Haushaltsplanentwurf der Städteregion Aachen für die Haushaltsjahre 2027 und 2028
FB 20/0037/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen
1. Das Benehmen zur Höhe der differenzierten Regionsumlage für die Jahre 2027 und 2028 sowie der Umlagesätze in Höhe von 37,8101 % bzw. 39,2022 % nicht herzustellen.
2. Die Verwaltung zu beauftragen, die ablehnende Stellungnahme im Rahmen der Benehmensherstellung zum Doppelhaus 2027 / 2028 abzugeben.
Der Rat der Stadt Aachen trifft folgende Entscheidungen:
1. Er beschließt das Benehmen zur Höhe der differenzierten Regionsumlage für die Jahre 2027 und 2028 sowie der Umlagesätze in Höhe von 37,8101 % bzw. 39,2022 % nicht herzustellen.
2. Er beauftragt die Verwaltung, die ablehnende Stellungnahme im Rahmen der Benehmensherstellung zum Doppelhaus 2027 / 2028 abzugeben.
Erläuterungen
1. Rechtliche Grundlage
Gemäß § 55 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) hat die Festsetzung der Umlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Kommunen zu erfolgen, um diesen eine frühzeitige Beteiligung noch während der Entwurfsaufstellung des städteregionalen Haushalts zu ermöglichen. Mit Schreiben vom 24.08.2026 hat die Städteregion das Benehmensverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage eingeleitet und der Stadt Aachen somit die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet. Ursprünglich war die Einleitung des Benehmensverfahrens für den 20.08.2026 vorgesehen, dieser Termin konnte allerdings aufgrund der erst am Vortag veröffentlichten Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 (GFG 2027) nicht eingehalten werden.
Am 26.08.2026 fand darüber hinaus auf Einladung des Städteregionsrats ein Termin mit den Hauptverwaltungsbeamten und Kämmerern der regionsangehörigen statt, um sich über die Inhalte des Haushalts und die Gründe für die im Weiteren genannte Entwicklung zu informieren.
Erstmals seit 2015/2016 hat sich die Städteregion dazu entschieden, einen Doppelhaushalt aufzustellen.
Die Stadt Aachen hat die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 05.10.2026. Es wird insofern der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2026 als Basis für die Stellungnahme herangezogen. Eine mögliche abweichende Beschlussfassung in der Ratssitzung am 14.10.2026 würde der Städteregion nachträglich zur Kenntnis gebracht.
Ab dem Jahr 2012 erfolgt auf Basis gleichlautender Beschlüsse von Städteregionstag und Rat der Stadt Aachen eine nachträgliche Abrechnung der tatsächlich der Stadt zuzurechnenden jährlichen Nettoaufwendungen beim übertragenen Aufgabenverbund. So wird auch mit den differenzierten Regionsumlagen 2027 und 2028 zu verfahren sein.
Turnusmäßig steht für die Regionsumlage der Jahre 2027 bis 2031 die Anpassung von Abrechnungsschlüsseln an. Die Städteregion hat allein die verwaltungsseitig vorabgestimmten Veränderungen bereits in die Entwurfsaufstellung für die Jahre 2027 und 2028 einfließen lassen. Zu den Abrechnungspositionen wird noch ein gleichlautender Beschluss vom Aachener Stadtrat und dem Städteregionstag einzuholen sein.
2. Eckdatenpapier zum Haushaltsplanentwurf 2027 / 2028 der Städteregion
Das Benehmensverfahren nach § 55 KrO NRW zum Haushalt der Städteregion 2027 / 2028 wurde am 24.08.2026 eingeleitet. Den regionsangehörigen Kommunen wurde ein umfangreiches Eckdatenpapier zur Verfügung gestellt, welches dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 1).
Das Eckpunktepapier sieht für die Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2027 eine differenzierte Regionsumlage in Höhe von 241,2 Mio. Euro sowie einen Umlagesatz in Höhe 37,8101 % vor. Für das Jahr 2028 liegt die Regionsumlage bei 252,8 Mio. Euro sowie einem Umlagesatz von 39,2022 %.
Die effektive Zahllast reduziert sich unter Berücksichtigung der Effekte aus Vermögensübertragungen (jahresanteilige Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens) jeweils um 1.667.973,78 Euro.
