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Barrierefreier Umbau Bushaltestellen Maßnahmen aus Antrag 2018 Hier: Bau- und Ausführungsbeschluss

FB 68/0087/WP19 · Entscheidungsvorlage

Barrierefreier Umbau Bushaltestellen Maßnahmen aus Antrag 2018 Hier: Bau- und Ausführungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Veltrup erkundigt sich nach Erfahrungen der Verwaltung mit der Haltestelle in der Ludwigsallee. Man solle aus seiner Sicht bei der Rad- und Gehweggestaltung der Haltestellen die Anmerkungen der Kommission Barrierefreies Bauen mehr berücksichtigen.

Dort sei dies möglich, weil man die entsprechende Breite in den Nebenanlagen habe, erklärt Herr Müller. Daher nehme man das auch als Standard für Situationen mit ähnlichen Voraussetzungen.

Allerdings sei man immer abhängig von den verfügbaren Flächen, der Zubringung und anderen Rahmenbedingungen. Ein Standardpapier dazu sei derzeit in Arbeit und werde dem Ausschuss zu gegebener Zeit vorgestellt.

Man kenne natürlich die Anregungen und Wünsche der Kommission, betont Herr Larscheid. Wo immer dies möglich sei, berücksichtige man diese auch. Von der Haltestelle Ehrenmal seien ihm tatsächlich keine Probleme bekannt. Grundsätzlich wäge man immer sehr genau jeden Einzelfall ab.

Man werde dem Verwaltungsvorschlag zustimmen, so Herr Baal. Die Problemlage zeige, dass man nicht immer alle Bedürfnisse abgrenzen könne. Die Haltestelle Ehrenmal sei ein gutes Beispiel, allerdings habe er bei den hier vorgelegten Haltestellen keine Bedenken.

Ein solches Vorgehen könne einem natürlich nicht schnell genug gehen, so Herr Radke. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine 100%ige Förderung handele. Die Wünsche von Herrn Veltrup und der Kommission könne er gut nachvollziehen, allerdings seien diese mit der Halifaxtraße nicht vergleichbar, weil man hier keine vergleichbare Alternative habe.

Geeignete Maßnahmen für Sehbeeinträchtigte müssten zwingend erfolgen, betont Frau Strack. Sie schlage an diesen Stellen eine taktile Implementierung vor. Gleichzeitig zeigt sie sich entsetzt, dass die in der Vorlage vorgestellten Inhalte zum Standard werden sollten.

Herr Pabst kündigt an, der Vorlage zustimmen zu wollen und erkundigt sich nach der verschmälerten Restbreite der Fahrbahn in der Halifaxstraße auf 3,50m.

Bei der heutigen Situation habe man, wenn ein Bus dort anhielte, noch eine Restbreite von 2,35m, was dazu führe, dass es viele unsichere Situationen gebe, bei denen Autos ganz knapp am haltenden Bus vorbei fahren wollten, berichtet Herr Müller. Dies sei dann künftig nicht mehr möglich, so dass dieses Sicherheitsrisiko ausgeschaltet worden sei.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss fasst den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf der Grundlage der Pläne 2016_035_L9 (Halifaxstraße) und 2016_035_L14 (Rosenhügel) - vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf der Grundlage des Plans 2016_035_L9 (Halifaxstraße) vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel - zu fassen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf der Grundlage des Plans 2016_035_L14 (Rosenhügel) - vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel - zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Bau- und Ausführungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf der Grundlage der Pläne 2016_035_L9 (Halifaxstraße) und 2016_035_L14 (Rosenhügel) - vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel.

(Dr.Michael Ziemons)

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Anlass

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) schreibt die Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkung bei der Ausgestaltung öffentlicher Infrastruktur fest. Des Weiteren wird im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) §8 Abs.3 verlangt, dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen hat und die Nutzung des ÖPNV bis zum 1.Januar 2022 vollständig barrierefrei möglich ist. Von dieser Frist kann gemäß §8 Abs.3 S.4 PBefG nur abgewichen werden, wenn im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.

Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen wird durch go.Rheinland gefördert. Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Förderverfahren. Die Stadt als Antragstellerin meldet zuerst mit einem Einplanungsantrag die zu fördernden Haltestellen beim Fördergeber an. Seit dem Jahr 2015 sind 23 Einplanungsanträge mit rund 210 Bushaltestellen zum barrierefreien Ausbau beim Fördergeber eingereicht worden. Im zweiten Schritt wird, nachdem die Planung der Haltestellen beschlossen wurde (Bau- und/oder Ausführungsbeschluss), zu jedem Einplanungsantrag ein Finanzierungsantrag beim Fördergeber eingereicht. Nach der Bearbeitung und Bewilligung des Finanzierungsantrags durch den Fördergeber kann mit dem geförderten Umbau der im Finanzierungsantrag dargestellten Haltestellen gestartet werden.

