8. Oktober 2026 um 17:00, Rathaus
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Radverkehr und Innenstadt, Ratsantrag Nr. 050/19 von CDU, SPD, Volt und FDP vom 03.07.2026

FB 68/0119/WP19 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Baal lobt die Vorlage und die darin vorgestellten Zeitfenster und Planungen.

Es sei klar, dass nicht alles auf einmal möglich sei. Trotzdem würde er gerne die Verwaltung mittels eines geänderten Beschlusses, der über die reine Kenntnisnahme hinausgehe, in ihrem Arbeiten bestärken.

Herr Fischer lobt ebenfalls die ausführliche Vorlage mit dem gegliederten Gesamtpaket, sieht sich jedoch außerstande der dahinterstehenden Denkweise zuzustimmen.

Aus seiner Sicht zeigt der Lenkungspunkt die gewünschte Wirkung. Zudem sei eine Kenntnisnahme und die daraus folgende Wiedervorlage der einzelnen Maßnahmen zu gegebener Zeit eine gängige Praxis.

Auch Herr Nositschka kündigt an, dem geänderten Beschluss nicht zustimmen zu wollen. Er freue sich jedoch auf viele in der Vorlage angekündigte Dinge. Ähnlich wie Herr Fischer plädiert auch er dafür, nicht zu viel Energie in eine Neukonzeptionierung des Lenkungspunktes zu stecken.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetung des Ratsantrages Nr 050/19 der Fraktionen von CDU und SPD, sowie der Ratsgruppen von Volt und FDP zum Thema „Radverkehr und Innenstadtmobilität“ entsprechend der in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise.

Erläuterungen

1 Anlass und Aufgabenstellung

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 15.07.2026 den Ratsantrag Nr.050/19 der Parteien CDU, SPD, Volt und FDP zu den Themen „Radverkehr und Innenstadtmobilität“ angenommen und an die Verwaltung zur Bearbeitung verwiesen.

Darin wird die Verwaltung beauftragt, verschiedene Aspekte des Radverkehrs und der Innenstadtmobilität weiterzuentwickeln. Der Antrag betrifft insbesondere die Ausgestaltung von Radverkehrsanlagen, die Schließung von Netzlücken im Radverkehr, Fragen zur Einrichtung von Fahrradstraßen, die Erarbeitung eines neuen Konzepts zur Innenstadtmobilität sowie die Prüfung alternativer Maßnahmen an bzw. im Umfeld der Kreuzung Karlsgraben / Jakobstraße / Löhergraben im Zusammenhang mit der weiteren Umsetzung des Radverteilerrings.

Die im Ratsantrag formulierten Aufträge stehen in einem engen fachlichen Zusammenhang. Sie betreffen strategische und konzeptionelle Fragestellungen, planerische Überlegungen sowie rechtliche Prüfungen und lassen sich daher nur begrenzt isoliert voneinander bearbeiten.

Mit der vorliegenden Vorlage informiert die Verwaltung über den Sachstand und das vorgesehene weitere Vorgehen zu den einzelnen Punkten des Ratsantrags.

2 Sachstand

Grundsätzlich überprüft die Verwaltung kontinuierlich die Priorisierung und Strukturierung der laufenden konzeptionellen Arbeiten. Dies geschieht u.a. anlässlich von veränderten Gesetzen und Regelwerken, der Erfahrungen aus der Umsetzung des Radentscheids und der unterschiedlichen Klageverfahren (u.a. Templergraben, Annuntiatenbach und Lenkungspunkt).

Die im Ratsantrag enthaltenen Anregungen werden in diesen Prozess einbezogen. Dies betrifft insbesondere Fragestellungen zur Priorisierung von Maßnahmen, zur Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes, zur Ausgestaltung des Radverteilerrings sowie zur Fortschreibung des Konzepts Innenstadtmobilität. Ziel ist es, die einzelnen Themen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang der laufenden strategischen Arbeiten zu bearbeiten.

Mit dem Ratsantrag werden zusätzliche Prüf- und Bearbeitungsaufträge an die Verwaltung herangetragen, die im Wesentlichen die Aufgabenbereiche der konzeptionellen Mobilitätsplanung, Verkehrsplanung und der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung und Bewertung betreffen. Die Überarbeitung der Prioritäten und die Anpassung der daraus resultierenden Arbeitsprogramme geschieht aktuell; belastbare Aussagen zu realistischen Bearbeitungs- und Umsetzungshorizonten können daher jetzt noch nicht getroffen werden. Neben einer schnellen Umsetzung gilt es dabei auch eine ausgewogene, sichere und rechtlich belastbare Planung zu realisieren.

