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Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die dritte Förderphase 2025-2032, hier die Jahre 2027-2032

E 42/0017/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

  1. Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS empfiehlt gem. § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Stadt Aachen die Fortführung der „Partnerschaft für Demokratie Aachen“ aus Fördermitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und die entsprechenden Anträge der Volkhochschule Aachen (E42) unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.01.2027 für 2027-2032 vorbehaltlich der städtischen Haushaltssituation jährlich 9.516 € aus dem Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Volkshochschule (E42) zur Verfügung stellt. Sollte der weitere notwendige Eigenanteil für das Projekt aus den Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45 (s. Punkt 2.) in Folgejahren nicht zu Verfügung stehen, wird der gesamte Eigenanteil i.H.v. jährlich 15.556 € vorbehaltlich der städtischen Haushaltssituation aus dem Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Volkshochschule (E42) zur Verfügung stellt.
  1. Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Stadt Aachen die Fortführung der „Partnerschaft für Demokratie Aachen“ aus Fördermitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und die entsprechenden Anträge der Volkhochschule Aachen (E42) unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.01.2027 für 2027-2032 vorbehaltlich der städtischen Haushaltssituation jährlich 6.040,00 € aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45 zur Verfügung stellt.
  1. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS und des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen gem. § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, dass die Stadt Aachen die Fortführung der „Partnerschaft für Demokratie Aachen“ aus Fördermitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und die entsprechenden Anträge der Volkhochschule Aachen (E42) unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.01.2027 für 2027-2032 vorbehaltlich der städtischen Haushaltssituation jährlich 15.556 € an kommunalen Eigenmitteln zur Verfügung stellt.

Finanzaufstellung der Mittel der „Partnerschaft für Demokratie“ insgesamt:

2027 bis15.556 € Eigenanteil Stadt Aachen

2032 jährlich140.000 € aus Fördermitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Gesamt:155.556 €

Finanzaufstellung des nachzuweisenden Eigenanteils:

2027 bis9.516 € aus BKZ von E 42

2032 jährlich6.040 € aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45

Gesamt:15.556 €

Mögliche Verwendung der Mittel der „Partnerschaft für Demokratie“ (jew. bis zu)

Personal- und Sachkosten68.832 €

Öffentlichkeitsarbeit und

Vernetzungsmaßnahmen13.714,29 €

Förderung von

Einzelmaßnahmen73.009,71 €

Gesamt:155.556,00 €

(Dr. Ziemons)Dez.IVFB 45E42
Oberbürgermeister

Erläuterungen

Die Volkshochschule Aachen hat sich von 2011 bis 2024 an den Programmen des damaligen Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Förderung der Demokratie, der Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und der Vorbeugung gegen Extremismus in den Kommunen beteiligt. Die Beantragung der Fortführung einer „Partnerschaft für Demokratie“ in Aachen im Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ in der Förderperiode 2025-2032 blieb 2024 ohne Erfolg. Auf Einladung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) erfolgte Anfang 2026 ein neuer Antrag für eine „Partnerschaft für Demokratie Aachen“ in der laufenden Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Dieser Antrag wurde für die Förderperiode positiv beschieden und Bundesmittel i.H.v. 81.666,00 Euro für den Bewilligungszeitraum 01.06.2026 bis 31.12.2026 in Aussicht gestellt. Mit Beschluss vom 20.05.2026 hat der Rat der Stadt Aachen seine Zustimmung für den Förderantrag für das Jahr 2026 und die Freigabe der Eigenmittel i.H.v. 7.516 Euro (4.016 Euro aus BKZ E42, 3.500 Euro Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45) gegeben, womit die Fördermittel für das Jahr 2026 angenommen werden konnten.

