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Einrichtung und Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer Angebote bei familiärer Gewalt und Übergriffen - Antrag der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen vom 23.09.2025

FB 45/0044/WP19 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

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Erläuterungen

1. Ausgangslage

In dem Ratsantrag der Fraktion Die Linke zur „Einrichtung und Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer Angebote bei familiärer Gewalt und Übergriffen“ wird beantragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung und ggf. Einrichtung folgender spezialisierter Angebote zu erarbeiten:

•Unterstützungsgruppen für Mütter und Väter missbrauchter Kinder unter Einbeziehung bestehender Initiativen (z. B. AKIS)

•Reflexions- und Interventionsprogramme für Eltern mit gewalttätigem oder grenzverletzendem Verhalten (u. a. Gewaltlos stark, Neue Wege)

•Fachlich begleitete Gruppen- und Einzelangebote für Kinder und Jugendliche mit übergriffigem Verhalten, in Kooperation mit bestehenden Trägern (z. B. Auswege Euregio)

Zudem soll geprüft werden, wie bestehende Strukturen (Jugendämter, Kinderschutzdienste, Fachberatungsstellen) in die Umsetzung einbezogen bzw. mit spezialisierten Trägern kooperieren können. Die Angebote sollen niedrigschwellig, bedarfsorientiert und multiprofessionell begleitet sein.

Das Konzept soll dem Ausschuss zeitnah, unter Berücksichtigung von Rückmeldungen aus der Fachpraxis, vorgelegt werden.

2. Bestehende Angebots- und Unterstützungsstruktur in Aachen und fachliche Einschätzung

Wie in der weiteren Begründung des Antrags formuliert, können unter Missbrauchserfahrungen sowohl sexualisierte Gewalt als auch familiäre Gewalt im Sinne von körperlicher Gewalt verstanden werden. Auf Grund dessen muss bei der Beantwortung des Antrags jeweils differenziert auf die unterschiedlichen Formen der Gewalt eingegangen werden – mit dem Wissen, dass diese auch gleichzeitig auftreten können. Nachfolgend wird auf diese Unterscheidung Bezug genommen.

In der Stadt Aachen besteht ein differenziertes Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien nach Gewalterfahrungen oder sexuellen Übergriffen, das unterschiedliche Zielgruppen und Bedarfe abdeckt. Im Schwerpunkt geht es um die Beratung und Betreuung von Menschen in unterschiedlichen Altersstufen mit eigenen Gewalterfahrungen – also um Betroffene von Gewalterfahrungen und sexueller Gewalt.

Zudem gibt es spezifische Beratungsangebote für gewalttätige Erwachsene und Angebote für Kinder und Jugendliche mit sexuell grenzverletzendem Verhalten sowie deren Familien (siehe Anlage 1).

Neben diesen Angeboten können sich Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit ihren Anliegen an die allgemeinen und spezifischen Beratungsangebote der Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden. Diese sind grundsätzlich niedrigschwellig angelegt. Daneben besteht die Möglichkeit Hilfsangebote des FB 45 im Rahmen seiner Aufgaben nach SGB VIII in Anspruch zu nehmen.

Bei spezialisierten Beratungsmöglichkeiten gegen sexualisierte Gewalt sind vor allem die zwei Fachberatungsstellen der Diakonie und des Kinderschutzbundes in Aachen zu nennen (s. Anlage 1). Betroffene Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern finden hier Beratung in Form von Einzelfallbegleitungen. Zudem bekommen Eltern hier Raum zur Bearbeitung ihrer Doppelbelastung, nämlich zum einen ihren Kindern in dieser schwierigen Situation beizustehen und zum anderen selbstreflektierend mit ihren eigenen psychischen Belastungen umzugehen.

Ein Gruppenangebot für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Misshandlungs- und sexuellen Missbrauchserfahrungen im Sinne einer Unterstützungs- oder Selbsthilfegruppe besteht aktuell nicht. Gezielte Anfragen diesbezüglich an Selbsthilfeorganisationen wie beispielsweises AKIS sind bisher nicht bekannt. So kann aktuell kein konkreter Bedarf ermittelt werden.

Die Frage, ob Eltern diese Thematik im Rahmen eines Gruppenangebotes oder einer Selbsthilfegruppe offen machen möchten, sollte kritisch bewertet werden. Hier ist mit dem Vorhandensein von starken Schuld- und Schamgefühlen zu rechnen. Insoweit ist eine Bedarfsermittlung diesbezüglich erschwert.

