Satzungsänderung der Stiftungen
FB 20/0039/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die geänderten Satzungen der in der Vorlage aufgeführten 16 Stiftungen.
Erläuterungen
Die Stiftungen sind rechtlich unselbständige, örtliche Stiftungen. Sie werden von der Stadt Aachen treuhandähnlich verwaltet nach den für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen, der GO NRW, vor allem die §§ 97 und 100, sowie der AO im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung.
Als Anlage sind die neuen zur Beschlussfassung vorgesehen Satzungen folgender Stiftungen beigefügt:
Gemeinnützige Stiftungen: Stiftung Alten- und Siechenfonds Stiftung Armenfonds Stiftung Ausbildungsfonds Stiftung Cockerill- und Liebermann Stiftung Dassen Stiftung Elisabethspitalfonds Stiftung van Gils Stiftung Kinder- und Jugendfonds Stiftung Ludwig Mies van der Rohe Stiftung Fonds für Musik, Wissenschaft und Kunst Stiftung Poth Stiftung Salvatorkirche Stiftung Hannelore und Gunther Ingo Weyer | Familienstiftungen: Stiftung Vonachten Stiftung Graf von Nellessen Stiftung Houben |
Verschiedene Konkretisierungen einzelner Passagen und eine Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages machen die Satzungsänderungen erforderlich:
Die Änderungen im Vergleich zu den aktuell gültigen Satzungen sind bei den gemeinnützigen Stiftungen in weiten Teilen vergleichbar. Alle Satzungen enthalten die Aktualisierung des Vermögensstichtages auf den 31.12.2024. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verwaltungsaufwandes ist eine Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages aller gemeinnützigen Stiftungen auf 12 % (vorher 10%) erforderlich. Bei einzelnen Satzungen wird die Berechnungsgrundlage zur Schaffung von größerer Klarheit konkretisiert. Auf Hinweis der Bezirksregierung wurde darüber hinaus die sichere und ertragreiche Anlage des Vermögens in die Satzungen aufgenommen. Ferner wurde bei zahlreichen Stiftungen die Örtlichkeit zur Klarstellung ergänzt.
Die Satzungsänderungen der Familienstiftungen beinhalten ebenfalls die Aktualisierung des Vermögensstichtages auf den 31.12.2024. Außerdem wird hier dem höheren Verwaltungsaufwand mit einer erforderlichen Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages auf 17 % (vorher 15%) Rechnung getragen. Zusätzlich wurden gegenstandlose Übergangsfristen, gestrichen und eine Konkretisierung des jeweiligen Geschäftsjahres vorgenommen.
Die als Anlage beigefügten neuen Stiftungssatzungen ersetzen die jeweils aktuell gültigen Stiftungsbestimmungen.
Die aktuell gültigen Fassungen der Satzungen sind unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/politik-und-verwaltung/stiftungen/ abrufbar.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1026699
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026699
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-09-11 FB 20_0039_WP19 Satzungsaenderung der SAO.pdf
30.9.2026
17.1 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 15.10.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:12