8. Oktober 2026 um 17:00, Rathaus
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Süsterfeldstraße - Ausbau Gehwege Hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

FB 68/0124/WP19 · Entscheidungsvorlage

Süsterfeldstraße - Ausbau Gehwege Hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Beschluss hierzu sei aus dem Jahr 2015, so Herr Fischer. Heute würde man dies eher nicht mehr so machen. Hier würden die Gehwege insgesamt schmaler für Parkplätze, das werde er nicht mitstimmen.

Außerdem sei es damals so vereinbart worden, dass der Investor die Kosten trage, also frage er sich, warum nun die Stadt überplanmäßige Mittel bereitstellen solle. Der Ausbau und die Erschließung sei aus seiner Sicht unkritisch, aber die Kosten seien Sache des Investors. Außerdem seien die Gehwege zum heutigen Zeitpunkt so in Ordnung, so dass er nicht zustimmen werde.

Man befinde sich derzeit im Endausbau, so Herr Müller. Es gebe Straßenräume in dem Gebiet, für die der Investor zuständig sei, der Straßenraum rund um die Süsterfeldstraße sei jedoch eine städtische Aufgabe. Eine überplanmäßige Bereitstellung sei nun notwendig, weil die erste Kostenschätzung schon etwas länger her sei und man dementsprechend nicht mehr mit den veranschlagten Mitteln hinkomme.

Herr Baal sieht das ganze unkritisch. Es handele sich hier um eine Empfehlung an den Rat. Der HaFin habe bereits einstimmig abgestimmt und auch die Umsetzung sei eine beschlossene Maßnahme. Außerdem sei die Deckung gegeben.

Herr Radke zeigt sich verwundert, dass man Gelder ausgeben wolle, die eigentlich so aus seiner Sicht nicht nötig seien.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Süsterfeldstraße, Ausbau Gehwege“ bei PSP-Element 5-120102-800-02100-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2026 i.H.v. 176.000,00 € bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Süsterfeldstraße, Ausbau Gehwege“ bei PSP-Element 5-120102-800-02100-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2026 i.H.v. 176.000,00 € bereitzustellen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Süsterfeldstraße, Ausbau Gehwege“ bei PSP-Element 5-120102-800-02100-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2026 i.H.v. 176.000,00 € bereitzustellen.

Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Süsterfeldstraße, Ausbau Gehwege“ bei PSP-Element

5-120102-800-02100-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2026 i.H.v. 176.000,00 € bereitzustellen.

Erläuterungen

1. Anlass

Bereits im April 2015 wurde im Mobilitätsausschuss ein Ausführungsbeschluss zum Umbau der Süsterfeldstraße gefasst. Teile der Maßnahme wurde umgesetzt, der Ausbau der Gehwege entlang der Süsterfeldstraße zwischen Guter Hirte und Borchersstraße konnte jedoch aufgrund der verkehrs- und flächenintensiven (Hoch-)Bauarbeiten in diesem Abschnitt noch nicht stattfinden. Inzwischen sind die Hochbauprojekte soweit abgeschlossen, so dass der noch ausstehende Ausbau der öffentlichen Flächen erfolgen kann.

Die Umsetzung der Maßnahme ist zwingend erforderlich, um die Verkehrssicherheit in dem Bereich dauerhaftgewährleisten zu können und den Anschluss an den Ausbaubereich„“Guter Hirte“ herzustellen.

2. Kosten und Finanzierung

Zur Umsetzung der Maßnahme „Süsterfeldstraße, Ausbau Gehwege“ stehen im Haushalt derzeit unter dem PSP-Element 5-120102-800-02100-300-1 für das Haushaltsjahr 2026 investive Mittel aus einer Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2025 i.H.v. 392.981,75 € zur Verfügung. Hiervon ist ein Teil von etwa 40.000 € bereits für zwingend erforderliche Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen verwendet worden, wodurch noch rd. 350.000 € verfügbar bleiben.

Die bisherige Budgetplanung basiert auf einer nicht mehr aktuellen Kostenschätzung, die den starken Preisanstieg für Bauleistungen in den vergangenen Jahren noch nicht berücksichtigt. Im Vorfeld der anstehenden Auftragsvergabe wurde nun eine detaillierte Kostenberechnung erstellt. Diese basiert auf dem bepreisten Leistungsverzeichnis und weist investive Baukosten in Höhe von rd. 505.000€ und damit einen Mehrbedarf von 155.000€ aus. Hinzu kommen erhöhte Planungskosten, für die 21.000€ zusätzlich veranschlagt werden müssen.

Die Mehrkosten i.H.v.insgesamt 176.000 € zur Umsetzung der Baumaßnahme müssen durch überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushalt finanziert werden.

Zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs steht PSP-Element 5-120102-000-06100-300-1 „Rethelstraße/ Hühnerdieb“zur Verfügung, da die dort bereits eingeplanten Mittel in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden.

3. Weiteres Vorgehen

Nach Beschlussfassung und Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel soll die Vergabe der Bauleistung unmittelbar erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme kann voraussichtlich im 1. Quartal 2027 beginnen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP-Element 5-120102-800-02100-300-1 „Süsterfeldstraße, Ausbau Gehwege“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

392.981,75

568.981,75

0

0

0

0

Ergebnis

392.981,75

568.981,75

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-176.000 €

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-120102-814-1 „Süsterfeld, Ausbau Gehwege“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

41.600

41.600

0

0

0

0

Abschreibungen

62.400

62.400

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2025i.H.v. 392.981,75 €

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-06 FB 68_0124_WP19 Suesterfeldstrasse - A SAO.pdf

10.9.2026

144.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 08.10.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
9.10.2026
Inhalt abgerufen
30. Oktober 2026 um 02:13