14. Oktober 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 27Öffentlich

Notwendiger Ersatz des Softwareverfahrens Migewa durch VOIS/GESO für die Umsetzung des bundesweiten Pilotprojektes der Stadt Aachen „Schneller Gründen“ Hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel 2026

FB15/0018/WP19 · Entscheidungsvorlage

Notwendiger Ersatz des Softwareverfahrens Migewa durch VOIS/GESO für die Umsetzung des bundesweiten Pilotprojektes der Stadt Aachen „Schneller Gründen“ Hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel 2026

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 128.898,42 € bei PSP-Element 5-011001-900-01000-900-1 „Einführung VOIS/GESO“.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Bereitstellung in Mitteln in Höhe von 128.898,42 € bei PSP-Element 5-011001-900-01000-900-1 „Einführung VOIS/GESO“.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Einführung von VOIS/GESO Mittel in Höhe von 128.898,42 € bei PSP-Element 5-011001-900-01000-900-1 „Einführung VOIS/GESO“ bereitzustellen.

Erläuterungen

Die Stadt Aachen ist gemeinsam mit dem Amtsgericht Aachen und dem Finanzamt Aachen-Stadt Pilotstandort des bundesweiten Projekts „Schneller-Gründen“, welches inzwischen (Stand 08/2026) mit der gemeinsamen Initiative von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin „G24-Gründen in 24 Stunden“ in das Bund-Länder Projekt „G24 – Gemeinsam Schneller Gründen“ überführt wurde. Ziel ist die Vereinfachung des Gewerbemeldeverfahrens und die sukzessive digitale Anbindung an die verwaltungsweiten Fachverfahren (weitere Informationen können der beifügten Pressemitteilung vom 22.05.2026 entnommen werden).

Operative Kerninstanz ist die Stabsstelle für Digitalisierung der Stadt Aachen im Dezernat I; der Fachbereich 15 Digitale Verwaltung und IT-Steuerung übernimmt die verwaltungsweite Anbindung sowie dieperspektivische Integration.

Zwingender Handlungsbedarf und Technologiewechsel bei der Gewerbeanmeldung

  • Handlungszwang durch Abkündigung der Altsysteme: Das „End of Life“ des bestehenden Fachverfahrens (MIGEWA über OSCI/xGewerbeordnung), das seit dem 01.01.2026 nicht mehr weiterentwickelt wird und zum 30.04.2028 vollständig (inkl. Support) abgekündigt wurde,erfordert zwingend den Start der Umstellung auf das neue System VOIS/GESO desselben Herstellers naviga im laufenden Haushaltsjahr. Nur so kann eine rechtzeitige, sichere Datenmigration vor Ablauf der Supportfrist gewährleistet werden. Hinzu kommt, dass die Firmanaviga die Lizenzen seit 01.08.26 nicht mehr zum Kauf anbietet. Da aber schon vorher ein Angebot mit Kauflizenzen eingeholt wurde, konnte mit naviga vereinbart werden, die Frist zur Annahme des Angebotes bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Der Lizenzkauf amortisiert sich nach rd. 4 Jahren, so dass ab dem 5. Jahr die Produktkosten im Vergleich zu einer Nutzungsüberlassung deutlich reduziert sind.
  • Ablösung veralteter Technik: Mit dem Wechsel wird der längst überfällige Technologiewechsel von der alten OSCI-Schnittstelle hin zu FIT-Connect vollzogen. Der OSCI-Standard stammt konzeptionell aus den 90er-Jahren und wurde primär für den internen Datenaustausch zwischen Behörden entwickelt. Für die Anbindung moderner, bundesweiter Wirtschaftsportale ist OSCI heute schlichtweg zu starr und fehleranfällig.
  • Investitionssicherheit & höchste IT-Sicherheit: FIT-Connect ist das offizielle Produkt des IT-Planungsrates für die moderne OZG-Umsetzung und exakt auf den Anwendungsfall „Unternehmen-zu-Verwaltung“ (G2B) sowie „Bürger-zu-Verwaltung“ (G2C) zugeschnitten. Ein zentraler Vorteil ist die echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Antragsdaten werden bereits im Portal verschlüsselt und erst tief in unserer Gewerbesoftware wieder entschlüsselt. Dritte haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Inhaltsdaten in der Transportkette. Für den digitalen Eingang ist FIT-Connect daher die logische, hochsichere und einzig zukunftssichere Ablösung.
  • Spürbarer Bürokratieabbau (Projekt „G24“): Mit dieser modernen Schnittstelle können wir künftig einen digitalen, medienbruchfreien Kombiantrag im Rahmen des Projekts „G24-Gemeinsam-Schneller-Gründen“anbieten, der die bisher getrennten Schritte der Gewerbeanmeldung und der steuerlichen Erfassung zusammenführt. In einem späteren Schritt wird hierüber auch das Amtsgericht angebunden, um gesellschaftliche Gründungen über eine einzige, voll-digitale Antragsstrecke zu ermöglichen.

