GGS Richterich; Erweiterungsbaumaßnahme mit Mensa - Ergänzungsvorlage
FB 45/0039/WP19-1 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss, vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Aachen, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Umsetzung der Maßnahme sowie für das Herrichten des Auslagerungsstandortes außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 530.000 € sowie außerplanmäßiger investiver Auszahlungsmittel in Höhe von 200.000 € bereitzustellen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.
Erläuterungen
Wie in der Vorlage „GGS Richterich; Erweiterungsbaumaßnahme mit Mensa“(FB 45/0039/WP19) aufgeführt, wurde für die Baumaßnahme ein Förderantrag im Rheinischen Revier gestellt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung war davon auszugehen, dass im Falle einer Bewilligung die Stadt Aachen gemäß der Antragstellung über eine Zuwendung in Höhe von 97,5 % der beantragten Baukosten profitieren würde. Dabei war zu berücksichtigen, dass sich die mögliche Zuwendung in Höhe von 97,5 % auf die um rd. 2 Mio € niedrigere ausgewiesene Gesamtbaukosten im Förderantrag bezieht.
Mit E-Mail der Bezirksregierung Köln vom 02.09.2026 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass sich im Rahmen des Förderaufrufs „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) Konkretisierungen zu dem Förderaufruf ergeben hätten. Diese Konkretisierungen seien in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgt.
Nach der Konkretisierung der Förderrichtlinie OGS-Ausbau im Rheinischen Revier sind Räume nur dann förderfähig, wenn diese ausschließlich durch die OGS (100%) genutzt werden.Dazu gehört die Mensa/ Speisesaal einschließlich der unmittelbar zugehörigen Nebenräume wie Küchen, Kühl- und Lagerräume, Personalräume und Personaltoiletten etc., sowie weitere Toiletten, die ausschließlich durch die Mensa erreichbar sind. Weiterhin sind förderfähig: Büroräume der OGS sowie der Schulsozialarbeit, Betreuungs- und Gruppenräume, Fach- bzw. AG-Räume, Ruhe- oder Snozzleräume, Personalräume und -toiletten der OGS, sofern diese ausschließlich der Betreuung dienen.
Nicht förderfähig sind „Räume zur Erfüllung der Stundentafel“: Klassen- / Unterrichtsräume, Lehrkräftezimmer, Räume der Schulverwaltung, Hausmeister incl. Werkstatt und Lager, Fachräume, Differenzierungsräume, Lehr- und Lernräume, Selbstlernräume, Erste Hilfe- und Sanitätsräume, Toiletten, Aula, Turnhallen und Lehrschwimmbecken einschließlich Umkleiden und andere Nebenräume wie Duschen etc. Dazu gehören dann auch die Zuwege wie Flur, Treppenhaus, Aufzug etc. sowie multifunktional genutzte Räume, d.h. morgens im Rahmen des Unterrichts und nachmittags für die Betreuung der OGS ist keine Förderung der Räume mehr möglich. Im Falle eines untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen Schul- und OGS-Räumen wird seitens des Fördermittelgebers eine vorrangig schulische Notwendigkeit für die vorgenannten Investitionen angenommen, so dass auch eine anteilige Förderung ausgeschlossen wird.
Für den konkreten Förderantrag bedeutet dies lt. Bezirksregierung, dass nach Prüfung der vorgelegten Grundrisse und Unterlagen durch die Bezirksregierung das beantragte Vorhaben nur teilweise förderfähig sei. Folglich müssen die einzelnen Räume, die nach der neuen Maßgabe förderfähig sind, seitens der Verwaltung anhand eines Flächenschlüssels auf eine neue Kostenschätzung umgerechnet werden. Diese und weitere erforderliche Unterlagen, die zu überarbeiten sind, müssen bis zum 29.09.2026 eingereicht werden – ein erfolgter Antrag auf Fristverlängerung wurde abgelehnt.
