Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung
FB 61/0080/WP19 · Entscheidungsvorlage
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -; hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung
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Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und erkundigt sich nach Wortmeldungen. Wortmeldungen ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik -
hier: Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Im Bereich der Uniklinik Aachen soll zur Schaffung dringend benötigter OP-Kapazitäten ein Erweiterungsbau mit 12 OP-Sälen südwestlich des Hauptgebäudes errichtet werden. Der Bebauungsplan Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik – soll hierzu teilweise aufgehoben werden, um die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Erweiterungsbaus nach § 34 BauGB zu schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 1000 N wurde ursprünglich aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für den neuen Zentral-OP (ZOP), zu schaffen. Der Bebauungsplan ist seit dem 26.11.2021 rechtskräftig. In den festgesetzten Sondergebieten sind neben den unterirdischen Operationssälen, ein neues Eingangsgebäude mit Vorplatz, die Bushaltestelle und Grün- und Stellplatzflächen zulässig. Im November 2024 wurde das Vorhaben auf Veranlassung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund des hohen Kostenanstiegs angehalten.
Der Beschluss zur Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens erfolgte in der Sitzung des Planungsausschusses am 11.09.2025 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 10.09.2025 (FB61/1136/WP18). Die anschließende Programmberatung und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Planungsausschuss am 22.01.2026 und in der Bezirksvertretung Laurensberg am 04.02.2026 (FB61/0005/WP19).
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand statt in der Zeit vom 09.03.2026 bis 10.04.2026 über das zentrale Internetportal des Landes NRW und der Stadt Aachen sowie durch Ausstellung der Unterlagen im Foyer des Verwaltungsgebäudes. Eine Informationsveranstaltung wurde nicht durchgeführt, da über das Vorhaben bereits in der Öffentlichkeit ausführlich berichtet wurde.
Im Beteiligungszeitraum wurden drei Stellungnahmen eingereicht, die jedoch planungsrechtlich nicht relevant sind und sich somit nicht auf das Verfahren auswirken. Die schriftlichen Eingaben der Bürger*innen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden 30 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Sechs davon haben eine Anregung bzw. einen Hinweis zur Planung abgegeben. Diese führten nicht zu einer Änderung des Teilaufhebungsverfahrens.
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.
- Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion der Emission schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen sowie Anpassungen an den Klimawandel prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen.
Die Anwendung der Klima-Checkliste ist im Rahmen des Aufhebungsverfahrens nicht zielführend, da hier ein Zustand wiederhergestellt wird, der vor Aufstellung des Bebauungsplanes bestanden hat. Im Zuge des Aufhebungsverfahrens wird dennoch ein Umweltbericht erstellt, der die Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange darstellt.
- Beschluss über die Veröffentlichung im Internet sowie die Veröffentlichung im Internet
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans 1000 N entfallen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Teilaufhebungsfläche. Die Teilfläche kann, soweit sie sich im Zusammenhang des bebauten Innenbereichs befindet, nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Künftige Vorhaben in diesem Bereich müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Innerhalb des Aufhebungsgebietes befinden sich keine öffentlichen Verkehrsflächen mehr. Vor Rechtskraft des Bebauungsplanes 1000 N querte die öffentlich gewidmete Pauwelsstraße das Plangebiet von Ost nach West. Inzwischen sind die festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen fertiggestellt und gewidmet. Die Flächen der ehemaligen Pauwelsstraße westlich der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen haben keine verkehrliche Funktion mehr, sie sind im Eigentum des UKA und dienen ausschließlich internen Verkehren. Westlich liegt der Steinbergweg. Die Erschließung von Vorhaben innerhalb des Aufhebungsgebietes muss auf Genehmigungsebene geprüft und sichergestellt werden. Durch die Aufhebung wird ansonsten die verkehrliche Erschließung der verbleibenden Flächen im Plangebiet nicht berührt.
Mit Durchführung erster Arbeiten nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1000 N wurden bereits Maßnahmen an Entwässerungsleitungen und -kanälen durchgeführt. Die Erschließung von Vorhaben innerhalb des Aufhebungsgebietes muss im Rahmen künftiger Baugenehmigungsverfahren geklärt und sichergestellt werden.
Zu der Teilaufhebung des Bebauungsplans 1000 N wird ein Umweltbericht vorgelegt, der schutzgutbezogen die Auswirkungen der Teilaufhebung untersucht und beschreibt. Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach
§ 1 Absatz 6 Nummer 7 lit. a bis i des BauGB durch die Teilaufhebung zu erwarten.
Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt- und Klimabelange bzw. zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich negativer Einwirkungen können nicht im Rahmen des Teilaufhebungsverfahrens festgelegt werden, und sind im Rahmen nachgelagerter Baugenehmigungsverfahren umzusetzen
Die bestehenden Verträge zu den Baumersatzpflanzungen und zum ökologischen Ausgleich des Eingriffes des Bebauungsplans 1000 N bleiben bestehen und werden nicht verändert.
Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1000 N - Erweiterung Uniklinik - in der vorliegenden Form im Internet zu veröffentlichen sowie zusätzlich öffentlich auszulegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (8)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1026384
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026384
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-09-03 FB 61_0080_WP19 Teilaufhebung Bebauu SAO.pdf
8.9.2026
10.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 30.09.2026
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zusätze
- Die Anlagen 4 - 8 sind ausschließlich in ALLRIS verfügbar.
- Geändert
- 30.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:17