7. Oktober 2026 um 18:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 6Öffentlich

Prioritätenliste Kleinmaßnahmen 2026; Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Wahlheim vom 06.03.2026

FB 68/0122/WP19 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Kleinmaßnahmen im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim entsprechend der vorgestellten Aufstellung. Der Antrag vom 06.03.2026 gilt damit als inhaltlich bearbeitet und behandelt.

Erläuterungen

Wie in den vergangenen Jahren (vgl. Vorlage FB 68/0219/WP18) wird auch in diesem Jahr die Fortschreibung der Prioritätenliste Kleinmaßnahmen vorgestellt.

Die Abteilung Tiefbau im Fachbereich Mobilität und Verkehr ist für die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Umsetzung unterschiedlichster Straßenbaumaßnahmen zuständig. Zu diesen Straßenbaumaßnahmen gehören auch die sogenannten „Kleinmaßnahmen“. Unter dem Sammelbegriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zu klein sind, um für sie eine eigene Maßnahme mit eigenständiger Haushaltstelle (PSP-Element) zu erstellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Gehwegabsenkungen, Fußgängerüberwege (FGÜ), Fahrbahnmarkierungen, Rampen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Treppenanlagen und viele weitere.

Anträge oder Wünsche zur Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen die Verwaltung auf verschiedensten Wegen z.B. durch politische Anträge, Eingaben von Bürger*innen, die Unfallkommission und seit Sommer 2022 auch über das Portal maengelmelder.aachen.de.

Um die vorliegenden Anträge in einer sachlich begründeten Reihenfolge planen und umzusetzen zu können, werden die Kleinmaßnahmen seit dem Jahr 2023 systematisch erfasst und in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen basiert auf dem bekannten Kriterienkatalog (siehe Vorlage FB 68/0219/WP18). Die Kriterien sind außerdem der Anlage 1 zu entnehmen.

Es ist weiterhin vorgesehen, die Kleinmaßnahmenliste jährlich allen Bezirken und dem Mobilitätsausschuss zur Kenntnis zu geben, damit die Politik über das weitere Vorgehen informiert ist.

Die Verwaltung setzt sich zum Ziel, möglichst viele der höchstbewerteten Maßnahmen umzusetzen. Maßnahmen, die z.B. aus der Unfallkommission stammen oder aus anderen Gründen eine hohe Priorität erhalten, sollen auch zukünftig zeitnah - und damit auch unterjährig - umgesetzt werden.

Die Liste umfasst alle Kleinmaßnahmen, die in der Abteilung Tiefbau (FB 68/500) in Bearbeitung sind. Maßnahmen, die noch nicht das Niveau einer Ideenskizze oder Vorplanung erreicht haben, sind in der hier vorgelegten Kleinmaßnahmenliste (noch) nicht enthalten. Sie werden abhängig vom Sachinhalt zunächst von z.B. der Abteilung Stadterneuerung- und Stadtgestaltung (FB 61/500), Verkehrsplanung und Verkehrstechnik (FB 68/200) oder Konzeptionelle Planung und Mobilität (FB 68/300) bearbeitet und ggf. später an die Abteilung Tiefbau übergeben.

Die Zahl erfasster Kleinmaßnahmen (in Summe 135 Stück) übersteigt die Anzahl der in der Vergangenheit pro Jahr realisierbaren Projekte (ca. 10-15) um ein Vielfaches. Limitierende Faktoren sind hier vor allem die Personalkapazitäten in Planung und Bauleitung aber auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Prognose, welche Maßnahmen voraussichtlich in 2026 geplant (P) und/oder baulich ausgeführt (B)werden können,ist der Anlage 2„Maßnahmenliste Kleinmaßnahmen 2026“zu entnehmen. Insbesondere aktuelle und weiter hinzukommende Unfallschwerpunkte können die Umsetzung weniger prioritärerer Maßnahmen verzögern. Die Anlage 2 stellt außerdem einige in2026 (A) abgeschlossen Maßnahmen dar.

Im Anhang 3 „Maßnahmenumsetzung in 2025“wird dargestellt, welche Kleinmaßnahmen im Jahr 2025 tatsächlich in die Umsetzung gingen. Von den in der Vorlage aus dem letzten Jahr 2025 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden 60% umgesetzt, 14% sind begonnen aber noch nicht fertig und 26% werden im Zuge anderer Straßenbaumaßnahmen bearbeitet und entfallen daher zukünftig aus der Kleinmaßnahmenliste. Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 14 Kleinmaßnahmen baulich umgesetzt werden. Weitere 3 Maßnahmen befinden sich vor einer unmittelbaren Umsetzung und sind gegebenenfalls bei Vorstellung dieser Vorlage bereits umgesetzt. Weitere 6 Maßnahmen werden im Zusammenhang mit anderen gemacht bzw. sind bereits fertig gestellt.

Die Verwaltung erarbeitet aktuell eineVorlagezum Ratsantrag 466/18 vom 11.02.2025 der CDU-Fraktion. Eine Beantwortung des Ratsantrages kann in der Sitzung des Mobilitätsausschusses im Dezember 2026 (03.12.2026), spätestens zur Sitzung im Januar (21.01.2027) erfolgen. In der Beantwortung werden mögliche Prozessoptimierungen zur Umsetzung der Kleinmaßnahmen vorgestellt. Vorab kann die Verwaltung schon mitteilen, dass die aktuelle Bearbeitungsliste der Kleinmaßnahmen eine sich gesteigerte Umsatzzahl an Kleinmaßnahmen erwarten lässt. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge wie sich diese Zahlen weiter verbessern lassen.