Im Folgenden wird auf die einzelnen Aspekte des Ratsantrags eingegangen.

Zu Punkt 1 – Einsatz von Roteinfärbung auf Radverkehrsanlagen

Der Ratsantrag regt an, den Einsatz von Roteinfärbungen auf Radverkehrsanlagen künftig auf Konflikt- und Gefahrenstellen zu konzentrieren.

Die Verwaltung hat dazu eine separate Vorlage „Verändertes Vorgehen der Verwaltung bei der Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen“ FB 68/0109/WP19 erarbeitet, die vom Rat der Stadt am 16.09.2026 bereits beraten wurde.

Zu Punkt 2 – Physische Absicherung von Radverkehrsanlagen

Der Ratsantrag regt an, bei der physischen Absicherung von Radverkehrsanlagen vorrangig kosteneffiziente Sicherungselemente einzusetzen.

Die Evaluierung der in Aachen verwandten Abtrennsysteme hat bereits begonnen. Die Verwaltung wird zur Bearbeitung dieses Prüfauftrags zum Einsatz von kosteneffizienten Lösungen zur physischen Absicherung von Radfahrstreifen und Radwegen auch weitere Elemente betrachten. Die unterschiedlichen Sicherungselemente werden hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wirksamkeit, ihrer Einsatzmöglichkeiten, ihrer Wirtschaftlichkeit sowie ihres Unterhaltungsaufwands bewertet. Das Prüfergebnis und die zugehörigen Empfehlungen werden in einer separaten Vorlage aufgrund des Umfangs voraussichtlich im Dezember 2026 der Politik vorgelegt werden können.

Zu Punkt 3 – Bemessung von Radverkehrsanlagen

Dieser Punkt befasst sich mit der Bemessung von Radverkehrsanlagen im vorhandenen Straßenraum und regt einen pragmatischen Umgang mit den verfügbaren Flächen an. Vor diesem Hintergrund stellt die Verwaltung nachfolgend die maßgeblichen rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen sowie die bestehenden Handlungsspielräume bei der Planung von Radverkehrsanlagen dar.

Für die Planung von Radverkehrsanlagen sind neben den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben insbesondere die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Hierzu sind in der Verkehrsplanung die einschlägigen Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung heranzuziehen

Unter Berücksichtigung wie z.B. der Aspekte der Verkehrssicherheit, der zu erwartenden Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung ergibt sich so, anhand objektiver Bewertungsgrundlagen und im Zuge eines Abwägungsprozesses, die Ausgestaltung einer Radverkehrsanlage, auch in ihrer Breite. Für eine rechtskonforme Umsetzung ist dabei wesentlich, dass als Ergebnis der Abstimmung Radverkehrsanlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Pragmatische Lösungsansätze müssen sich innerhalb dieses Rahmens ergeben. Sie sind für die Verwaltung eingeübte Abwägungspraxis; was u.a. in der Erarbeitung unterschiedlicher Straßenraumentwürfe als Vorschläge für den politischen Entscheidungsprozess bekannt ist.

Zu Punkt 4 – Radentscheid und Priorisierung von Lückenschlüssen im Radverkehrsnetz

Der Ratsantrag greift die 2019 beschlossenen sieben Ziele des Radentscheids auf (vgl. Vorlage FB 30/0037/WP17). Die einzelnen Teilziele sollen weiterhin von der Verwaltung verfolgt werden. In Bezug auf das Ziel 1 (Erweiterung des Radverkehrsnetzes) wird die Verwaltung mit dem vorliegenden Ratsantrag beauftragt Maßnahmen zu benennen und zu priorisieren, mit denen Lücken im Radverkehrsnetz geschlossen werden können. Ein aktualisierter Maßnahmen- und Zeitplan soll dem Rat bis zum ersten Quartal 2027 vorgelegt und dabei bewusst auf ein Zieldatum verzichtet werden.

Die Verwaltung hat bereits mit der Ausarbeitung eines Maßnahmenplans Radverkehr begonnen. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 11.06.2026 wurde dazu auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen über den aktuellen Sachstand berichtet. Um sowohl kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zu benennen als auch die deutlich umfangreichere Aufgabe der langfristigen Gesamtperspektive im Blick zu haben, wird die Verwaltung diese Punkte hintereinander bearbeiten. Das kurz- bis mittelfristige Arbeitsprogramm Radverkehr wird die Verwaltung der Politik voraussichtlich bis zum 1. Quartal 2027 vorlegen können, während der umfassende langfristige Maßnahmenplan, welcher in der Erarbeitung im Hinblick auf das Volumen und die Abstimmung deutlich umfangreicher ist, im Anschluss daran betrachtet wird.

