16. September 2026 um 17:00, Rathaus
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Ausschreibung der Stelle der*des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Mobilität

FB 11/0036/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt, dem Text der Ausschreibung der Stelle der*des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Mobilität (Anlage) zu zustimmen.

Erläuterungen

Die Beigeordnetenstelle für Stadtentwicklung und Mobilität soll gemäß den gesetzlichen Fristen nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW ausgeschrieben und im Jahr 2027 neu besetzt werden.

Die Besoldung richtet sich nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO - ) für das Land NRW.

Nach § 2 Abs. 3 EingrVO sind Beigeordnete einer Gemeinde in der Größenklasse von 250.001 bis 500.000 Einwohner*innen der Besoldungsgruppe B 5/B 6 zuzuordnen.

Für die Eingruppierung der Ämter nach den §§ 2 und 3 ist die vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) aktuell veröffentlichte Einwohnerzahl maßgebend (§ 7 Abs. 1 EingrVO). Nach der aktuellen Veröffentlichung beträgt die Einwohner*innenzahl zum 30. Juni 2025 für die Stadt Aachen 262.211.

Nach § 2 Abs. 4 EingrVO dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch nehmen,wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklassenach der Tabelle des Absatzes 3 überschritten hat oder der*die Wahlbeamte*in indasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.Diese Voraussetzungen zur Nutzung der Höchstbesoldungsgruppe nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW liegen im Falle einer Neubesetzung nicht vor.Es gilt der Geschäftskreis der Dezernate ab dem 01.01.2027.

Es ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in folgenden Medien zu veröffentlichen:

· Karriereseite Stadt Aachen

· Internet-Job-Börsen

· Aachener Tageszeitungen (Erscheinungstag Samstag)

· Überregionale Zeitung Frankfurter Allgemeine oder Die Zeit

· Fachzeitschrift

Die Veröffentlichung in den Printmedien erfolgt aus Kostengründen in gekürzter Fassung mit Hinweisauf den Volltext auf der Karriereseite Stadt Aachen. Es wird vorgeschlagen, eine Bewerbungsfrist vonsechs Wochen einzuräumen.

Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren durch eine externe Unternehmensberatung begleiten zulassen. Nach bisherigen Erfahrungen ist für diese Dienstleistung mit Gesamtkosten von etwa 40.000 €zu rechnen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

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0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungenergeben sich ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich zu zahlenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt. Die finanziellenAufwendungen zur Durchführung der Stellenausschreibung und des Stellenbesetzungsverfahrens sind in den Erläuterungen dargestellt.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-09-09 FB 11_0036_WP19 Ausschreibung der St SAO.pdf

9.9.2026

199.5 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
17.9.2026
Inhalt abgerufen
1. Oktober 2026 um 01:19