Der Verein Arbeit und Leben DGB/VHS NRW e.V. (AuL NRW) war von 2011 bis 2024 Kooperationspartner der vhs im Bundesprogramm „Demokratie Leben!“. Diese langjährige Kooperation hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Auch für den aktuellen Förderzeitraum übernimmt AuL NRW in der „Partnerschaft für Demokratie“ die Einrichtung der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) von „Demokratie Leben!“ mit 0,6 VZÄ; ihren Arbeitsplatz hat die KuF in den Räumen der Volkshochschule Aachen (E42).

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesprogramms liegt in der Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Initiativen und in der (finanziellen) Unterstützung ihrer Vorhaben. Dies soll einerseits durch die Förderung von Angeboten, die zum Austausch einladen, Demokratie fördern und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegentreten, und anderseits durch Beratungsangebote der Koordinierungs- und Fachstelle für zivilgesellschaftliche Initiativen erfolgen. Die Koordinierungs- und Fachstelle stellt zudem durch regelmäßige Teilnahme an Netzwerkgremien sicher, dass der lokale und regionale Austausch mit relevanten Akteuren gewährleistet bleibt. Beispiele hierfür sind das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus des Landes NRW und die Netzwerktreffen der Partnerschaften für Demokratie. Ein „Bündnis“ (ehemals „Begleitausschuss“) sichert zudem die Vernetzung zu wichtigen Akteuren der Zivilgesellschaft, zur Lokalpolitik und zur Verwaltung. Die Volkshochschule Aachen führt darüber hinaus niederschwellige, kostenfreie Bildungsangebote für die allgemeine Öffentlichkeit durch: Regelmäßig finden Vorträge, Workshops oder auch Ausstellungen zu den Themen des Bundesprogramms innerhalb des Programms der Volkshochschule statt. In den letzten Jahren lag ein besonderer Schwerpunkt auf der antisemitismuskritischen Bildungsarbeit. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Veranstaltungen im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“.

In Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“, zu einem friedlichen und respektvollen Zusammenleben in Deutschland beizutragen, die demokratische Teilhabe zu fördern und gegen jede Form von Demokratiefeindlichkeit, Extremismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzutreten, setzt sich die „Partnerschaft für Demokratie“ der Stadt Aachen das Ziel, für Demokratie und demokratische Teilhabe einzutreten, die Stadtbevölkerung für die Themen des Bundesprogramms zu sensibilisieren und sie zur Teilhabe zu befähigen. Insbesondere sollen zivilgesellschaftliche demokratiepolitische Akteurinnen und Akteure in ihrem lokalen Wirken gestärkt werden. Basierend auf den Zielen des Bundesprogramms geht es dabei vor allem um die Vermittlung von Wissen über die Demokratie und die Befähigung zur Teilhabe, um die Schaffung eines breiten Netzwerks an Akteurinnen und Akteuren, die die Ziele der „Partnerschaft für Demokratie“ teilen und sich für sie einsetzen.

Die Bewilligungszeiträume für die „Partnerschaften für Demokratie“ sind in der die Förderperiode 2025-2032 nach den derzeitigen Regularien des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ jeweils auf ein Kalenderjahr beschränkt, weshalb unterjährig für den jeweils folgenden Bewilligungszeitraum ein Antrag für die Fortführung der „Partnerschaft für Demokratie Aachen“ erfolgt. Der Ratsbeschluss über die Bereitstellung von kommunalen Eigenmitteln in Höhe von jeweils 15.556 €/Jahr (9.516 € aus dem Betriebskostenzuschuss der Volkshochschule [E42] und 6.040 € als Zuwendung des FB 45) für die Bewilligungszeiträume 2027 bis einschließlich 2032 ermöglichen es der Volkshochschule (E42), bei positiven Bescheiden jährlich 140.000 Euro an Fördermitteln zu erhalten und die Partnerschaft für Demokratie in den Bewilligungszeiträumen 2027-2032 weiterzuführen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-09-18 E 42_0017_WP19 Beantragung von Foerd SAO.pdf

23.9.2026

537.9 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 42 - Volkshochschule
Geändert
30.9.2026
Inhalt abgerufen
27. Oktober 2026 um 02:09