Zu Punkt 5 – Prüfung der neuen Rechtslage zu Fahrradstraßen

Der Ratsantrag beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der geänderten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf bestehende und geplante Fahrradstraßen in Aachen rechtlich einzuordnen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen aufzuzeigen. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer entsprechenden Prüfung. Hierzu findet u.a. derzeit ein fachlicher Austausch mit anderen Städten sowie mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) und dem Deutschen Städtetag statt. Darüber hinaus wird der Kontakt zum zuständigen Ministerium gesucht, um offene fachliche Fragestellungen zu erörtern. Die Verwaltung wird die Ergebnisse nach Abschluss der fachlichen und rechtlichen Bewertung in einer gesonderten Vorlage dem Mobilitätsausschuss zur Beratung vorlegen.

Zu Punkt 6 – Weiterentwicklung des Konzepts Innenstadtmobilität und Punkt 7 – Lenkungspunkt Karlsgraben und Radverteilerring

Die Antragspunkte 6 und 7 befassen sich mit der konzeptionellen Weiterentwicklung der Innenstadtmobilität (u.a. Radverteilerring, Parkleitsystem) [Antragspunkt 6] und der Förderung des Radverkehrs an der Kreuzung Karlsgraben / Jakobstraße / Löhergraben durch Veränderung der Situation für den MIV [Antragspunkt 7] und werden hier zusammen betrachtet.

Der Karlsgraben und die Kreuzung Karlsgraben / Jakobstraße / Löhergraben sind Bestandteil des politisch beschlossenen Radverteilerrings, weshalb diese Punkte des Ratsantrags in besonderer Art und Weise zusammenhängen und gemeinsam zu bearbeiten sind.

Mit dem Beschluss zum Radverteilerring (vgl. Vorlage Nr. FB 61/1263/WP17) im Jahr 2019 wurde die Grundlage für eine sichere und durchgängige Führung des innerstädtischen Radverkehrs geschaffen.

Mit dem Ratsantrag zur Innenstadtmobilität (Nr. 032/18 "Lebenswerte Aachener Innenstadt: Verkehr neu organisieren") wurde die Verwaltung anschließend beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Innenstadtmobilität zu entwickeln. Darauf aufbauend fasste der Mobilitätsauschuss im 3. Quartal 2023 den Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung des Gesamtkonzepts (vgl. Vorlage Nr. FB 61/0778/WP18) einschließlich einer Neuordnung der Kfz-Verkehrslenkung. Im Dezember 2023 folgte der Planungs- und Ausführungsbeschluss für erste Maßnahmen an drei Standorten (vgl. Vorlage Nr. FB 61/0786/WP18). Im Sommer 2024 wurden in der Folge die Fahrradstraße auf dem Karlsgraben und die veränderte Führung für den Kfz-Verkehr an der Kreuzung Karlsgraben / Jakobstraße / Löhergraben umgesetzt. Bestandteil des Gesamtkonzeptes sind auch die Netzdurchtrennungen am Templergraben sowie am Annuntiatenbach.

Aufgrund einer Klage hat sich das Verwaltungsgericht Aachen mit der Umwidmung des Templergrabens, der Netzdurchtrennung des Annuntiatenbachs und der Verkehrsführung an der Kreuzung Karlsgraben / Jakobstraße / Löhergraben befasst. Im Ergebnis wurden die Klagen für Templergraben und Annuntiatenbach zurückgewiesen und für die Kreuzung Karlsgraben / Jakobstraße / Löhergraben mit Verweis auf den hier zu behandelnden Ratsantrag zurückgestellt. In seiner Entscheidung hat das Gericht sowohl das zugrundeliegende Gesamtkonzept als auch die getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnungen gewürdigt.

Vorbereitend, während der Umsetzung und nach Fertigstellung wurde die Kreuzung Karlsgraben / Jakobstraße / Löhergraben und die resultierenden Verkehrswirkungen intensiv begleitet. Im Mobilitätsausschuss wurde dazu mehrfach berichtet. Die durchgeführten Verkehrszählungen belegen, dass die Radverkehrsmenge (plus 55% - 2.826 Fahrräder im September 2025 ggü. 1.829 Fahrrädern im März 2022) und der Anteil am Gesamtverkehr (Verdopplung – 52% im September 2025 ggü. 26% im März 2022) deutlich zugenommen haben, während sich maßgebliche Verkehrsströme des MIV deutlich reduziert (minus 52% - 2.569 Kfz im September 2025 ggü. 5.303 Kfz im März 2022) haben. Die Fahrradstraßenlösung hat sich damit auf dem Karlsgraben etabliert. Auch der Busverkehr profitiert von den geringeren Verkehrsströmen des MIV.