Die hier vorgestellten Haltestellen gehören zum Einplanungsantrag 2018 des Programms "Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen". Die Haltestellen in der Jakobstraße sind bereits mit der Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginn umgebaut worden. Um die Bewilligung für den gesamten Antrag zu bekommen, müssen die fehlenden Unterlagen der übrigen Haltestellen zusammengetragen und eingereicht werden. Der Baubeschluss ist ein notwendiger Bestandteil dieser Unterlagen.

Vorbemerkung

Der barrierefreie Ausbaustandard für die Haltestellen und die Überquerungsstellen orientiert sich an der DIN18040-3: Barrierefreies Bauen-Planungsgrundlagen – Teil 3: öffentliche Verkehrs- und Freiraum und der DIN32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.

Die Kategorisierung (1-5) der Haltestellen basiert auf der Fahrgastfrequenz an der Haltestelle und verweist auf die Ausbaustandards der Haltestellen (s. FB 61/0162/WP17).

Die Nummerierung der Haltestelle ergibt sich aus der Auflistung der Haltestellen in dem Einplanungsantrag. Die Nummerierung wird für den Finanzierungsantrag weiterverfolgt und unterstützt die richtige Zuordnung aller Unterlagen.

Darstellung der einzelnen, zur Finanzierung anzumeldenden Haltestellen

9. Halifaxstraße, Fahrtrichtung stadteinwärts [Kategorie 1]

Zustand

Die Haltestelle „Halifaxstraße“ befindet sich in der Halifaxstraße vor dem signalisierten Knoten mit der Ahornstraße. Die Lichtsignalanlage hat keine Ausstattung für die Barrierefreiheit. In der Nähe befinden sich ein Seniorenhaus, verschiedene Schulstandorte sowie Teile der RWTH Aachen. Die Fahrbahnrandhaltestelle wird von den Buslinien 33, 73 und 103 rd.130mal pro Werktag angefahren. Die Haltestelle befindet sich in einer leichten Rechtskurve, hat eine Länge von 20m und die Höhe der Bordsteinkante ist 13cm. Die Fahrbahn im Haltestellenbereich hat eine Breite von ca.4,90m, ist aus Beton und hat tiefe Spurrillen. Der Wartebereich hat eine Breite von ca.2,35m und ist mit einem 3-feldrigen-Fahrgastunterstand ausgestattet. Durch die Haltestelle führt ein nicht -benutzungspflichtiger Radweg mit einer Breite von 1,30m. Werktags wird die Haltestelle von ca.1.400 Ein- und Aussteigenden genutzt.

Planung

Es ist geplant die vorhandene Fahrbahn vor der Kreuzung bis auf eine Breite von 3,50m zu verschmälern. Die Fahrbahn an der Haltestelle soll in Fließbeton ausgeführt werden, weil mehr als acht Busse in der Stunde die Haltestelle anfahren. An der Haltestelle kommt ein 20m langer, gerade anfahrbarer Haltebereich mit Busbordstein (18cm) für einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse zum Einsatz. Die gewonnene Breite wird der Nebenanlage zugeschlagen. Diese weitet sich auf ca.5,50m auf. Die Wartefläche wird mit einer Breite von 3,00m ausgebaut. Der Fahrgastunterstand wird in den Wartebereich versetzt. Rückwärtig von der Wartefläche verbleibt ein gemeinsamer Geh-/Radweg mit einer Breite von ca. 2,50m. Der nicht-benutzungspflichtige Radweg auf der Nebenanlage wird vor der Haltestelle zu einem Geh-/Radweg und hinter der Haltestelle wieder separat vom Gehweg weitergeführt. Der Kreuzungsbereich mit der Ahornstraße wird barrierefrei mit Bodenindikatoren ausgebaut sowie die Lichtsignalanlage mit Taster und akustischem Signal aufgerüstet.

10. Halifaxstraße, Fahrtrichtung stadtauswärts[Kategorie 1]

Zustand

Die Gegenhaltestelle „Halifaxstraße“ liegt ebenfalls in der Halifaxstraße vor der gleichen Kreuzung. Die Fahrbahnrandhaltestelle liegt in einer leichten Linkskurve und wird von den Buslinien33, 73, 75, 103 und N4 rd.130-mal pro Werktag angefahren. Der Haltebereich besteht aus Fließbeton, ist 20m lang und die Höhe der Bordsteinkante beträgt 12cm. Der Wartebereich hat eine Breite von ca.2,40m und ist mit einem 3-feldrigen-Fahrgastunterstand ausgestattet. Durch die Haltestelle führt ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg mit einer Breite von 1,35m. Werktags wird die Haltestelle von ca.1.500 Ein- und Aussteigenden genutzt.