Es ergeben sich somit gegenüber dem Haushaltsjahr 2026 massive Steigerungen. Allein die Umlageerhöhung von 2026 nach 2027 schlägt mit rd. 24,8 Mio. Euro zu Buche. Gegenüber der Mittelfristplanung 2026 für das Jahr 2027 ergibt sich eine Erhöhung um rd. 15,1 Mio. Euro.
Wesentliche Treiber dieses Anstiegs sind - auch in diesem Jahr - ein starker Anstieg der Sozialtransferaufwendungen im städteregionalen Haushalt sowie das weitere Anwachsen (trotz gesunkener Umlagegrundlagen) der Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR). Kernproblem, sowohl im Haushalt der Städteregion als auch beim LVR, ist jeweils die dramatische Aufwandsentwicklung im Zuschussbedarf des Sozialbereichs, v.a. aufgrund steigender Fallzahlen sowie steigender Kosten pro Fall, während die Entwicklung der Ertragsseite dazu in keinem Verhältnis steht.
2.1 Landschaftsumlage
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat das Benehmensverfahren zum dortigen Haushalt 2027 am 31.07.2026 eingeleitet und den Umlagezahlern somit die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Stadt Aachen leistet ihre Zahlungsverpflichtungen an den LVR indirekt über die differenzierte Regionsumlage. Für die Jahre 2027 und 2028 rechnet der LVR mit Umlagesätzen zur Deckung des Finanzbedarfs i.H.v. 18,75 % bzw. 19,38 %. Das entspricht einer prozentualen Steigerung im Jahr 2027 gegenüber 2026 (Umlagesatz: 16,40 %) von über 14 %. Aufgrund der Berechnungsmethodik der individuell zu zahlenden Umlagehöhe ist offenkundig, dass sich - diese Umlagesätze vorausgesetzt - eine deutliche Erhöhung und somit Mehrbelastung für die Stadt Aachen ergibt.
Konkret beträgt die anteilige Landschaftsumlage der Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2027 rd. 122,5 Mio. Euro. Das entspricht fast der Hälfte der differenzierten Regionsumlage und sind fast 14,4 Mio. Euro mehr als im Vorjahr, und das obwohl die Umlagegrundlagen der Stadt Aachen nach der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 (GFG 2027) um mehr als 6 Mio. Euro gesunken sind.
Die Umlagegrundlagen setzen sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl sowie der Schlüsselzuweisungen der Stadt Aachen und dem der Stadt zuzuordnenden Anteil an den Schlüsselzuweisungen der Städteregion (welche bei den allgemeinen Deckungsmitteln der Stadt Aachen wiederum als Ertrag zugerechnet werden).
Gegenüber dem Vorjahr ist die Steuerkraftmesszahl der Stadt Aachen für das GFG 2027 um 70,6 Mio. Euro bzw. 14,4 % gesunken, während sie im Land NRW insgesamt um 0,67 % gestiegen ist. Die Steuerkraftmesszahl bildet die Ist-Zahlungen bei den für die Berechnung relevanten Parametern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Kompensationsleistungen, Gewerbesteuerumlage) im Betrachtungszeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2026 ab. Der deutliche Rückgang ist insbesondere auf die Entwicklung der Gewerbesteuer im Betrachtungszeitraum zurückzuführen. Bei den Einzahlungen waren hier gegenüber der Vorjahresbetrachtung Rückgänge von fast 100 Mio. Euro zu konstatieren. Der Berechnungssystematik im Finanzausgleich folgend steigen entsprechend die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung eines etwa 10 %-igen Abschlags. Der enorm starke Anstieg der Stadt Aachen bei den Schlüsselzuweisungen im GFG 2027 auf rd. 219 Mio. Euro ist demnach nur zu einem sehr geringen Teil auf die Erhöhung des Verbundsatzes im GFG 2027 auf 23,5 % (die Forderung der Kommunen lag bei 28,5 %) zurückzuführen, sondern ist der äußerst ungünstigen Entwicklung der Gewerbesteuer im städtischen Haushalt geschuldet, die ja auch maßgeblich war für die Anordnung einer Haushaltssperre im Jahr 2026.