In der Konsequenz ist damit zu rechnen, dass eine mögliche Förderung des Vorhabens wesentlich geringer ausfallen wird, als in der o. g. Vorlage dargelegt. Es ist eine neue Kalkulation in Bezug auf eine mögliche Förderung aufzustellen, diese wird voraussichtlich frühestens unmittelbar vor Erreichen der Frist 29.09.2026 vorliegen. In Abhängigkeit der Höhe der etwaigen Fördermittel ist nach Bekanntwerden dieser ggfs. über die haushalterischen Auswirkungen erneut zu beraten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| x |
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1)5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen)
2)5-030101-999-99999-999-9, 78650000 (Herrichtung Auslagerungsstandort Kronenberg)
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Investive Auswirkungen | Teilansatz 2026 | Fortg. Teilansatz 2026 | Teilansatz 2027 ff. | Fortg. Teilansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1 603.675,03 2 0 | 1 913.675,03 2 200.000 | 1 200.000 2 0 | 1 200.000 2 330.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -603.675,03 | -1.113.675,03 | -200.000 | -530.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -510.000 | -330.000 |
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| 1 Deckung ist innerhalb von 5-030101-900-00100-990-7 SK 78650000 gegeben 2 Deckung erfolgt aus 5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS) iHv 120.000 € und aus 5-030302-900-00100-991-3 SK 78650000 – (Neuer Schulstandort) iHv 80.000 € | 2 Deckung erfolgt aus 5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000 (Inklusion) | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Leistungsphasen 4 – 6:
In den Vorjahren waren für die Maßnahme Mittel in Höhe von 615.000 € eingeplant. Abzüglich der bisher bei E 26 entstandenen Ist-Kosten von 11.324,97 € steht im städtischen Haushalt eine Ermächtigungsübertragung und damit ein fortgeschriebener Teilansatz 2026 in Höhe von 603.675,03 € zur Verfügung. Die Ist-Auszahlungen 2025 in Höhe von 113.183,92 € wurden bislang noch nicht an E26 ausgezahlt. Unter Berücksichtigung dieser Ist-Auszahlungen ergäbe sich für 2026 ein zur Verfügung stehendes Budget von 800.491,11 €. Hiervon sind 383.116,95 € durch bereits geleistete Zahlungen oder durch Aufträge gebundene Obligos verfügt. Es ergibt sich somit ein bei E 26 noch verfügbares Restbudget in 2026 in Höhe von 417.374,16 €.
Zur Fortführung in den Leistungsphasen 4 bis 6 werden für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen insgesamt Mittel in Höhe von rund 600.000 € benötigt. Die Deckung über das vorhandene Restbudget von 417.374,16 € hinaus erfolgt in 2027 in Höhe von 200.000 € aus Ansatzmitteln bei 5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen).
Damit die Leistungsphasen 4-6 vollständig noch in diesem Jahr beauftragt werden können, soll eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung außerplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung der Verpflichtungsermächtigung von 200.000,00 € kann die Verpflichtungsermächtigung aus Position 5-120102-000-07300-300-1 "Salierallee" bei Kontierung 78520000 "Tiefbaumaßnahmen" herangezogen werden.
Auslagerung der Schule:
Zur Herrichtung des Auslagerungsstandortes Kronenberg werden weitere Mittel in Höhe von 530.000,00 € benötigt und voraussichtlich zu ca. 38 % in 2026 und zu ca. 62 % in 2027 kassenwirksam. Hierfür sind keine Mittel im Haushalt 2026 vorgesehen, so dass eine außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich ist. Die Deckung der außerplanmäßig benötigten Mittel in Höhe von 200.000 € in 2026 erfolgt in Höhe von 120.000 € aus
5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen) sowie in Höhe von 80.000 € aus 5-030302-900-00100-991-3 SK 78650000 (Neuer Schulstandort).
Die Deckung der außerplanmäßig benötigten Mittel in 2027 in Höhe von insgesamt 330.000 € erfolgt aus PSP5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000 (Inklusion) und wird im Rahmen der Haushaltsmeldung 2027 ff. entsprechend berücksichtigt.
Damit die Maßnahme vollständig noch in diesem Jahr beauftragt werden kann, soll eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung außerplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung der 330.000 € kann die Verpflichtungsermächtigung aus Position 5-021501-900-03900-900-1-78310000 „Beschaffung Einsatzleitwagen“ herangezogen werden.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1026323
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026323
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-09-07 FB 45_0039_WP19-1 GGS Richterich_ Erwe SAO.pdf
8.9.2026
142.8 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Geändert
- 17.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 1. Oktober 2026 um 01:19