Planung

Die Haltestelle bleibt in der vorhandenen Lage. An der vorhandenen Fließbetonfahrbahn wird ein 20m langer Busbordstein (18cm) eingebaut. Der gerade anfahrbare Haltebereich sichert den barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse. Die Haltestelle wird durch eine geplante Markierung von der Fahrspur getrennt. Der Wartebereich weitet sich von 1,95m bis 3,0m am Einstiegsfeld auf und der Fahrgastunterstand wird in den Wartebereich versetzt. Zusätzlich werden Leitelemente angebracht. Die angrenzende Kreuzung wird, wie in der Gegenrichtung beschrieben, barrierefrei ausgebaut. Auch hier wird der Radverkehr vom nicht-benutzungspflichtigen Radweg in den Nebenanlagen der Halifaxstraße vor der Haltestelle zu einem gemeinsamen nicht-benutzungspflichtigen Geh-/Radweg zusammengeführt und hinter der Haltestelle wieder vom Gehweg getrennt geführt.

14. Rosenhügel, Fahrtrichtung stadtauswärts [Kategorie 2]

Zustand

Die Haltestelle „Rosenhügel“ befindet sich in der Roermonder Straße hinter der Fußgängerbedarfsampel an Haus Nr.370. Die Lichtsignalanlage hat einen Taster aber kein akustisches Signal. Außerdem sind im Zuge der Furt keine Bordsteinabsenkungen vorhanden. Die als „offene Bucht“ angelegte Haltestelle wird von den Buslinien 7, 16, 47, 70 und 80 rd. 120-mal pro Werktag sowie vom Netliner angefahren. Die Haltestelle hat eine Länge von ca. 25m und die Höhe der Busbordsteinkante ist 12cm. Der Wartebereich hat eine Breite von ca. 1,60m und vor der Eisenbahnbrücke steht ein 2-feldriger-Fahrgastunterstand. Werktags wird die Haltestelle von ca. 100 Ein- und Aussteigenden genutzt.

Planung

Die Haltestelle wird zur Fahrbahnrandhaltestelle mit einem Busbordstein (18cm) auf einer Länge von 20m für einen barrierefreien Einstieg in die Niederflurbusse ausgebaut. Dabei werden neue Spurbreiten auf der Fahrbahn markiert. Die Vorbeifahrt an einem haltenden Bus bleibt weiter möglich. Des Weiteren werden an der Haltestelle Bodenindikatoren verlegt. Die Überquerungsstelle über die Roermonder Straße wird ebenfalls mit Bodenindikatoren sowie durch Absenkung der Bordsteine barrierefrei angelegt. Die Lichtsignalanlage wird mit Akustik aufgerüstet.

Barrierefreiheit

Am 28.4.2026 wurden die Haltestellen in der Sitzung der Kommission Barrierefreies Bauen vorgestellt.

Kosten

Die Kosten betragen für alle Maßnahmen ca. 541.000 € und sind wie folgt aufgeteilt.

Mittel stehen beim PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV (Barrierefreiheit)" in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Der Beschluss mit den Kosten muss zum bereits eingereichten Finanzierungsantrag nachgereicht werden, um für die Finanzierung nach§ 12 ÖPNVG NRW (Investitionsmaßnahmen ÖPNV) in Anmerkung zu kommen. Weil der Finanzierungsantrag bereits 2023 eingereicht wurde, beträgt die Förderquote 100 % auf die förderfähigen Kosten.

Zeitplanung

Es ist geplant, die Maßnahmen in 2027 umzusetzen. Die Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für den Antrag liegt vor.

Anlagen

Lageplan2016_035_ L9, L14

Regelquerschnitt2016_035_AQ9, AQ14

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

500.000

500.000

5.600.000

5.600.000

0

0

Auszahlungen

749.887

749.887

6.000.000

6.000.000

0

0

Ergebnis

249.887

249.887

400.000

400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

* davon Ermächtigungsübertragung aus 2025 i.H.v 249.887,00 €

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 20x27ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

x

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (4)

2016_035 RQ14 (1)
55.7 KB · PDF
2016_035-L14
1.3 MB · PDF
2016_035_L9
316.4 KB · PDF
2016_035_AQ9
70.4 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-04-20 FB 68_0087_WP19 Barrierefreier Umbau SAO.pdf

8.9.2026

1.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 08.10.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
9.10.2026
Inhalt abgerufen
30. Oktober 2026 um 02:13