Berechnung der anteiligen Landschaftsumlage:
| 2026 | 2027 | Differenz |
Steuerkraftmesszahl Stadt Aachen | 489.414.235 Euro | 418.833.557 Euro | - 70.580.678 Euro |
Schlüsselzuweisungen Stadt Aachen | 155.974.886 Euro | 219.166.098 Euro | 63.191.212 Euro |
Anteilige Schlüsselzuweisungen StädteRegion | 14.198.786 Euro | 15.573.304 Euro | 1.374.518 Euro |
Umlagegrundlagen Stadt Aachen | 659.587.907 Euro | 653.572.959 Euro | - 6.014.948 Euro |
Umlagesatz LVR | 16,40 % | 18,75 % | 2,35 % |
Anteilige Landschaftsumlage | 108.172.417 Euro | 122.544.930 Euro | 14.372.513 Euro |
In der Mittelfristplanung weist der LVR weiter steigende Umlagesätze zur Deckung des Finanzbedarfs aus (2029: 19,93 %, 2030: 20,23 %). Würde sich diese Entwicklung bestätigen und die Umlagegrundlagen jährlich, wie im Eckpunktepapier der Städteregion unterstellt, um 1,75 % (2028) bzw. 2,5 % (ab 2029) steigern, ergäbe sich im Jahr 2030, eine Umlagehöhe für die Stadt Aachen von 141,3 Mio. Euro.
Eine solche Mehrbelastung ist für die Stadt Aachen, ebenso wie für die weiteren regionsangehörigen Kommunen, nicht hinnehmbar.
Es wird anerkannt, dass (auch) der LVR in hohem Maße durch gesetzlich vorgegebene Sozialtransferaufwendungen belastet ist. Im Eckpunktepapier zum LVR-Haushalt 2027 weist dieser darauf hin, dass 87,7 % der dort geplanten ordentlichen Aufwendungen auf pflichtige Sozialtransferaufwendungen entfallen. Allein die Eingliederungshilfe nimmt dabei rd. 70 % der ordentlichen Aufwendungen ein. Seit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetz im Jahr 2020 sind die diesbezüglichen Belastungen um fast 60 % angestiegen - ohne, dass eine aufgabenadäquate Finanzierung der Aufgaben damit verbunden wäre.
Auch die Konsolidierungsbemühungen des LVR werden anerkannt.
Nichts desto trotz bietet das Eckpunktepapier des LVR zum Haushalt 2027 auch einige konkrete Anhaltspunkte für einen aus Sicht der Umlagezahler gebotenen Korrekturbedarf. Diese wurden im Kämmerertreffen am 26.08.2026 besprochen und ableitend daraus ergab sich die Absprache, dass
1. die Städteregion als faktischer Umlagezahler und direkter Ansprechpartner des LVR eine Stellungnahme an den LVR im Rahmen des Benehmensverfahrens versendet und in diesem mitteilt, dass das Benehmen zum Haushalt 2027 nicht hergestellt wird (zur Information: im städteregionalen Verbund beträgt der Anstieg der Landschaftsumlage gegenüber dem Vorjahr rd. 32,8 Mio. Euro).
2. die regionsangehörigen Kommunen ergänzend und unterstützend ein gemeinsames Schreiben an den LVR versenden, in dem der aus der Sicht der Kommunen erforderliche Korrekturbedarf erläutert wird.
Das von den Hauptverwaltungsbeamten unterschriebene Schreiben ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Im Wesentlichen beinhaltet die Forderung der Kommunen die vollständige umlagesenkende Berücksichtigung der mittlerweile vorliegenden Arbeitskreisrechnung zum GFG 2027 (mögliches Senkungspotential des Umlagesatzes für 2027: 0,19 %) sowie den Verzicht auf die ratierliche umlageerhöhende Berücksichtigung eines prognostizierten Fehlbetrags im LVR-Haushalt 2026 für die Jahre 2027 bis 2029 (mögliches Senkungspotential des Umlagesatzes für 2027: 0,27 %).
Ob und in welchem Umfang der LVR im Rahmen der Entwurfsaufstellung bereit sein wird, die Umlage zu senken, wird sich im Jahresverlauf zeigen. Die Erwartungshaltung der Umlagezahler wurde jedenfalls deutlich kommuniziert. Eine Senkung des Umlagesatzes um 0,1 % hätte für die Stadt Aachen bereits eine um rd. 650.000 Euro geringere Landschaftsumlage zur Folge und würde sich entsprechend direkt haushaltsverbessernd auswirken.
