23. September 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 11.1Öffentlich

KGS Beeckstraße; Abriss Aula und Neubau eines 3-geschossigen Ersatzbaus - Ergänzungsvorlage

FB 45/0040/WP19-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Die Tagesordnungspunkte 10.1 und 11.1 werden gemeinsam beraten.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss vorbehaltlich der überplanmäßigen Mitterbereitstellung durch den Rat der Stadt Aachen, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 170.000 € für das Haushaltsjahr 2026, um die weiteren Planungsleistungen beauftragen zu können. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Planungsausschuss zur Fortführung der Maßnahme in den Leistungsphasen 4 bis 6.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung in den Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen. Dabei ist geplant, die Umsetzung der Maßnahme an einen Generalunternehmer, mit der Bedingung, mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen zu arbeiten, und um Beachtung der Tariftreue, zu vergeben und die weiteren Planungen danach auszurichten.

Erläuterungen

Wie in der Vorlage „KGS Beeckstraße; Abriss Aula und Neubau eines 3-geschossigen Ersatzbaus“(FB 45/0040/WP19) aufgeführt, wurde für die Baumaßnahme ein Förderantrag im Rheinischen Revier gestellt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung war davon auszugehen, dass im Falle einer Bewilligung die Stadt Aachen gemäß der Antragstellung über eine Zuwendung in Höhe von 97,5 % der beantragten Baukosten profitieren würde. Dabei war zu berücksichtigen, dass sich die mögliche Zuwendung in Höhe von 97,5 % auf die um rd. 2 Mio € niedrigere ausgewiesene Gesamtbaukosten im Förderantrag bezieht.

Mit E-Mail der Bezirksregierung Köln vom 02.09.2026 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass sich im Rahmen des Förderaufrufs „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) Konkretisierungen zu dem Förderaufruf ergeben hätten. Diese Konkretisierungen seien in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgt.

Nach der Konkretisierung der Förderrichtlinie OGS-Ausbau im Rheinischen Revier sind Räume nur dann förderfähig, wenn diese ausschließlich durch die OGS (100%) genutzt werden. Dazu gehört die Mensa/ Speisesaal einschließlich der unmittelbar zugehörigen Nebenräume wie Küchen, Kühl- und Lagerräume, Personalräume und Personaltoiletten etc., sowie weitere Toiletten, die ausschließlich durch die Mensa erreichbar sind. Weiterhin sind förderfähig: Büroräume der OGS sowie der Schulsozialarbeit, Betreuungs- und Gruppenräume, Fach- bzw. AG-Räume, Ruhe- oder Snozzleräume, Personalräume und -toiletten der OGS, sofern diese ausschließlich der Betreuung dienen.

Nicht förderfähig sind „Räume zur Erfüllung der Stundentafel“: Klassen- / Unterrichtsräume, Lehrkräftezimmer, Räume der Schulverwaltung, Hausmeister incl. Werkstatt und Lager, Fachräume, Differenzierungsräume, Lehr- und Lernräume, Selbstlernräume, Erste Hilfe- und Sanitätsräume, Toiletten, Aula, Turnhallen und Lehrschwimmbecken einschließlich Umkleiden und andere Nebenräume wie Duschen etc. Dazu gehören dann auch die Zuwege wie Flur, Treppenhaus, Aufzug etc. sowie multifunktional genutzte Räume, d.h. morgens im Rahmen des Unterrichts und nachmittags für die Betreuung der OGS ist keine Förderung der Räume mehr möglich. Im Falle eines untrennbaren baulichen Zusammenhanges zwischen Schul- und OGS-Räumen wird seitens des Fördermittelgebers eine vorrangig schulische Notwendigkeit für die vorgenannten Investitionen angenommen, so dass auch eine anteilige Förderung ausgeschlossen wird.

Für den konkreten Förderantrag bedeutet dies lt. Bezirksregierung, dass nach Prüfung der vorgelegten Grundrisse und Unterlagen durch die Bezirksregierung das beantragte Vorhaben nur teilweise förderfähig sei. Folglich müssen teilweise die künftig beabsichtigten Raumnutzungen nach Möglichkeit angepasst werden und die einzelnen Räume, die nach der neuen Maßgabe förderfähig sind, seitens der Verwaltung anhand eines Flächenschlüssels auf eine neue Kostenschätzung umgerechnet werden. Diese und weitere erforderliche Unterlagen, die zu überarbeiten sind, müssen bis zum 29.09.2026 eingereicht werden – ein erfolgter Antrag auf Fristverlängerung wurde abgelehnt.

In der Konsequenz ist damit zu rechnen, dass eine mögliche Förderung des Vorhabens wesentlich geringer ausfallen wird, als in der o. g. Vorlage dargelegt. Es ist eine neue Kalkulation in Bezug auf eine mögliche Förderung aufzustellen, diese wird voraussichtlich frühestens unmittelbar vor Erreichen der Frist 29.09.2026 vorliegen. In Abhängigkeit der Höhe der etwaigen Fördermittel ist nach Bekanntwerden dieser ggfs. über die haushalterischen Auswirkungen erneut zu beraten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

5-030101-900-00100-992-2, 78150000 + 7865000 (Ersatzbau Mehrzweckraum GS Beeckstr.)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

494.542,91*

664.542,91

0

0

0

664.542,91

Ergebnis

-494.542,91

-664.542,91

0

0

0

-664.542,91

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-170.000

0

Deckung ist gegeben aus 5-030302-900-00100-991-3, SK 7865000

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* In den Vorjahren waren für die Maßnahme Mittel in Höhe von 530.813,14 € eingeplant. Abzüglich der bisher bei E 26 entstandenen Ist-Kosten von 36.270,23 € steht im städtischen Haushalt eine Ermächtigungsübertragung und damit ein fortgeschriebener Ansatz 2026 in Höhe von 494.542,91 € zur Verfügung. Die Ist-Auszahlungen 2025 in Höhe von 28.673,52 € wurden bislang noch nicht an E26 ausgezahlt und damit nicht berücksichtigt.

Zur Fortführung in den Leistungsphasen 4 bis 6 werden für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen Mittel in Höhe von 170.000 € benötigt. Diese Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt aus 5-030302-900-00100-991-3 SK 78650000 - Neuer Schulstandort.

Der dargestellte Gesamtbedarf in Höhe von 664.542,91 bezieht sich nur auf die Planungskosten bis Leistungsphase 6.

Die Kosten für die Betriebsausstattung wurden separat in Höhe von 72.000 € im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2027 ff. angemeldet.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-09-07 FB 45_0040_WP19-1 KGS Beeckstrasse_ Abr SAO.pdf

9.9.2026

138.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11.1
Sitzung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Datum
Mi., 23.09.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
24.9.2026
Inhalt abgerufen
30. Oktober 2026 um 02:18