KGS Beeckstraße; Abriss Aula und Neubau eines 3-geschossigen Ersatzbaus - Ergänzungsvorlage
FB 45/0040/WP19-1 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Bezirksvertreter Nimmerrichter (Linke) berichtet, dass sich der Transport zum Alternativstandort in der Malmedyer Straße aufgrund der großen Entfernung mit dem ÖPNV schwierig gestalte und regt an, dass ein Shuttle eingerichtet werden könnte.
Herr Bezirksvertreter Deloie (SPD) schließt sich dem Vorschlag an, da es aktuell keine Direktverbindung zwischen den Standorten gäbe und erläutert, dass seines Wissens nach zum vorherigen Ausweichstandort in Kornelimünster ein Shuttle eingerichtet worden sei. Er formuliert die Erweiterung des Beschlussvorschlags.
Herr Bezirksvertreter Stepken (Grüne) unterstützt für seine Fraktion den erweiterten Beschlussvorschlag. Darüber hinaus erkundigt er sich nach der Barrierefreiheit des Ausweichstandortes. Im Brandfall verlaufe der Rettungsweg über eine außenliegende Feuertreppe. Diesbezüglich wirft er die Frage auf, ob in der Mobilität eingeschränkte Personen über diese Feuertreppe getragen werden könnten. Ferner bittet er, dass die finanziellen Auswirkungen von Beschlussvorlagen monetär beziffert werden und nicht ausschließlich prozentual angegeben werden.
Herr Bezirksvertreter Pabst (FDP) bekundet seine Unterstützung der Vorlage und regt an, bei der Planung des Neubaus eine ausreichende Durchflutung mit Tageslicht zu berücksichtigen.
Herr Bezirksvertreter Demmer (CDU) merkt an, dass den Ausführungen in der Ergänzungsvorlage nach nur noch ein kleiner förderfähiger Anteil verbleibe. Der daraus resultierende städtische Anteil würde damit erst nach Erhalt des Förderbescheids ersichtlich. Da jedoch in der heutigen Sitzung lediglich die Phasen vier bis sechs empfohlen würden, kann er dem Beschlussvorschlag folgen. Herr Bezirksvertreter Klingebiel (CDU) ergänzt, dass durch die Änderung in der Förderkulisse die Umsetzungswahrscheinlichkeit deutlich gesunken ist. Dennoch stimme seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zu.
Frau Bezirksvertreterin Derichs (CDU) betont, dass es Schade sei, dass die Fachabteilung nicht in der Sitzung für Rückfragen zur Verfügung steht. Frau Bezirksbürgermeisterin Peñalosa merkt dazu an, dass die Fachverwaltung aufgrund eines kollidierenden Termins leider nicht teilnehmen kann.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss vorbehaltlich der überplanmäßigen Mitterbereitstellung durch den Rat der Stadt Aachen, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 170.000 € für das Haushaltsjahr 2026, um die weiteren Planungsleistungen beauftragen zu können. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Planungsausschuss zur Fortführung der Maßnahme in den Leistungsphasen 4 bis 6.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung in den Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.
Erläuterungen
Wie in der Vorlage „KGS Beeckstraße; Abriss Aula und Neubau eines 3-geschossigen Ersatzbaus“(FB 45/0040/WP19) aufgeführt, wurde für die Baumaßnahme ein Förderantrag im Rheinischen Revier gestellt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung war davon auszugehen, dass im Falle einer Bewilligung die Stadt Aachen gemäß der Antragstellung über eine Zuwendung in Höhe von 97,5 % der beantragten Baukosten profitieren würde. Dabei war zu berücksichtigen, dass sich die mögliche Zuwendung in Höhe von 97,5 % auf die um rd. 2 Mio € niedrigere ausgewiesene Gesamtbaukosten im Förderantrag bezieht.
Mit E-Mail der Bezirksregierung Köln vom 02.09.2026 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass sich im Rahmen des Förderaufrufs „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) Konkretisierungen zu dem Förderaufruf ergeben hätten. Diese Konkretisierungen seien in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgt.
Nach der Konkretisierung der Förderrichtlinie OGS-Ausbau im Rheinischen Revier sind Räume nur dann förderfähig, wenn diese ausschließlich durch die OGS (100%) genutzt werden. Dazu gehört die Mensa/ Speisesaal einschließlich der unmittelbar zugehörigen Nebenräume wie Küchen, Kühl- und Lagerräume, Personalräume und Personaltoiletten etc., sowie weitere Toiletten, die ausschließlich durch die Mensa erreichbar sind. Weiterhin sind förderfähig: Büroräume der OGS sowie der Schulsozialarbeit, Betreuungs- und Gruppenräume, Fach- bzw. AG-Räume, Ruhe- oder Snozzleräume, Personalräume und -toiletten der OGS, sofern diese ausschließlich der Betreuung dienen.