Ohne die erwartete Umlagesenkung der Umlagesätze würde sich die anteilige Landschaftsumlage der Stadt Aachen seit dem Jahr 2019 wie folgt entwickeln:
Darstellung in Tsd. € (gerundet, pro Jahr)
Vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2027 ergäbe sich eine Steigerung in Höhe von rd. 77,5 %.
2.2 Sozialtransferaufwendungen
Der sich bereits mit den letzten Haushaltsplanungen gezeigte Trend von stark steigenden Sozialtransferaufwendungen bei nahezu unveränderter Ertragslage, einhergehend mit einer zunehmenden finanziellen Überforderung der kommunalen Seite, setzt sich weiter fort.
Der Mehrbedarf im übertragenen Aufgabenbereich gegenüber dem Jahr 2026 liegt bei rd. 9 Mio. Euro. Insgesamt weist der städteregionale Haushalt Mehraufwendungen bei den Sozialtransferaufwendungen in Höhe von rd. 19,9 Mio. Euro aus. Das entspricht einer Steigerung von 12,3 % und liegt auf einem ähnlich hohen Niveau wie der beim LVR (+ 12,7 %) und dem Anstieg der bundesweiten kommunalen Ausgaben (+ 11,7 %). Besonders gravierend in Bezug auf die Regionsumlage der Stadt Aachen sind die Auswirkungen in folgenden Produkten:
- Hilfe zur Pflege: 3,6 Mio. Euro
- Eingliederungshilfe örtliche Träger: 2,9 Mio. Euro
- Hilfen zur Gesundheit: 0,9 Mio. Euro.
Bei der Hilfe zur Pflege (Teilprodukt 950140) treffen nach der Einführung der Tarifbindung seit 2024 erhebliche steigende Vergütungssätze aufgrund von Personalkostensteigerungen im ambulanten und stationären Bereich auf erhebliche Fallzahlensteigerungen. Bereits für das Jahr 2026 wird mit einer deutlichen Überschreitung des im Haushalt veranschlagten Zuschussbedarfs gerechnet. Diese Entwicklung war ebenso wie eine weitere Steigerung in den kommenden Haushaltsjahren in die Haushaltsplanung zu überführen.
Träger der Eingliederungshilfe sind nach dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes grundsätzlich die Landschaftsverbände (Vgl. Kapitel 2.1). Die Kreise und kreisfreien Städte hingegen sind zuständige Träger für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II. Die Aufgaben nach dem SGB IX sind im Zuge der Gründung der Städteregion von der Stadt Aachen übertragen worden und werden im städteregionalen Haushalt im Teilprodukt 950430 „Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX - örtl. Träger“ abgebildet. Somit ist die Städteregion für die Eingliederungshilfeleistungen an Kinder und Jugendliche in der Herkunftsfamilie bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht zuständig, wobei der größte Teil der entstehenden Aufwendungen auf die Schulbegleitung Kinder und Jugendlicher mit Behinderung entfällt und diese Leistungen von externen Anbietern erbracht werden. Bereits mit dem Haushalt 2026 mussten die stadtanteiligen Zuschussbedarfe aufgrund der Fallzahlen- und Fallkostensteigerungen um rd. 1,9 Mio. Euro erhöht werden. Für den Haushalt 2027 ergibt sich ein weiterer Erhöhungsbedarf um 2,9 Mio. Euro.
Die hohen Fallzahlen von Personen mit fehlendem Krankenversicherungsschutz und entsprechendem Anspruch nach dem SGB XII, insbesondere Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, führen zu einem saldierten Mehrbedarf im Teilprodukt 950120 „Hilfen zur Gesundheit“ in Höhe von rd. 950.000 Euro.
Weitere Aufwandssteigerungen im sechsstelligen Bereich sind ferner bei den Teilprodukten Hilfe zum Lebensunterhalt (+ rd. 860.000) und Pflegewohngeld (+ rd. 440.000 Euro) zu konstatieren, denen geringfügige Verbesserungen im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende; rd. 145.000 Euro) gegenüberstehen.
