14. Oktober 2026 um 17:00, Rathaus
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Satzungsänderung der Stiftungen

FB 20/0039/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die geänderten Satzungen der in der Vorlage aufgeführten 16 Stiftungen.

Erläuterungen

Die Stiftungen sind rechtlich unselbständige, örtliche Stiftungen. Sie werden von der Stadt Aachen treuhandähnlich verwaltet nach den für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen, der GO NRW, vor allem die §§ 97 und 100, sowie der AO im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung.

Als Anlage sind die neuen zur Beschlussfassung vorgesehen Satzungen folgender Stiftungen beigefügt:

Gemeinnützige Stiftungen:

Stiftung Alten- und Siechenfonds

Stiftung Armenfonds

Stiftung Ausbildungsfonds

Stiftung Cockerill- und Liebermann

Stiftung Dassen

Stiftung Elisabethspitalfonds

Stiftung van Gils

Stiftung Kinder- und Jugendfonds

Stiftung Ludwig Mies van der Rohe

Stiftung Fonds für Musik, Wissenschaft und Kunst

Stiftung Poth

Stiftung Salvatorkirche

Stiftung Hannelore und Gunther Ingo Weyer

Familienstiftungen:

Stiftung Vonachten

Stiftung Graf von Nellessen

Stiftung Houben

Verschiedene Konkretisierungen einzelner Passagen und eine Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages machen die Satzungsänderungen erforderlich:

Die Änderungen im Vergleich zu den aktuell gültigen Satzungen sind bei den gemeinnützigen Stiftungen in weiten Teilen vergleichbar. Alle Satzungen enthalten die Aktualisierung des Vermögensstichtages auf den 31.12.2024. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verwaltungsaufwandes ist eine Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages aller gemeinnützigen Stiftungen auf 12 % (vorher 10%) erforderlich. Bei einzelnen Satzungen wird die Berechnungsgrundlage zur Schaffung von größerer Klarheit konkretisiert. Auf Hinweis der Bezirksregierung wurde darüber hinaus die sichere und ertragreiche Anlage des Vermögens in die Satzungen aufgenommen. Ferner wurde bei zahlreichen Stiftungen die Örtlichkeit zur Klarstellung ergänzt.

Die Satzungsänderungen der Familienstiftungen beinhalten ebenfalls die Aktualisierung des Vermögensstichtages auf den 31.12.2024. Außerdem wird hier dem höheren Verwaltungsaufwand mit einer erforderlichen Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages auf 17 % (vorher 15%) Rechnung getragen. Zusätzlich wurden gegenstandlose Übergangsfristen, gestrichen und eine Konkretisierung des jeweiligen Geschäftsjahres vorgenommen.

Die als Anlage beigefügten neuen Stiftungssatzungen ersetzen die jeweils aktuell gültigen Stiftungsbestimmungen.

Die aktuell gültigen Fassungen der Satzungen sind unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/politik-und-verwaltung/stiftungen/ abrufbar.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-09-11 FB 20_0039_WP19 Satzungsaenderung der SAO.pdf

30.9.2026

17.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
15.10.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:12