Bürgerantrag nach § 24 GO NRW; hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone / Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Rathausstraße in Aachen-Laurensberg
BA 5/0015/WP19 · Entscheidungsvorlage
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW; hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone / Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Rathausstraße in Aachen-Laurensberg
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Der Vorsitzende stellt den Bürgerantrag vor und erläutert das weitere Verfahren. Gegenstand der heutigen Beratung sei zunächst lediglich die Annahme oder Ablehnung des Bürgerantrags; eine inhaltliche Aussprache erfolge zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Im Falle einer Annahme werde die Verwaltung mit der Prüfung des Anliegens beauftragt. Nach Abschluss dieser Prüfung werde der Bürgerantrag erneut der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den eingereichten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diesen zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung und weiteren Behandlung im Bürgerforum. Die Stellungnahme ist der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg sowie dem Mobilitätsausschuss zur Beratung vorzulegen.
Erläuterungen
Nach Maßgabe des § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in einer Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.
Nach § 21 Ziffer 35 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages vom 28.01.2026 entscheiden unter Beachtung der sich aus § 13 der Hauptsatzung ergebenden Begrenzung die Bezirksvertretungen insbesondere über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW, die von überwiegend bezirklicher Bedeutung sind. Sofern eine bezirkliche Anregung und Beschwerde überbezirkliche Bedeutung entfallen kann, wird diese nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung an das Bürgerforum überführt.
Die Anregung betrifft die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bzw. die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Rathausstraße in Aachen-Laurensberg. Da die Rathausstraße als Kreisstraße (K 36) klassifiziert ist, kommt der Anregung eine überbezirkliche Bedeutung zu, sodass sie nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg an das Bürgerforum verwiesen wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
|
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
| ||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 1026381
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026381
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-08-05 BA 5_0015_WP19 Buergerantrag nach _ SAO.pdf
8.9.2026
715.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 30.09.2026
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
- Geändert
- 30.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:16