2.3 Personalaufwendungen
Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen waren die Auswirkungen der Tarifabschlüsse sowie die Besoldungssteigerungen bei Beamten zu übernehmen. Die im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschlossenen Nullrunden beim Personalzuwachs für die Jahre 2027 / 2028 wurden umgesetzt, wobei die volle Wirkung mit Verzögerung ab 2028 eintritt. Deutliche Steigerungen gegenüber der Haushaltsplanung 2026 ergeben sich bei den Rückstellungen für Personal- und Versorgungsaufwendungen. Hier sind für das Haushaltsjahr 2027 Steigerungen gegenüber den Ansätzen 2026 in Höhe von rd. 13 % bei Rückstellungen für das Personal bzw. 52 % bei den Rückstellungen für Versorgungsempfänger zu konstatieren. Es zeigt sich abermals die sehr schwierige Prognose der Rückstellungszuführungen, die von vielen, nur schwer einschätzbaren Faktoren abhängen. Absolut machen diese Aufwandssteigerungen rd. 3,4 Mio. Euro aus. Die Stadt Aachen wird gem. Ratsbeschluss vom 22.03.2023 (Vgl. Vorlage Dez II/0024/WP18) mit 10,8 % an den Rückstellungsbildungen beteiligt.
Insgesamt ergibt sich beim Personalkostenverbund im städteregionalen Haushalt ein Mehrbedarf von rd. 7,4 Mio. Euro im Jahr 2027. Im übertragenen Aufgabenverbund liegt dieser bei etwa 1,4 Mio. Euro.
Die weiteren jährlichen Steigerungsraten bei Personalaufwendungen in der Mittelfristplanung, also ab 2029) betragen pauschal 3 %. Im Haushalt der Stadt wird mit einer 2 %-igen Steigerung gerechnet.
2.4 Einplanung des globalen Minderaufwands
Zur Reduzierung des Umlagebedarfs hat die Städteregion Aachen auch für den Doppelhaushalt 2027 / 2028 von dem seit dem 3. NKFWG haushaltsrechtlich zulässigen Instrument der pauschalen Kürzung der ordentlichen Aufwendungen gebraucht gemacht, analog zur Haushaltsplanung 2026 in Höhe von 1,5 %. Da die ordentlichen Aufwendungen im übertragenen Aufgabenverbund angestiegen sind, ergibt sich rein rechnerisch für die Stadt Aachen bei dieser Position eine Verbesserung in Höhe von 225.000 Euro (Vergleich 2027 zu 2026). Absolut betrachtet liegt der der Stadt Aachen zugerechnete globale Minderaufwand bei 4,2 Mio. Euro (2027) bis 4,7 Mio. Euro (2030) und macht 25 % des gesamten globalen Minderaufwands im städteregionalen Haushalt aus.
Um eine doppelte Berücksichtigung des globalen Minderaufwands zu vermeiden, werden bei der Berechnung des globalen Minderaufwands im Haushalt der Stadt Aachen die Aufwendungen, die der differenzieren Regionsumlage zuzuordnen sind, in Abzug gebracht.
Die Einplanung eines globalen Minderaufwands in Höhe von 1,5 %, der damit um 0,5 % unterhalb der gesetzlich zulässigen Höhe liegt, trägt dem großen Bewirtschaftungsrisiko Rechnung. Dies lässt sich auch in der Bewirtschaftung 2026 erkennen. Für das laufende Jahr rechnet die Städteregion gem. Bericht zur Budgetentwicklung zum 30.06.2026, eingebracht in den Städteregionstag am 16.07.2026, trotz restriktiver Haushaltsbewirtschaftung und Konsolidierungsbemühungen aufgrund der Entwicklung der (ebenfalls nicht disponiblen) Sozialtransferaufwendungen mit einer Verschlechterung im übertragenen Aufgabenverbund gegenüber der Haushaltsplanung von rd. 3,6 Mio. Euro.
Die Tatsache, dass, von den in gleicher Sitzung vom Städteregionstag beschlossenen konkreten Einsparungen im Haushalt der Städteregion, der übertragene Aufgabenverbund in der Wirkung nur zu 2,2 % profitiert (absolut 47.000 Euro gegenüber 2,1 Mio. Euro) unterstreicht das oben dargestellte Risiko in Bezug auf die differenzierte Regionsumlage.
