17. September 2026 um 17:00, Verwaltungsgebäude Maria-Theresia-Allee
TOP 7Öffentlich

Aufzeigen der Kriterien für die Auswahl neuer Software in der Stadtverwaltung (Antrag zur Tagesordnung der Fraktion 'Die Grünen' vom 02.09.2026)

FB15/0020/WP19 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Dr. Dillmann (FB 15) erläutert die schriftliche Beantwortung der Anfrage und weist nach Rückfrage von Herrn Günther (Die Linke) darauf hin, dass man in engem Austausch mit anderen Kommunen stehe.

Erläuterungen

Die Auswahl neu anzuschaffender Software erfolgt grundsätzlich gemäß den Regularien des IT-Projektmanagementhandbuch der Stadt Aachen. Dieses orientiert sich an gängigen Methoden zum IT-Projektmanagement .

  1. nach welchen Kriterien neu anzuschaffende Software innerhalb der Verwaltung bewertet wird

Die Auswahl einer neuen Software orientiert sich an den konkreten fachlichen und technischen Anforderungen sowie der IT-Strategie der Stadt Aachen. Diese Anforderungen werden in einem verbindlich vorgeschriebenen Anforderungsprofil in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich und den verbindlich festgelegten Beteiligten Stellen /Stakeholdern (Datenschutzbeauftragte*r, Informationssicherheitsbeauftragte*r, IT-Sicherheitsbeauftragte*r, Personalrat, etc.) abgestimmt.

  1. ob die Auswahl einem einheitlichen Schema oder Scoring folgt

Das Schema ergibt sich aus dem unter Punkt 1. genannten Anforderungsprofil. Dieses dient als Grundlage für die Auswahl /Vergabe gemäß einem Leistungsverzeichnis.

  1. inwiefern Folgekosten, Lizenzmodelle und Wartungsaufwand berücksichtigt werden

Die formale Produktauswahl erfolgt über einen vorgegebenen Prozess, an dem die erweiterte Projektgruppe beteiligt ist. Aus dem Anforderungsprofil wird eine Bewertungsmatrix erstellt, die neben den fachlichen Anforderungen auch die einmaligen und laufenden Kosten berücksichtigt. Nach den Produktpräsentationen wird die Bewertungsmatrix pro Produkt durch die erweiterte Projektgruppe gemeinsam erstellt. Aus der Punktebewertung ergibt sich rechnerisch das geeignetste Produkt.

  1. wie die Kompatibilität mit der bestehenden IT-Architektur, vorhandenen Fachverfahren und Schnittstellen bewertet wird

Im Rahmen der Produktpräsentationen und Bewertung (vgl. Frage 3) wird auch die Kompatibilität bewertet.

  1. ob vor einer Neubeschaffung geprüft wird, ob bereits vorhandene städtische Software oder eine gemeinsame Lösung genutzt bzw. erweitert werden kann.

Bevor ein IT-Projekt formal initiiert wird, wird der Projektantrag durch FB 15/200 und das Produktmanagement geprüft, ob die Anforderungen durch Ergänzungen (Module) oder geringfügige Erweiterungen abgedeckt werden können.

Die Vereinheitlichung und Standardisierung der IT-Systemlandschaft ist ein prioritäres Ziel des FB 15. Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Lage der Stadt Aachen und die hohen Anforderungen an die IT-Sicherheit muss hier weiterhin kritisch hinterfragt werden, ob für jede Anforderung ein neues System zu beschaffen ist oder ab mit hinnehmbaren Abstrichen auch vorhandene Lösungen genutzt werden können.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-09-07 FB15_0020_WP19 Aufzeigen der Kriter SAO.pdf

9.9.2026

282.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung
Gremium
Ausschuss für Digitalisierung
Datum
Do., 17.09.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 15 - Digitale Verwaltung und IT-Steuerung
Geändert
8.10.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:18