Zugleich werden aber auch viele Fahrzeuge auf den nun nicht mehr zulässigen Beziehungen im Kreuzungsbereich gezählt (v.a. Geradeausfahrer in den Karls- und Löhergraben), die sich trotz verschiedener Maßnahmen der Nachsteuerung nicht wesentlich reduziert haben.

Der Ratsantrag greift dieses Manko auf und beauftragt die Verwaltung, kurzfristig andere Maßnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs an diesem Standort zu prüfen, um die Verkehrssicherheit für den Radverkehr weiter zu erhöhen, die Zielsetzungen des Radverteilerrings zu unterstützen und die bürgerschaftliche Akzeptanz der Regelung insgesamt zu verbessern.

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung setzt ein funktionsfähiger Radverteilerring insbesondere folgende Rahmenbedingungen voraus:

  • geringe Kfz-Verkehrsbelastungen und damit eine hohe objektive und subjektive Verkehrssicherheit,
  • übersichtliche und konfliktarme Knotenpunkte,
  • eine durchgängige und leicht verständliche Führung sowie
  • eine gegenüber dem Kfz-Verkehr mindestens gleichwertige Führung des Radverkehrs.

Mit dem Radverteilerring werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • eine klare und attraktive Führung des innerstädtischen Radverkehrs,
  • die Entlastung der Altstadt vom Radverkehr und damit die Schaffung einer stärker fußgängerorientierten Innenstadt,
  • die Unterstützung einer stadtverträglichen Verkehrsorganisation.

Dies beachtend kommen für den Grabenring grundsätzlich verschiedene Führungsformen in Betracht, darunter

  • eine Führung im Mischverkehr innerhalb einer Tempo-30-Zone,
  • Schutz- oder Radfahrstreifen,
  • eine Fahrradstraßenregelung oder
  • baulich getrennte Radverkehrsanlagen.

Mit Ausnahme einer baulich getrennten Radverkehrsanlage erfordern sämtliche Varianten zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs. Hierbei kommen u.a. die Einrichtung von Einbahnstraßen, Diagonalsperren oder Umwidmungen von Verkehrsflächen in Betracht. Jegliche Maßnahmen müssen dabei konzeptionell erarbeitet und verkehrsrechtlich geprüft werden und sich in ein Gesamtkonzept für die Innenstadt einbetten lassen.

Welche dieser Maßnahmen fachlich und rechtlich geeignet sind, wird die Verwaltung im weiteren Planungsprozess prüfen und dem Mobilitätsausschuss zur Beratung vorlegen. Die ausgewählten Maßnahmen sollen anschließend im Rahmen von Verkehrsversuchen (sogenannten Reallaboren) erprobt werden, um daraus einen Erkenntnisgewinn für das Gesamtkonzept zu erlangen.

Zur Weiterentwicklung des Konzepts für die Innenstadtmobilität wurden im vorliegenden Antrag erste Hinweise formuliert, darunter die Prüfung eines Einbahnstraßensystems zwischen Alleen- und Grabenring sowie die Überarbeitung des gesamtstädtischen Parkleitsystems. Letzteres wird derzeit in einer separaten Vorlage vorbereitet. Nach Abschluss der fachlichen Erarbeitung wird diese dem Mobilitätsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Eine grundsätzliche Neukonzeption der innerstädtischen Verkehrsführung (z.B. Einbahnstraßensystem) ist erfahrungsgemäß mit weitreichenden Veränderungen für Bewohner, Besucher und Verkehrsteilnehmende aller Verkehrsarten verbunden. Wie bei der letztmaligen Erarbeitung sind damit umfangreiche Arbeiten verbunden. Dazu gehören die notwendigen inhaltlichen und rechtlichen Facharbeiten, die auf umfangreichen Analysen und Begutachtungen aufbauen und damit eine Tragfähigkeit schaffen, die s.o. auch der rechtlichen Auseinandersetzung standhält. Darüber hinaus ist ein umfangreicher Konsultations- und Abstimmungsprozess notwendig, der zunächst zwischen Politik und Verwaltung geschieht, dann aber auch Stakeholdergruppen und Öffentlichkeit mit einbezieht. Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag für die organisatorische Ausgestaltung dieses Prozesses, in dem auch die dafür notwendigen Ressourcen dargestellt werden.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 6 Ablehnungen, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-04 FB 68_0119_WP19 Radverkehr und Innen SAO.pdf

30.9.2026

1.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 08.10.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
9.10.2026
Inhalt abgerufen
30. Oktober 2026 um 02:13