3. Auswirkungen auf die städtische Haushaltsplanung
Gegenüber den im Haushalt 2026 der Stadt Aachen eingeplanten Werten für die Jahre 2027 bis 2030 würden sich als Konsequenz der vorgenannten Faktoren nachstehende Änderungen (jeweils einschließlich des nicht zahlungswirksamen Aufwands aus Vermögensübertragung - „ARAP Schulgebäude“) ergeben, sofern die Zahlen aus dem Eckpunktepapier im städtischen Haushalt übernommen werden sollten:
Haushaltsjahr | Diff. Regionsumlage Haushaltsplan 2026 | Diff. Regionsumlage Haushaltsplanentwurf 2027 / 2028 | Verbesserung (-) / Verschlechterung (+) |
2027 | 226.092.700 Euro | 241.228.500 Euro | + 15.135.800 Euro |
2028 | 233.192.900 Euro | 254.486.800 Euro | + 21.293.900 Euro |
2029 | 239.208.700 Euro | 263.835.300 Euro | + 24.626.600 Euro |
2030 | Kein Ansatz | 272.238.000 Euro |
|
Ungeachtet der Tatsache, dass sich bis zum Einbringen des Haushaltsplanentwurfs der Stadt Aachen in der Ratssitzung am 16.12.2026 noch Änderungen ergeben können, z.B. durch eine mögliche Senkung des LVR-Umlagesatzes, behält sich die Stadt Aachen das Recht vor, in der Mittelfristplanung ab 2029 eine abweichende Planung auf Basis eigener Berechnungen vorzunehmen.
4. Nicht-Herstellen des Benehmens für die differenzierte Regionsumlage 2027 / 2028 und Auswirkungen / Ausblick und weiteres Vorgehen
Die dargestellten finanziellen Auswirkungen führen zu erheblichen Zusatzbelastungen für den städtischen Haushalt. Sie konterkarieren eingeleitete Konsolidierungsbemühungen und gefährden die Genehmigungsfähigkeit des städischen Haushalts massiv.
Angesichts dieser eheblichen Zusatzbelastungen kann das Benehmen für den Doppelhaushalt 2027 / 2028 und der Umlagesätze in Höhe von 37,8101 % bzw. 39,2022 % nicht hergestellt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Ablehnung der Benehmensherstellung nicht die rechnerische Herleitung der Umlagehöhe durch die Städteregion in Frage gestellt wird. Auch das Rücksichtnahmegebot, z.B. in Form der Einplanung des globalen Minderaufwands trotz Konsolidierungsbemühungen, wird städtischerseits anerkannt. Anlass für einen aus Sicht der Stadt Aachen gegebenen Korrekturbedarf ist allerdings die ablehnende Haltung der Städteregion zur Berücksichtigung eines Verlustvortrags nach § 75 GO NRW in ihrem Haushalt. Natürlich würde der städteregionale Haushalt bei Anwendung des Verlustvortrags mit einem weiteren Risiko belastet, das sich in der Zukunft durchaus belastend für die gesamte Städteregion auswirken kann. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass alle Umlagezahler, sprich alle regionsangehörigen Kommunen, gezwungen sein werden, hohe planerische Risiken einzugehen, um überhaupt eine Chance auf haushalterische Handlungsfähigkeit zu bewahren.
Die unzureichende Ausstattung der kommunalen Familie (Kommunen, Kreise, Landschaftsverbände) mit Finanzmitteln für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben stellt die größte Problematik dar. Die übliche Spirale, dass der LVR die Belastung an die Städteregion weitergibt und diese die Belastung wiederum an die Kommunen, kann nicht einfach fortgeführt werden, zumal die Kommunen nicht die Möglichkeit haben, die Belastung weiterzugeben, es sei denn, man würde die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belasten.
Das Nicht-Herstellen des Benehmens ist somit dem Grunde nach als Appell an die Bundes- und Landesregierung zu verstehen, die seit Jahren fortschreitende Entwicklung von dramatisch steigenden (Sozial-) Aufwendungen bei stagnierender Ertragslage der Kommunen zu stoppen. Ob dies durch höhere finanzielle Zuweisungen an die kommunale Familie erfolgt oder durch kurzfristige gesetzgeberische Maßnahmen ist aus rein finanzieller Perspektive zweitrangig. Insofern ist hier auch ein klares politisches Statement erforderlich.
