Haushaltskonsolidierung - Grundsätze der Konsolidierung und nächste Schritte
FB 01/0128/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen unterstützt die Verwaltung nach den in der Sitzungsvorlage dargelegten Grundsätzen die Haushaltskonsolidierung vorzunehmen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Erläuterungen
Am 17.04.2026 hat die Kämmerin vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation eine Haushaltssperre erlassen. Gleichwohl sich die Entwicklung der Steuererträgnisse, insbesondere der Gewerbesteuer, zwischenzeitlich mit einer leicht ansteigenden Entwicklung stabilisiert haben, so wird der Gewerbesteueransatz von 246,255 Mio. € im Haushaltsplan 2026 vrsl. erreicht werden. Damit stellt sich die Entwicklung der Gewerbesteuer für das laufende Jahr sogar günstiger dar als zum Zeitpunkt des Erlasses der Haushaltssperre.
Die Gewerbesteuererträgnisse des Jahres 2026 bleiben damit aber deutlich hinter den Werten letztjähriger Planungen und Erwartungen zurück, die noch in 2025 bereits für 2026 einen Gewerbesteuerertrag von über 280 Mio Euro prognostizierte auf der Basis der bis dahin erzielten Jahreswerte.
Aktuell geht die Verwaltung im Rahmen ihres regelmäßigen Controllings davon aus, dass der Jahresfehlbetrag 2026 historisch schlecht ausfallen wird (vgl. öffentliche Sitzungsvorlage FB 20/038/WP19 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.09.2026). Insofern bedarf es einer strukturellen Konsolidierung des Haushaltes.
Bereits vor Erlass der Haushaltssperre haben der Oberbürgermeister und die Kämmerin Mitte März einen Prozess aufgesetzt, welcher zum Ziel hatte, sämtliche steuerbaren Sachpositionen innerhalb der Verwaltung zu identifizieren und mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln. Auch wenn die wesentlichen Eckdaten für die Haushaltsaufstellung 2027 gegenwärtig noch nicht final feststehen, so sollte doch die Größe des globalen Minderaufwands Orientierungsgröße der Konsolidierung sein. Vor diesem Hintergrund beträgt die Zielvorgabe für die nachhaltige strukturelle Konsolidierung ca. 20 Millionen Euro.
Damit konkretisiert sich auch die Intention des Rates mit Ratsantrag vom 08.07.2024, mit welchem die Verwaltung bereits in der vergangenen Wahlperiode seitens der Grünen-Fraktion sowie der SPD-Fraktion beauftragt wurde „im Schulterschluss zwischen Verwaltung und Politik…ein Paket finanzpolitischer Leitlinien und konkreter Entlastungsbeiträge zur strukturellen Konsolidierung des Haushaltes aufzustellen.“
Für den Prozess der Haushaltskonsolidierungsprozess schlägt die Verwaltung die nachfolgenden Grundsätze vor:
Grundsätze für den Haushaltskonsolidierungsprozess
Eine Konsolidierung in einer Größenordnung von jährlich bis zu 20 Mio. € wird erhebliche Anstrengungen und Einschnitte erfordern. Das Ziel ist nicht der größtmögliche Leistungsabbau, sondern die Wiederherstellung einer dauerhaft finanziell handlungsfähigen Stadt. Konsolidiert wird dort, wo der Nutzen für den Haushalt am größten und die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sowie die Zukunftsfähigkeit Aachens am geringsten sind.
1. Keine Tabubereiche
Alle Aufgaben, Leistungen, Planungen und Aufwendungen werden ergebnisoffen überprüft. Auch gefasste Beschlüsse stehen unter Vorbehalt.
2. Kommunale Kernaufgaben haben Vorrang
Die Stadt konzentriert sich auf ihre gesetzlichen und strategisch wesentlichen Aufgaben. Leistungen außerhalb des kommunalen Kernauftrags werden besonders kritisch hinterfragt.
3. Standards hinterfragen – Prioritäten setzen
Gesetzliche Anforderungen werden erfüllt. Darüber hinaus werden Standards, Prozesse und Leistungsumfänge kritisch überprüft und an die finanzielle Leistungsfähigkeit angepasst.
4. Nachhaltigkeit vor kurzfristigen Effekten
Vorrang haben dauerhafte strukturelle Verbesserungen. Einmaleffekte können unterstützen, ersetzen aber keine nachhaltige Konsolidierung. Gleichzeitig soll Konsolidierung nicht zu höheren Folgekosten durch unterlassene Instandhaltung oder Vermögensverzehr führen.
5. Effizienz – größtmögliche Sparwirkung bei geringstmöglichen Sparschäden
Bevorzugt werden Maßnahmen mit möglichst großem Konsolidierungseffekt bei gleichzeitig möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die Substanz in den folgenden Bereichen:
- Leib, Leben und öffentliche Sicherheit
- Dienstleistungsqualität und Bürgerorientierung der Verwaltung
- Leib, Leben und öffentliche Sicherheit
- Sozialer Zusammenhalt der Stadtgesellschaft sowie Tragfähigkeit des sozialen Netzes in der Stadt
- Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes
- Lebens-, Freizeit und Aufenthaltsqualität
- Kultur und Sportangebote
- Umwelt und Klimaschutz
- Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen
- Werterhalt und -optimierung der städtischen Gebäude sowie des sonstigen Anlagevermögens
6. Personal verantwortungsvoll entwickeln
Die Stadt braucht für ihre Aufgaben die bestmöglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dafür will und muss sie eine attraktive Arbeitgeberin sein. Gleichwohl werden im Konsolidierungsprozess Personalreduzierungen unerlässlich sein um den Personalkostenverbund zumindest zu stabilisieren. Sie erfolgen vorrangig über Aufgabenkritik, Digitalisierung, organisatorische Veränderungen, natürliche Fluktuation und eine restriktive Wiederbesetzung freier Stellen. Betriebsbedingte Kündigungen werden vermieden.
7. Alle leisten ihren Beitrag
Alle Dezernate, Fachbereiche, Eigenbetriebe und Beteiligungen leisten einen Beitrag zur Konsolidierung. Kein Bereich wird einseitig belastet. Konsolidierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik und Verwaltung. Partikularinteressen treten hinter das Gesamtinteresse der Stadt zurück.
8. Förderungen Dritter nach Wirkung ausrichten
Zuwendungen werden transparent und nach objektiven Kriterien überprüft. Entscheidend sind Aufgaben, Wirkung und Bedarf.
9. Aufwand vor Ertrag
Zunächst werden Ausgaben konsequent überprüft und reduziert sowie Förder- und Drittmittel ausgeschöpft. Erst danach werden rechtlich zulässige Einnahmepotenziale genutzt.
10. Transparenz schafft Akzeptanz
Die Kriterien der Konsolidierung gelten für alle Bereiche gleichermaßen. Entscheidungen werden nachvollziehbar begründet und transparent kommuniziert.
Sollte der Rat der Stadt Aachen die vorstehenden Grundsätze der Haushaltskonsolidierung mittragen, so wird die Verwaltung den politischen Gremien in den nächsten Sitzungen entsprechende Sitzungsvorlagen zur Beschlussfassung oder als Informationsgrundlage vorlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Erst durch den Prozess der Haushaltskonsolidierung ergeben sich finanzielle Auswirkungen; nicht durch den Beschluss der Grundsätze.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1026985
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1026985
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-09-28 FB 01_0128_WP19 Haushaltskonsolidier SAO.pdf
29.9.2026
147.3 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 15.10.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:12