Nicht förderfähig sind „Räume zur Erfüllung der Stundentafel“: Klassen- / Unterrichtsräume, Lehrkräftezimmer, Räume der Schulverwaltung, Hausmeister incl. Werkstatt und Lager, Fachräume, Differenzierungsräume, Lehr- und Lernräume, Selbstlernräume, Erste Hilfe- und Sanitätsräume, Toiletten, Aula, Turnhallen und Lehrschwimmbecken einschließlich Umkleiden und andere Nebenräume wie Duschen etc. Dazu gehören dann auch die Zuwege wie Flur, Treppenhaus, Aufzug etc. sowie multifunktional genutzte Räume, d.h. morgens im Rahmen des Unterrichts und nachmittags für die Betreuung der OGS ist keine Förderung der Räume mehr möglich. Im Falle eines untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen Schul- und OGS-Räumen wird seitens des Fördermittelgebers eine vorrangig schulische Notwendigkeit für die vorgenannten Investitionen angenommen, so dass auch eine anteilige Förderung ausgeschlossen wird.
Für den konkreten Förderantrag bedeutet dies lt. Bezirksregierung, dass nach Prüfung der vorgelegten Grundrisse und Unterlagen durch die Bezirksregierung das beantragte Vorhaben nur teilweise förderfähig sei. Folglich müssen teilweise die künftig beabsichtigten Raumnutzungen nach Möglichkeit angepasst werden und die einzelnen Räume, die nach der neuen Maßgabe förderfähig sind, seitens der Verwaltung anhand eines Flächenschlüssels auf eine neue Kostenschätzung umgerechnet werden. Diese und weitere erforderliche Unterlagen, die zu überarbeiten sind, müssen bis zum 29.09.2026 eingereicht werden – ein erfolgter Antrag auf Fristverlängerung wurde abgelehnt.
In der Konsequenz ist damit zu rechnen, dass eine mögliche Förderung des Vorhabens wesentlich geringer ausfallen wird, als in der o. g. Vorlage dargelegt. Es ist eine neue Kalkulation in Bezug auf eine mögliche Förderung aufzustellen, diese wird voraussichtlich frühestens unmittelbar vor Erreichen der Frist 29.09.2026 vorliegen. In Abhängigkeit der Höhe der etwaigen Fördermittel ist nach Bekanntwerden dieser ggfs. über die haushalterischen Auswirkungen erneut zu beraten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| x |
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5-030101-900-00100-992-2, 78150000 + 7865000 (Ersatzbau Mehrzweckraum GS Beeckstr.)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2026 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 494.542,91* | 664.542,91 | 0 | 0 | 0 | 664.542,91 | |
Ergebnis | -494.542,91 | -664.542,91 | 0 | 0 | 0 | -664.542,91 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -170.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben aus 5-030302-900-00100-991-3, SK 7865000 | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* In den Vorjahren waren für die Maßnahme Mittel in Höhe von 530.813,14 € eingeplant. Abzüglich der bisher bei E 26 entstandenen Ist-Kosten von 36.270,23 € steht im städtischen Haushalt eine Ermächtigungsübertragung und damit ein fortgeschriebener Ansatz 2026 in Höhe von 494.542,91 € zur Verfügung. Die Ist-Auszahlungen 2025 in Höhe von 28.673,52 € wurden bislang noch nicht an E26 ausgezahlt und damit nicht berücksichtigt.
Zur Fortführung in den Leistungsphasen 4 bis 6 werden für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen Mittel in Höhe von 170.000 € benötigt. Diese Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt aus 5-030302-900-00100-991-3 SK 78650000 - Neuer Schulstandort.
Der dargestellte Gesamtbedarf in Höhe von 664.542,91 bezieht sich nur auf die Planungskosten bis Leistungsphase 6.
Die Kosten für die Betriebsausstattung wurden separat in Höhe von 72.000 € im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2027 ff. angemeldet.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1026453
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026453
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-09-07 FB 45_0040_WP19-1 KGS Beeckstrasse_ Abr SAO.pdf
9.9.2026
138.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 12.1
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 09.09.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Geändert
- 10.9.2026
- Inhalt abgerufen
- 28. Oktober 2026 um 02:20