Die nicht erfolgte Benehmensherstellung der Stadt Aachen hat im Übrigen nicht zur Folge, dass der Haushaltsplan der Städteregion dadurch unwirksam wird. Die Entscheidungszuständigkeit über den Doppelhaushalt 2027 / 2028 bleibt beim Städteregionstag. Allerdings ist die Verwaltung der Städteregion dazu verpflichtet, die im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens abgegebene Stellungnahme dem Städteregionstag weiterzuleiten und in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung des Umlagesatzes einzubeziehen.
Aufgrund dessen werden von Seiten der Stadt Aachen folgende Erwartungen formuliert:
- Die Städteregion leitet dem Städteregionstag die Stellungnahme der Stadt Aachen zur nicht erfolgten Benehmensherstellung weiter;
- Der Städteregionstag bezieht die abgegebene Stellungnahme in die Entscheidungsfindung zur Festsetzung des Umlagesatzes ein;
- In die Entscheidung einbezogen wird die potentiell umlagesenkende und haushaltsrechtlich eingeräumte Möglichkeit des Vortragens eines Jahresfehlbedarfs nach § 75 GO NRW;
- Die Städteregion sucht im Rahmen der Haushaltsberatungen Möglichkeiten zu weiteren Einsparungen im übertragenen Aufgabenverbund und gibt diese entsprechend der vereinbarten Abrechnungsschlüssel umlagesenkend weiter;
- Sollten sich bis zur Beschlussfassung des städteregionalen Haushalts unabweisbare Aufwandserhöhungen bzw. Ertragsreduzierungen bei einzelnen (Teil-) Produkten im übertragenen Aufgabenverbund ergeben, sind diese durch entsprechende Einsparungen bei anderen Haushaltspositionen zu kompensieren und dürfen somit nicht zu einer weiteren Belastung für den städtischen Haushalt führen;
- Die Städteregion berücksichtigt für die abschließende Beschlussfassung ihres Haushalts die dann vorliegenden Daten aus der Modellrechnung des GFG 2027;
- Die Städteregion gibt eine mögliche Senkung der LVR-Umlagesätze 1:1 an die Stadt Aachen weiter.
Aufgrund der vorgenannten Faktoren und der formulierten Erwartungshaltungen sind Änderungen am vorgestellten Zahlenwerk bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs der Stadt Aachen in der Ratssitzung am 16.12.2026 zu erwarten. Die Stadt Aachen wird diese, sofern rechtzeitig feststehend, in die eigene Entwurfsaufstellung einbeziehen. Danach sich ergebende Änderungen sind der Veränderungsnachweisung bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2027 im Rat der Stadt Aachen vorbehalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
| x |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2027 | Fortgeschriebener Ansatz 2027 | Ansatz 2028/2029 | Fortgeschriebener Ansatz 2028/2029 | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 226.092.700 € | 241.228.500 € | 472.401.600 € | 518.322.100 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -15.135.800 € | -45.920.500 € |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
PSP-Elemente 1-160101-900-9 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ und 4-160101-907-1 „Vermögensübertragung Städteregion“, jeweils in Verbindung mit der Kostenart 53740010 „Regionsumlage allgemein“
Es wird sich im Laufe der Entwurfsaufstellung des städtischen Haushalts herausstellen, ob die o.g. Beträge in die städtische Haushaltsplanung zu übernehmen sein werden. Über mögliche Verbesserungen bei der LVR-Umlage hinaus behält sich die Stadt Aachen vor, die dargestellten Ansätze in der Mittelfristplanung, somit für die Jahre 2029 und 2030, abweichend zum städteregionalen Doppelhaushalt einzuplanen.
Eine detaillierte Darstellung der Berechnung der Planwerte ist den Erläuterungen zu entnehmen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1026309
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026309
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-09-03 FB 20_0037_WP19 Haushaltsplanentwurf SAO.pdf
9.9.2026
1.5 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- Gremium
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum
- Mi., 23.09.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 15.10.2026
- Inhalt abgerufen
- 30. Oktober 2026 um 02:17