Bezogen auf spezifische Angebote für gewalttätige Eltern ist die Frage nach einer umfassenden Unterstützungsstruktur ebenfalls schwierig zu beantworten. Vorhandene Angebote beispielsweise für gewalttätige Männer wie „Gewaltlos Stark“ und „Neue Wege“ haben kontinuierlich hohe Fallzahlen und viele der Aufsuchenden sind in familiären Bezügen:

•„Gewaltlos Stark“ - Projekt des SKMs Aachen: Anzahl der Beratungen in 2025 = 85 Klienten, wovon 43% Väter waren (lt. Tätigkeitsbericht 2025)

•„Neue Wege“ – gemeinsames Projekt des SKFs Aachen und des katholischen Beratungszentrums Aachen: Anzahl der Beratungen in 2025 = 52 Paaren, wovon 87% Familien mit Kindern waren (lt. Jahresbericht 2025)

Der Bedarf an möglichen weiteren spezifischen Unterstützungsgruppen für gewalttätige und grenzverletzende Eltern lässt sich schwer ermitteln. Hier gibt es kein spezifisches Angebot im Rahmen von Selbsthilfegruppen z. B. über AKIS oder spezifische Gruppenangebote - angebunden an Beratungsstellen. Auch Vermittlungswege beispielsweise über die Jugendhilfe oder andere unterstützende Institutionen sind bezüglich vermuteter Schuldzuweisungen schwierig. Zudem setzt die Teilnahme an einem solchen spezifischen Gruppenangebot eine hohe Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Verantwortung und dem damit verbundenen schädigenden Verhalten für die Kinder voraus. Für diesen Schritt sind in der Regel intensive fachliche Beratung und Begleitung notwendig.

Die bestehenden Angebote für Kinder und Jugendliche mit grenzverletzenden und übergriffigen Verhalten in der Stadt Aachen beziehen das Familiensystem mit ein, sodass Eltern in die Beratung mit eingebunden sind. Hier besteht die Herausforderung, dass es zunächst ein Bewusstsein und Eingestehen der Problematik bei dem familiären Bezugsystem geben muss. Ebenfalls spielen die Themen Schuld und Scham eine wesentliche Rolle, die einer frühzeitigen Inanspruchnahme von spezifischen Hilfsangeboten entgegenwirken können.

Im Jahr 2025 wurden durch Ausweg Euregio im Rahmen der Jugendhilfe sieben junge Menschen und ihre Familien betreut. Dieses Angebot arbeitet überwiegend im Gruppensetting. Darunter fällt das Clearing, die Diagnostik und ein systemisch-therapeutisches Training in Form von Therapiegruppensitzungen mit jungen Menschen, die sexualisierte Gewalt ausgeübt haben. Das jeweilige Bezugssystem wird hierbei mit einbezogen. Zusätzlich wird ein ambulantes Clearing für Kinder im Altern von 4 – 12 Jahren und deren Bezugssysteme angeboten, die sexuell übergriffiges Verhalten zeigen.

Neben Ausweg Euregio bietet die Beratungsstelle des Kinderschutzbund Aachen spezifische Einzelfallberatung für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche an. Hier wurden im Jahr 2025 drei junge Menschen und ihre Familien beraten.

3. Bewertung und Empfehlung

Aus fachlicher Sicht bietet die bestehende vielfältige Angebotsstruktur den Kindern, Jugendlichen und Familien gerade im Sinne von Betroffenen mit Gewalterfahrungen einen unmittelbaren und direkten Zugang zu Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten. Die niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angebote ermöglichen eine bedarfsgerechte Unterstützung der unterschiedlichen Zielgruppen, auch in ad-hoc Situationen.

Über das nach § 9 LKSG NRW gegründete kommunale Netzwerk Kinderschutz (s. FB 45/0042/WP19) sind die beteiligten Träger, die öffentliche Jugendhilfe und die im Kinderschutz tätigen Fachberatungsstellen sowie die bestehenden fachlichen, kinderschutzspezifischen Arbeitskreise miteinander vernetzt. Teilnehmende in der Lenkungsgruppe des Netzwerks Kinderschutz sind u.a. Familienrichter, Polizei, Staatsanwaltschaft, ambulante und stationäre Jugendhilfeträger, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, das Gesundheitsamt, Pädiater, Beratungsstellen etc.

Dies ermöglicht eine multiprofessionelle Zusammenarbeit und Auseinandersetzung im Hinblick auf die fachliche Weiterentwicklung von bestehenden Strukturen im Kinderschutz. Somit kann auf veränderte Bedarfslagen frühzeitig aufmerksam gemacht und auf diese reagiert werden. Das kommunale Netzwerk Kinderschutz bietet hierfür durch den regelmäßigen fachlichen Austausch eine geeignete Grundlage. In diesem Rahmen können mögliche Angebotsbedarfe und -erweiterungen reflektiert und festgehalten werden.

Der formulierte Antrag zur Klärung des Weiterentwicklungsbedarfs von Konzepten beispielsweise für Angebote bezüglich übergriffiger und gewalttätiger Eltern kann somit als ein Anliegen in die Lenkungsgruppe des Netzwerks Kinderschutz aufgenommen, dort aufgegriffen, interdisziplinär reflektiert und bearbeitet werden.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-09-02 FB 45_0044_WP19 Einrichtung und Weit SAO.pdf

8.9.2026

676.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 22.09.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
24.9.2026
Inhalt abgerufen
23. Oktober 2026 um 01:18