026 hat der Rat der Stadt Aachen den Antrag der CDU-Fraktion vom 15.04.2026 auf Freigabe der Anpassung der Fördersätze für Ferienlager mit Übernachtung im Rahmen der Ferienspiele beschlossen (vgl. Anlage 3). Im Antrag der CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragt, die Fördersätze im Rahmen des Stadtjugendplans für Ferienmaßnahmen mit Übernachtung auf ein zeitgemäßes Niveau anzuheben und dabei mindestens an die Fördersätze für Ferienspiele ohne Übernachtung anzupassen. Die Anpassung soll haushaltsneutral innerhalb des bestehenden Förderbudgets erfolgen (vgl. Anlage 1).

2. Stellungnahme Aachener Jugendring:

Der Aachener Jugendring e.V. (AJR) unterstützt den Vorschlag der CDU-Fraktion, die Fördersätze für „Fahrten und Lager“ (Position 2 des Stadtjugendplans) anzuheben. Diese Erhöhung betrifft alle antragsberechtigten Träger der Jugendarbeit in Aachen. Um die Anpassung haushaltsneutral zu gestalten, schlägt der AJR konkret eine Erhöhung des Satzes auf 6,50 € pro teilnehmende und helfende Person vor. Dies entspricht, unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Teilnehmertage, der Teilnehmenden und Betreuer*innen, einer Gesamtsumme von 135.240,66 €. Durch diesen einheitlichen Betrag soll das aktuelle finanzielle Ungleichgewicht zu Ferienspielen ohne Übernachtung ausgeglichen und bürokratischer Aufwand verringert werden (vgl. Anlage 2).

3. Stellungnahme der Fachverwaltung

Die Verwaltung hat den Antrag sowie die finanzielle Machbarkeit intensiv geprüft. Die Argumentation der Fraktion hinsichtlich gestiegener Sach-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten ist plausibel und nachvollziehbar. Eine letzte Anpassung der Fördersätze für Maßnahmen mit Übernachtung von 3,60 € auf aktuell 4,10 € wurde letztlich am 22.06.2010 im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen (FB36/0047/WP16) beschlossen. Seit nunmehr 16 Jahren wurden die Sätze trotz erheblicher Inflation und Preissteigerungen im Bereich von Unterkunft und Verpflegung nicht mehr fortgeschrieben.

In den vergangenen Jahren wurde das bereitgestellte Förderbudget des Stadtjugendplan Aachen nicht voll verausgabt. Der jährliche Überschuss von ca. 44.000,00 € kann für die Erhöhung der Fördersätze für Ferienmaßnahmen mit Übernachtung im Rahmen der Ferienspiele genutzt und im Stadtjugendplan Aachen haushaltsneutral dargestellt werden.

Es ist zu beachten, dass bei Zelt- und Ferienlagern mit Übernachtung zusätzliche Kosten für Unterkunft, Logistik und Vollverpflegung anfallen.

Wird das historische Verhältnis sauber auf das neue Niveau im Rahmen der Verhältnisrechnung übertragen, können die Sätze wie folgt angepasst werden:

  • Teilnehmenden pro Tag: Erhöhung von bisher 4,10 € auf 5,90 €.
  • Betreuenden pro Tag: Erhöhung von bisher 4,90 € auf 7,00 €.

Bei Zelt- und Ferienlagern mit Übernachtung fallen zusätzliche Kosten für Unterkunft, Logistik und Vollverpflegung an. Eine bloße Angleichung an den derzeitigen Satz der Ferienspiele (5,00 €/7,00 € pro Kind und pro Tag) greift daher zu kurz. Es wird empfohlen das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen Teilnehmenden und Betreuenden beizubehalten.Der Fördersatz der Ferienspiele lag ursprünglich bei 3,50 pro Kind und pro Tag und wurde 2023 auf 5 € pro Kind und Tag erhöht.

Damit wird sichergestellt, dass weiterhin möglichst vielen Kindern und Jugendlichen in Aachen die Gelegenheit zur Teilnahme an Freizeitmaßnahmen geboten und deren soziale Kompetenzen gestärkt werden.

Die Deckung der Mehrkosten erfolgt über die im Stadtjugendplan für Leistungen gemäß Leistungsvereinbarung (bis 2025: 137.000,00 € / ab 2026: 141.800,00 €) regulär veranschlagten, aber in den Vorjahren nicht voll abgerufenen Mittel.

Nach Ratsbeschluss vom 15.07.2026 erfolgt die Freigabe der Anpassung der Fördersätze für Ferienlager mit Übernachtung im Rahmen der Ferienspiele (vgl. Anlage 3).

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Produkt: 4-060201-901-5

Sachkonto: 53180000

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

141.800,00

141.800,00

425.400,00

425.400,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-141.800

-141.800

-425.400

-425.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-18 FB 45_0033_WP19 Anpassung der Foerder SAO.pdf

5.8.2026

919.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 22.09.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
24.9.2026
Inhalt abgerufen
23. Oktober 2026 um 01:18