Kosten und Finanzierung:

Gemäß vorliegender Angebote werden für die Einführung von VOIS/GESO 2026 investive Mittel in Höhe von insgesamt 128.898,42 € (brutto) benötigt:

103.149,20 € brutto Kauf Lizenzen

+ 23.859,50 € brutto Einmalige Projektkosten Einführung VOIS/GESO

+ 1.889,72 € brutto Einführung VOIS- Plattform light

Diese Kosten waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt und sind bisher nicht im Haushaltsplan 2026 veranschlagt.

Für die Maßnahme können diese finanziellen Mittel im o.g. PSP-Element im FB15 zur Verfügung gestellt werden.

Zusätzlich werden ab 2027 laufende Produktkosten (brutto) in Höhe von 82.181,40€ für VOIS/GESO und 17.179,98 € für die VOIS-Plattform light anfallen. Hierfür entfallen die laufenden Betriebskosten für MIGEWA. Insgesamt kommt es nach der Umstellung zu einem jährlichen Mehraufwand für VOIS/GESO in Höhe von rd. 23.740 €, der für die Haushaltsplanung 2027 ff. angemeldet wird.

Des Weiteren führt die Beschaffung zu jährlichen Abschreibungen, welche ebenfalls für die Haushaltsplanung 2027 ff. berücksichtigt werden.

Weiteres Vorgehen:

Nach Beschlussfassung und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erfolgt die Angebotsannahme und Umsetzung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

PSP-Element 5-011001-900-01000-900-1 “Einführung VOIS/GESO”

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

128.898,42

0

0

0

128.898,42

Ergebnis

0

128.898,42

0

0

0

128.898,42

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 128.898,42

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Investive Auswirkungen

Für die Umsetzung des Pilotprojektes ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei PSP-Element 5-011001-900-01000-900-1 VOIS/GESO, Finanzposition 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über Wertgrenze“ in Höhe von 128.898,42 € erforderlich.

Die Deckung erfolgt durch PSP-Element 5-011001-900-00300-900-1 „Telefonie Gesamtverwaltung“, Finanzposition 78320000 „Erwerb von Vermögensgegenständen bis zur Wertgrenze“.

Konsumtive Auswirkungen

Durch die Verlagerung werden Mittel bei PSP-Element 1-011001-900-6 „IT-Management“, Kostenart 57110040 „Abschreibung auf GWG“ in Höhe von 128.898,42 € gesperrt.

2026 Ansatz fortgeschrieben: 870.550,41 €

Verbesserung: -128.898,42 €


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-08-26 FB15_0018_WP19 Notwendiger Ersatz d SAO.pdf

31.8.2026

194.5 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 15 - Digitale Verwaltung und IT-Steuerung
Geändert
15.10.2026
Inhalt abgerufen
2. November 2026 um 02:13