30. September 2026 um 17:30, Raum
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Bürgerantrag nach § 24 GO NRW; hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone / Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Rathausstraße in Aachen-Laurensberg

BA 5/0015/WP19 · Entscheidungsvorlage

Bürgerantrag nach § 24 GO NRW; hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone / Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Rathausstraße in Aachen-Laurensberg

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende stellt den Bürgerantrag vor und erläutert das weitere Verfahren. Gegenstand der heutigen Beratung sei zunächst lediglich die Annahme oder Ablehnung des Bürgerantrags; eine inhaltliche Aussprache erfolge zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Im Falle einer Annahme werde die Verwaltung mit der Prüfung des Anliegens beauftragt. Nach Abschluss dieser Prüfung werde der Bürgerantrag erneut der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den eingereichten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diesen zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung und weiteren Behandlung im Bürgerforum. Die Stellungnahme ist der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg sowie dem Mobilitätsausschuss zur Beratung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den eingereichten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diesen zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung und weiteren Behandlung im Bürgerforum. Die Stellungnahme ist der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg sowie dem Mobilitätsausschuss zur Beratung vorzulegen.

Erläuterungen

Nach Maßgabe des § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in einer Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.

Nach § 21 Ziffer 35 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages vom 28.01.2026 entscheiden unter Beachtung der sich aus § 13 der Hauptsatzung ergebenden Begrenzung die Bezirksvertretungen insbesondere über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW, die von überwiegend bezirklicher Bedeutung sind. Sofern eine bezirkliche Anregung und Beschwerde überbezirkliche Bedeutung entfallen kann, wird diese nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung an das Bürgerforum überführt.

Die Anregung betrifft die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bzw. die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Rathausstraße in Aachen-Laurensberg. Da die Rathausstraße als Kreisstraße (K 36) klassifiziert ist, kommt der Anregung eine überbezirkliche Bedeutung zu, sodass sie nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg an das Bürgerforum verwiesen wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-05 BA 5_0015_WP19 Buergerantrag nach _ SAO.pdf

8.9.2026

715.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 30.09.2026
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Geändert
30.9.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:16