Antrag der CDU-Fraktion in der B4 vom 06.03.2026

In dem Antrag der CDU-Fraktion in der B4 Kornelimünster/Walheim „Kleinmaßnahmen - Aufstellung der beabsichtigten Abarbeitung für 2026, Priorisierung“ wird die Verwaltung gebeten, eine detaillierte Aufstellung der in 2026 beabsichtigten Kleinmaßnahmen - bezogen auf den Bezirk Kornelimünster/Walheim - vorzulegen.

Eine detaillierte Auflistung der Kleinmaßnahmen aller Bezirke inklusive kurzer Beschreibung (siehe „Umfang“) und Einordnung der Priorität sind in Anlage 2 dargelegt

Die Maßnahmen der Kleinmaßnahmenliste teilen sich wie folgt auf:

  • B0 Aachen-Mitte: 46 % (61 Maßnahmen)
  • B1 Brand: 5 % (7 Maßnahmen)
  • B2 Eilendorf: 5 % (6 Maßnahmen)
  • B3 Haaren: 4 % (5 Maßnahmen)
  • B4 Kornelimünster/Walheim: 5% (7 Maßnahmen)
  • B5 Laurensberg: 5 % (7 Maßnahmen)
  • B6 Richterich: 30 % (39 Maßnahmen)

Der Anlage 5 ist die Zusammenstellung der dem Bezirk Kornelimünster/Wahlheim zugeordneten Maßnahmen zu entnehmen. Die Kriterien für die Priorisierung sind dargestellt und entsprechen den eingangs Erwähnten (Anlage 1). Es sind keine Meilensteine und Zwischenberichte vorhanden. Aufgrund der noch nicht vorhandenen oder begonnen Planungen können keine Kosten oder Ausführungszeiträume genannt werden. Für die Maßnahmen Triftweg und Nerscheider Weg/Tannenallee ist die Durchführung der Planung für 2026 eingeplant.

Finanzierung

Eine Kostenschätzung / -berechnung der einzelnen Kleinmaßnahmen ist erst mit einer bereits vorliegenden Planung möglich.

Die Finanzierung der Kleinmaßnahmen erfolgt aus den Mitteln bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“. Hier stehen investiv jährlich Mittel in Höhe von 130.000,00 € (in 2026 zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für entsprechende Tiefbauarbeiten und 40.000,00 € (2026 ebenfalls zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für Beschilderungen, ergänzende Grünpflege i.a. sowie konsumtiv jährlich 70.000,00 € (2026 ebenfalls zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für nicht-investive Anpassungsarbeiten, z.B. reine Markierungsarbeiten oder Bordsteinabsenkungen, zur Verfügung.

Unfallschwerpunkte werden über das PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8 „Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission“ finanziert. Hier stehen je Jahr Mittel investiv in Höhe von 50.000,00 € für Tiefbaumaßnahmen und in Höhe von 100.000,00 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen i.a. sowie konsumtiv in Höhe von 10.000,00 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten zur Verfügung. Sollten diese Ansätze nicht ausreichen, werden diese Mittel bei Bedarf durch weitere Mittel aus anderen konsumtiven PSP-Elementen ergänzt, da Unfallschwerpunkte immer zeitnah beseitigt werden müssen.

Im Übrigen steht die Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Freigabe der Mittel im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssperre.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

310.618,56*

310.618,56*

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

310.618,56*

310.618,56*

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

111.455,85**

111.455,85

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

66.645,30***

66.645,30

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

178.101,15

178.101,15

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

*Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 170.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 202

5 i.H.v. 140.618,56 €

**Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 70.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 41.455,85 €

***Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 40.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 26.645,30 €

PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission

investive
Auswirkungen

Ansatz
2026

Fortgeschriebener
Ansatz 2026

Ansatz
2027 ff.

Fortgeschriebener
Ansatz 2027 ff.

Gesamtbedarf
(alt)

Gesamt­bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

Auszahlungen

269.867,43*

269.767,43

450.000

450.00

Ergebnis

269.867,43

269.867,43

450.00

450.00

+ Verbesserung/
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission

konsumtive
Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Ertrag

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

24.266,69**

24.266,69

30.00

30.00

Abschreibungen

109.665,60

109.665,60

300.000

300.000

Ergebnis

133.932,29

133.932,29

330.000

330.00

+ Verbesserung/
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 150.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 119.867,43 €

**Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 10.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 14.266,69 €

***Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 100.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 9.665,60 €

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Erläuterung:

Mit der Umsetzung der hier benannten Kleinmaßnahmen werden nicht näher bezifferbare CO2-Emissionen freigesetzt. Diese können z.T. durch den Einsatz von Recyclingmaterialen abgemildert werden und durch die Stärkung von Strecken für den Umweltverbund kompensiert werden, indem dieser attraktiver wird. Eine vollständige Kompensation ist aber nicht nachweisbar.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-06 FB 68_0122_WP19 Prioritaetenliste Kle SAO.pdf

25.8.2026

883.9 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.10.2026
Inhalt abgerufen
22. Oktober 2026 um 01:12